2. Welchen Stellenwert misst die Staatsregierung diesen lokalen Initiativen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel bei?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abg. Roth, ich beantworte die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Im Freistaat Sachsen gehören mit Stand Dezember 2007 die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Rothenburg in der Oberlausitz dem Klima-Bündnis an.
Zu Frage 2: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel können nur dann erfolgreich sein, wenn die staatlichen Aktivitäten durch derartige Netzwerke unterstützt und ergänzt werden. Insofern besitzen lokale Initiativen wie das Klima-Bündnis eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für den Klimaschutz. Sie erleichtern den Informations- und Erfahrungsaustausch auf der kommunalen Ebene und kommunizieren gute Beispiele aus der Praxis. Damit tragen sie letztlich zum Aufbau von lokalen und regionalen Netzwerken bei, die eine effiziente und zielgerichtete Umsetzung zukunftsfähiger Maßnahmen ermöglichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In meiner Frage geht es um die Verzögerung der Ausschreibung beim EU-Programm für Stadtentwicklung.
Seit dem Jahr 2001 setzt der Freistaat Sachsen auch EUMittel in der Stadtentwicklung ein. Die Zuwendung im Rahmen des EU-Programms für Städtische Entwicklung und Brachflächenrevitalisierung ist unter anderem dazu bestimmt, benachteiligte Stadtgebiete auf der Grundlage eines integrierten Handlungskonzeptes und durch ein Bündel geeigneter Maßnahmen in ihrer Entwicklung nachhaltig zu fördern und damit die Entwicklung der Gesamtstadt voranzubringen. Das Förderprogramm wird im Rahmen der Ziel-1-Förderung zu 75 % aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zu 25 % aus nationalen Mitteln finanziert.
Im aktuellen Operationellen Programm für den EFRE wurde die nachhaltige Stadtentwicklung unter dem Titel „Ausbau und Verbesserung der Infrastruktur für ein
nachhaltiges Wirtschaftswachstum“ aufgenommen. Im Förderzeitraum 2007 bis 2013 stehen dafür aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 110 Millionen Euro zur Verfügung.
1. Warum ist es den Projektträgern im Freistaat auch 14 Monate nach Beginn der Förderperiode nicht möglich, auf diese Mittel zuzugreifen, sodass die Kontinuität ihrer Arbeit gefährdet ist?
2. Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um den entstandenen Stau bei Antragstellung und Bewilligung von Projekten schnellstmöglich abzubauen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Weichert, ich darf Ihnen wiederum stellvertretend für den Innenminister die Antwort auf Ihre Frage geben.
Es ist zwar richtig, dass die EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 vor 14 Monaten begonnen hat; aber noch bis zum 4. Mai 2007 hat der Freistaat mit der Europäischen Kommission über den von Sachsen am 11.01.2007 vorgelegten Entwurf des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung verhandelt. Gerade beim Thema „Nachhaltige Stadtentwicklung“ war mit der Kommission eine Reihe von Themen zu klären. Die förmliche Entscheidung der Kommission erfolgte erst am 05.07.2007. Insofern kann von 14 Monaten kaum die Rede sein. Ganz im Gegenteil, das sächsische EFRE-OP gehört zu den ersten Dokumenten, die die Kommission genehmigt hat.
Das SMI hat unmittelbar nach der Genehmigung des Operationellen Programms am 10.07.2007 einen Entwurf für eine neue Verwaltungsvereinbarung „Stadtentwicklung 2007 – 2013“ vorgelegt. Dieser ist in der Folgezeit mit den sächsischen Ressorts ebenso abgestimmt worden wie mit dem Sächsischen Rechnungshof und den kommunalen Spitzenverbänden.
Gerade bei der Abstimmung mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag hat das sächsische Innenministerium darauf geachtet, dass dies dem Wunsch des SSG entsprechend nicht unter Termin- und Zeitdruck geschieht. Da mit der VwV „Stadtentwicklung“ keine Einzelprojektförderung beabsichtigt ist, sondern eine gebietsbezogene Förderung in mehreren Handlungsfeldern angestrebt wird, war insbesondere die Abgrenzung zu anderen Fachförderungen und zum Europäischen Sozialfonds sehr zeitaufwendig.
Die erforderliche Kabinettsbefassung steht nunmehr unmittelbar bevor, sodass auch die Programmausschreibung zeitnah erfolgen kann. Der Zeitplan deckt sich damit genau mit dem der Förderperiode 2000 bis 2006. Die alte VwV Stadtentwicklung ist am 23.03.2001 im Amtsblatt verkündet worden.
Gestatten Sie dem Innenminister neben diesen Ausführungen zur Zeitschiene noch eine Anmerkung zu Ihrer Aussage, dass die Kontinuität der Arbeit gefährdet sei.
Offensichtlich besteht die irrige Annahme, dass öffentliche Zuwendungen ohne Unterbrechung dauerhaft gewährt werden müssen. Gerade im Bereich der EU-Stadtentwicklung sollen die eingesetzten EFRE-Mittel die Grundlage für nachhaltige Projekte bilden, die sich in der Folgezeit als selbsttragend erweisen. Die Europäische Union selbst spricht von Hilfe zur Selbsthilfe. Eine Kommune, die bei der Projektentwicklung darauf nicht achtet, ist schlecht beraten.
