Die wirklichen Fachleute, die tagtäglich als Richter und Staatsanwälte mit der Jugendkriminalität zu tun haben, vertreten das genaue Gegenteil Ihrer Antragsforderungen. Sie haben auch keine Illusionen, wie weit die Verwahrlosung vieler Jugendlicher heute bereits fortgeschritten ist. Der mutige Oberstaatsanwalt Roman Reusch aus Berlin – inzwischen von der roten Ausländerlobby weggemobbt – stellte fest, dass Tausende junger Menschen inzwischen gegen jede Form von Erziehung, vor allem aber gegen Präventionsgequatsche und Diskursangebote immun sind.
Außerdem ist bei ausländischen Jugendlichen eine grassierende Verachtung alles Deutschen festzustellen, was im Grunde auch kein Wunder ist, da dieser Staat und seine Vertreter sich selbst verachten und dies bei jeder Gelegenheit kundtun.
Ich darf aber in diesem Zusammenhang versichern, dass wir Nationaldemokraten solidarisch an der Seite des hessischen CDU-Fraktionschefs Dr. Wagner stehen, der etwas mehr Mumm als sein sächsischer Amtskollege in den Knochen hat und bereits die konsequente Abschiebung jener Ausländer einfordert, die Hass gegen Deutsche schüren. In der Tat, meine Damen und Herren: Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen – jetzt und sofort!
Für viele ausländische Straftäter, die bereits in Familienverbänden Schulen zur professionellen Kriminalitätsausübung durchlaufen, reichen selbst kurzzeitiger Freiheitsentzug und Arrest nicht mehr aus, um diese Personen von der weiteren Begehung serienmäßig schwerer Straftaten abzuhalten. Oberstaatsanwalt Reusch fordert, dass diese ausländischen Intensivtäter sofort außer Landes geschafft und, wenn nicht möglich – ich zitiere –, „anderweitig aus dem Verkehr gezogen werden müssen, damit sie für nachwachsende Kinder und Jugendliche kein Beispiel für Nachahmungen geben können“. Konkret fordert der praxiserfahrene Staatsanwalt, dass für die nicht abschiebbaren Ausländer dieser Täterkategorie über Sicherungshaft nachgedacht werden muss, die eben nur dann aufgehoben wird, wenn diese Personen freiwillig und kontrolliert ausreisen.
Und damit Sie nicht dauernd mit Ihrem Hinweis auf kriminelle deutsche Jugendliche kommen, die natürlich nicht ausgewiesen werden können, sei noch einmal auf den Dresdner Staatsanwalt Avenarius hingewiesen. Dieser fordert statt falscher Milde des Jugendstrafrechts eine harte, unmissverständliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren, weil ihm ein gerechter Schuldausgleich wichtiger ist als der vermeintliche Erziehungsgedanke. Seine Begründung: „Wer mit 18 für rechtsfähig erklärt wird, wer wählen und gewählt werden und Auto fahren darf, der kann sich nicht bei Straftaten hinter das Jugendschutzrecht zurückziehen wollen.“
Wir wollen nun trotzdem nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Natürlich wissen wir, dass zum Beispiel kleinere Diebstähle nicht unbedingt eine kriminelle Laufbahn zur Folge haben und gewaltlos operierende Täter anders angefasst werden müssen als moralisch verkommene Elemente, die ihren Frust in Gewaltorgien ausleben.
Wir wollen nicht, dass die auf die schiefe Bahn gekommenen Jugendlichen in Gefängnissen durch das falsche Beispiel schwerstkrimineller Älterer erst richtig auf die falsche Bahn gebracht werden; genauso wenig, dass deutsche Jugendliche in Sibirien Zeugnis dafür ablegen, wie sehr deutsche Behörden mit ihrer Erziehung überfordert sind. Genauso wenig taugen sogenannte Bootcamps zur Erziehung; denn anders als die Amerikaner wollen wir durch sinnlosen Drill keine Persönlichkeiten brechen, um sie danach wieder als psychopathologische Marionetten aufzubauen. Über die Ausgestaltung der Strafmaßnahmen – hier steht durchaus das dialektische Verhältnis von Schuld und Sühne im Vordergrund, nicht nur die Resozialisierung – muss noch gesprochen werden.
Die Forderung aber, die den Linken und vor allem den GRÜNEN unbedingt ins Stammbuch geschrieben werden sollte, ist die: Wachen Sie endlich auf aus Ihrem Traum vom Multikultopia! Befreien Sie sich aus der babylonischen Gefangenschaft Ihrer irrationalen und illusionären Gesellschaftsutopien!
