Noch im März 2007, als die Immobilienkrise in den USA zumindest Bankfachleuten hinlänglich bekannt gewesen sein sollte, hat die Landesbank noch einen neuen Fonds aufgelegt, den Sachsen Funding I. Ob der Fonds den Sparkassen aufgeschwatzt wurde oder ob diese die Landesbank ausdrücklich um den Fonds gebeten haben, ist irrelevant. Das bringt uns nicht weiter. Relevant ist nur, dass die Landesbank Sachsen sehenden Auges die Sparkassen ins Unglück gestürzt hat. Die Sparkassen, ihre Kunden und die Kommunen sind durch das Landesbankdebakel schon genug bestraft worden. Es fehlen in den kommunalen Haushalten Ausschüttungen in zweistelliger Millionenhöhe. Der Anteilswert an der Sachsen LB muss in dreistelliger Millionenhöhe nach unten korrigiert werden. Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es recht und billig, wenn diejenigen, die den Sparkassen den Fonds angedreht haben, den Krempel auch wieder zurücknehmen.
Der damalige Ministerpräsident Milbradt hat sich hierzu auch in einer nicht öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Sachsen LB und speziell zum Thema „Sachsen Funding I“ geäußert.
Wie uns die heutige Debatte bei der Aufarbeitung der wirklich wichtigen Punkte – ich habe sie dargestellt – weiterhelfen wird, bleibt mir unklar.
Liebe Frau Hermenau, ob es da wirklich so schlau ist, die EU-Kommission zu mobilisieren, halte ich für sehr fraglich. Ungeachtet allen parteipolitischen Geplänkels sollte es immer noch ein gemeinsames sächsisches Interesse geben. Insofern können wir uns zum Antrag der GRÜNEN nur enthalten.
Herr Kollege Schmalfuß, es gibt keine gute oder schlechte Aufklärung. Transparenz ist nicht teilbar. Da muss man schon hinnehmen, dass manchmal Sachen herauskommen, die einem selbst nicht in den Kram passen.
Es ist ganz sicherlich nicht so, dass wir GRÜNEN die Macht, die Kraft und die Leidenschaft hätten, die EUKommission auf dieses kleine Sachsen zu lenken, sondern die EU-Kommission hat es selbst gemerkt und es in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Das ist ganz banal. Da habe ich es her. Es ist nicht so, wie Sie mir unterstellen, ich machte das Treiben in Brüssel verrückt. Das hat die Landesbank ganz allein geschafft.
Herr Kollege Patt, es ist schon schwierig, wenn Sie der Meinung sind, dass man hier im öffentlichen Raum nicht irgendwelche und alle Kundenbeziehungen der Landesbank und Sparkassen diskutieren könne. Darum ging es hier nicht. Es geht mir nicht um alle Kundenbeziehungen. Es geht mir erst recht nicht um irgendwelche Kundenbeziehungen. Es geht mir darum, dass der Haushalt des Freistaates Sachsen mit einer Landesbürgschaft von 2,75 Milliarden Euro in der Kreide steht. Das ist ein einmaliger, den Haushalt über Jahre hinweg belastender Vorgang. Dass ich das klären möchte, halte ich für ganz wichtig und entscheidend. Deswegen weise ich auch zurück, dass Sie mir unterstellen, ich wollte jedes kleine Piepselgeschäft der Sparkassen untersuchen. Darum geht es mir nicht. Es ist eine sehr konkrete Frage zu einem sehr konkreten Vorgang.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema des Antrages war wiederholt Gegenstand von Kleinen Anfragen. Der Antrag setzt mit anderen Mitteln, insbesondere der Kleinen Anfrage 4/11989, heute fort.
Die Frage 5 der Berichtsaufforderung betrifft ein laufendes Verfahren nach Artikel 88 Abs. 2 des EG-Vertrages. Zu solchen äußert sich die Staatsregierung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht.
Die übrigen Fragen der Rechtsaufforderung betreffen nicht den Verantwortungsbereich der Staatsregierung. Die Überwachung einzelner Bankgeschäfte, wie in der Fragestellung genannt, fällt grundsätzlich nicht in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht. Damit kann dies auch nicht Gegenstand parlamentarischer Anfragen sein. Diese Einschätzung gilt auch für eine Berichtsaufforderung an die Staatsregierung auf dem Wege eines Antrags. Die Staatsregierung kann daher nur die Ablehnung des Antrages empfehlen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Flath, ich hatte wirklich nichts anderes erwartet. Insofern haben Sie sich erwartungskonform verhalten. Das wollte ich noch einmal deutlich machen.
Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir diese Diskussion geführt, zumindest habe ich das versucht. Der Kollege Patt war auch anwesend. Deswegen wundere ich mich ein bisschen, dass Sie der Meinung sind, der Haushalts- und Finanzausschuss sei der richtige Ort, in dem das Thema mit der entsprechenden Diskretion behandelt werden könne. Dieser Ausschuss hat eben gerade diese Diskussion verweigert. Sie waren anwesend und mein Versuch ist dort gescheitert.
Es ist ja auch ein bisschen komisch, wenn Sie das so darstellen. Die Frage nach der Wahltaktik: Also was ist denn taktisch? Informationen zu verweigern oder Informationen auf den Tisch zu legen? Gute Frage.
In wilden Spekulationen habe ich mich nicht ergangen. Ich habe das ziemlich ruhig vorgetragen. Sie kennen meinen Diskussionsstil. Der war heute Abend garantiert nicht wild. Ich denke schon, dass Sie ein Problem damit haben werden, wenn am 04.06.2008 vielleicht herauskommt – wenn die EU die ganze Sache genehmigt –, dass das mit den Sparkassen noch einmal nachgeregelt werden muss.
Wir werden es sehen, wir sehen uns alle wieder. Vielleicht ist das der Grund, warum die EU-Kommissarin diese
Aussagen getätigt hat, dass es einige Auflagen geben wird, vielleicht ist das nicht der Grund. Wir sehen uns alle ein paar Tage vor der Wahl wieder, allerdings nicht in diesem Parlament. Heute wäre die letzte Möglichkeit, der letzte Zeitpunkt gewesen, diese Frage vor der Kommunalwahl zu klären, und das haben Sie wiederholt verweigert.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nunmehr die Drucksache 4/12287 zur Abstimmung. Bei Zustimmung bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Bei einer Zahl von Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Zustimmungen ist dieser Antrag dennoch abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Sächsischen Landtages gemäß § 76 Abs. 1 GO in Verbindung mit der Anlage 5 zur Geschäftsordnung (Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 21. April 2008, Az. 4110E-III2-3985/06)
Drucksache 4/12027, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten
Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht einstimmig zustande gekommen ist, ist über den Antrag auf Aufhebung der Immunität im Plenum zu entscheiden.
Meine Damen und Herren! Bevor ich jemandem das Wort erteile, möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass Beratungsgegenstand einzig die Frage ist, ob durch das Strafverfahren die Funktionsfähigkeit des Landtages beeinträchtigt wird und ob das Interesse des Landtages als oberstem Staatsorgan an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Abgeordneten gegenüber anderen öffentlichen Belangen, insbesondere dem Interesse an einer gleichmäßigen und gerecht ausgeübten Strafrechtspflege, überwiegt. Es darf nicht in eine Beweiswürdigung hinsichtlich des behaupteten Unrechtstatbestandes eingetreten werden. Dies obliegt einzig und allein der unabhängigen Gerichtsbarkeit. Meine Damen und Herren, ich werde mich bemühen, stringent darauf zu achten, dass dies erfolgt.
10 Minuten Redezeit je Fraktion. CDU-Fraktion? – Kein Redebedarf. Linksfraktion? – Kein Redebedarf. SPDFraktion? – Kein Redebedarf. NPD-Fraktion? – Kein
Redebedarf. FDP-Fraktion? – Kein Redebedarf. Fraktion der GRÜNEN? – Kein Redebedarf. Staatsregierung? – Kein Redebedarf.
Dann, meine Damen und Herren, stelle ich die Drucksache 4/12027, also die Beschlussempfehlung des Ausschusses, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei keiner Stimmenthaltung und einer Zahl von Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten mit übergroßer Mehrheit entsprochen worden.
Meine Damen und Herren, das war die 107. Sitzung. – Die 108. Sitzung beginnt morgen, am Donnerstag, dem 29. Mai 2008, um 10:00 Uhr.