Protokoll der Sitzung vom 18.04.2008

Aber es sind nicht, wie von der NPD beschworen, Hunderttausende – das ist, glaube ich, Fantasie oder Dramaturgie –, die kein Konto haben, sondern es sind wenige, denen wir helfen wollen. Das tun wir im Einzelfall. Da kann man auf alle Kollegen und alle Banken zugehen oder sich auch beim Ombudsmann beschweren. Alle Wege stehen offen. Wir wollen bei all dieser Bereitschaft zur sozialen Arbeit der vorbildlichen Lösung im Freistaat Sachsen durch eine Verpflichtung der Sparkasse nicht noch etwas hinzutun und glauben, dass dieser Antrag nicht notwendig ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Weckesser, bitte, für die Linksfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Mir ist berichtet worden, dass ich nur noch eineinhalb Minuten hätte.

Das stimmt. Es sind nur noch eine Minute und 25 Sekunden.

Das ist ja furchtbar. Dann lasse ich alles weg, was so schön vorbereitet ist, es ist ja Freitagnachmittag. Aber vier Punkte will ich Ihnen nicht ersparen:

1. Alle meine Vorredner haben offensichtlich die gleichen Unterlagen benutzt wie ich. Ich hätte das auch alles zitiert, aber ich erspare es Ihnen. Das lässt darauf schließen, dass es nicht so viele sind.

2. Ich hätte gern etwas zu den Zahlen gesagt bzw. diese hergeleitet, wie viele es denn wirklich sein könnten. In den Unterlagen setzt jeder andere Zahlen in die Welt. Das ist insgesamt sehr widersprüchlich. Aber das erspare ich Ihnen auch.

3. Ich habe eine ganz irdische Frage, die mich wirklich bewegt. Warum in aller Welt wollen die GRÜNEN jetzt über den Umweg Bundesrat die Sächsische Staatsregierung zu etwas bewegen, was sie selbst in sieben langen rot-grünen Regierungsjahren nicht zuwege gebracht haben?

(Beifall bei der NPD und der Abg. Bettina Simon, Linksfraktion)

4. Wenigstens ein kurzer Absatz noch zu den Zahlen. Die tatsächlichen Zahlen für Dresden habe ich mir einmal

geben lassen. Das ist einfacher als nachzurechnen, was die anderen alle behaupten. Also: Bei einem Gesamtbestand von etwa einer halben Million Privatkonten entfielen auf 16 910 Kontoeröffnungen im Jahr 2006 ganze 22 Ablehnungen. Das ist immer noch zu viel, aber es relativiert etwas die Dramatik, die hier vorgestellt wird.

5. Natürlich werden wir dem Antrag zustimmen, weil eine gesetzliche Regelung besser ist, als keine zu haben.

Herr Tillich, Sie hatten eine Chance, die Sie ungenutzt haben verstreichen lassen. Darauf wollte ich noch einmal hinweisen. Die Landesbank hatte kein Privatkundengeschäft. Das ist richtig. Die Sachsenbank hat eines. Wenn Sie in dem Vertrag diese Kundengruppe mit erfasst hätten, so wie dort steht, dass sie für gehobene Privatkunden da sein wollen, dann hätten Sie die paar Leute auch noch mit verkraftet. Das wäre gut gewesen.

(Beifall bei der NPD)

Wenn Sie ein Girokonto hätten, wären Sie jetzt im Rot. – Herr Pecher von der SPD, bitte.

Meine Damen und Herren! Meine Argumentation von 2005 hat sich nicht geändert. Deswegen gebe ich meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD)

Die NPD-Fraktion, bitte. Herr Petzold.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man fragt sich, ob man sich freuen oder eher wundern soll: Freuen, dass sogar bei den GRÜNEN hin und wieder Einsicht um sich greift und dazu führt, dass man ein NPD-Anliegen eins zu eins abschreibt und dann als eigenen Antrag ausgibt; oder wundern, dass Ihre Fraktion, Frau Hermenau, dazu sage und schreibe zweieinhalb Jahre gebraucht hat. Aber vielleicht haben die Damen und Herren von den GRÜNEN ja auch nur darauf spekuliert, dass sich nach zweieinhalb Jahren niemand mehr an den Antrag der NPD-Fraktion erinnert, sodass man sich dann umso ungenierter mit fremden Federn schmücken kann.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Ich darf nochmals kurz den Wortlaut unseres seinerzeitigen Antrages in Erinnerung rufen. Die NPD-Fraktion forderte damals – ich darf zitieren –, „… die Staatsregierung zu ersuchen, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel, das Recht auf ein Privatkonto für jeden Bürger gesetzlich zu verankern, zu ergreifen.“ – Das waren damals in unserem Antrag zweieinhalb Zeilen. Im vorliegenden Antragstext der GRÜNEN sind daraus immerhin vier geworden.

An den Gründen, die die NPD-Fraktion damals bewogen haben, sich für das gesetzliche Recht auf ein Girokonto

für jedermann einzusetzen, hat sich seither überhaupt nichts geändert. Im Gegenteil, die Lebenssituation ist für viele unserer deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger noch viel prekärer geworden. Das haben anscheinend auch die GRÜNEN bemerkt und bringen unser vernünftiges Anliegen deshalb jetzt mit eigenen Worten noch einmal auf die Tagesordnung.

