Protokoll der Sitzung vom 17.04.2008

Absolventen von Fachhochschulen mit bestimmtem Leistungsstand, insbesondere bei Vorschlag seitens eines Fachbereiches – so heißen die Fakultäten an den Fachhochschulen –, in einem „Huckepackverfahren“ zwischen Universität und Fachhochschule Promotionschancen an der Universität erhalten.

Von der durchaus regen Inanspruchnahme dieses Verfahrensweges seit 1999 in Sachsen zeugt insbesondere der statistische Teil in der Beantwortung des Koalitionsantrages durch die Staatsregierung. Die Übersicht zu Ziffer 3 des Antrages zeigt vor allem, dass sich die anfänglich sehr hohe Zahl von Promovierenden, bedingt durch die bis 1999 fehlende gesetzliche Grundlage, inzwischen auf eine Größenordnung von 60 bis 70 Promotionsvorhaben im Land eingepegelt hat. Die Präferierung der Ingenieurwissenschaften spiegelt durchaus das Spektrum der Fachhochschulen wider. Auch im Blick auf den wissenschaftlichen Nachwuchs ist das eine begrüßenswerte Entwicklung hin zu Wirtschaftsnähe und Forschungskompetenz, die durch solche wissenschaftlichen Qualifikationen erkennbar ist.

Hinsichtlich der Perspektiven für eine Weiterentwicklung dieses Kooperationsmodells bis hin zu einem eigenen Promotionsrecht, wie im Antrag unter Ziffer 4 erfragt, spricht die Antwort des SMWK zunächst von der Absicht, das bestehende Modell auszubauen. Mit Ausnahme der Berücksichtigung von Bachelor-Abschlüssen und entsprechendem Eignungsnachweis für eine Zulassung zur Promotion aber ist der dafür infrage kommende Paragraf im jetzigen Referentenentwurf zum neuen Hochschulgesetz unverändert geblieben, sodass die in der Antwort genannten drei Instrumente – verstärkte Kooperation von Fachhochsc hulen und Universitäten bei der Einrichtung von Studiengängen, hochschulübergreifende Forschungs

kooperationen, Schaffung von speziellen Beschäftigungsverhältnissen mit Qualifizierungsvereinbarung an den Fachhochschulen – ohne eine erweiterte gesetzliche Grundlage zumindest nicht in der Weise umsetzbar sind, wie man es sich wünscht. Ich will nicht ganz so weit gehen, wie ich es mir ursprünglich aufgeschrieben habe, nämlich dass das Instrumentarium möglicherweise ein stumpfes Schwert bleibt.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Niemand will eine Gleichsetzung der beiden Hochschultypen. Aber wäre es nicht wirklich vorstellbar, ausgewählten Fachbereichen an Fachhochschulen – natürlich nach entsprechender Evaluation – das Promotionsrecht einzuräumen?

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Wenn ich zum Beispiel an die Laserforschung in Mittweida denke, kommt das Fehlen einer solchen leistungsbezogenen Regelung eigentlich schon einer Benachteiligung der dortigen Wissenschaftsszene gleich. Insofern gibt die abschließende Aussage des Ministeriums, ein sächsischer Vorstoß beim Wissenschaftsrat habe „kein positives Votum“ gefunden, Veranlassung, über Sachsen hinaus die bundesweiten Positionen zu der Frage einer partiellen Übertragung des Promotionsrechts auf Fachhochschulen – kooperierend oder schon erweitert – zu reflektieren. Aber das, meine Damen und Herren, würde ich gern in unserem Schlusswort tun.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion Frau Dr. Raatz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich blicke gerade in die Runde, ob auch Kolleginnen da sind – das ist der Fall.

Ich habe es schon an dem Redebeitrag meines Koalitionspartners bemerkt, stelle es aber auch bei einem Blick zu den anwesenden Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen fest: Das Thema ruft sicherlich keinen großen Widerspruch hervor. In den Redebeiträgen wird also deutlich werden, dass wir nicht nur zum Teil, sondern im Großen und Ganzen einer Meinung sind.

