Protokoll der Sitzung vom 05.03.2008

Eröffnet hat zumindest Kollege Twupack von der FDP. Es schlossen sich weitere Stadträte an. Vertreter der GRÜNEN waren

zugegen und natürlich auch Herr Ahrens von der Stadtfraktion der Linken. Damit habe ich kein Problem. Ich kann auch Ihres nicht erkennen.

Das tut mir leid.

(Heiterkeit bei der FDP)

Zurück zum Text. Ich hatte gesagt, dass sie eine intensive Beratung und finanzielle Entlastung der Grundstückseigentümer als Schlüssel für den Interessenausgleich ansehen. Das ist für mich gelebte, verantwortungsvolle Bürgerbeteiligung. Hier wird der neuen Herausforderung Klimawandel produktiv begegnet und die eigene Verantwortung für die Lebensqualität aller Bürger in der Stadt erkannt.

Ich konnte und kann bis zu diesem Tag nicht erkennen, warum sich nun der Landesgesetzgeber in die Belange dieses Stadtrates einmischen muss, um ihm vorzuschreiben – bleiben wir mal beim Beispiel Görlitz –, dass circa 60 % der Stadtfläche ihrer kommunalen Einflussnahme entzogen werden sollen. 60 % der Stadtfläche – da kann eine sinnvolle, ganzheitliche Stadtgrüngestaltung nicht mehr gewährleistet werden. Positive Ansätze beim kommunalen Klimaschutz werden torpediert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist in der heutigen Zeit geradezu schizophren.

Ich weiß auch nicht, liebe Kollegen von der FDP, wie viele Anhörungen Sie noch brauchen, um die natur- und klimaschutzfachliche Dimension dieser angeblichen Verwaltungsvereinfachung zu durchdringen. Aber als Partei, die ja generell die zu starke Gängelung der Bürger durch den Staat kritisiert, muss ich Sie eben darauf aufmerksam machen, dass Sie hier gerade einen verhältnismäßigen Aufwand bei der Umsetzung der Baumschutzsatzung gewaltig aufblähen wollen. Meinen Vorrednern habe ich dabei nichts hinzuzufügen. Solch eine willkürlich angesetzte Grundstücksgrenze provoziert geradezu Widersprüche und Eingaben bis hin zu juristischen Kleinkriegen sowie neue Grundstücksabteilungen und damit zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

An dieser Stelle kann ich nur wiederholen: Das als Entbürokratisierung getarnte Herumschnippeln am Naturschutzgesetz über den inzwischen stark geschrumpften Paragrafenpranger ist unzeitgemäß und naturschutzfachlich katastrophal. Es bringt außerdem keine Verwaltungsvereinfachung und greift in die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen ein. Es gefährdet darüber hinaus eine noch junge wirtschaftliche Branche, nämlich die der Baumpflege. Entlastungen der Bürger, finanzieller wie bürokratischer Natur, hat die Gemeinde über die konkrete Ausgestaltung der Satzung selbst in der Hand. Wenn Sie die Presse aufmerksam verfolgen, werden Sie feststellen, dass das gegenwärtig in vielen Kommunen geschieht.

Dieses Gesetzesvorhaben ist so überflüssig wie ein Kropf und der vorliegende Antrag damit auch. Die Linksfraktion wird ihn selbstverständlich ablehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Die SPD-Fraktion; Frau Dr. Deicke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Günther, ich nehme an, Sie kennen sicher den schwarzen Zwerg mit der goldenen Nase. Wissen Sie, wie der heißt? – Plagiarius.

(Zurufe von der FDP)

Falls Sie den Plagiarius nicht kennen: Das ist der Preis, der jährlich an die dreistesten Nachahmer von Produkten verliehen wird. Bedauerlicherweise wird dieser Preis aber noch nicht an Plagiate für politische Projekte verliehen.

(Tino Günther, FDP, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Frau Dr. Deicke, Nachahmen würde ja bedeuten – –

Bitte die Frage stellen!

Wenn wir nachgeahmt hätten, hätte ja zuvor ein Gesetzentwurf da sein müssen.

(Beifall bei der FDP)

Welchen Gesetzentwurf sollen wir denn nachahmen?

