Protokoll der Sitzung vom 05.03.2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde vorwiegend zum Antrag der FDP-Fraktion sprechen, weil der Antrag der Koalitionsfraktionen nur ein Berichtsantrag ist, den jeder halbwegs effektiv arbeitende Parlamentarier mit zwei Kleinen Anfragen erledigt hätte. Die Absetzung des Antrags der FDP-Fraktion von der Tagesordnung im Dezember 2007 hätte der Koalition die Möglichkeit gegeben, sich noch einmal tiefer mit der Materie zu beschäftigen, aber offenbar hat dazu die Kraft nicht gereicht. Herr Staatsminister Jurk hat heute kurzfristig in der „Morgenpost“ nachgearbeitet. Er wird uns dann sicher erklären, wie gut er das gemacht hat.

Wenn die GRÜNEN einen solchen Antrag wie die FDP-Fraktion eingebracht hätten, dann hätte uns die FDPFraktion sicher vorgeworfen, wir würden mit obrigkeitsstaatlichen Mitteln die freie Entfaltung der Wirtschaft

behindern. Verbote für Lkws, und das von der FDP? Behindert das nicht die wirtschaftliche Dynamik und Mobilität? Laufen wir nicht ernsthaft Gefahr, dass all jene auswandern, die wir so dringend brauchen und die sich ein liberaleres Land wünschen, wo man überholen darf, wenn man in einem Lkw sitzt?

Nun, wir freuen uns, wenn auch die FDP-Fraktion einmal erkennt, dass der Markt nicht alles regeln kann und gelegentlich ein regelnder Eingriff für die „freie Fahrt für freie Bürger“ erforderlich ist.

Ich werde allerdings den Verdacht nicht los, dass Sie eigentlich die Lkws ausgrenzen wollen, um selbst ungestört auf der linken Spur rasen zu können.

(Beifall der Abg. Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE)

Sie können sich ja auch der Zustimmung einer großen Zahl von Bürgern sicher sein, die es einfach nur nervt, wenn sie bei einem der typischen Elefantenrennen wieder einmal ins Hintertreffen geraten.

Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich einig: Überholmanöver zwischen Lkws mit geringen Geschwindigkeitsunterschieden sind eine gefährliche Sache, gerade bei hohem Verkehrsaufkommen. Ich finde ja, dass das hohe Verkehrsaufkommen an sich das Gefährliche an der Sache ist. Wir sollten uns eigentlich Gedanken machen, wie wir unnötige Transporte vermeiden und die Güter von der Straße auf die Schiene verlagern. Das ist aber heute leider nicht Gegenstand der Debatte.

Um nicht missverstanden zu werden: Ich kann der Idee eines Überholverbots für Lkws auf bestimmten Strecken durchaus etwas abgewinnen. Ich glaube nur nicht, dass ein Lkw-Überholverbot das zentrale Instrument ist, um mehr Sicherheit auf Autobahnen herzustellen, wie es der Antrag vorgibt. Interessanterweise melden Sie auch nicht, wie viele Unfälle auf die fraglichen Lkw-Überholvorgänge überhaupt zurückzuführen sind. Vor Investitionen in ausgeklügelte Verkehrsmanagementsysteme sollte man hier vielleicht doch noch einmal in die Analyse gehen. Insofern ist der Koalitionsvertrag wenigstens nicht schädlich.

Deshalb möchte ich auch noch einmal ein paar Dinge zu bedenken geben, die meiner Ansicht nach Berücksichtigung finden müssen, wenn man entsprechende Konzepte verfolgt.

Erstens. Durch ein Lkw-Überholverbot würde der rechte Fahrstreifen chronisch verstopft und das Ein- und Ausfahren auf der Autobahn erheblich erschwert. Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist. Sie laufen Gefahr, gar nicht mehr auf die Autobahn hinaufzukommen, wenn die gesamte rechte Fahrbahn mit Lkws besetzt ist, oder Sie kommen eben nicht wieder herunter. Gefährliches Schneiden der Lkws durch Pkws wäre die Folge. Dadurch müssten ganze Lkw-Kolonnen abbremsen und erneut beschleunigen. Das erhöht auch nicht gerade die Sicherheit.