Es geht um das kooperative Promotionsverfahren; Herr Prof. Mannsfeld hat es gerade dargestellt. Die Hochschulrektorenkonferenz hat im Dezember 2006 einen Beitrag zu ungewöhnlichen Wegen zur Promotion veröffentlicht. Einem Teil von Ihnen wird das bekannt sein. Genau dieser ungewöhnliche Weg zur Promotion kann das kooperative Promotionsverfahren sein.

Die Hochschulrektorenkonferenz hat sich mit einem Ländervergleich befasst und die Ziele des Verfahrens dargestellt. Ich denke, das ist uns allen klar: Es geht darum, die Begabungen und Potenziale der Menschen für Wissenschaft und Forschung zu erschließen; denn auf

Forschung und Innovation beruhen ganz wesentlich unser Wohlstand und die gesellschaftliche Entwicklung.

Natürlich sollen auch Ausbildungswege eröffnet und Berufslaufbahnen verschiedenster Art ermöglicht werden. Junge Menschen, die kein Abitur haben, die also andere Ausbildungswege gegangen sind, sollen dennoch die Möglichkeit erhalten, zunächst den Bachelor und Master zu erreichen, aber weiterführend auch zur Promotion zu kommen. Es geht darum, flexible Ausbildungswege in Abhängigkeit von individuellen Fähigkeiten zu eröffnen. Wir haben schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess mehrfach darüber diskutiert.

Es geht natürlich auch darum, institutionelle Barrieren abzubauen, das heißt, ein flexibles Hochschulsystem mit Durchlässigkeit unter Wahrung wissenschaftlicher Standards zu schaffen.

Wir diskutieren noch darüber – insoweit hat es noch keine Festlegung gegeben –, diese Standards konkreter zu fassen. Es sind die Fragen zu beantworten: Was sind diese Standards? Was verstehen wir darunter? Das alles ist noch zu klären. Aber ich denke, im Ziel sind wir uns einig.

Der Bologna-Prozess unterstützt, dass die Masterabschlüsse von Universität oder Fachhochschule grundsätzlich zur Promotion berechtigen. Gestern hat unsere Ministerin einen Redebeitrag zur Einbringung des Hochschulzulassungsgesetzes gehalten und darin erwähnt, dass es nicht mehr darum geht, wo ich einen Bachelor- oder Masterabschluss mache, sondern es wird zukünftig entscheidend sein, welche Qualität dieser Abschluss hat. Es wird nicht mehr unbedingt die Qualität daran gemessen werden, ob der Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule gemacht wurde. Das zeigt, dass sich diese Einrichtungen annähern werden.

Das bringt natürlich die Frage auf die Tagesordnung, was zukünftig mit dem Promotionsrecht geschehen wird. Herr Kollege Prof. Mannsfeld hat es schon gesagt, in ausgewiesenen Bereichen sollte das Promotionsrecht auch den Fachhochschulen zur Verfügung stehen. Wir kennen sicher alle die Forderungen der Fachhochschulen, die wir schriftlich oder mündlich vernommen haben, die sagen, wir wollen gar nicht das Promotionsrecht für die gesamte Fachhochschule, aber in speziellen Bereichen. Ein Bereich wurde hier genannt, zum Beispiel in Mittweida die Lasertechnik. Man kann das sicherlich auch noch mit dem Maschinenbau ergänzen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass auch nach BachelorAbschlüssen eine Promotion möglich ist. Ich muss ehrlich sagen, hier komme ich auch noch ein bisschen ins Grübeln; denn wenn man sich einmal vorstellt, wie alt diese jungen Leute dann sind, die zur Promotion zugelassen werden – sie sind zum Teil nicht einmal 20 Jahre alt –, dann müssen das schon exzellente Köpfe sein. Es geht also darum, dass dies künftig ein Sonderweg sein wird. Im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens wird es gerade für sogenannte Koryphäen möglich, schnell zur Promotion zu kommen. Hiermit existieren allerdings noch wenige Erfahrungen, denn die Zahl dieser Absolventen ist

sehr gering. Es handelt sich ja auch um einen Sonderweg, der sich erst öffnet. So richtig bekannt ist er nicht. Wir werden sehen, welche Erfahrungen wir zukünftig damit sammeln.

