Menschen in Sachsen, die im Herbst 1989 hohe persönliche Risiken in Kauf nahmen und sich dem DDR-Regime und seinem übermächtigen Sicherheitsapparat entgegengestellt haben, wäre die Wiedervereinigung Deutschlands nicht möglich gewesen.
Heute leben wir alle gemeinsam in einem freien und demokratischen Deutschland, aber Erinnerung ist ebenso wichtig für die Menschen, insbesondere für die Bürger, die zu Zeiten des kommunistischen Regimes in der DDR lebten und von den Auswirkungen der kommunistischen Diktatur persönlich betroffen waren. Diesen Menschen gilt unser besonderer Respekt.
Schade ist nur, dass es 18 Jahre gedauert hat, bis wir uns mit der Bedeutung der friedlichen Revolution und deren angemessener Würdigung auseinandersetzen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unklar, inwieweit sich die Staatsregierung dafür stark macht, dass in Leipzig endlich ein Freiheitsdenkmal gebaut wird. Die Staatsregierung soll weder vermitteln noch moderieren, wie sie das in dem aktuellen Bericht zum damaligen Landtagsbeschluss für sich in Anspruch nimmt; sie soll endlich handeln.
Die Leipziger und die sächsischen Bürger in ihrer Gesamtheit wünschen sich ein Denkmal und haben es auch verdient. Der Gesetzentwurf wird von der FDP-Fraktion nur als ein erster, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung empfunden. Daher werden wir den Gesetzentwurf unterstützen, um der Ereignisse der friedlichen Revolution von 1989 gedenken zu können.
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich für die Staatsregierung Herrn Minister Mackenroth.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im nächsten Jahr jährt sich zum 20. Mal jener Herbst, in dem die Bürger in der Mitte und im Osten Deutschlands den 56 Jahren totalitärer und autoritärer Diktatur ein Ende setzten.
Ich freue mich namens der Staatsregierung über das Anliegen dieses Gesetzentwurfes, die Städte und Gemeinden im Freistaat zu ermutigen, Gedenktage an die friedliche Revolution von 1989 einzuführen. Das war eine gute Idee, die auch insgesamt vom Haus aufgegriffen worden ist. Die Ereignisse des Herbstes 1989 sind von zentraler historischer Bedeutung und in der Präambel der Verfassung des Freistaates Sachsen fest verankert. Peter Schowtka hat darauf zu Recht hingewiesen. Es ist ganz wesentlich dem Mut der Menschen bei den Friedensgebeten, Demonstrationen oder kritischen Diskussionen mit Vertretern der SED-Diktatur im Herbst 1989 zu verdanken, dass die Mauer fallen konnte, Deutschland vereint
und der Freistaat Sachsen wieder begründet werden konnten. Es sind Orte wie Leipzig mit den Friedensgebeten in der Nikolaikirche und der größten Montagsdemonstration am 23. Oktober 1989 oder in Dresden mit den sieben Tagen im Oktober, die wir mit der Revolution vom Herbst 1989 verbinden.
Auf der Grundlage des heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurfes kann in Leipzig, Dresden, Plauen und anderswo im Freistaat Sachsen frei entschieden werden, ob die friedliche Revolution des Herbstes 1989 mit einem lokalen Gedenktag gewürdigt wird. Kommunale Gedenktage machen Sinn. Sie werden die Werte der freiheitlichen Demokratie in Erinnerung rufen, Werte, die nach dem Freudenfest der Wiedervereinigung für viele recht schnell zu Alltag und Selbstverständlichkeit geworden sind. Gemeindliche Gedenktage werden zudem ganz besonders der jungen Generation die Ereignisse vom Herbst ’89 bewusst machen, damit sie populistischen Versuchungen der Unfreiheit von links außen wie von rechts außen nicht erliegen.
Ich finde es außerdem richtig, dass die gemeindlichen Gedenktage weder Tage der Arbeitsruhe sind noch dass öffentliche Vergnügungen schlechthin verboten werden. Die örtliche Gemeinschaft soll selbst entscheiden können, ob und wie dieser Tag begangen wird, ob nun eher still und getragen oder etwa in Gestalt eines Volksfestes.
