Protokoll der Sitzung vom 17.04.2008

(Beifall bei der Linksfraktion)

Damit sind wir bei einem ganz wunden Punkt. Diese guten Hände nämlich, in denen Sie den Naturschutz in Sachsen sehen, bleiben gegenwärtig leer. Naturschutzverbände kritisieren erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“. Bis vor wenigen Tagen konnten noch nicht einmal Förderanträge gestellt werden, waren die Fördersätze für einzelne Fördergegenstände nicht beschrieben. Nun sind wenigstens schon die Antragsformulare für investive Maßnahmen im ländlichen Raum ins Netz gestellt worden.

Eine Antragstellung für wiederkehrende Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt ist aber immer noch nicht möglich, weil – wie es auf den Internetseiten des SMUL heißt – „diese Maßnahmen teilweise noch der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission bedürfen“. Ja, natürlich muss die Richtlinie durch die EU notifiziert werden. Aber erstens war langfristig bekannt, dass die alte Richtlinie zum 31.12.2007 ausläuft, und zweitens sollte ein Fachministerium für Umwelt und Landwirtschaft schon wissen, wann mit den wiederkehrenden Maßnahmen der Landschaftspflege in der Regel begonnen werden muss, nämlich im Frühjahr und nicht im Herbst. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Das verstehe ich unter politischer Verlässlichkeit und Kontinuität im Naturschutz. Bearbeitungspannen auf welcher Ebene auch immer dürfen jedenfalls nicht auf

dem Rücken derer ausgetragen werden, die mit der Durchführung der Pflegemaßnahmen betraut werden.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Die Naturschutzverbände kritisieren außerdem die Höhe einzelner Förderansätze, die den tatsächlich betriebenen Aufwand nicht abbilden. Für die Naturschutzberatung für Landnutzer erfolgten bisher keine Maßnahmenbestätigungen.

Da nutzt es auch nichts, dass Sie, Herr Staatsminister, verkünden, wie viele Mittel in Sachsen bis zum Jahr 2013 noch in den Naturschutz fließen. Es fließt eben im Moment nichts für Maßnahmen der Richtlinie „Natürliches Erbe“, und das ist das Problem.

Im Entschließungsantrag der Linksfraktion fordern wir folgerichtig die sofortige Bereitstellung der Mittel für wiederkehrende Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich meine schon, dass der anfangs erwähnte Appell der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 nach größeren Anstrengungen der Mitgliedsstaaten für Einrichtung, Schutz und Verwaltung von Natura-2000-Gebieten auch und insbesondere an Sachsen gerichtet war. Der Tanker „Biodiversität“ ist immer noch auf Kollisionskurs. In Sachsen aber pflegt man unbeirrt die hohe Kunst des Bürokratie-Pingpongs mit Brüssel. Eine Zukunftsaufgabe ersten Ranges, wie Sie es formulierten, Herr Wöller, braucht schon etwas mehr Herzblut, und sie braucht ganz sicher auch den Mut für unkonventionelle Problemlösungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort; Herr Prof. Mannsfeld, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal sei eingeräumt, dass eine parlamentarische Drucksache, die einen Zwischenstand für die Umsetzung der sächsischen Gebietsmeldung der FFH-Richtlinie erfragt, sinnvoll ist, wenn man bereit ist, objektiv und vorurteilsfrei an das Problem heranzugehen. Im Gefolge der 63 Einzelfragen dieser Großen Anfrage ist aber durchaus Zweifel angebracht, ob die Antragstellerin grundsätzlich mit dieser Erwartung an das Thema herangeht.

Eine Erwartung, meine Damen und Herren – es ist zwar nur eine Randnotiz –, ist inzwischen schon einmal erfüllt worden. Die Kollegin Kagelmann hat heute erstmals und mehrfach die richtige Form dieser Europäischen Richtlinie genannt. Sie heißt nämlich Fauna-Flora-Habitat und nicht Flora-Fauna-Habitat.

Einige der Damen und Herren können sich erinnern, dass schon 2000 entsprechende Anträge auch aus Ihrer Fraktion mit dieser etwas umgestellten Form eingegangen sind. Ich freue mich, dass Sie in Ihrem Redebeitrag zumindest darauf hingewiesen haben, wie es richtig heißt. Das ist

keine Kleinlichkeit und keine Krümelkackerei, sondern wir müssen auch der Öffentlichkeit helfen, sich in diesen vielen Begrifflichkeiten zurechtzufinden.

