Protokoll der Sitzung vom 05.03.2008

Die CDUFraktion, bitte. Herr Abg. Bandmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es kurz zu machen: Wir lehnen diesen Antrag ab. Ich gebe meinen Beitrag zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Die Linksfraktion, bitte. Herr Dr. Friedrich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns ist das Thema zu wichtig, um den Beitrag zu Protokoll zu geben.

(Beifall bei der Linksfraktion und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Deshalb nehme ich lieber diesen Beifall in Anspruch als den Beifall für Arbeitsverweigerung, auch wenn es kurz vor 21:00 Uhr ist.

Die Linksfraktion unterstützt ohne Wenn und Aber den Antrag der GRÜNE-Fraktion,

(Beifall bei den GRÜNEN)

ein kommunales Ausländerwahlrecht für alle Ausländerinnen und Ausländer einzuführen, also nicht nur für die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, für die es das ja seit 1992 gibt.

Ich darf auf den fast inhaltsgleichen Antrag der Linksfraktion im Deutschen Bundestag vom 04. Juli 2007 verweisen, der am 24. Oktober des vergangenen Jahres zu allerdings nachtschlafender Zeit behandelt worden ist und leider abgelehnt wurde. Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind ja im Deutschen Bundestag aktiv geworden. Diese Drucksache 16/5904 ist im Prinzip identisch mit dem GRÜNEN-Antrag; das freut uns. Im Kern geht es darum, die Bundesratsinitiative nicht nur dem Land Rheinland-Pfalz und der Unterstützung von Berlin zu überlassen – das ist ja inzwischen definitiv –, sondern sich auch als Freistaat Sachsen dieser wichtigen Bundesratsinitiative anzuschließen.

Dazu müsste der Artikel 28 Abs. 1 Grundgesetz mit der entsprechenden Zweidrittelmehrheit geändert werden. Das ist eine hohe Hürde. Angesichts der jetzt bestehenden Großen Koalition sind allerdings gute Voraussetzungen

vorhanden, eine Grundgesetzänderung vorzunehmen. Ich darf daran erinnern, dass bei der Föderalismusreform Stufe I sehr umfangreiche Grundgesetzänderungen vorgenommen worden sind.

Nun gibt es ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1990, das einige Hindernisse für die umfassende Einführung eines solchen Kommunalwahlrechtes für einschließlich alle Ausländerinnen und Ausländer einführt. Natürlich müssen diese Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtes sorgfältig beachtet werden. Ich sage aber klipp und klar, dass dieses Urteil der Karlsruher Richter mitnichten die Einführung des generellen Kommunalwahlrechtes ausschließt. Im Gegenteil, das ist möglich. Man muss diese Restriktionen beachten, und die konkrete Umsetzung erfolgt dann über das entsprechende Landeswahlgesetz.

Aus unserer Sicht ist es wichtig – das sollte man noch hinzufügen –, dass es nicht nur um das Wahlrecht als solches geht, sondern natürlich auch um kommunale Abstimmungen, sprich Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gemäß unserer Landkreis- bzw. Gemeindeordnung.

Zur eigentlichen Begründung hat Frau Kollegin Herrmann alles Wesentliche gesagt; ich will das nicht ohne Not verlängern.

Ich möchte mit einem Appell an Sie, meine Damen und Herren speziell aus den Koalitionsfraktionen, abschließen: Geben Sie sich bitte heute Abend einen Ruck; denn wenn wir diesen Antrag annähmen, würde nicht nur europäische Normalität hergestellt – in 16 EU-Ländern gibt es dieses generelle Ausländerwahlrecht bereits –, sondern – –

(Jürgen Gansel, NPD: Und Sie hätten ein paar Wähler mehr!)

Dass Sie dazwischenquaken, ist schon klar; ich hatte nichts anderes erwartet.

(Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Denken Sie daran, dass es gerade in der SPD und in der CDU sehr wesentliche Unterstützerinnen und Unterstützer dieses Anliegens gibt. – Es ist nicht nur der Vorsitzende des Bundesinnenausschusses; ich darf hier insbesondere auch den SPD-Bundesvorsitzenden, Kurt Beck, oder den ehemaligen Bundesminister und SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering nennen; ich darf Frau Rita Süssmuth und die Frankfurter Oberbürgermeisterin, Frau Petra Roth, sowie den Oberbürgermeister von Köln, Herrn Fritz Schramma, aufführen. In dieser prominenten Gesellschaft sollte Ihnen, meine Damen und Herren, die Zustimmung nicht schwerfallen.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Die SPD-Fraktion, bitte; Frau Abg. Weihnert.

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion: Jetzt wird es schwer – Sie wollen es doch, das weiß ich! – Weitere Zurufe)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wesentlichen Punkte sind genannt. Es gibt eine Bundesratsinitiative aus RheinlandPfalz.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Grund ist, den Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes zu ändern, um Ausländern aus Nicht-EU-Staaten, die dauerhaft bei uns leben, die Integration weiter zu ermöglichen und sie zu fördern. Die SPD-Fraktion findet es durchaus richtig, dass im Integrationsbereich über eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechtes nachgedacht wird. Dass es dort nicht nur prominente SPD-Genossen gibt, die dies unterstützen, sondern auch CDU-Frauen und -Männer, wurde bereits gesagt. Ich kann mich auch ganz duster daran erinnern, dass es schon einmal eine Zustimmung im Bundesrat zu dieser Sache gab; irgendwie verlief das aber aufgrund bestimmter Zeiten der Diskontinuität. Rheinland-Pfalz hat jetzt wieder einen Anlauf genommen, der natürlich Sinn macht.

