Protokoll der Sitzung vom 07.03.2008

Regelmäßige Kontrollen des Regierungspräsidiums Leipzig haben die Wirkung dieser Anordnung bestätigt.

Das Regierungspräsidium Leipzig hat ergänzend mit dem Betreiber am 3. März 2008 vereinbart, dass keine neuen Ballen eingelagert werden und die vorhandenen Ballen nach einem fest vereinbarten Abbaukonzept bis Ende 2008 ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt werden. Die Ballen werden also nicht an einem anderen Ort zwischengelagert.

Zum Schießplatz Mügeln. Für den Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und deren Einhaltung ist grundsätzlich das Landratsamt Torgau-Oschatz und nicht das Regierungspräsidium Leipzig zuständig. Das Regierungspräsidium hat bereits mit Bekanntwerden erster Hinweise auf den Einbau unzulässiger Abfälle vom Landratsamt seine fachliche Unterstützung bei der Aufklärung angeboten. Aufgrund der ohne einschlägigen Befund am 5. Oktober 2007 vom Landratsamt und der Staatsanwaltschaft durchgeführten Schachtungen bestanden auch für fachaufsichtliches Handeln gegenüber dem Landratsamt zunächst keine ausreichenden Hinweise. Das Regierungspräsidium Leipzig ist vom SMUL angehalten, die Aufsicht konsequent auszuführen und sich regelmäßig über den Fortgang berichten zu lassen.

Zur zweiten Frage. Das für den Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zuständige Landratsamt Torgau-Oschatz führte bereits nach dem Erscheinen verschiedener Zeitungsartikel zum möglichen Einbau unzulässiger Abfälle in die Wälle der Schießanlage Mügeln am 25.09., am 28.09. und am 04.10.2007 verstärkt Vor-Ort-Kontrollen durch. Das Landratsamt hat seinerzeit festgestellt, dass das eingebaute Material genehmigungskonform ist. Nichts anderes ergaben auch die von der Staatsanwaltschaft beauftragten Probeschachtungen am 05.10.2007. Diese Ergebnisse wurden auch dem Regierungspräsidium Leipzig mitgeteilt, das sich als Fachaufsichtsbehörde vom Landratsamt über dessen Erkenntnisse berichten ließ. Die Bilder, die das Verfüllen unzulässiger Abfälle in die Wälle des Schießplatzes belegten, wurden dem Regierungspräsidium Leipzig von Vertretern der Bürgerinitiative erst am 05.12.2007 vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt liefen bereits die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, deren Ergebnisse abzuwarten waren.

Die fortbestehende Diskrepanz zwischen den Ermittlungsergebnissen und den Dokumentationen der Bürgerinitiativen führten zu erneuten Kontrollen der Staatsanwaltschaft unter Beteiligung des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums Anfang Februar 2008. Auch diese Untersuchungen kamen zu keinem anderen Ergebnis.

Nachdem der MDR in der Fernsehsendung „Ein Fall für Escher“ weitere Bilder von Vor-Ort-Ausgrabungen von Abfällen zeigte, hat das SMUL veranlasst, dass die in Rede stehenden Wälle unverzüglich geöffnet und repräsentative Proben gezogen wurden. Sowohl im Nordwall als auch in Teilen des Südwalls wurden daraufhin nicht zugelassene Abfälle gefunden. Das Regierungspräsidium

hat sofort nach Vorliegen der Ergebnisse das Landratsamt Torgau-Oschatz angewiesen, sicherzustellen, dass der Nordwall zurückgebaut wird und die dort gefundenen gefährlichen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.

Es wurde auch auf die Notwendigkeit, den im Südwall festgestellten Anteil des Abfallgemischs mit gefährlichen Abfällen beseitigen zu lassen, hingewiesen.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass behördliche Entscheidungen auf gerichtsfest verwertbaren Untersuchungsergebnissen aufbauen müssen. Diese lagen erst ab Mitte Februar 2008 vor. Für die Öffentlichkeit mag deshalb im Einzelfall das Handeln der Behörden zögerlich wirken. Eine sorgfältig angemessene Vorgehensweise ist aber zur Erzielung rechtssicherer und gerichtsfester Ergebnisse unumgänglich. Ansonsten hätte der Staat und somit der Steuerzahler die Kosten zu tragen. Das ist natürlich nur unter der Maßgabe relevant, dass keine akute Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht oder massive irreversible Schäden der Umwelt zu befürchten sind.

Es gibt eine Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich habe jetzt mitgenommen, dass das Landratsamt Torgau-Oschatz im Fall des Schießplatzes Mügeln am 25.09., am 28.09. und am 04.10.2007 Untersuchungen der entsprechenden Wälle vorgenommen hat und dabei keine genehmigungswidrigen Ablagerungen oder Deponierungen feststellen konnte. So habe ich Sie verstanden.