Als Folge der auf der bundesdeutschen Ebene – das habe ich bei Ihnen völlig vermisst – um rund sechs Jahre eingetretenen Verzögerung bei der Umsetzung der EURichtlinie für das Schutzgebietskonzept „Natura 2000“ in nationales Recht ist natürlich wegen dieser auf Bundesebene verzögerten Umsetzung auch in Sachsen die Meldung wesentlich später erfolgt, als es eigentlich hätte sein müssen. Nur muss man hier im Grunde genommen die Hierarchien und Zuständigkeiten der damaligen Zeit im Naturschutzrecht berücksichtigen. Ich erinnere einfach noch einmal daran, dass Sachsen in einem gestaffelten Meldeprozess seine Pflichtaufgaben erfüllt hat. Sachsen hat im Juli 1998, im Dezember 1999 und schließlich im März 2002 mit dem bekannten Ergebnis von rund 168 000 Hektar gleich 9,2 % der Landesfläche seine Meldung abgegeben, und nach grundsätzlicher Zustimmung zur sächsischen Meldung durch den Regionsausschuss für den kontinentalen biogeografischen Raum wurde unsere Meldung unter Einschluss der dann zwischenzeitlich ergänzten Vogelschutzgebiete – inzwischen 77 Vogelschutzgebiete mit 248 000 Hektar – 2004 in die EU-Meldeliste aufgenommen und damit die Gebietsgröße Sachsens für „Natura 2000“ auf rund 15,9 % der Landesfläche erhöht.

Welche Pflichten haben wir, um die Gebiete nicht nur ausgewiesen zu haben, sondern auch zu erhalten und zu schützen?

Bei diesen vielen Fragen fällt es nicht ganz leicht, auf die Tatsache zu reagieren, dass Sie, Frau Kagelmann, an vielen Stellen schon Ihren Entschließungsantrag eingebracht haben und auf die dortigen Passagen eingegangen sind. Aus meiner Sicht kommt er dann dran, wenn er aufgerufen wird.

Die Gebiete müssen schutzrechtlichen Regelungen nach nationalem, also sächsischem Recht entsprechen. Da ein großer Teil der FFH-Gebiete bereits den Charakter von Schutzgebieten nach § 15 Abs. 1 unseres Naturschutzgesetzes trägt, hatten wir uns im Freistaat entschieden, für die Vogelschutzgebiete mit der Grundschutzregelung nach § 22 Abs. 6 zu beginnen, um die gesetzliche Sicherungspflicht zu erreichen. Diese Aufgabe ist erfüllt und alle Gebiete wurden 2006 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Damit sind die jeweiligen Erhaltungsziele für diese Gebiete bekannt.

(Johannes Lichdi, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Es wäre natürlich auch möglich gewesen, diese hervorragende Leistung der zuständigen Fachbehörden mit einem Wort zu erwähnen oder auch zu würdigen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Prof. Mannsfeld?

Nein, jetzt nicht.

Bei FFH-Gebieten verhält es sich etwas anders. Nach Aufnahme in die europäische Gebietsliste müssen die Mitgliedsstaaten innerhalb von sechs Jahren diese auch noch als besondere Schutzgebiete ausweisen und vor allem vorher Maßnahmen festlegen, wie die Lebensräume gesichert und gegebenenfalls wiederhergestellt werden und Arten optimal zu erhalten sind. Bei dieser Aufgabe spielen Managementpläne eine zentrale Rolle, die unabhängig von einem noch erforderlichen Rechtsetzungsakt den Erhaltungszustand sichern sollen. Danach werden wir die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union erfüllen und ebenso nach § 22 Abs. 6 einen qualifizierten Schutz per Rechtsverordnung sicherstellen.

Es ist vollkommen richtig, dass die Ausweisung der Schutzgebiete an die Ausarbeitung der Managementpläne gekoppelt ist, nur ist die Entwicklung schon ein bisschen über die Antwort hinausgegangen. Wie Sie auf 166 bestätigte Gebiete und Meldungen kommen, Frau Kagelmann, weiß ich nicht. Wenn Sie das zusammenzählen, was in der Antwort zur Großen Anfrage steht, kommen Sie ohnehin auf eine andere Zahl, nämlich nur auf 125 Gebiete. Aber wenn Sie die vor wenigen Tagen bei einer Veranstaltung zur Biodiversität in Dresden genannten aktualisierten Zahlen nehmen, dann wissen Sie, dass in der Zwischenzeit fleißig weitergearbeitet wurde und dass man heute sagen kann – und das halte ich für die richtige Zahl –, dass etwa 138 Managementpläne schon bestätigt und damit in Kraft sind oder fachlich abgenommen wurden und nur noch der Bestätigungsakt durch die RPs fehlt.