Ich freue mich, dass der zunächst von der Fraktion der GRÜNEN eingereichte Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im Hohen Hause einen so breiten Rückhalt hat, und bitte Sie auch namens der Staatsregierung um Zustimmung zu diesem Vorhaben.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen jetzt zu den Einzelberatungen. Ich frage, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Bandmann, das Wort wünscht.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen deshalb vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung gemeindlicher Gedenktage an die friedliche Revolution 1989. Dem liegt ein Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE zugrunde. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses, Drucksache 4/11285, ab. Zunächst stimmen wir über die Überschrift ab, die aufgrund des Beschlusses im Ausschuss folgendermaßen gefasst ist: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage in Freistaat Sachsen. Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das war einstimmig.
Ich lasse abstimmen über Artikel 1 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 1 ist ebenfalls einstimmig beschlossen.
Ich lasse über Artikel 2 in der Fassung des Ausschusses abstimmen. Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist Artikel 2 ebenfalls einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungsanträge angenommen worden sind, kommen wir gleich zur 3. Beratung. Ich stelle somit den Entwurf Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entwurf einstimmig als Gesetz beschlossen.
Ich möchte die Bemerkung anfügen: Ich bin sehr stolz auf diese einstimmige Entscheidung. Danke schön.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen jetzt die Ergebnisse der Wahlen in den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 3 bekanntgeben. Zuerst nenne ich das Ergebnis der Wahl in Tagesordnungspunkt 1. Es wurden 109 Stimmscheine abgegeben. Ein Stimmschein war ungültig.
Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Herrn Christian Piwarz haben 59 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 32 mit Nein und 17 Abgeordnete haben sich enthalten. Für Herrn
Heiner Sandig als Stellvertreter haben 90 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 13 mit Nein bei 5 Enthaltungen. Damit haben Herr Christian Piwarz als Mitglied und Herr Heiner Sandig als stellvertretendes Mitglied die notwendigen mehr Ja- als Neinstimmen erhalten.
Ich frage zuerst Herrn Piwarz, ob er die Wahl annimmt. – Ja. Dann frage ich Herrn Heiner Sandig. – Auch Herr Sandig nimmt die Wahl an. Damit sind beide Abgeordnete
Ich gebe Ihnen das Wahlergebnis bei Tagesordnungspunkt 2, der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des 2. Untersuchungsausschusses, bekannt: Es wurden 111 Stimmscheine abgegeben. Ein Stimmschein war ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Heiner Sandig bekam 94 Jastimmen und 13 Gegenstimmen bei
Ich frage Herrn Sandig, ob er die Wahl annimmt. – Das ist der Fall. Dann gratuliere ich Ihnen, Herr Sandig. Der Tagesordnungspunkt 2 ist beendet.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der geheimen Wahl im Tagesordnungspunkt 3, Wahl eines Mitglieds der G-10Kommission, bekannt: Es wurden 111 Stimmscheine abgegeben. Ungültig war ein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Peter Schowtka hat 63 Jastimmen erhalten. Es gab 34 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen. Damit ist Herr Peter Schowtka gewählt.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Freistaat Sachsen (Sächsisches Seniorenmitwirkungsgesetz)
Drucksache 4/11347, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die Linksfraktion. Danach sprechen CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, Sie haben im Zusammenhang mit einem soeben behandelten anderen wichtigen Tagesordnungspunkt Ihrer Freude darüber Ausdruck gegeben, dass die Abstimmung ein einstimmiges Ergebnis hatte. Für das Gesetz, das wir einbringen, erwarte ich keine einstimmige Zustimmung, aber es wäre gut, wenn dieses ebenfalls sehr wichtige Gesetz eine Mehrheit finden würde.
Ich habe im Juli unseren Gesetzentwurf für ein Seniorenmitwirkungsgesetz in 1. Lesung eingebracht. Seither sind fast acht Monate vergangen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns mit der Debatte über diesen