Zweitens. Gut motorisierte und sicherheitstechnisch gut ausgestattete Lkws werden ausgebremst, weil sie langsame an diesen Stellen nicht mehr überholen dürfen. Die Theorie, dass alle Lkws bei einem generellen Überholverbot auf zweispurigen Bundesautobahnen konstant und mit gleicher Geschwindigkeit hintereinander herfahren, bewahrheitet sich in der Praxis leider nicht. Dies setzt nämlich voraus, dass jeder Lkw gleich schwer ist und die gleiche Motorisierung hat. Jeder Lkw hat aber eine andere Motorisierung und ist unterschiedlich beladen. Schon bei kleinen Steigungen, die von Pkw-Fahrern auf einer Autobahn kaum wahrgenommen werden, fallen viele Lkws von ihrer Reisegeschwindigkeit merklich ab.

Ich zitiere einmal, liebe FDP – das dürfte neu für Sie sein, dass ausgerechnet ich das tue –, den ADAC. Da sagte nämlich ein Sprecher im Oktober 2006 in den „Stuttgarter Nachrichten“: „Ein generelles Verbot wird den Verkehr auf beiden Spuren zum Erliegen bringen, weil dann jeweils das langsamste Fahrzeug das Tempo bestimmen würde. Die Folgen wären chaotisch.“

Um es noch mit anderen Worten zu sagen: Die Verkehrsstärke, also die Anzahl der auf einem Fahrweg befindlichen Fahrzeuge, nimmt zu, da diese sich lediglich auf einen Streifen konzentrieren. Daraus folgt, dass sich der übrige Verkehr, also der Personenverkehr, nunmehr auf die linke Spur orientiert, da bei hohem Lkw-Aufkommen die rechte Spur weniger Einfädelmöglichkeiten bietet.

Meine Damen und Herren, wenn es uns um mehr Verkehrssicherheit auf Sachsens Autobahnen geht, kommen wir um das Thema Tempolimit nicht herum. Das haben übrigens auch manche FDP-Kollegen schon erkannt, Herr Kollege Günther. Niedersachsens Verkehrsminister Walter Hirche, FDP, richtete zur Senkung des Unfall- und Staurisikos auf stark befahrenen Autobahnen in Niedersachsen einerseits mehr Überholverbote für Lastwagen ein. In einer Pressemitteilung des Kollegen Hirche steht aber auch: „Auf diesen Autobahnabschnitten wird das Lkw-Überholverbot aus Gründen der Verkehrssicherheit an ein Tempolimit von 120 km/h für alle Fahrzeuge gekoppelt.“

Interessanterweise kehrte im Dezember Hirche auch auf der A 2 zu starren Geschwindigkeitsbegrenzungen und Lkw-Überholverboten um, verzichtete also auf das von Ihnen im Antrag angemahnte flexible System. Ich denke, diese Erfahrungen ihrer Kollegen aus Niedersachsen dürften auch der FDP helfen, unserer Ergänzung ihres Antrags zuzustimmen. Um Staus zu vermeiden und den Verkehr flüssiger zu gestalten, hilft es vor allem, wenn alle Fahrer mit einer geringeren Geschwindigkeit unterwegs sind.

Die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen ist vielleicht nicht ganz so populär wie das Verbot von Elefantenrennen. Wenn wir es aber unter Sicherheitsaspekten betrachten, gehört eine Tempolimit auf jeden Fall dazu; denn es kann nicht die Aufgabe eines Politikers sein, die öffentliche Meinung abzuklopfen und dann das Populäre zu tun, was Sie von der FDP sich ja zum Ziel

gesetzt haben. Aufgabe eines redlichen Politikers ist es, das Richtige zu tun und es populär zu machen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion)

Danke. – Das war die erste Runde der Fraktionen. Einen allgemeinen Aussprachebedarf der Fraktionen kann ich nicht sehen. Herr Staatsminister Jurk, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Johannes Lichdi, GRÜNE, tritt an die Plätze der Linksfraktion und unterhält sich mit einigen Abgeordneten.)

Herr Lichdi, der Staatsminister hat das Wort. Bitte schön.