Wir haben 58 Managementpläne in Bearbeitung und – da treffen sich die Zahlen wieder – 76 oder 79 Pläne, die noch nicht begonnen worden sind. Die Differenz tritt dadurch ein – das sollte man auch einmal erwähnen –, dass einige der 270 Gebiete wegen der Größe und Besonderheit unserer Schutzgebiete Biosphärenreservat und Nationalpark noch einmal geteilt worden sind, sodass wir offiziell 275 haben. Rund gerechnet haben wir noch 29 % der Managementpläne zu erarbeiten. Die Behörden sind sich darüber im Klaren, aber sie haben Zielstellungen, dass dieser Termin Ende des Jahres 2010 erreicht wird; denn wir sind inzwischen, wenn Sie die bestätigten, fachlich abgenommenen und die in Bearbeitung befindlichen Pläne addieren, bei 196 Plänen. Das klingt nicht nur schöner, sondern trifft auch die Realität besser. Wir sind also zum Stichwort Managementpläne auf einem guten Weg, obwohl man durchaus einräumen muss, dass der Anlauf zur Erarbeitung etwas holprig und schwer gewesen ist; aber wie jetzt gearbeitet worden ist, sind die Dinge weitestgehend in Ordnung.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wir haben in Sachsen unter dem Stichwort Erhaltung von Arten und Lebensräumen ein Problem. Wir haben seit 1990 die Zahl der Schutzgebiete einschließlich der europäischen um einen wesentlichen Faktor, nämlich eine Vervierfachung oder gar noch mehr, erhöht. Aber die uns signalisierten Einschätzungen zur Erhaltung von Arten

halten damit nicht Schritt. Das heißt, wir haben viele große Schutzgebiete, aber Arten sterben dennoch weiter aus oder sind gefährdet. Nur bei wenigen haben wir eine erfreuliche Entwicklung im Lande zu verzeichnen. Das gibt es auch und man sollte es nicht unter den Tisch fallen lassen.

Also muss es noch andere Gründe geben, warum das Prinzip „Naturschutzgebiet ist gleich Artenerhaltung“ nicht funktioniert. Das sind die Nutzungsmaßnahmen der Gesellschaft im weitesten Sinne. Alle Probleme der Zerschneidung und Verinselung von naturnahen Lebensräumen durch Baumaßnahmen aller Art und selbstverständlich eine Fülle von Eingriffen bzw. Einflussnahmen durch Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft spielen hier eine Rolle.

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Alle Dinge, die mit der intensiveren Nutzung durch gesteigerten Düngungs- und Pestizideinsatz, Rückgang von Saumstrukturen, Hecken und Baumreihen, Verringerung der Kulturen und Fruchtfolgevielfalt, Änderung von Schnittterminen oder das Verschwinden von Stoppelbrachen zusammenhängen – ich brauche das gar nicht weiter aufzuzählen –, sind dafür verantwortlich, dass die Realität in Sachsen so aussieht, dass wir bei Säugetieren, Brutvögeln, Tagfaltern, Wirbeltieren oder bei Farn- und Samenpflanzen im Schnitt zwischen 50 und 55 % Arten haben, die nicht stabil und ausreichend vorhanden sind, sondern, wie man so schön sagt, einen gewissen Gefährdungsgrad haben.

Daraus lässt sich für uns eigentlich nur die Botschaft ableiten, dass wir – wie schon häufig ausgeführt wurde – eine viel bessere Verzahnung der naturschutzfachlichen Zielstellungen mit den Interessen und Anliegen der Flächennutzer erreichen müssen, also Naturschutzziele in die Bewirtschaftungsmaßnahmen von Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu integrieren. Dabei sind wir nach meinem Dafürhalten auch schon ein gutes Stück vorangekommen. Selbst wenn es für die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ eine bedauerliche Verzögerung in der Inkraftsetzung gegeben hat – und ich habe keine Veranlassung, nicht auch eine gewisse Betrübnis zu äußern, dass es zu dieser Verzögerung gekommen ist –, haben wir durchaus mit den entsprechenden Möglichkeiten aus der Förderrichtlinie „Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung“, der Förderrichtlinie „Wald und Forstwirtschaft“ und der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ in Sachsen mit den durch das Ministerium schon mehrfach in der Öffentlichkeit verkündeten 216 Millionen Euro bis zum Jahr 2013 ein Mittelvolumen, das es uns gestattet, die notwendigen Anpassungen, Förderungen und Leistungen zur Verbesserung des Zustandes vorzunehmen.

Der Freistaat Sachsen hat einen ersten Bericht zum Zustand seiner FFH-Gebiete gegenüber der Europäischen Union in Brüssel abgegeben. Das ist der eigentliche Zwischenbericht, der heute hier vollzogen werden kann. Von den sogenannten 200 Lebensraumtypen, die für ganz Europa in dieses Natura-2000-Netz hineingehören,

kommen in Sachsen etwa 47 vor. Von den 600 Arten bedürfen 131 Arten in Sachsen unserer besonderen Unterstützung und flankierender Maßnahmen.