Bei der Umsetzung des kooperativen Promotionsverfahrens zeigt sich in der Analyse der Hochschulrektorenkonferenz, dass hier die ostdeutschen Universitäten weiter sind als die westdeutschen. Diese Art des Promotionsverfahrens wird an unseren Universitäten wesentlich stärker propagiert und durchgeführt. Die Abläufe sind geklärt. Die Fachhochschulprofessoren sind an der Betreuung der Studenten an Universitäten als Betreuer, Gutachter und Prüfer natürlich beteiligt. Im Durchschnitt werden dadurch mehr Hochschulabsolventen an ostdeutschen Universitäten als an westdeutschen zugelassen und promoviert. Damit kommt eine bestimmte Wanderungsbewegung zum Tragen, nämlich die von West nach Ost. Das heißt, die Mehrheit der Promovenden über kooperative Verfahren kommt bisher aus den alten Bundesländern. Ich hoffe, dass wir dort noch eine gewisse Gerechtigkeit herstellen können. Das wird uns sicher gelingen.

Bei der Beantragung von kooperativen Promotionsverfahren existieren Unterschiede in den Fachdisziplinen. Der höchste prozentuale Anteil ist dabei bei den Ingenieurwissenschaften zu verzeichnen. Auch die medizinverwandten Disziplinen führen die Verfahren durch. Es folgen Mathematik und Naturwissenschaften sowie Rechts- und Sozialwissenschaften.

Neben dieser West-Ost-Wanderungsbewegung ist auch eine deutliche regionale Mobilität in die benachbarte Universität zu beobachten. Es ist klar: Wenn jemand einen Berufsweg in einer Region absolviert hat, wird er auch genauer wissen, welche Qualität seine benachbarte Fachhochschule hat. Er wird sich dann vielleicht bevorzugt an diese Fachhochschule wenden, um dort seinen Abschluss zu machen und in der Folge vielleicht auch die Promotion.

Insgesamt ist der Anteil der Promotionen über diesen Weg noch sehr gering. Darum gibt es auch die Forderung – nicht nur von den Fachhochschulen, sondern ich habe das auch von meinem Kollegen Prof. Dr. Mannsfeld so verstanden –, dass die Fachhochschulen in ausgewählten Gebieten das Promotionsrecht erhalten. Wir sollten uns darüber verständigen, ob wir dieser Forderung Rechnung tragen können. Ich persönlich sehe das positiv.

Wir hatten eben das Beispiel Fachhochschule Mittweida. Dort teilte der Rektor der Fachhochschule mit, dass bisher 58 kooperative Verfahren auf diesem Weg durchgeführt wurden. Die Qualität sei immer in Ordnung gewesen. Das heißt, es gab keine Kritik. Das zeigt die Leistungsfähigkeit in diesen Bereichen. Durchgeführt wurden diese Verfahren vor allem im Fachbereich Laser, Futronic und Maschinenbau. Gerade in diesen Bereichen existieren Weltpatente, ausgewiesene internationale Veröffentlichungen und Spitzenpositionen der Fachhochschule im internationalen Ranking. Genau an dieser Stelle sollte man ansetzen, wenn man den Fachhochschulen das

Promotionsrecht zuerkennen möchte. Man muss genau prüfen, wie diese Bereiche ausgewiesen sind. Ist es wirklich so, dass sie Spitzenpositionen im internationalen Maßstab einnehmen, damit wir sagen können, wir können der Fachhochschule ein Promotionsrecht zuerkennen?