Wie erklären Sie sich, dass das Landratsamt dazu nicht in der Lage war und dass erst die Untersuchungen, die von Ihrem Hause Anfang Februar 2008 veranlasst wurden, also nach der Sendung von Escher, zu dem gegenteiligen Ergebnis kommen konnten? Das ist doch für mich nur so zu erklären, dass die Kontrollen, die das Landratsamt dort vorgenommen hat, offensichtlich nicht fachgerecht waren. Es ist doch offensichtlich so – das wurde auch in dem Fernsehbeitrag deutlich –, dass es sich um keine ordnungsgemäße Einlagerung gehandelt hat.

Wie erklären Sie es sich, dass dies das Landratsamt Torgau-Oschatz im Oktober 2007 nicht feststellen konnte, Sie es aber unschwer konnten, nachdem Ihr Haus das angeordnet hat?

Entsprechende Prüfungen führt das Regierungspräsidium Leipzig durch. Auswertungen liegen mir noch nicht vor.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Herr Lichdi, bitte.

Ich habe eine weitere Nachfrage bezüglich des sogenannten Zwischenlagers Spröda. Sie haben ausgeführt, dass Ihr Haus am 1. Februar die Weisung erteilt hat, das ballierte Material abzuarbeiten. Wie kann es dann sein, dass Ihre Pressesprecherin noch drei Stunden zuvor, also vor der Veröffentlichung dieser

Weisung Ihres Hauses, die Deutsche Umwelthilfe heftig angegangen ist und gesagt hat, dass die Angaben der Deutschen Umwelthilfe nicht zutreffen, diese Angaben dann aber drei Stunden später Anlass und Begründung für Ihre Weisung waren?

Die Weisung hat das Regierungspräsidium Leipzig getroffen. Die Ausführungen, die Sie in Bezug auf die Pressearbeit des Ministeriums gemacht haben, sind mir nicht bekannt.

Ich bitte die Abg. Frau Simon, die Frage Nr. 4 zu stellen.

Es geht um die Onkologievereinbarung.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wann ist die Onkologievereinbarung zwischen AOK PLUS und Kassenärztlicher Vereinigung mit Wirksamkeit ab welchem Zeitpunkt abgeschlossen worden?

2. Welche Veränderungen sind damit für die betreffenden Ärzte und die von ihnen zu betreuenden Patienten verbunden?

Frau Ministerin Orosz, das ist ein Thema für Sie; bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Simon, obwohl ich Ihnen vor knapp vier Wochen einen ausführlichen Brief zu diesem Thema geschrieben habe, bin ich gern bereit, heute noch einmal zu antworten. Es gibt leider keinen neuen Stand.

Zur ersten Frage. Die Onkologievereinbarung wurde zwischen der AOK Sachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen im Jahre 1990 von den Bundesverbänden der Allgemeinen Ortskrankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung für die zum 1. Januar 1991 im Freistaat Sachsen zu errichtenden Allgemeinen Ortskrankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung verhandelt. Am 01.01.1991 trat diese in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach ergänzt und erweitert. Die AOK Sachsen hat die Vereinbarung fristgerecht zum 31.12.2007 gekündigt. Nach Auskunft der AOK Sachsen, heute AOK PLUS, soll die Vereinbarung auf Effektivität und Bedarfsgerechtigkeit geprüft und gegebenenfalls verbessert werden.

Ein von beiden Seiten unterschriebenes „Eckpunktepapier zur Onkologievereinbarung 2008 gemäß § 73 a SGB V“ liegt vor. Derzeit verhandeln die Vertragspartner über letzte Einzelheiten der Nachfolgevereinbarung, die ab dem 01.01.2008 – inzwischen rückwirkend – in Kraft treten soll.

Zur 2. Frage, welche Veränderungen damit für die Ärzte und Patienten verbunden sind: Eine Lücke in der medizinischen Versorgung wird es nach Auskunft der AOK PLUS nicht geben. Die Betreuung der Patienten ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt und über das Gesamthono

rarbudget gedeckt. Jedoch sollen die über die Regelversorgung hinausgehenden Leistungen erneut erweitert und die Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung weiter erhöht werden.

Ich hätte gern eine Nachfrage gestellt. – Frau Staatsministerin, können Sie mir zumindest darin zustimmen, dass eine offensichtlich erneute Terminverschiebung zum Abschluss dieser Vereinbarung durchaus eine Nachfrage gerechtfertigt hat?