Herr Lichdi, ich freue mich, wenn Sie zuhören. Ich versuche immer, Ihre Zwischenrufe zu identifizieren. Das ist nicht ganz einfach.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie kennen die Situation: Aus der schier endlosen Reihe der rechts fahrenden Lkws schert plötzlich einer der Brummis aus, um sich für die nächsten drei, vier Kilometer mit seinem Vordermann ein sogenanntes Elefantenrennen zu liefern. Dabei bremst er natürlich den gesamten nachfolgenden Verkehr aus. Verärgert denkt man da schon an eine radikale Veränderung der gesetzlichen Vorschriften. Aber dennoch rate ich zu Nachdenklichkeit. Sie können jedoch sicher sein, dass ich alle Maßnahmen unterstütze, die dazu beitragen, diese nicht nur ärgerlichen, sondern auch riskanten Situationen zu vermeiden.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkws beträgt auf Autobahnen 80 km/h. Nach § 5 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung darf grundsätzlich nur derjenige überholen, der mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Die Rechtsprechung verlangt beim Überholen außerorts eine Geschwindigkeitsdifferenz von mehr als 10 km/h. Dass diese Differenz häufig nicht eingehalten wird, wissen wir aus eigenen Erfahrungen mit den bereits genannten Elefantenrennen.

Überholvorgänge führen insbesondere dann zu heftigen Bremsmanövern und Verkehrsgefährdungen, wenn die Lkws plötzlich auf die linke Spur ausscheren, die von schnellen Fahrzeugen befahren wird. Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung dieser gefährlichen Situationen sind die Ausweisung von Überholverboten für Lkws auf weiteren kritischen Autobahnabschnitten und vor allem auch der weitere Ausbau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf diesem Gebiet ist in Sachsen schon eine Menge geschehen. Es ist nämlich keineswegs so, dass das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit bei der Festlegung von Überholverboten für Lkws untätig geblieben wäre, wie im Antrag der Fraktion der FDP unterstellt wird. Vielmehr hat das Autobahnamt Sachsen erst im Juli und August vergangenen Jahres auf insgesamt 49,6 Kilometern zweistreifiger Richtungsfahrbahnen Lkw-Überholverbote angeordnet. Das betrifft drei Abschnitte, nämlich auf der A 4 den Abschnitt von Glauchau bis Dresden, also den Gesamtabschnitt, und zwei Abschnitte auf der A 14, die bekanntermaßen Dresden mit Leipzig und Magdeburg verbinden. Damit wurde die Gesamtlänge der örtlichen Überholverbote für Lkws auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen im Freistaat mehr als verdreifacht.

Allerdings ist es aufgrund der Verkehrsentwicklung nicht möglich, ein statisches Konzept zur Ausweitung der LkwÜberholverbote zu erarbeiten. Notwendig sind und bleiben die ständige Beobachtung und Analyse des sich dynamisch entwickelnden Verkehrsgeschehens und eine darauf gestützte Umsetzung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Maßnahmen. Genau dies wird vom Autobahnamt Sachsen mit Unterstützung der landeseigenen LIST GmbH laufend getan.

Wir dürfen aber auch nicht verkennen, dass der LkwVerkehr auf den sächsischen Autobahnen aufgrund der vielen Transitstrecken eine besondere Bedeutung hat. Der Anteil des Lkw-Verkehrs auf sächsischen Autobahnen betrug im letzten Jahr durchschnittlich 16,6 %. Damit gehe ich auf die Frage der Abg. Frau Dr. Runge ein. Die sogenannte durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung ist damit seit dem Jahre 2000 von 15,8 % auf eben jene 16,6 % gestiegen. Das heißt, bei einem insgesamt stärkeren Verkehrsaufkommen ist der Lkw-Verkehr überdurchschnittlich gewachsen.

Mittelfristig ist eine weitere Steigerung des Transportaufkommens und damit auch des Lkw-Anteils auf allen Autobahnen zu erwarten. Bei aller Sympathie und allem Engagement für die Bahn – auch dies muss man realistisch einschätzen – werden wir dort auch eine weitere Zunahme haben. Aus diesem Grund ist es positiv zu werten, dass in Sachsen viele Autobahnstrecken mit hoher Verkehrsbelastung dreistreifig ausgebaut sind und damit auch zukünftig den prognostizierten Verkehrszuwachs bewältigen können.

Die Verkehrsminister des Bundes und der Länder haben sich bei ihrer Konferenz im April letzten Jahres für LkwÜberholverbote auf längeren Streckenabschnitten zweispuriger Autobahnrichtungsfahrbahnen ausgesprochen, wenn durch überholende Lkw der Verkehrsfluss stark gestört und so die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Dies kann in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil bei einer Belastung von mehr als 2 000 Kraftfahrzeugen pro Stunde der Fall sein. Weitere Kriterien für die Anordnung sind Steigungsstrecken und Unfallhäufigkeit.