Vor wenigen Tagen erfolgte die Veröffentlichung dazu: Immerhin drei Fünftel der 47 Lebensraumtypen werden vom Erhaltungszustand her als günstig bewertet, 23 % sind unzureichend und 13 % sind nicht im entsprechenden Zustand, sodass wir ganz genau die Ansatzpunkte kennen, wo verstärkt einzugreifen ist. Ich sage ganz unumwunden, dass die Arten ein nicht ganz so gutes Ergebnis haben, denn bei 131 Arten wird nur ein reichliches Viertel als günstig ausgewiesen und bei rund 50 % der einzelnen zu schützenden Arten, die aus den entsprechenden Anhängen der europäischen Richtlinien stammen, ist der Erhaltungszustand unzureichend.

Das, meine Damen und Herren, deckt sich wiederum mit dem, was ich gesagt habe: Wir kennen die Eingriffs- und Einflussmaßnahmen aus den verschiedenen gesellschaftlichen Nutzungsformen. Aber wir kennen auch die Möglichkeiten, hier verstärkt einzugreifen. Es ist aber im Grunde genommen auch eine – wenn man so will – kulturelle und Bildungsfrage, die damit verbunden ist.

Ich persönlich werbe schon lange dafür, dass wir gerade auf dem Bildungssektor frühzeitig die Einstellung zur Natur und zu unserer Mitlebewelt verstärken und verbessern; denn nur so wird sich auch die junge Generation dieser Aufgabe, die sie mittragen und erfüllen muss, in der richtigen Weise stellen.

(Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Deswegen will ich nur einen Satz sagen, der für mich quasi Symbolcharakter trägt. Als im Januar das Umweltministerium seine Mittel für den Teil der Agrar-, Umwelt- und Waldmehrungsmaßnahmen benannt hatte, titelte die Zeitung mit den großen Buchstaben „100 Millionen für Frösche und Kräuter“. Es ist doch völlig eindeutig, welchen Eindruck das bei den Lesern erweckt: Jetzt werden 100 Millionen Euro für eine völlig nebensächliche Angelegenheit ausgegeben.

Deswegen ist es in dieser Gesellschaft notwendig und wichtig, dass wir den Schutz unseres natürlichen Erbes gegenüber anderen kulturellen, denkmalschützerischen, aber auch allen sonstigen sozialen Gegebenheiten gleichwertig und gleichberechtigt an die Seite stellen. Da ist im positiven Sinne eine ganze Menge in diesem Land passiert. Es stehen noch viele Aufgaben vor uns. Das ist ganz zweifellos.

Ich hoffe dennoch, dass der Naturschutz in Sachsen auf vier Säulen ruht: nämlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es einzuhalten gilt; der Überzeugungskraft der Argumente für den Schutz der Mitlebewelt; der zunehmenden Kenntnisvermittlung in allen Ebenen der Gesellschaft und den nach wie vor unverzichtbaren aktiven Beiträgen vieler Ehrenamtlicher.

Wenn wir dieses Zusammenspiel politisch begleiten und steuern, meine Damen und Herren, dann bin ich auch ziemlich sicher, dass die noch ungünstigen Zahlen über

den Rückgang von Arten zu einer Kehrtwende, zu einer Trendwende geführt werden können.

Was nur in der gesamten Debatte, glaube oder hoffe ich, übereinstimmend gesehen werden kann: Wir können für die Artenentwicklung keine Verordnung geben: Ab dem und dem Tag oder ab dem und dem Monat oder ab dem und dem Jahr stirbt nichts mehr aus oder wird nichts mehr beschädigt.

Solange der Mensch die Natur nutzt, wird es Einflüsse geben. Wenn der Klimawandel im weitesten Sinne stattfindet, dann werden sogar, ohne dass der Mensch im Grunde genommen direkt Einfluss genommen hat, neue Garnituren entstehen. Aber in diesem Sinne, denke ich, sollten wir die Aussprache über die Große Anfrage nutzen, um deutlich zu machen, dass wir auf einem guten und erfolgreichen Weg sind, dass wir aber die Mängel und Defizite durchaus kennen und ihnen planmäßig zu Leibe rücken.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Die SPD-Fraktion erhält das Wort; Frau Dr. Deicke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Kagelmann, Sie als diejenige, die sich um den Naturschutz in Sachsen bemüht, waren sicher auch schon mehr als einmal im Wald in Sachsen oder auch anderswo.

(Volker Bandmann, CDU: Und auf der Heide!)