Protokoll der Sitzung vom 05.03.2008

(Frank Kupfer, CDU: Darauf muss man aber nicht stolz sein, oder?!)

Ich möchte auf die Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz zurückkommen. Im Mittelpunkt standen dabei die Ausweitungen von Überholverboten für Lkws auf kritischen Autobahnabschnitten und der weitere Ausbau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Mein Kollege Heidan sagte schon, dass es eine Antwort auf eine Kleine Anfrage von Herrn Morlok aus dem Februar 2007 gibt. Zu dieser Zeit gab es in Sachsen nur 19,5 Kilometer der zweistreifigen Richtungsfahrbahn, die mit einem Lkw-Überholverbot versehen waren, und nach den Beschlüssen dieser Verkehrsministerkonferenz, also im April 2007, ist der Freistaat umgehend tätig geworden und hat nun auf insgesamt 49,6 Kilometern Strecke ein Lkw-Überholverbot eingerichtet. Die konkreten Teilstücke hat Herr Heidan benannt. Das betrifft hauptsächlich Abschnitte auf der A 4 und der A 14.

Während diese Maßnahmen bei der Bevölkerung und auch bei uns als Autofahrer auf große Zustimmung stoßen, gibt es aber auch Gegner. Es ist der ADAC, aber vor allem der Verband Spedition und Logistik, der sich gegen ein Überholverbot wendet. Er hat dazu auch Briefe an die Abgeordneten versendet – ich zitiere daraus: Es gebe keine Statistik, die die Vorteile eines Verbotes für die Sicherheit belegen. Das Fahren auf einer Perlenschnur sei unfair für den Einzelnen und äußerst unwirtschaftlich obendrein. Zudem könne sich ein solches Verbot kontraproduktiv auswirken, da sich die Konzentration der Fahrer bei stundenlangem monotonem Hintereinanderfahren vermindere. Daher könne es vermehrt zu Auffahrunfällen kommen.

Außerdem ist zu berücksichtigen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkws beträgt auf Autobahnen nach § 18 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 80 Kilometer pro Stunde. Beim Überholen sollte die Geschwindigkeitsdifferenz nach einem Gerichtsurteil des Bayerischen Oberlandesgerichtes mehr als 10 Kilometer pro Stunde betragen. Wir alle wissen, wie dies in der Realität aussieht und sich verhält. Eine Untersuchung aus dem Jahre 2002 zeigt aber, dass nur rund 1 % der auf den Untersuchungsstrecken beobachteten Überholvorgänge von Lkws regelkonform durchgeführt wird. In allen anderen Fällen war entweder die beobachtete Differenzgeschwindigkeit nicht ausreichend oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde überschritten.

Wenn man also, wie die FDP-Fraktion, nach Regelungen sucht und möglicherweise auch Gesetze erlassen will, dann muss auch die Umsetzung kontrolliert werden. Wir

sehen, dass wir schon mit dem bestehenden Gesetz Schwierigkeiten haben und dass eine Kontrolle sehr schwierig ist.

Fazit: Gesucht wird nach einer klugen und durchdachten Lösung. Die Forderung der FDP-Fraktion nach einem intelligenten Verkehrsmanagementsystem ist dies nach unserer Meinung nicht; denn die Einführung eines solchen Systems würde einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten, ohne dass auch in Ihrem Antrag der Nutzen näher zu quantifizieren wäre.

Mit dem Antrag der Koalition wird die Staatsregierung unter anderem aufgefordert, zunächst die Faktoren zu benennen, die die Beurteilung der Sinnhaftigkeit der Einführung eines Lkw-Überholverbotes maßgeblich beeinflussen, welche Faktoren hier maßgeblich sind, und darzulegen, wie sich die bisher eingeführten LkwÜberholverbote auf den Verkehrsfluss und die Unfallentwicklung ausgewirkt haben.

Mein Kollege Heidan hat gerade deutlich gemacht, dass es hierzu Untersuchungsergebnisse gibt, die nicht unbedingt die gleiche Sprache sprechen wie Ihr Antrag, nämlich dass Überholverbote dazu führen, dass sich die Sicherheit hier entsprechend positiv auswirken würde.

