Protokoll der Sitzung vom 05.03.2008

Die NPD bekennt sich im Gegensatz zu Ihnen zum Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.10.1990, dessen wesentlicher Tenor in folgende Kernsätze gefasst werden kann: Das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland ist Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen, gebildet.

(Beifall des Abg. Peter Klose, NPD)

Für das Wahlrecht, durch dessen Ausübung das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt wahrnimmt, wird nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher vorausgesetzt.

(Unruhe)

Die den Bundesländern zukommende Staatsgewalt kann gemäß Artikel 20 Abs. 2 und Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ebenfalls nur von denjenigen getragen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sind. Auch soweit Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz eine Vertretung des Volkes für die Kreise und Gemeinden vorschreibt, bilden ausschließlich Deutsche das Volk und wählen dessen Vertretung.“ So weit das Bundesverfassungsgericht am 31. Oktober 1990.

Aber, meine Damen und Herren, in diesem Antrag geht es Ihnen ja nur vordergründig um das Wohl der seit einigen Jahren in Deutschland lebenden und daher unbedingt mal wieder in den Genuss der kommunalen Mitbestimmung kommen sollenden Afrikaner und Asiaten. Das wahre Motiv, von dem Sie sich strategisch leiten lassen, ist nicht etwa Altruismus oder ein Helfersyndrom. Es ist ganz einfach wahlstrategisches Kalkül und damit nackte Heuchelei.

(Widerspruch des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Wir reden davon, Solidarität üben zu wollen, aufeinander zugehen zu wollen, zukunftsorientiert zu planen, Zeichen zu setzen. In Wahrheit haben Sie den Rechenschieber in der Hand. Es ist offenkundig, dass GRÜNE und Linke in erster Linie in den Zuwanderern Wählerklientel sehen, um trotz offenkundig deutschfeindlicher Politik an die Futtertröge der politischen Macht zu kommen. Sie wollen sich ein Wählerpotenzial aus Menschen aller Herren Länder verschaffen, die man nur als Papierdeutsche bezeichnen kann; denn das einzige Merkmal, was an diesen Leuten deutsch ist, ist der verschleuderte Pass, meine Damen und Herren.

Dieser Personenkreis weiß natürlich, von wem er weitere Wohltaten erwarten kann. Und da er streng nach eigener Interessenlage und nicht etwa nach deutschen Interessen wählt, vermehren sie auf diese wunderbare Weise und

beliebig steigerbar ihr Wählerreservoir. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Wenn diesem Wahnsinn, meine Damen und Herren, kein Riegel vorgeschoben wird, wird auch die Union bald feststellen müssen, dass schon in Kürze wohl in keinem Parlament in diesem Land mehr eine bürgerliche Mehrheit möglich sein wird. Wachen Sie auf, meine Damen und Herren der Union! Schon bei der Bundestagswahl 2002 waren die Doppelpass-Deutschen das entscheidende Zünglein an der Waage für die Regierung Schröder und gegen Edmund Stoiber. Auch ein Roland Koch könnte wohl über den 5. April hinaus in Hessen regieren, wenn, ja wenn nicht DoppelpassDeutsche die Ausländerlobbyisten der GRÜNEN und der Linken wählen würden und sich die Sozialdemokraten nicht immer stärker als Nutte der Kommunisten missbrauchen ließen.

(Beifall bei der NPD – Widerspruch bei der SPD)

Wachen Sie, meine Damen und Herren der Union, endlich aus Ihrem bürgerlichen Tiefschlaf auf. Erkennen Sie, dass sich die gesamte politische Linke anschickt, einzig und allein zur Sicherung ihrer langfristigen Machtstellung ein vollkommen neues Wahlvolk zu schaffen.

(Unruhe im Saal)

Da wir diese drohenden Verhältnisse nicht nur für Mitteldeutschland verhindern, sondern im gesamten Land zurückdrängen wollen, wird die NPD-Fraktion und hoffentlich nicht nur die NPD-Fraktion diesem Antrag selbstverständlich die Zustimmung verweigern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD – Stefan Brangs, SPD: Abtreten!)

Herr Apfel, ich werde Ihre gemachte Bemerkung prüfen lassen. Wir haben es, weil Sie sehr undeutlich gesprochen haben, nicht ganz genau verstanden. Ich kündige Ihnen aber, wenn Sie gesagt haben, was ich denke, einen Ordnungsruf an.

(Beifall bei der Linksfraktion und der FDP – Holger Apfel, NPD: Ich habe noch 11 Minuten. Ich kann ja noch mal sprechen.)