Sicherlich, aber es ändert nichts an der substanziellen inhaltlichen Diskussion; und es ist nun einmal Usus, dass, wenn sich zwei Parteien vertraglich miteinander ins Benehmen setzen, ein Dritter schlecht darauf Einfluss nehmen kann, wann es zu der Vereinbarung kommt. Ich denke, die wichtigste Aussage ist, dass diese zeitliche Verzögerung der beiden Vertragspartner nicht zu Defiziten bei der Behandlung der betroffenen Patienten führt.

Das hoffen wir gemeinsam. – Danke schön.

Ich bitte den Abg. Lichdi, seine nächste Frage zu stellen; Frage Nr. 10.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht in meiner Frage um die Videoüberwachung und Identitätsfeststellung am 16. Februar 2008.

Am 16. Februar 2008 gegen 16:18 Uhr wurden circa 80 Personen in Dresden auf dem Weg zum S-Bahnhof Mitte auf der Könneritzstraße/Ecke Ritzenbergstraße von Polizisten umzingelt und etwa eine halbe Stunde festgehalten. Die Einkreisung wurde im Verlauf durch VWPolizeitransporter ersetzt. Gegen 16:55 Uhr mussten die Eingekesselten nacheinander zu dem Polizisten gehen, der am einzigen Ausgang der Umzingelung stand. Dort mussten sie etwaige Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen und Schals abnehmen und sich vor eine Kamera stellen, während ein Polizist vom Personalausweis laut den Namen und den Wohnort vorlas.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Gründe lagen für die Einkesselung vor?

2. Inwieweit lagen die rechtlichen Voraussetzungen für die Anfertigung von Bild- und eventuellen Tonaufnahmen zur Identitätsfeststellung oder welcher anderer Zwecke vor?

Für den Staatsminister des Innern antwortet Herr Staatsminister Tillich.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abg. Lichdi, ich darf Ihnen die Fragen stellvertretend für den Staatsminister des Innern beantworten.

Zu Frage 1: Die betreffende Personengruppe, welche sich unmittelbar am Bahnhof Dresden-Mitte befand, wurde durch die vor Ort tätigen Polizeibeamten der politisch linken Szene zugeordnet. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Aufzug der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland und des politisch rechten Spektrums zu diesem Zeitpunkt in unmittelbarer Nähe auf der Marienbrücke befand, wurden diese Personen am Ort festgehalten. Ziel dieser Maßnahme war es, eine räumliche Trennung zwischen beiden Personengruppen zu gewährleisten und dadurch Störungen zu verhindern. Die polizeilichen Maßnahmen gegen Personen aus dieser Personengruppe wurden, nachdem der Aufzug der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland den oben genannten Bereich passiert hatte, beendet.

Zu Frage 2: Die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen zur Identitätsfeststellung von Personen erfolgte auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen.

Also, diese Antwort wundert mich nun wirklich sehr. Ich weiß, dass Sie natürlich nicht darauf antworten können, aber ich möchte Sie wirklich darum bitten. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 muss es sich um einen Kontrollbereich handeln, der von der Polizei eingerichtet worden ist. Das kann hier wohl nicht der Fall gewesen sein, und nach Ihrer Antwort auf Frage 1 kann dies ebenfalls nicht der Fall gewesen sein.

Deshalb meine Nachfrage, ob das SMI nach nochmaliger Prüfung tatsächlich an dieser Rechtslage festhalten möchte. Vielleicht als kleiner Hinweis: Die einzig einschlägige Rechtsgrundlage wäre § 20 Abs. 2 Nr. 2, Bild- und Tonaufnahmen zur Feststellung der Identität, gewesen, die jedoch nur unter verschärften Voraussetzungen zulässig ist, und diese haben hier gerade nicht vorgelegen. – Ich möchte Sie bitten, zwei weitere Nachfragen an das Staatsministerium mitzunehmen, einmal:

Durch welche Hinweise kamen die Polizeibeamtinnen und -beamten zu der Einschätzung, dass es sich um die politisch linke Szene handelt? Das würde mich im Einzelnen interessieren. – Zum Zweiten möchte ich Sie fragen, ob die Unterlagen, also die Videoaufzeichnungen, mittlerweile vernichtet worden sind.

Herr Abg. Lichdi, ich sage Ihnen die Beantwortung Ihrer Fragen durch das Innenministerium zu.

Vielen Dank.

Danke schön. – Ich bitte Frau Abg. Roth, Frage Nr. 7 zu stellen.

Danke, Frau Präsidentin. – Ich frage zum Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e. V.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche sächsischen Kommunen gehören diesem europäischen Städtenetzwerk an?