Uns soll das recht sein, meine Damen und Herren. Wir sagen auch diesmal: Es muss nicht überall NPD drauf stehen, wo NPD drin ist.

(Beifall des Abg. Peter Klose, NPD)

Wir stimmen dem vorliegenden Antrag deshalb selbstverständlich zu.

Anders, als das Recht auf ein Privatgirokonto für jedermann im Gesetz zu verankern, geht es wohl nicht. Darauf hat seinerzeit bereits unser inzwischen verstorbener Fraktionskollege Uwe Leichsenring hingewiesen; denn zugrunde liegt der Idee eines Girokontos für jedermann zunächst einmal nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute. Diese liegt inzwischen zwölf Jahre zurück.

(Peter Wilhelm Patt, CDU, steht zu einer Zwischenfrage am Mikrofon.)

Herr Petzold, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich gestatte keine.

Diese liegt inzwischen zwölf Jahre zurück, und sie hat eben leider nicht dazu geführt, dass die Kreditinstitute dieses Recht auf ein Privatkonto für jedermann flächendeckend umgesetzt haben.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Das muss wohl subventioniert werden?)

Die NPD-Fraktion bleibt deshalb bei dem, was wir schon vor zweieinhalb Jahren festgestellt haben – Zitat: „Das Recht auf ein Girokonto bedarf einer längst überfälligen Regelung durch den Gesetzgeber.“

Es verwundert uns in diesem Zusammenhang auch nicht, dass im Antrag der GRÜNEN die Sparkassen in die Pflicht genommen werden, um dem Recht auf ein Privatkonto endlich Geltung zu verschaffen. Von ihrer ganzen Aufgabenstellung und nicht zuletzt von ihrem Selbstverständnis her wären die Sparkassen tatsächlich auch heute noch diejenige Instanz, bei der das Recht auf ein Girokonto für jedermann am besten aufgehoben wäre.

Auch in einer Reihe anderer Bundesländer hat der Gesetzgeber die Sparkassen inzwischen diesbezüglich an die Hand genommen; nur in Sachsen hapert es, aus welchen Gründen auch immer.

Kurz und gut, wir halten es heute wie vor zweieinhalb Jahren für richtig, die Sparkassen im Freistaat vonseiten des Gesetzgebers an ihre sozialen Pflichten zu erinnern und gerade in Sachsen endlich jene Lücken zu schließen, die es den Sparkassen immer noch erlauben, die auf dem

Papier längst bestehende Pflicht in der Praxis immer wieder zu unterlaufen.

Die größeren Fraktionen hier im Hause kann ich im Interesse vieler nicht so gut gestellter Mitbürgerinnen und Mitbürger nur bitten: Wenn Sie sich schon unserem Anliegen unbedingt verweigern mussten, weil beim letzten Mal NPD drauf stand, dann stimmen Sie doch wenigstens jetzt für den Antrag der GRÜNEN. Es ist zumindest ordentlich kopiert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Den Abschluss macht die FDP-Fraktion; Herr Dr. Schmalfuß, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Girokonto für jedermann bewegt in der Tat die betroffenen Bürger. An das Thema müssen wir mit der gebotenen Sachlichkeit und Fairness herangehen. Daher in Kürze zu den Fakten:

Erstens: Es gibt die Selbstverpflichtung der deutschen Banken aufgrund der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses vom Juni 1996, Girokonto für jedermann anzubieten. Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre dem Deutschen Bundestag über die Umsetzung berichten. Mit dem Bericht vom Juli 2006 berichtete die Bundesregierung zuletzt, dass seit der Selbstverpflichtung eine spürbare Verbesserung der Situation eingetreten ist. 1999 gab es bei Privatbanken, Volksbanken und Sparkassen rund 1,1 Millionen Girokonten für jedermann. Ende 2005 waren es schon 1,9 Millionen, also eine Steigerung um über 70 %.

Man sieht, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Selbstverpflichtung nach und nach wirkt, auch wenn sie – die Rechtslage ist bekannt – nicht einklagbar ist.

Zweitens: Zusätzlich zu dieser freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft existiert, wie in anderen Ländern auch, für die sächsischen Sparkassen ein Kontrahierungszwang. Damit ist für alle Bürger, sofern keine Versagungsgründe entgegenstehen, die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis bei allen sächsischen Sparkassen jederzeit möglich.

Drittens: Nun ist es aber in der Tat nicht zu leugnen, dass es in der Umsetzung der Selbstverpflichtung Probleme insofern gibt, als nicht jeder Antragsteller auch ein Konto erhält. Das Problem ist nicht zu leugnen und stellt für die betreffenden Bürger ein ernstes Problem dar.

In der Analyse sind wir uns daher wohl alle einig hier im Plenum. Nicht akzeptabel ist es zum Beispiel, dass Kunden auch von Sparkassen einfach abgewimmelt werden. Insofern stimmen wir dem Punkt 2 des Antrages der GRÜNEN selbstverständlich zu.

(Beifall des Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP, und bei den GRÜNEN)