Die Forderung der SPD ist, durchgängige Bildungssysteme zu schaffen, um keine Zweiklassengesellschaften zu manifestieren. Trotzdem wissen wir: Wir können es nicht allein in Sachsen regeln. Es muss zumindest eine deutschlandweite Regelung sein. Leider hat sich die Hochschulrektorenkonferenz im September 2007 gegen ein Promotionsrecht für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ausgesprochen. Hierzu zählen nicht nur die Fachhochschulen, sondern auch Max-Planck- und FraunhoferInstitute etc.

Begrüßt wird zwar die Ausweitung der Kooperation zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, doch das Promotionsrecht soll nach Meinung der Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz an den Universitäten verbleiben. Ich denke, dass hier eine Art Neiddebatte zum Vorschein kommt. Von den Universitäten wird geschaut, welche Rechte an die Fachhochschulen übergehen, denn im Endeffekt geben sie etwas von ihren eigenen Kompetenzen ab. Dass man das nicht gern tut, ist klar. Ich meine trotz alledem, dass die Entscheidung der Hochschulrektorenkonferenz vom September 2007 nicht zeitgemäß ist. Aus diesem Grund bitten wir als Koalition die Staatsregierung, insbesondere mit dem Punkt 4 unseres Antrages, Perspektiven für die Weiterentwicklung des kooperativen Promotionsverfahrens aufzuzeigen und Wege für ein eigenes Promotionsrecht unserer sächsischen Fachhochschulen zu eröffnen. Wir bitten das mit dem Antrag noch einmal näher zu beleuchten.

Aus diesem Grunde bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich erteile der Linksfraktion das Wort. Frau Werner, bitte.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag stand ja bereits zur letzten Landtagssitzung auf der Tagesordnung. Er wurde dann von der Koalition abgesetzt und ich hoffte, Sie haben so entschieden, weil Ihnen klar war, dass der Antrag nicht hierher gehört. Ich verstehe auch nicht so recht, dass Sie sich dieses Selbstmartyrium antun, denn zum einen ist weder die Situation der Nachwuchsförderung noch der Promotion ein Ruhmesblatt für Sie, verehrte Damen und Herren der CDU; und eigentlich wäre es notwendig gewesen, diesen Berichtsantrag in einer Anhörung im Ausschuss mit Fachexperten, mit Angehörigen von Hochschulen usw. zu diskutieren, um über die wirklich dringend notwendige Verbesserung zu reden.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Bisher sind auch noch keine umfangreichen Änderungen im Entwurf des Hochschulgesetzes geplant. Mich be

schleicht das Gefühl, dass dieser Antrag eher ein Platzhalter ist, ein Berichtsantrag als der kleinste gemeinsame Nenner, auf den Sie sich für diese Landtagssitzung einigen konnten. Da wird es mir schon für die Zukunft bange. Aber es muss sich etwas im Bereich der Promotionen, in der Unterstützung der Fachhochschulen, insbesondere im Bereich Nachwuchsgewinnung, aber auch bei der Annäherung an die Universitäten und der Diskussion um das Promotionsrecht für Fachhochschulen und die kooperativen Promotionen verändern. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.

Man kann jedoch die Frage der Promotionen nicht losgelöst von der derzeitigen Situation der Promovierenden insgesamt betrachten. Hier will ich auf den Sächsischen Hochschulbericht verweisen. Die Zahlen von 2002 bis 2004 liegen bei der Promovierendenquote in Sachsen bei 0,61 % pro Jahr pro Professur. Im Bundesdurchschnitt ist das fast vier Mal so viel. Das heißt, bei uns liegt die Promovierendenquote in allen Fächern, aber auch in den Ingenieurwissenschaften, signifikant unter der des Bundes. Die Zahlen, die Sie zum kooperativen Verfahren vorgelegt haben, sind auch nicht so erfreulich. Auch hier sinkt die Promovierendenquote. Ich bin gespannt, wie Sie, Frau Ministerin, das vielleicht erklären könnten. Wo liegen die Hauptschwierigkeiten?