Antwort zu Ihrer Frage 2: Da das Programm noch nicht ausgeschrieben ist, konnten die Mittel auch noch nicht beantragt werden. Antragsstau gibt es somit nicht. Es ist vielmehr so, dass die Kommunen gegenwärtig auf der Grundlage des bereits bekannten Entwurfs ihr entsprechendes Handlungskonzept erarbeiten und die Zeit damit sinnvoll nutzen, um bei Programmausschreibung ein überzeugendes Konzept vorlegen zu können.
Würden Sie mir als Vertreter des Innenministers recht geben, wenn ich feststelle, dass kleine Projektträger ganz anders am Tropf der Fördermittel hängen und dadurch mehr unter Druck stehen als beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände?
Herr Abg. Weichert, in Vertretung des Innenministers darf ich mir erlauben zu sagen, dass, wenn kleine Projektträger am Tropf der Fördermittel hängen, man sich die Frage stellen muss, inwieweit sie wirtschaftlich stabil sind, weil es keinen rechtlichen Anspruch auf Fördermittel gibt. Wenn das die Voraussetzung für die Existenz der kleinen Projektträger wäre, wäre dies zumindest sehr bedenklich und überdenkenswert.
Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich frage die Staatsregierung zum Thema „Geplanter Abbau von Grauwacke in Gebelzig“.
Das Unternehmen HWO Hartsteine GmbH & Co KG Ostsachsen beabsichtigt in Hohendubrau, Ortsteil Gebelzig, Kreis NOL, den Neuaufschluss eines Tagebaus für den Abbau von Grauwacke. Raumordnungsverfahren sowie Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung für das Teilfeld 1 liegen bereits zehn Jahre
zurück. Im Gebiet leben seltene und stark gefährdete Brutvogelarten, darunter Grauammer bzw. der Ortolan. Inzwischen werden zusätzlich zu den bekannten Vogelarten regelmäßig auch Sichtungen anderer geschützter Arten gemeldet, wie beispielsweise von Seeadlern.
Ich frage die Staatsregierung: Wie wird angesichts des langen Planungsvorlaufes gesichert, dass neue Bedingungen zur Bewertung von abbau- und anlagenbedingten erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt im Genehmigungsverfahren zum aktuellen Rahmenbetriebsplan Berücksichtigung finden?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Im Rahmen der Planungen zum Vorhaben Festgesteinstagebau Gebelzig wurde vor circa zehn Jahren ein Raumordnungsverfahren als vorgeschaltetes selbstständiges Verfahren durchgeführt. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit eingeschlossener Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 27. Dezember 2007 eröffnet. Dazu wurden die Unterlagen für einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan an die betroffenen Träger öffentlicher Belange, also Behörden, Versorger, Gemeinden, einschließlich der öffentlichen Auslegung der Unterlagen in den Gemeinden, und an die anerkannten Naturschutzverbände mit der Gelegenheit zur Stellungnahme verschickt. Die Stellungnahmefrist beträgt zunächst drei Monate.
Die naturschutzfachlichen Untersuchungen wie Biotopzyklenaufnahme, Brutvogel- und Laufkäfererfassung aus den Jahren 1997 wurden im Jahre 2004 durch entsprechende Nachuntersuchungen aktualisiert. Ebenso wurden die hydrogeologische Einschätzung und die immissionsschutzfachlichen Prognosen zu Geräuschen, Staub und Sprengerschütterungen aus dem Jahr 1997 in den Jahren 2006 bzw. 2007 – das betraf die Sprengerschütterungen – einer erneuten Prüfung durch die Gutachter unterzogen und entsprechend angepasst.
Mit der Offenlegung dieser Unterlagen im Rahmen der Betriebsplanverfahren wird eine aktuelle, unabhängige und umfassende Bewertung der Unterlagen gesichert.
Nach Eingang der Stellungnahmen werden diese ausgewertet. Mögliche Nachforderungen bzw. notwendige Überarbeitungen sind dann durch den Antragsteller zu erbringen und werden gegebenenfalls wiederholend den betroffenen Fachbehörden, Gemeinden und Naturschutzverbänden zur Stellungnahme übergeben.
Ich kann Ihnen versichern, dass mit dieser üblichen Verfahrensweise im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren alle umweltrechtlichen und umweltfachlichen Gegebenheiten in der Region Hohendubrau berücksichtigt werden.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass die Einführung der Pflegestützpunkte nun den einzelnen Ländern überlassen werden soll. Pflegestützpunkte sind Beratungsstellen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Eine Finanzierung der Pflegestützpunkte durch die Pflegekassen ist ab 1. Juli 2008 möglich.
2. An wen können sich die Interessenten wenden, die bereits ab 1. Juli 2008 eine Förderung als Pflegestützpunkt durch die Pflegekassen in Anspruch nehmen wollen?