Sie hatten doch den Referentenentwurf als Grundlage.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Da wir aber einen Gesetzentwurf eingebracht haben, können wir ja keinen Referentenentwurf nachgeahmt haben.

Herr Günther, würden Sie bitte eine Frage formulieren!

Was sagen Sie dazu?

(Heiterkeit bei der FDP – Staatsminister Thomas Jurk: Jetzt können Sie alles sagen!)

Da kann ich gleich in meiner Rede fortfahren. Dazu kann ich nur sagen: Sie haben zwar sehr rationell gearbeitet,

(Tino Günther, FDP: Danke!)

aber nicht sehr originell.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung – Johannes Lichdi, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Bitte, Herr Lichdi.

Bitte, Herr Lichdi,

Frau Kollegin Dr. Deicke, teilen Sie meine Überzeugung, die ich mir durch eigene Kenntnisnahme verschafft habe, dass der sogenannte Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wort-, komma- und punktgleich mit dem Referentenentwurf der Staatsregierung ist und dass es sich insoweit wirklich um eine herausragende Leistung gesetzgeberischer Kunst im Sächsischen Landtag handelt?

Genau das habe ich mit meinen einführenden Worten gemeint.

Vielen Dank.

Liebe FDP, auf jeden Fall ist das der erste Ablehnungsgrund. Er ist formal.

(Torsten Herbst, FDP: Nicht der Inhalt, nur formal!)

Inhaltlich gehe ich auch noch darauf ein. Das ist ein Ablehnungsgrund; inhaltlich haben wir natürlich auch noch etwas dazu zu sagen.

Mit der Größe eines Grundstücks wird ein völlig artfremdes Kriterium für die eigentliche Zielstellung – Natur- und Umweltschutz – herangezogen. Man kann es auch anders sagen: Kann die Größe und Beschaffenheit eines Grundstücks Maßstab für die Bewertung eines Baumes sein? Ein Baum ist nicht weniger schützenswert, nur weil er sich auf einem kleinen Grundstück befindet.

Schauen wir uns die Argumentation im Gesetzentwurf der FDP mal an. In der Begründung heißt es, dass mit dem Fällen von Bäumen auf kleinen Grundstücken – die dann willkürlich festgelegte Grundstücke bis 1 000 Quadratmeter sind – „typischerweise kein nennenswerter Eingriff in das Gesamtökosystem“ verbunden ist. – Aha, ein Baum, der auf einem 1 000 Quadratmeter großen Grundstück steht, begünstigt weniger das Klima, bietet weniger Vögeln einen Nistplatz, ist weniger Lärmschutz, trägt weniger zur Sauerstoffproduktion bei, als wenn derselbe Baum auf einem Grundstück von 1 001 Quadratmetern stünde. Übrigens, nach Adam Ries war Ihre Rechnung vorhin falsch. Herr Hähle hatte nämlich gefragt, ob er von den 1 100 Quadratmetern 100 verkaufen müsste. Ja, er muss 100 verkaufen, wenn er unter diese Regelung fallen wollte. Das ist auf jeden Fall eine interessante Logik.

Außerdem wird noch die Argumentation des Schutzes von Eigentümerrechten bemüht. Es scheint, als würde es Millionen von Eigentümern geben, die einen ungeliebten Baum auf einem Grundstück weghaben wollen, und als ob es äußerst schwierig sei, eine Fällgenehmigung zu erhalten.

Wenn Sie sich an die öffentliche Anhörung zu diesem Thema erinnern, werden Sie sich auch daran erinnern, dass die von den Sachverständigen vorgetragenen Zahlen diese Begründung als Strohpuppe entlarven. Ich könnte noch einige weitere Dinge nennen, aber das spare ich mir.

Abgesehen von der oben genannten umweltfachlich unsinnigen Argumentation, die Schutzwürdigkeit eines Baumbestandes in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße oder Umgebungsbebauung zu stellen, ist die Regelung nach Auffassung der SPD auch aus innenpolitischer Sicht fragwürdig.

Die Kommunen sind nach der derzeitigen Regelung völlig frei, ob und inwieweit sie Baumschutzsatzungen erlassen. Nach Position der kommunalen Spitzenverbände soll dies als Teil der kommunalen Selbstverwaltung auch so bleiben, und das meinen wir auch.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Die NPDFraktion. Herr Dr. Müller, bitte.