Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion um das Thema Baumschutz, kommunale Baumschutzsatzungen sowie eine Änderung des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege hat längst vor der Einbringung des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion am 26. Juni vorigen Jahres in der CDU-Fraktion und beim Koalitionspartner SPD begonnen.
Die im § 22 Abs. 2 Satz 1 vorgeschlagene Regelung, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, ist uns daher überhaupt nicht unbekannt. Sie ist nämlich aus dem Referentenentwurf der Staatsregierung zum Paragrafenprangergesetz abgeschrieben.
Nachdem der mitberatende Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft aus fachpolitischer Sicht zu einem klaren Ablehnungsvotum mit 1 : 19 : 0 Stimmen gekommen ist, hat auch der federführende Innenausschuss in seiner Beratung am 21. Februar deutlich gegen den Gesetzentwurf votiert. Für uns CDU-Innenpolitiker ist die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut.
Bislang konnten die Kommunen selbst entscheiden, ob sie kommunale Baumschutzsatzungen erlassen oder nicht. Die Kommunen sollen auch weiterhin ihren Baumbestand wirkungsvoll schützen und die entsprechenden Instrumentarien auswählen dürfen.
Wenn man den Kommunen das Instrumentarium des Erlasses von Baumschutzsatzungen einräumt, dann müssen die Kommunen auch für die Umsetzung und den Vollzug der Satzung zuständig sein und dürfen nicht außen vor gelassen werden.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, wie man die Größe der Grundstücke ermittelt. Von Bürokratieabbau wage ich nicht zu sprechen, wenn eine Grundstücksgröße von 1 000 Quadratmetern zugrunde gelegt wird. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Größe zunächst festzustellen,
In kleinen ländlichen Kommunen erscheint dies aufgrund der Überschaubarkeit eher realisierbar als in den großen Städten. Ich vermute, dass es gerade in den kreisfreien Städten durchaus um einen erheblichen Baumbestand geht.
Offen geblieben ist auch die Frage, warum gerade Grundstücke bis zu einer Größe von 1 000 Quadratmetern ausgenommen sein sollen. Es macht doch keinen Unterschied, ob es sich um einen Baum auf einem kleineren oder einem größeren Grundstück handelt.
Meine Damen und Herren! Ich halte es für notwendig, die Diskussion um einen sachgerechten Baumschutz weiter zu führen. Der Prozess ist noch lange nicht abgeschlossen. Man darf die Frage nicht aus dem Auge verlieren, ob nicht an der einen oder anderen Stelle durchaus bestimmte Entbürokratisierungseffekte möglich und erreichbar sind. Aber dabei helfen nur Sachverstand und Augenmaß und nicht Populismus pur.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Die späten Einsichten der Damen und Herren der Koalitionsfraktio
nen überraschen mich jetzt, aber das ist ja einmal eine freudige Überraschung an diesem Tag. Dann kann ich den Stadträten in Görlitz mal meine freudige Botschaft überbringen.
Lassen Sie mich dennoch, wenn auch schon vieles gesagt wurde, einiges zum Thema hinzufügen. „Es ist immer wieder verlockend, das Schlagwort vom mündigen Bürger. Weil wir Menschen aber nicht selten kurzsichtig und egoistisch sind, nehmen wir uns auch ganz gern Freiheiten heraus, die der Allgemeinheit auf die Füße fallen.“
Diese Einsicht vermittelte uns der Lokalredakteur der „Sächsischen Zeitung“ in Görlitz, Herr Frank Seibel. Er nahm dabei Bezug auf die in der Neißestadt aktuelle Forderung nach einer neuen Baumschutzsatzung – meine Kollegin Günther-Schmidt hat bereits darauf hingewiesen –, fünf Jahre nachdem sie in Görlitz abgeschafft worden ist.
„In Görlitz“, sagt Herr Seibel weiter, „haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich zu viele Baumeigentümer aus zu schlechten Gründen die Freiheit herausgenommen haben, Bäume abzusägen. Daher sind strengere Regeln sinnvoll.“
Liebe Kollegen der FDP-Fraktion, ich hatte schon gehofft, dass meine Bemerkungen zu Ihrem Antrag in der Ausschussdebatte zumindest so weit auf Gehör gestoßen wären, dass Sie sich vielleicht einmal mit Ihrem Stadtrat vor Ort kurzgeschlossen hätten.
Sehr geehrte Frau Kollegin, wenn Sie sich so sehr in der Görlitzer Presse auskennen, haben Sie sicherlich auch die Diskussion der Bürger mitbekommen, dass es bei den Baumfällungen nicht um Baumfällungen im privaten Bereich ging, sondern hauptsächlich im öffentlichen Bereich, was dort kritisiert wurde.
Frau Kollegin, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Ich selbst war bei der Veranstaltung – lassen Sie mich fortfahren – und kann daher aus eigenem Mund sagen, welche Grundstücke betroffen waren. Hören Sie einmal zu, ich komme wirklich darauf zurück.
Kommen wir auf die Veranstaltung in Görlitz zurück. Sehr bewusst will man dort noch vor einer möglichen Aufweichung, die jetzt offensichtlich doch in weite Ferne rückt, über das leidige Paragrafenprangergesetz zurück zu
festen Regelungen in der Baumschutzsatzung kommen. Das war Tenor der Veranstaltung von Stadträten Mitte Februar in der Neißestadt, an der ich – wie gesagt – teilgenommen habe.
Anlass für diese Initiative ist die Erkenntnis, dass – Frau Kollegin Schütz, jetzt kommt es, das ist eine Aussage der Stadtverwaltung, die ich mir nicht aus den Fingern gesogen, nicht einmal von Herrn Seibel abgeschrieben habe – seit der Abschaffung der Satzung im Jahre 2003 massiv in den Großgrünbestand der Stadt eingegriffen wurde, sowohl in privaten Gärten als auch auf öffentlichen Flächen.
Von einer „Welle des Abholzens“ war die Rede. Die Kettensägen hätten gesungen wie auf einer Großbaustelle. Eines der Zitate stammt von einem FDP-Stadtrat.
Verheerende Beispiele von falscher Baum- und Strauchpflege oder von unsinnigen Grünflächengestaltungen, die lediglich dem Anspruch der Minimierung des Pflegeaufwandes genügen sollten, wurden diskutiert.
Das Bemerkenswerte an der Veranstaltung in Görlitz war, dass die Stadträte fast aller Parteien, aber auch Vertreter des Siedler- und Kleingartenverbandes, der Grundstückseigentümer, der Stadtverwaltung sowie Naturschutzinteressierte und Beschäftigte in Gartenbaubetrieben munter über das Wie einer neuen Satzung diskutierten. Niemand zweifelte an der grundsätzlichen Notwendigkeit. Man gestaltete bereits die neue Satzung. Der Entwurf lag auch schon vor.
Danach haben die Görlitzer ganz konkrete Erwartungen an ihre Satzung. Intensive Beratung und finanzielle Entlastung der Grundstückseigentümer, beispielsweise bei der relativ teuren Entsorgung des Laubes, sind für sie Schlüssel für den Interessenausgleich zwischen Natur- und Klimaschutz, Stadtbildgestaltung und Eigentümerrecht.
Frau Kollegin, geben Sie mir recht, dass zu dieser Veranstaltung, über die Sie die ganze Zeit referieren, die Linken eingeladen hatten?
Eröffnet hat zumindest Kollege Twupack von der FDP. Es schlossen sich weitere Stadträte an. Vertreter der GRÜNEN waren