Wir werden also abwarten, wie die Staatsregierung berichtet, das heißt, welche Ergebnisse uns präsentiert werden. Entsprechend werden wir als Koalition mit dem Thema weiter verfahren.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Jetzt hat die einreichende Fraktion des zweiten Antrags das Wort. Es spricht Herr Morlok, FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man weiß, was intelligente Vekehrsmanagementsysteme leisten können, und wenn man dann den Beitrag des Kollegen Heidan hört, ist man versucht, jetzt zum Thema „Intelligenz von Mensch und Maschine“ zu sprechen. Das möchte ich aber an dieser Stelle doch nicht tun, sondern auf die wesentliche Punkte eingehen.

Die Notwendigkeit von Lkw-Überholverboten ist bereits in den Redebeiträgen von Herrn Heidan und Frau Dr. Raatz deutlich geworden. Ich denke, wir sind uns darin einig, dass das Verkehrsaufkommen auf sächsischen Straßen zugenommen hat und in den nächsten Jahren weiter deutlich zunehmen wird. Entsprechende Prognosen des Wirtschaftsministeriums liegen vor. So soll zum Beispiel der Lkw-Verkehr in Richtung Polen bis zum Jahr 2015 um 200 % steigen. Es ist schon Aufgabe von Politik, sich rechtzeitig auf diese Dinge einzustellen.

Wenn man sich die Daten zum Unfallgeschehen ansieht, stellt man fest, dass gerade Unfälle mit Lkws einen erheblichen Teil der Gesamtzahl der Unfälle ausmachen. An ungefähr einem Drittel aller Unfälle sind Lkws betei

ligt. Deswegen ist das Lkw-Überholverbot ein wichtiges Thema. Es geht eben nicht nur um die Frage, wie schnell ich von A nach B komme, sondern Unfälle sind mit erheblichen Risiken verbunden. Menschen sind betroffen, das heißt, es kommt zu Personenschäden. Deswegen muss man das Thema sehr ernst nehmen.

Es ist richtig: Wir haben bereits im Dezember des vergangenen Jahres einen entsprechenden Antrag hier in das Parlament eingebracht. Es ist selbstverständlich, dass dieser Antrag aus dem Dezember die Zahlen aus dem Februar dieses Jahres nicht enthalten kann; auch wir sind keine Hellseher. Aber wir gestehen gern zu, dass hier in Sachsen eine Veränderung stattgefunden hat. Herr Minister Jurk, Sie haben ungefähr 50 Kilometer zusätzliche Überholverbotsstrecken ausgewiesen. Das erkennen wir an.

Aber der entscheidende Punkt wurde von Ihnen nicht in Angriff genommen und von den Rednern der Koalition sogar in Abrede gestellt: Es geht um intelligente Verkehrsmanagementsysteme. Es ist vollkommen richtig, dass ein stures Erhöhen der Zahl der Verbotsstrecken allein nichts bringt und irgendwann sogar kontraproduktiv wirkt. In Zeiten schwachen Verkehrsaufkommens würde eine starre Verbotsregelung dazu führen, dass die Lkws alle langsam hintereinander herfahren müssten, was nicht sein muss. Es ist auch überhaupt nicht einzusehen, warum man nicht – in Abhängigkeit von der Witterung – intelligente Lösungen finden kann. Solche Lösungen gibt es bereits. Jeder, der aus dem westlichen Landesteil nach Dresden zum Landtag fährt, bekommt deren Wirksamkeit mit. Wenn Sie von der Autobahn nach Dresden hineinfahren, dann erleben Sie ein intelligentes Verkehrsmanagementsystem. Zeitabhängig können nämlich Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgenommen und Lkw-Verbote verhängt werden.

Lieber Herr Kollege Heidan, Sie sollten sich einmal technologisch informieren: Um das Verkehrsaufkommen zu messen, nimmt man keine Kameras und zählt Bilder, sondern dafür gibt es Induktionsschleifen in der Fahrbahn, mit denen das Verkehrsaufkommen vollkommen neutral gemessen wird. Das hat nichts mit Datenschutz zu tun. Informieren Sie sich erst einmal, bevor Sie hier im Landtag solche Reden halten!