Im Hochschulbericht werden verschiedene Gründe für die besonders schlechte Promovierendenquote in Sachsen benannt. Das liegt zum einen an rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Sachsen schwieriger sind oder schwieriger eingeschätzt werden als in anderen Bundesländern. Sie liegen weiter bei den Arbeitsbedingungen, aber auch darin, dass in den Hochschulen der Nachwuchsförderung scheinbar nicht so viel Bedeutung beigemessen wurde. Es gibt nicht einmal statistisches Material der Hochschulen zu der wirklichen Anzahl der Promovierenden.

Die Linksfraktion hatte unter den Absolventen, die eine Promotion abgelegt haben, eine Umfrage zu ihrer Situation durchgeführt. Dabei gab es sehr spannende Antworten, aus denen ich kurz zitieren will. Es ging um vorgeschlagene Verbesserungen, wie solide Finanzierungen, Verkürzung der Begutachtungszeiträume, Abschaffung des Rigorosums, keine Lehraufgaben bei Drittmittelfinanzierung oder klare Abgrenzung der Promotionszeiten, keine Mehrfachbelastung infolge Lehre und Drittmittelforschung, offiziell eindeutige Arbeitszeit für Promotion einräumen und nicht nur nebenbei erledigen müssen, bessere Betreuung, längere Beschäftigungszeiten usw., unklare, schwierige Finanzierungen bei Stellen an der Universität, zu geringes Zeitbudget aufgrund der Überbelastung mit anderen Aufgaben, das Rigorosum als überhöhter Aufwand im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Wir hatten auch gefragt, ob es schwierig ist, Kind und Promotion zu vereinbaren. Die Antwort lautete: „Ja, die Finanzierung über die üblichen halben Mitarbeiterstellen setzt anscheinend voraus, dass ein Großteil der eigenen Arbeit in der Freizeit getan wird, was durch die familiäre Situation nicht möglich ist.“ Oder: „Ja, zunächst war es

völlig unklar, ob ich mir die Promotion leisten kann. Schließlich wären außeruniversitäre Arbeit, Kindererziehung und Promotion zeitlich nicht vereinbar gewesen. Jetzt, mit einer Stelle an der Universität, habe ich im gewöhnlichen Lehrbetrieb zu viele Aufgaben, um einen angemessenen zeitlichen Anteil für meine Promotion während der Arbeitszeit zu haben, obwohl mir das eigentlich zustünde. Folglich entsteht die Promotion in Überstunden, die wiederum zulasten meines Kindes gehen.“

Das heißt also, um insgesamt die Situation zu verbessern, müssen Zulassungsvoraussetzungen vereinfacht werden, braucht es eine bessere finanzielle Unterstützung und rechtliche Veränderungen bezüglich des Status Promovierender. Wichtige Schritte wären die Abschaffung des Rigorosums, bei Promotionen während der Dienstzeit der Erhalt von Vollzeitstellen, bei denen es genügend Zeit für die Qualifikation gibt. Derzeit besteht eher die Regel, dass Teilzeitstellen vergeben werden und die Freizeit zur Promotion verwendet werden soll. Sie wissen ja selbst: Am Ende arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niemals nur die halbe Zeit, sondern werden voll in den Hochschulbetrieb eingespannt. Man müsste die Promovierenden von promotionsfernen Tätigkeiten entlasten. Möglich wäre auch die Einführung von Teilzeitpromotionen, beispielsweise aufgrund von Kindererziehung.