Herr Martens, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zu dem, was wir gerade eben gehört haben, ist so viel anzumerken: Es geht nicht darum, mit dieser Debatte das deutsche Volk in einen Todesschlaf zu wiegen, wie es hier formuliert wurde, oder Überfremdung zu betreiben, sondern wir versuchen darüber zu diskutieren, wie wir tatsächlich kommunale Teilhabe in diesem Land gestalten, und zwar mit Menschen, die bereits hier leben. Das haben Sie alles nicht verstanden.

Das Volk, sagten Sie, ist nicht die Wohnbevölkerung. Es sei die Frage erlaubt, welches Volk Sie meinen. Die

Wahlgrundsätze der Demokratie wollen Sie verteidigen, aber die Demokratie lehnen Sie bereits ab.

(Jürgen Gansel, NPD: Volksherrschaft!)

Das ist die Fremdherrschaft der Alliierten, die hier errichtet worden ist. Das wollen Sie abwickeln. Ihnen geht es gar nicht um Demokratie. Und was Sie mit Volk meinen, kann man auch noch einmal richtig hinterfragen. Das wird bei Ihnen dann zur heute auch beschworenen heimeligen Volksgemeinschaft, zu einem letztlich rassisch definierten Volkskörper dieser Volksgemeinschaft, die mit dem Volk in Deutschland und den Realitäten und dem Grundgesetz nicht das Mindeste gemein hat. Es geht nicht um die Auseinandersetzung über die Grundsätze des Gemeinwesens, um die Frage, wer an kommunalen Entscheidungen und Wahlen teilhaben kann, sondern es geht Ihnen nur darum, vorhandene Fremdenfeindlichkeit und Überfremdungsängste zu schüren, um sie als Vehikel für Ihren völkischen Staat zu benutzen, der nichts anderes ist als eine rassistische Gewaltherrschaft. Dem werden wir uns hier immer entgegenstellen.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Meine Rede zu dem Antrag der GRÜNEN gebe ich zu Protokoll. Weil eine zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsdauer als Voraussetzung für das Wahlrecht fehlt, können wir diesem Antrag allerdings nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Minister Mackenroth, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem die Abg. Weihnert zutreffend beschrieben hat, wie und wann die Staatsregierung ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegt und was unser Koalitionsvertrag bei deutlich unterschiedlichen Positionen der Koalitionspartner im Einzelnen vorsieht, kann ich die Rede, die ich in Vertretung des Innenministers vorbereitet habe, guten Gewissens zu Protokoll geben. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das Schlusswort hat die Fraktion der GRÜNEN. Frau Herrmann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das Schlusswort kurz machen. Ich bin insbesondere Herrn Dr. Friedrich dankbar, dass er noch einmal darauf hingewiesen hat, welch breite Unterstützung der Vorschlag, den wir Ihnen heute unterbreitet haben, bereits in weiten Teilen der CDU, der SPD sowieso gefunden hat, wie viele Länder in Europa schon dieses Kommunalwahlrecht für Nicht-EUBürger/-innen eingeführt haben und dass diese Länder

durchaus positive und in der Regel nur positive Erfahrungen mit dieser Möglichkeit machen. Ich möchte Ihnen noch einmal ganz sehr ans Herz legen zu bedenken, dass in Deutschland immer noch erhebliche Teile der Bevölkerung, und zwar alle die, die nicht deutsch sind und aus keinem EU-Land kommen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sie leben mit uns hier als Nachbarn, als Arbeitgeber, als Arbeitnehmer, als Eltern, – –

(Zuruf von der NPD: Als Drogendealer!)

als Kulturschaffende usw., aber sie besitzen nicht die vollen Bürgerrechte. Wir wollen das mit unserem Antrag ändern. Wir bitten Sie um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 4/10318 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Erklärungen zu Protokoll

Die CDU-Fraktionen von Bund und Ländern bekennen sich zu einer aktiven Integrationspolitik. Integration heißt für uns, dass sich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen und dauerhaft hier leben wollen, mit Deutschland identifizieren. Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages wird sich dafür einsetzen, die Integration der bei uns rechtmäßig lebenden Ausländer voranzubringen.