In dem Entwurf der Novelle der StVO „Bessere Beschilderung“, der bald in den Bundesrat eingebracht werden soll, ist nach Mitteilung des zuständigen Bundesministeriums bereits eine entsprechende Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vorgesehen. Durch die Mehrheit der Länder und den Bund wird auch die Einführung eines generellen Überholverbots bei extremen Wetterlagen, wie zum Beispiel bei Schnee und Starkregen, befürwortet. Hier wird allerdings noch diskutiert, wie diese Regelung am besten innerhalb der Straßenverkehrsordnung umgesetzt werden kann.

Die optimale Lösung des Problems ist aus der Sicht des Freistaates die Anordnung situationsbedingter LkwÜberholverbote durch elektronische Verkehrsleiteinrichtungen, die sich an konkreten Verkehrssituationen orientieren. Solche intelligenten Streckenbeeinflussungsanlagen existieren bislang auf der A 4 und der A 17 im Raum Dresden und sind hier bereits angesprochen worden. Allerdings entscheidet über solche Maßnahmen letztendlich der Bund, der nach Prüfung der Entwurfsunterlagen für Verkehrsbeeinflussungsanlagen die entsprechenden Haushaltsmittel zweckgebunden zuweisen muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP geht von der nach meiner Auffassung veralteten Vorstellung eines mehr oder weniger statischen Konzepts aus. Wir brauchen aber, und zwar sowohl zur Verhinderung von Elefantenrennen als auch zur Gewährleistung eines flüssigen und sicheren Transitverkehrs, intelligente Lösungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass wir bei der Diskussion gemerkt haben, dass in diesem Hause Intelligenz durchaus ausreichend vorhanden ist. So freue ich mich auch, den entsprechenden Antrag beantworten zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seien Sie gewiss, wir werden uns weiterhin mit Augenmaß, aber auch mit Entschiedenheit des Themas annehmen. Aber das Thema Lkw – da spreche ich gerade auch über die Frage des Zuwachses von Verkehren – ist nur eine Facette. Ich denke, wir tun gut daran, auch andere Verkehrsträger und insbesondere die Vernetzung im Blick zu behalten.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Danke schön. – Meine Damen und Herren, gibt es daraufhin Bedarf, noch einmal eine allgemeine Aussprache zu eröffnen? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zu den Schlussworten, drei an der Zahl. Wir gehen in der Reihenfolge vor: CDU, SPD und FDP. – Herr Heidan, Sie sprechen für die CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der eben geführten Debatte hat es sich bewiesen, dass die sächsischen Autobahnen durch das Wirtschaftsministerium sicherer geworden sind. Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die das Unfallgeschehen beeinflusst haben.

Herr Staatsminister Jurk hat eben auch gesagt, dass wir intelligente Lösungen brauchen. Herr Morlok, ich weiß nicht, ob Induktionsschleifen, die schon vor 30 Jahren erfunden worden sind, die Lösung des Problems beinhalten. Ich habe gedacht, dass Sie mit Ihrem Antrag ausgereiftere Lösungen fordern würden. Aber wenn Sie meinen, Induktionsschleifen seien das Nonplusultra, dann muss ich mich entschuldigen, dann habe ich Ihren Antrag an der Stelle falsch verstanden.

Herr Heidan, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, ich gestatte eine Zwischenfrage.

Herr Morlok, bitte.

Lieber Herr Kollege Heidan, wenn Sie das Verkehrsaufkommen von Pkws und Lkws messen wollen: Warum soll man Geld für teure Überwachungskameras ausgeben, wenn einfache Systeme das gleiche Ergebnis bringen, auch wenn sie schon ein bisschen älter sind? Warum sollte man da für teure Sachen Geld ausgeben?

Lieber Herr Morlok, Sie hatten da drei Beschreibungen geliefert. Witterungsbedingtes kann ich nicht mit Induktionsschleifen lösen. Ich kann mit Induktionsschleifen letztendlich nur die Anzahl der Fahrzeuge und eventuell noch die Fahrzeugtypen bestimmen. Das kann ich mit Induktionsschleifen machen.

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage? – Das ist Ihre Entscheidung.

Wenn die Zeit gestoppt wird.

Das ist immer so. Ihre Zeit läuft nicht weiter.

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