Richtig ist, dass diese Bundesratsinitiative – auch dafür sind die Hürden bereits genannt worden – mit zwei Dritteln erst einmal angenommen werden muss; erst dann können wir über ein Landesgesetz und die Umsetzung im Freistaat Sachsen nachdenken. Richtig ist, dass es manchmal zu einem klassischen AB-Konflikt in den einzelnen Bereichen kommt, und ich gehe davon aus – sollte es diesen Konflikt auch hier geben –, dass in Fällen der Großen Koalition eine gemeinsame Regierung von CDU und SPD im Bundesrat sich auch entsprechend verhalten wird, sich nämlich auch zu enthalten.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung – Zurufe)

Die NPDFraktion; Herr Abg. Apfel, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN kann niemanden überraschen, der die Vorliebe dieser Partei für Menschen mit Migrationshintergrund kennt. Mit der ihnen eigenen Bescheidenheit beabsichtigen die GRÜNEN mit ihrem Antrag, letztendlich eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Durch Änderung des Artikels 28 Abs. 1 beabsichtigen sie nun noch die Einführung eines Ausländerwahlrechtes im kommunalen Bereich selbst für Ausländer aus Staaten, die nicht einmal der ohnehin schon 25 Länder umfassenden EU angehören.

(Peter Schowtka, CDU: 27!)

Trotzdem drängen sich allen normal Gebliebenen Fragen auf: Was, bitte, wollen Sie eigentlich mit der Einführung

eines kommunalen Ausländerwahlrechtes bezwecken? Wollen Sie mal wieder die Ausländer begünstigen?

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Ja, die dürfen zweimal wählen!)

Wollen Sie das wirklich? Nein, Sie wollen keine Begünstigung. Dann wollen Sie wohl – so wie die NPD –, dass es ein Ende hat mit diesen vielen konfliktträchtigen parallelgesellschaftlichen Strukturen in Deutschland, mit den Schwierigkeiten an unseren Schulen durch gewalttätige ausländische Jugendbanden usw.

Wollen Sie etwa mithilfe des kommunalen Ausländerwahlrechtes die Schwächen einer heterogenen Migrationsgesellschaft durch verstärkte Integration überwinden? Sie wollen angeblich die Folgen einer Politik beseitigen, die Sie selbst fleißig überall dort herbeigeführt haben, wo Sie die Möglichkeit dazu hatten.

Mit der Einführung des kommunalen Wahlrechtes für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten wäre das so, als wollte man Feuer löschen, indem man noch mehr Öl hineingießt. Die jahrzehntelange Masseneinwanderung von Ausländern nach Deutschland schwächte und schwächt nicht nur die Lebensbedingungen der Deutschen in entscheidender Weise. Insgeheim wissen Sie das auch alle in diesem Raume. Und weil Sie das alle wissen und trotzdem nichts dagegen tun, müssen Sie sich auch das Ergebnis zuschreiben lassen. Doch die Geschichte führt ein Notizbuch, meine Damen und Herren, verlassen Sie sich darauf.

(Stefan Brangs, SPD: Ein braunes?!)

Was die GRÜNEN mit ihrer vor allem in der Antragsbegründung enthaltenen Begriffsverwirrung erreichen wollen, zielt aus unserer Sicht ganz klar auf die Zerstörung der Grundlage des seit Jahrhunderten Bewährten ab. Denn Volk ist nicht gleich Wohnbevölkerung. Diesen Eindruck will man nur suggerieren, um die Deutschen einzuwiegen in ihren Todesschlaf.

(Zuruf der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion)

Man muss die Zusammenhänge in Verbindung mit extremem Geburtendefizit erkennen, mit massenhaften Einbürgerungen von Ausländern, mit inzwischen 15,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, letztlich mit der Entfremdung des Deutschen von sich selbst.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Apfel ist wahrscheinlich Einwanderer! – Weitere Zurufe – Unruhe)

Und nun sollen die Deutschen als letzten strategischen Schritt auch noch als machtpolitischer Souverän in ureigensten Belangen neutralisiert werden.

(Anhaltende Unruhe)

Es ist ja vollkommen klar, dass die Einführung des kommunalen Ausländerwahlunrechts nur ein Einfallstor und ein Testfeld für die nächsten überfremdungspolitischen Innovationen der politischen Klasse sein würde.

GRÜNE und LINKE gehen hier stets mit der bevölkerungspolitischen Machete der anderen Parteien voraus.

(Zurufe)

Die NPD bekennt sich im Gegensatz zu Ihnen zum Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.10.1990, dessen wesentlicher Tenor in folgende Kernsätze gefasst werden kann: Das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland ist Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen, gebildet.