Wir sind auch der Auffassung, dass das Anliegen des Speditionsgewerbes, die Transportzeiten in einem vertretbaren Maße zu halten, berücksichtigt werden muss. Deswegen bitte ich Sie, mit uns gemeinsam darüber nachzudenken, wie wir das mit intelligenten Verkehrsmanagementsystemen realisieren können. Es muss doch möglich sein, wenn es erforderlich ist, ein LkwÜberholverbot auszuweisen, und dann, wenn es nicht erforderlich und aus unserer Sicht nicht geboten ist, ein solches Verbot nicht auszuweisen.

Anstatt diese Vorschläge mit der Behauptung in Abrede zu stellen, die Umsetzung sei zu teuer – entsprechende Modelle gibt es aber bereits in Sachsen –, sollten Sie mit uns gemeinsam diesen Weg gehen. Darin unterscheidet

sich unser Antrag von Ihrem. Wir wollen eine Veränderung. Deswegen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt spricht Frau Dr. Runge für die Linksfraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Staatsregierung auf, ein Konzept zur Ausweitung der Lkw-Überholverbote auf zweispurigen Autobahnen im Freistaat Sachsen sowie ein intelligentes Verkehrsmanagement zu erarbeiten und den Landtag bis zum 31. Mai zu unterrichten. Hier knüpft der von den Koalitionsfraktionen nachgereichte Berichtsantrag zur Entwicklung und den Auswirkungen von Lkw-Überholverboten auf Autobahnen im Freistaat Sachsen an.

Die Argumente, welche die FDP zur Begründung ihres Antrags vorbringt, beschreiben die Zunahme von Sicherheitsrisiken und fordern von der Regierung ein intelligentes Verkehrsmanagement, das zeitliche, geografische und wetterbedingte Lkw-Überholverbote auf zweispurigen Autobahnen anordnen soll. Es ist nicht so, wie von Herrn Heidan hier in den Raum gestellt: Der Ruf nach allgemeinen Lkw-Überholverboten ist nicht laut geworden. Von solchen Forderungen ist in dem Antrag keine Rede.

Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDPFraktion hervorgeht, existieren zurzeit auf 69 Kilometern der insgesamt 764 Streckenkilometer zweispuriger Autobahnen Lkw-Überholverbote. Das ist relativ wenig und betrifft die A 4 und die A 14.

Leider wird man auch aus den Fragen der FDP-Fraktion und den Antworten der Regierung darauf nicht darüber schlau, wie sich der Schwerlastverkehr auf Sachsens Straßen in den letzten Jahren entwickelt hat. Diese Frage aber wurde von der FDP-Fraktion überhaupt nicht gestellt. Es wäre gut, wenn wir vom Minister darüber Näheres erfahren könnten.

Was man allerdings aus den Antworten der Regierung erfährt, ist, dass im Vergleich der Verkehrszählstellen für die A 17 – Breitenau – ein Schwerlastverkehrsanteil von 41,5 % gemessen wurde – ein Wert, der im Vergleich zu den anderen angegebenen Verkehrszählstellen deutlich erhöht ist.

Aus den noch erfragten Unfallstatistiken geht hervor, dass sich die gesamten Unfallzahlen auf sächsischen Autobahnen verringert haben und zugleich die absolute Zahl der in Unfälle verwickelten Lkws rückläufig ist.

Aus der Statistik ist nun allerdings nicht erkennbar, wodurch die Unfälle, in die Lkws verwickelt waren, ausgelöst worden sind. Waren das tatsächlich durch Überholmanöver ausgelöste Unfälle? Um diese Frage zu beantworten, müsste in der Tat jeder Unfallhergang analysiert werden, wozu Unfallstatistiken nicht taugen. Wovon aber alle Autofahrerinnen und Autofahrer sowie

Beifahrerinnen und Beifahrer berichten können, sind Erlebnisse auf zweispurigen Autobahnen, wenn Lkws sich an Steigungen wechselseitig überholen und damit Staus oder Auffahrunfälle provozieren. Insofern halte ich es für durchaus geboten, wenn das Überholverbot für Lkws auf weiteren Streckenabschnitten, zum Beispiel an Steigungen, Unfallschwerpunkten sowie abhängig von der Verkehrsdichte, zeitlich begrenzt ausgeweitet würde. Die Sicherheit für die Fahrteilnehmer auf Autobahnen könnte dadurch sicher erhöht werden.