Die Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen und der wichtigsten gesellschaftlichen Organisationen sind nicht nur ein Beitrag, Integrationspolitik zu verbessern und voranzubringen. Integration wird damit vor allem als gesamtgesellschaftliche Aufgabe festgeschrieben. Die entsprechenden Verpflichtungen gilt es umzusetzen. Ich bin der Auffassung, dass Sachsen bereits auf gute Ergebnisse im Bereich der schulischen Integration verweisen kann. Es wird nun in den kommenden Monaten und Jahren darum gehen, nicht locker zu lassen und gemeinsam mit den Migrantinnen und Migranten Integration – also Teilhabe und Chancengerechtigkeit – in unserem Land zu ermöglichen. Wir haben einen entsprechenden Antrag vorbereitet, um uns über die Umsetzung der Selbstverpflichtungen des Freistaates ein Bild zu machen.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene kann aus Sicht der CDUFraktion des Sächsischen Landtages erst am Ende eines nachhaltigen Integrationsprozesses stehen. Wir sagen mit aller Deutlichkeit, dass die Einräumung eines Wahlrechts für alle Ausländer, also auch für Nicht-EU-Ausländer, kein geeignetes Mittel für eine Integration ist. Nicht jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält, will dauerhaft im Land bleiben und an der Staatsgestaltung mitwirken. Wenn er das will, dann bedarf es einer Integration, die ich kurz beschrieben habe und die in Abhängigkeit vom Herkunftsland und der persönlichen Lebenssituation unterschiedlich lange dauern kann.

Ich brauche hier nicht umfassend Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes auszuführen. Nur so viel: Artikel 20 bestimmt das Staatsvolk zum Inhaber der Staatsgewalt, die insbesondere durch die Wahlen ausgeübt wird. Die

Zugehörigkeit zum Staatsvolk wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Staatsangehörigkeit vermittelt. Es ist die Gesamtheit der Deutschen und der ihnen nach Artikel 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen. Wir unterstützen das 1992 eingeführte Wahlrecht in Artikel 28 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz für EU-Bürger. Dieses wurde geschaffen, um den Integrationsprozess innerhalb der EUStaaten im gleichen Umfang zu vollziehen. Es erfasst bewusst und gewollt nicht alle Ausländer.

Es handelt sich aus unserer Sicht auch nicht um eine Ungleichbehandlung zu den EU-Ausländern, denen dieses Wahlrecht zusteht. Die Zuerkennung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger stellt eine auf europäischem Recht beruhende zulässige Privilegierung dar, die dem Integrationsprozess innerhalb der EU Rechnung trägt. Wir sehen darin keine rechtliche Benachteiligung von NichtEU-Bürgerinnen und -Bürgern. Für Bürger der EUMitgliedsstaaten gelten seit den Verträgen von Maastricht aus gutem Grund Ausnahmen: Im Zuge der europäischen Entwicklung wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt, die den Bürgern der EU-Staaten ein Kommunalwahlrecht einräumt.

Die Argumente überzeugen uns nicht wirklich, warum jetzt für Nicht-EU-Bürger auch dieses Wahlrecht gelten soll. Das aktive und passive Wahlrecht ist an die Zugehörigkeit zur betroffenen Gesellschaft gebunden und nicht an den unter Umständen vorübergehenden Aufenthaltsort. Daran halten wir fest, auch wenn Sie uns vorhalten werden, dass in Ländern der EU wie Schweden, Dänemark, Irland und den Niederlanden das kommunale Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten bereits eingeführt wurde. Gerade die jüngsten Beispiele der Gewalteskalation von jungen Migranten zeigen, dass auch, unter anderem, eingeräumte Wahlrechte das Problem nicht lösen.

Ich habe durchaus Verständnis, wenn die SPD-Fraktion eine andere Auffassung vertritt. Die Bundesratsinitiative, die dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugrunde liegt, kommt aus Rheinland-Pfalz; Berlin ist beigetreten. Wir konnten uns innerhalb der Koalition aufgrund unserer unterschiedlichen Positionen nicht zu

einem Ergebnis verständigen, sodass wir aufgrund des Koalitionsvertrages dem Antrag nicht zustimmen können.

Im Übrigen enthält der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 18. November 2005 einen Prüfauftrag hinsichtlich des kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die keine EU-Bürger sind. Dieser Prüfauftrag ist noch offen. Die Bundesregierung hat erklärt, sie werde die bestehenden rechtlichen und politischen Handlungsoptionen sorgfältig und ohne Zeitdruck abwägen. Ich meine daher, dass die Landesregierung der Bundesregierung nicht vorgreifen sollte.

Allerdings sehe ich auch, dass sich gegenwärtig auf Bundesebene weder im Bundesrat noch im Bundestag eine für eine Verfassungsänderung notwendige Zweidrittelmehrheit für ein Kommunalwahlrecht von Nicht-EUBürgern finden lassen dürfte.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordert mit ihrem Antrag die Einführung des Kommunalwahlrechts für ausländische Mitbürger, die die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union besitzen.