Richten Sie Ihr Mitgefühl endlich an die Opfer und weniger an die Täter! Denken Sie bei Ihren Forderungen an den Schutz und die Gefühle der Opfer und versuchen Sie endlich die Realitäten zum Wohle der Betroffenen anzuerkennen.
(Beifall bei der NPD und des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, fraktionslos – Karl Nolle, SPD: Apfel abführen!)
– Ja, Herr Gansel, Sie und Ihr Fraktionsvorsitzender brauchen mehr als ein kleines Wort: Sie brauchen eine umfassende Behandlung.
Wenn hier in den Saal hineingeblasen wird: Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen, dem sei gesagt: Es gibt leider viel zu viele Menschen, die vor lauter Stolz darüber, Deutscher zu sein, andere Menschen totschlagen.
Wenn Sie hier sittliche Verwahrlosung beklagen, dann frage ich mich eigentlich: wo? Sie unterliegen einer umfassenden sozial-ethischen Begriffsverwirrung. Es gibt genügend Objekte, um deren sittliche Verwahrlosung Sie sich kümmern könnten,
entweder in der Sächsischen Schweiz bei den dortigen Skinheads SSS, beim Sturm 34 oder bei den Freien Kameradschaften, derer Dienst Sie sich sonst so gern bedienen – als Saalordner oder Plakatkleber. Wie wäre es, wenn Sie sich einmal deren sittlicher Gestalt annehmen und dort Verwahrlosung beenden würden? Was hier verwahrlost ist – und zwar in politischer wie in moralischer Hinsicht –, das ist Ihre Politik und das, was Sie hier vortragen.
(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN – Jürgen Gansel, NPD: Wir reden hier nicht von Propagandadelikten!)
In dieser Diskussion sollte es um Jugendstrafrecht gehen, und richtig: Gerade die Bilder von München haben – eben weil es Bilder und keine Zeitungsberichte sind – eine besonders heftige öffentliche Diskussion über Jugendgewalt und Jugendstrafrecht ausgelöst; angefacht aber – auch das ist wahr – vor allem durch konservative Politiker, die den Vorfall und die hiervon in die Wohnzimmer transportierten Bilder als Gelegenheit genommen haben,
um diese Frage im Wahlkampf zu instrumentalisieren. Diese Instrumentalisierung war mehr als offensichtlich.
Dieses Koch-Rezept einer brutalstmöglichen Vereinfachung der Diskussion scheint aber dem Koch selbst nicht zu bekommen. Lauthals wird zunächst nach guter konservativer Sitte ein schärferes Strafrecht gefordert. Das ist nichts Neues, sondern entspricht dem gewohnten Schema. Noch nie ist ein konservativer Politiker in Deutschland mit der Forderung nach Verringerung des Strafrahmens oder der Höchststrafe aufgetreten. Sie stehen rechtspolitisch in einem Fahrstuhl, der nur eine Richtung hat: nach oben.
Bei Herrn Koch war das wieder einmal nicht anders. Wir erlebten das gewohnte Bild, den üblichen Reflex. Allerdings wird das Ganze dann etwas peinlich, wenn man herausbekommt, dass ausgerechnet unter Herrn Koch in den letzten Jahren in Hessen mehrere hundert Stellen im Justizbereich abgebaut worden sind
und Hessen hinsichtlich der Dauer von Jugendstrafverfahren einen ziemlich unrühmlichen hinteren Platz in der Statistik belegt.
Als Herr Koch dann noch einen draufsetzen wollte – nach dem Motto: damit es richtig … usw. –, hat er die Anwendung des Jugendstrafrechts auch auf bisher strafunmündige Jugendliche und Kinder verlangt. Da war dann Schluss. In seltener Einmütigkeit haben Richterverbände, Jugendstaatsanwälte, die Vereinigung für Jugendgerichtshilfe wie auch Strafvollzugsbedienstete und deren Vertretungen einhellig gegen diesen Unfug Stellung genommen. Das war richtig.
Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht sind Themen, bei denen eine emotionale und instinktiv gesteuerte Diskussion schadet. Schlimmstenfalls wird sie nach dem Muster eines „gesunden Volksempfindens“ geführt, und das – wir wissen es aus der Geschichte – hat zu den krankhaftesten Ergebnissen geführt.
In diesem Bereich besteht die besondere Notwendigkeit einer Politik, die sich mit tatsächlichen Befunden auseinandersetzt, sich an diesen orientiert und die Tatsachen und das Machbare über ideologische Wunschvorstellungen hebt. Das führt uns weiter.