Wachsendem Güterverkehr und einer erhöhten LkwDichte auf Autobahnen, Staus und Unfallgeschehen auf zweispurigen Autobahnen kann aber mit Überholverboten allein nicht begegnet werden. Während die FDP in jeder Hinsicht gern alles den Regeln des freien Marktes überantworten möchte, ruft sie jetzt zur Bekämpfung von Symptomen auf, indem der Staat Regeln erlassen soll. Da muss ich mich doch sehr wundern. Von Ihnen, verehrte FDP-Kollegen, habe ich noch nicht vernommen, wie es gelingen kann, Gütertransporte durch regionale Wirtschaftskreisläufe zu vermeiden. Stattdessen reden Sie dem ungehinderten globalen Wettbewerb das Wort.

Von Ihnen habe ich auch noch nicht gehört, mehr Gütertransporte auf die Schiene zu verlagern oder gar die Zulassung von Gigalinern auf den Autobahnen zu verhindern. Stattdessen rufen Sie nun nach dem Staat. Natürlich kann man nichts dagegen haben, wenn kurzfristig durch Ausweitung von Lkw-Überholverboten auf Autobahnen und durch ein intelligentes Verkehrsmanagement das Sicherheitsrisiko auf Autobahnen reduziert werden kann. Nur eines muss Ihnen klar sein: Wenn die Verkehrsprognosen für die Zunahme des Transitgüterverkehrs auf den Straßen sich sukzessive real einstellen, reichen Verbote und zusätzlich vom Staat verordnete Regeln, die auch kontrollierbar sein müssen, nicht mehr aus, um Sicherheitsrisiken zu begrenzen.

Insofern stimme ich Ihnen, Frau Raatz, zu einem gewissen Teil zu. Es müssen schon intelligente verkehrspolitische Konzepte her und umgesetzt werden. Der Status quo im Verkehrsmanagement reicht nicht aus, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Deshalb fordert die Linksfraktion für ein anderes verkehrspolitisches Konzept: erstens die steuerliche Gleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger; zweitens die Priorität bei Investitionen in den Schienenverkehr – es kann sich also gar nicht darum handeln, Herr Heidan, dass sämtliche Autobahnen dreispurig ausgebaut werden sollen –;

(Frank Heidan, CDU: Das habe ich auch nicht gesagt. Zuhören!)

drittens die Erhöhung der Lkw-Maut für Autobahnen und die Ausweitung auf sämtliche Bundesfernstraßen; viertens den Ausbau von Gleisanschlüssen für Unternehmen und schließlich fünftens der Ausbau von Güterverkehrszentren, die einen intermodalen Split managen und ermöglichen können. Das geschieht bereits in Sachsen in den bestehenden Güterverkehrszentren.

Aus den genannten Gründen halten wir die Forderungen der FDP-Fraktion lediglich für kurzfristig wirksam und möglich. Sie können aber langfristige verkehrspolitische Strategien nicht ersetzen, die darauf gerichtet sein müssen, weiträumige Gütertransporte zu vermeiden und diese von der Straße auf die Schiene bzw. auf Wasserwege zu bringen. Insofern können wir bei grundsätzlicher Kritik an Ihrem verkehrspolitischen Herangehen, verehrte FDPKollegen, zwar Ihrem Antrag zustimmen, wohl wissend, dass damit nur Symptome gelindert werden können.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich rufe die NPDFraktion; Herr Petzold, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Lkw-Überholverbote auf sächsischen Autobahnen hat uns hier schon öfter beschäftigt. Ich darf nur daran erinnern, dass mein NPDFraktionskollege Dr. Müller das hier in Rede stehende Problem, die Unfallgefährdung durch Lkw-Überholmanöver auf zweispurigen Autobahnen, schon vor einigen Monaten zum Gegenstand mehrerer Kleiner Anfragen gemacht hat. Deshalb wirkt im Übrigen auch der Berichtsantrag von CDU- und SPD-Fraktion wieder einmal wie abgeschrieben.

