Schließlich gilt es, den Spagat zwischen den unternehmerischen Interessen der Klein- und mittelständischen Wirtschaft einerseits und dem Schutz des freien Sonntags andererseits zu schaffen. Dieser darf nicht angegriffen werden – darin sind wir uns einig –, damit aus der Ausnahme nicht die Regel wird.
Meines Erachtens zu Recht äußerten die Sächsische IHK, der Sächsische Handwerkertag, der Fachverband Deutscher Floristen und der Landesinnungsverband des Bäckereihandwerks sowie der Direktvermarktung in Sachsen e. V., um nur die Wichtigsten zu nennen, ihr Unverständnis bezüglich der neuen gesetzlichen Regelung. Selbst die Kirchen haben zumindest gegen den Verkauf von Blumen an den besagten Feiertagen keine Einwände. So verzeichnen zum Beispiel Blumenläden und Gärtnereien aufgrund der Verkaufsverbote einerseits schmerzhafte Umsatz- und Ertragseinbußen und geraten andererseits auch noch aufgrund des Unverständnisses irritierter Kunden unter Druck. Denen ist nämlich nicht zu vermitteln, warum die Geschäfte an wichtigen Feiertagen geschlossen bleiben, wo doch ständig von der Liberalisierung der Ladenöffnung gesprochen wird.
Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte, wie der Volksmund treffend bemerkt. Zu den lachenden Dritten zählen in diesem Fall die Tankstellen, denn sie verfügen über Sondergenehmigungen, die den Verkauf von Blumen und Backwaren auch an den zur Diskussion stehenden Feiertagen ermöglichen. Am vergangenen Totensonntag wurden die Filialen der großen Mineralölkonzerne von
den Kunden förmlich überrannt. Dieser Umsatz fehlt den sächsischen Händlern und Gewerbetreibenden. Sie generierten bisher einen wichtigen Teil ihres Umsatzes an diesen Feiertagen. Wann kann denn ein Blumengeschäft mehr Umsatz machen als am Muttertag oder am Totensonntag, meine Damen und Herren?
Ein chinesisches Sprichwort besagt: Ein Blume, die in der Dürre erblüht, ist die seltenste und schönste von allen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir in diesem Hause die Blume der Vernunft erblühen und sorgen wir dafür, dass die überfälligen Korrekturen des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes schnellstmöglich umgesetzt werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf ein paar Punkte aus der Debatte eingehen. Ich denke, Herr Kollege Zais, Herr Kollege Prof. Bolick, Herr Kollege Brangs, Sie haben es nicht verstanden,
weil Sie hier immer argumentieren, wir wollten die Zahl der Sonn- und Feiertage, an denen Kioske, Blumengeschäfte und Bäckereien öffnen dürften, drastisch ausweiten. Das war Ihre Formulierung hier in der Debatte.
Genau das ist eben nicht der Fall. Wir haben beantragt, eine Regelung wieder herzustellen, wie sie bis 2006 bundesweit galt. Wenn hier jemand etwas verändert hat, dann war das doch die Koalition aus CDU und SPD, die die Sonntagsöffnung drastisch eingeschränkt hat.
Auch wenn Sie dazwischenrufen, Herr Prof. Bolick, müssen Sie das zugeben: Drei Sonntage im Jahr sind weniger als 15 Sonntage im Jahr. Das sollte selbst in Ihren Kopf hineingehen. Drei sind weniger als 15 Sonntage.
Sie sollten sich mal überlegen, wie die Situation vor 2006 war. Drohte da der Untergang des Abendlandes, weil an nur drei Sonntagen der Blumenverkauf verboten war? – Doch offensichtlich nicht. Was haben Sie denn gegen diese Regelung, die sich über lange Zeit bewährt hat? Wenn Sie sich mal anschauen – Herr Prof. Bolick, Sie haben von Mittelstandsunterstützung gesprochen –,
wie diese Geschäfte geführt werden: Gerade die kleinen Geschäfte sind vorwiegend inhabergeführt. In der Regel arbeiten Familienmitglieder dort mit. Als Beispiel: Bei der Floristik werden 50 % der Fachgeschäfte ausschließlich
von Inhabern oder Angehörigen geführt. Wenn Sie dann sehen – was Herr Kollege Weichert angesprochen hat – dass der Blumenverkauf und der Verkauf von Zeitschriften und Backwaren an Tankstellen erlaubt ist: Herr Kollege Brangs,
Tankstellen sind in der Regel nicht inhabergeführt, da arbeiten auch keine Familienmitglieder mit. In der Regel haben Sie gerade an Sonntagen in Tankstellen überwiegend geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die doch von Ihnen so sehr kritisiert werden.
Das heißt doch, Sie erreichen damit nichts anderes, als dass letztlich die Blumen und die Brötchen von geringfügig Beschäftigten in Tankstellen verkauft werden anstatt von den Facheinzelhändlern in Bäckereien und Blumenläden. Das ist doch das Ergebnis Ihrer Argumentation.
Was ist an Blumen, die in Tankstellen verkauft werden, besonders christlich, und was ist an in Fachgeschäften gekauften Blumen besonders unchristlich?
Der Blumenverkauf ist ja nicht verboten, auch nach Ihrer Regelung nicht. Nur, an der Tankstelle darf man kaufen, dort ist es mit den christlichen Werten vereinbar, aber im Blumengeschäft ist es verboten. Auch diese Regelung können wir nicht nachvollziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum der Bürger dem Gedenken an die Reformation am 31. Oktober besser Genüge tut, wenn er seine frischen Reformationsbrötchen in den Tankstellten kauft anstatt in Bäckereien, das müssen Sie uns erst noch mal erklären.
aber mit den Regelungen, die Sie in diesem Gesetzentwurf vorschlagen, erreichen Sie das Gegenteil, weil Sie nämlich den kleinen Facheinzelhändler in den Ruin treiben, weil er an den Tagen, an denen er gerade den großen Umsatz macht,
Merken Sie denn nicht, wie abstrus Ihre Argumentation in dieser Frage ist? Ich kann Sie nur bitten: Kommen Sie
Gibt es weitere Wortmeldungen vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage: Möchte die Staatsregierung sprechen? – Das scheint auch nicht der Fall zu sein.
Meine Damen und Herren, dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir wieder artikelweise verfahren. Aufgerufen ist das 2. Gesetz zum Bürokratieabbau im Freistaat Sachsen – Bürgerfreundliches Ladenöffnungsgesetz. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion.
Wir beginnen mit der Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthal
Ich rufe Artikel 1 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür wurde Artikel 1 mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe Artikel 2 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Stimmverhalten. Artikel 2 wurde mit Stimmen dafür mit großer Mehrheit abgelehnt.
Damit sind alle Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt worden und es erübrigt sich eine weitere Behandlung.