Das Wichtigste wäre neben der Absicherung der Stellen die Vergabe von Landesstipendien. Nachdem die CDUFraktion ausgerechnet in diesem hochsensiblen Feld der Nachwuchsgewinnung vor einigen Jahren sparen wollte, ist hier zumindest durch die Koalition eine Verbesserung erreicht worden. Ein weiterer Ausbau des Stipendiums ist unbedingt notwendig und im nächsten Haushalt anzustreben. Ich sehe durchaus Ihre Bemühungen zum weiteren Ausbau; das ist aber nur ein kleiner Schritt.

Die Zögerlichkeit, das Promotionsrecht für Fachhochschulen an das Wohlwollen des Wissenschaftsrates oder der Hochschulrektorenkonferenz zu binden, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist notwendig, dass wir uns in Sachsen an die eigenen Stärken erinnern. Natürlich haben die Fachhochschulen im Osten eine ganz andere Entwicklung genommen als im Westen. Wir wissen aber auch, dass die Fachhochschulen große Nachwuchsprobleme haben. Das liegt auch an der neuen Besoldungsstruktur. Deswegen ist es für die jungen Wissenschaftler viel attraktiver, in die Wirtschaft zu gehen. Die Frage steht also, wie man junge Wissenschaftler an die Hochschule bindet. Als wir über das Besoldungsgesetz gesprochen haben, war unsere gemeinsame Antwort, dass Wissenschaft und Forschung die Motivation für die Absolventen ist, das heißt, dass die direkte Promotion an der Hochschule das Richtige wäre, um junge Wissenschaftler an den Fachhochschulen zu halten.

In der Diskussion wurde schon gesagt, dass wir uns darüber einig sind, dass die Fachhochschulen bzw. bestimmte Fakultäten die Potenziale für eine eigene Promotion haben. Ich denke, dass man im Hochschulgesetz entsprechende Veränderungen vornehmen sollte. Wir

hatten das in unserem eigenen Hochschulgesetzentwurf, welchen Sie leider abgelehnt haben, verankert. Wir denken, dass die stiefmütterliche Behandlung der Fachhochschulen aufgehoben werden sollte. Deswegen haben die Hochschulen in unserem Gesetzentwurf ein Promotionsrecht erhalten. Wir wollen, dass bestimmte Benachteiligungen, die es beim Übergang von Fachhochschulen zu Universitäten immer noch gibt, aufgehoben werden. Mit der konkreten Ausgestaltung in unserem Hochschulgesetz möchte ich Sie jetzt nicht weiter quälen. Das können Sie gern nachlesen. Auf Wunsch kann ich Ihnen das auch zur Verfügung stellen.

Bei den Haushaltsverhandlungen sollten Sie mit beachten, dass in unserem Gesetzentwurf den Fachhochschulen der Aufbau eines akademischen Mittelbaus eingeräumt wird. Man müsste den Fachhochschulen im Haushalt für solche Bereiche extra Geld zur Verfügung stellen, wie wir es bei unserem letzten alternativen Haushalt getan haben.

Nun gibt es heute leider nichts zu entscheiden, da wir nur einen Berichtsantrag vorliegen haben. Das hat den Anschein eines Platzhalters.

(Stefan Brangs, SPD: So was gibt es doch im Landtag nicht!)

Ich hoffe, dass die Damen und Herren der Koalition diesen Antrag nicht unter dem Motto „Gut, dass wir mal drüber gesprochen haben“ ablegen, sondern dass es einen Sinn hatte, denn wir haben sehr viel Einigkeit. Das sollte den Ausschlag geben, über diese Zögerlichkeit hinwegzukommen und mit unseren Anregungen, aber anscheinend auch Ihren eigenen Gedankenprozessen aktiv zu werden. Wir von der Linksfraktion werden uns bei der Diskussion des Hochschulgesetzentwurfes, aber auch beim nächsten Haushalt, einbringen. Ich hoffe, dass wir gemeinsam daran arbeiten werden.

Danke schön.