Diese Diskussion ist aufwendiger und mühsamer als der Ruf nach schärferen Gesetzen, führt aber nachweislich
zum besseren Ergebnis. Das Ergebnis sollte sein, dass jugendliche Straftäter zukünftig keine Straftaten mehr begehen, dass Gewalttaten verhindert werden. Jede Gewalttat von Jugendlichen – wie überhaupt jede Gewalttat – ist eine zu viel.
Tatsache ist aber auch, dass Jugendliche und Heranwachsende in weitaus größerem Umfang Straftaten begehen als Erwachsene. Stimmt! Aber es gilt auch die Erkenntnis, dass dies – es ist gesagt worden – zumeist eine Episode bleibt und nur ein kleiner Teil derjenigen, die auffällig geworden sind, nach ihrem 25. Lebensjahr erneut auffällig werden.
Die Ursachen sind vielfältig. Häufig ist es ein Streben nach Anerkennung durch Gleichaltrige, durch die Umgebung. Es kann auch sein, dass der soziale Status, je geringer er ist, einen umso heftigeren Wunsch auslöst, diese Anerkennung zu erhalten, notfalls durch den Einsatz von kriminellen Mitteln.
Das sind übrigens auch Erklärungsansätze für die höhere Kriminalität und Kriminalitätsbelastung junger Ausländer. Man darf nicht verschweigen, dass dort auch die Belastung mit Kriminalität höher ist, das heißt, dass diese Jugendlichen auch öfter Opfer werden. Dieser Aspekt wird allerdings von manchem hier bewusst und gern verschwiegen.
Wichtig ist auch, dass ein sehr kleiner Teil von Tätern für einen überproportionalen Anteil an Straftaten verantwortlich ist. Das gilt vor allen Dingen – erschreckenderweise – bei Gewaltdelikten. Ich als Liberaler sage bewusst: Hier ist Gleichgültigkeit, die viel zu oft mit Toleranz verwechselt wird, völlig fehl am Platze.
Die Opfer von Straftaten verstehen so etwas auch nicht. Ich pflichte ihnen bei: Es ist für sie unverständlich, wenn man in einer solchen Situation sagt: Warten wir einmal ab! Das wird sich schon wieder einrenken! – Gleiches gilt, wenn die Opfer erleben müssen, dass sie nach einem Jahr noch in der Rehabilitationsklinik sind, während der jugendliche Gewalttäter immer noch nicht vor Gericht gestanden hat. Das ist nicht hinnehmbar.
Den Opfern solcher Straftaten muss besser geholfen werden. Deswegen halte ich es für sinnvoll, verstärkt darüber nachzudenken, einen Täter-Opfer-Ausgleich in das Jugendstrafrecht einzufügen und diesen auch öfter durchzuführen. Das ist zwar aufwendig, aber es hilft. Unterschiedlichen Tätern muss mit unterschiedlichen Mitteln begegnet werden. Hier ist ein differenziertes Vorgehen erforderlich. Das Jugendstrafrecht hat solche differenzierten Mittel zur Verfügung – ein Jugendstrafrecht übrigens, auf das wir stolz sein sollten; denn nicht überall in Europa gibt es ein gesondertes Strafrecht für Jugendliche. Es gibt in vielen Ländern noch nicht einmal
gesonderte Vollzugseinrichtungen für Jugendliche. Was passiert, wenn man Jugendliche nach Erwachsenenrecht verurteilt und anschließend mit erwachsenen Straftätern möglichst lange in eine Vollzugseinrichtung einsperrt, das kann man zum Beispiel in Frankreich erleben.
Das differenzierte Instrumentarium des Jugendstrafrechts muss differenziert eingesetzt werden. Es gibt Erziehungsmittel, es gibt Zuchtmittel, es gibt Strafe. Darüber hinaus stehen Mittel zur Verfügung, die während der Strafverbüßung zusätzlich zum Einsatz kommen müssen. Einige Täter weisen schwere und schwerste Defizite in ihrer Persönlichkeitsentwicklung oder in ihrer Sozialisation auf. Häufig haben diese Täter keinen Schulabschluss. Man fragt sich: Wie soll man diese Leute resozialisieren, wenn sie vorher noch nie in die Gesellschaft integriert worden sind? Mit einem einfachen Verwahrvollzug werden wir das nicht schaffen.
Tatsache ist auch: In kleinen Gruppen und im offenen Vollzug ist die Rückfallquote geringer. Ausbildung und Berufsausbildung sichern ebenfalls vor Rückfall. All dies kostet aber Geld. Wir müssen auch in diesem Hause die Courage haben, darüber zu sprechen, wie viel Geld uns die Verhütung zukünftiger Straftaten wert ist.