Die Anfragen von Herrn Dr. Müller waren schon am 28.08.2007 eingereicht worden, während Ihr Antrag vom 22. Februar 2008 datiert. Die Auskünfte der Staatsregierung auf die Anfragen der NPD-Fraktion vom letzten Jahr fielen allerdings recht dünn aus. Wir können nur hoffen, dass jetzt vielleicht etwas mehr an Informationen kommt. So hat die Staatsregierung in ihren Antworten vom 27.09.2007 zum Beispiel explizit ihre Absicht dokumentiert, auch in Zukunft kein generelles Lkw-Überholverbot einzurichten und auch entsprechende, von meinem NPDFraktionskollegen Dr. Müller angeregte Bundesratsinitiativen nicht auf den Weg zu bringen. Das ist immerhin eine klare Aussage. Es ist schließlich selten genug, dass die eigene Untätigkeit auch noch so unumwunden zu Protokoll gegeben wird.

Ganz substanzlos waren die Antworten aus dem Staatsministerium des Innern allerdings doch nicht, weil sie zumindest in quantitativer Hinsicht eine Entwicklung auf den sächsischen Autobahnen dokumentieren, weshalb auch die NPD-Fraktion Handlungsbedarf sieht. Folgt man der Statistik der Staatsregierung für den Zeitraum zwischen 1991 und 1996 – wir hatten allerdings den kompletten Zeitraum bis 2006 angefragt –, dann ist anhand der Zahlen schon ein ziemlich eindeutiger Trend zu erkennen, der gar keinen anderen Schluss zulässt als den, dass Lkws über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht häufiger an Unfällen auf sächsischen Autobahnen beteiligt sind. Waren es 1991 noch 148 Fälle, so stieg diese Zahl bis 1996 immerhin auf 261 Fälle an, Tendenz steigend. Wir hätten, wie gesagt, gern erfahren, wie sich diese Zahlen bis 2006 entwickelt haben.

Die Forderung nach einem intelligenten Verkehrsmanagementsystem geht zwar in die richtige Richtung. In Anbetracht der Tatsache, dass viele Autobahnen im Freistaat nur zweispurig sind, hätten wir es begrüßt, wenn sich die FDP-Fraktion für ein generelles Überholverbot ausgesprochen hätte. Vollends zur Luftnummer wird die Initiative der FDP-Fraktion aber, wenn man sich vor Augen hält, dass man im Freistaat eigentlich nur die gültigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und durchsetzen müsste. Es ist doch wohl so, dass laut Straßenverkehrsordnung Überholvorgänge ohnehin nur mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit des überholenden Fahrzeugs durchgeführt werden dürfen. Wenn wir für Lkws eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern haben, macht sich ein Lkw-Fahrer, der deutlich schneller fährt, schlicht und einfach strafbar. Hier gilt es wirklich, nur die geltenden Vorschriften einzuhalten.

Außerdem müssen in der EU zugelassene Lkws bekanntlich schon seit November 2004 serienmäßig über eine technische Leistungsabriegelung für Geschwindigkeiten, die höher als 90 Stundenkilometer liegen, verfügen. Die entsprechende Vorschrift steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung. Zugrunde liegt die EU-Richtlinie 200411-EG. Somit verstoßen Transit-Lkws, insbesondere aus den neuen EU-Beitrittsländern im Osten, welche diesen Abriegelungsmechanismus nicht haben, gegen geltende EU-Bestimmungen. Hier liegt der Fall ganz klar. Der Gesetzgeber müsste lediglich darauf drängen, dass auf deutschen Straßen tatsächlich nur Lastkraftwagen fahren, die den vorgeschriebenen Abriegelungsmechanismus eingebaut haben. Damit wäre ein Großteil des Problems der Verkehrsbehinderung durch Lkw-Überholung auf sächsischen Autobahnen gelöst.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der NPD)

Den Abschluss der ersten Runde macht die Fraktion der GRÜNEN; Herr Lichdi, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde vorwiegend zum Antrag der FDP-Fraktion sprechen, weil der Antrag der Koalitionsfraktionen nur ein Berichtsantrag ist, den jeder halbwegs effektiv arbeitende Parlamentarier mit zwei Kleinen Anfragen erledigt hätte. Die Absetzung des Antrags der FDP-Fraktion von der Tagesordnung im Dezember 2007 hätte der Koalition die Möglichkeit gegeben, sich noch einmal tiefer mit der Materie zu beschäftigen, aber offenbar hat dazu die Kraft nicht gereicht. Herr Staatsminister Jurk hat heute kurzfristig in der „Morgenpost“ nachgearbeitet. Er wird uns dann sicher erklären, wie gut er das gemacht hat.