Danke schön. Das war gleichzeitig das Schlusswort der Koalition. – Herr Lichdi, Sie haben das Schlusswort zu dem zweiten Antrag für die GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn es Ihrem Feindbild nicht entspricht: Wenn Sie meiner Rede zugehört hätten, Herr Hähle,
dann hätten Sie durchaus bemerken können, dass ich die Erfolge, die es auch in Sachsen im Artenschutz gibt, ausdrücklich gewürdigt habe. Die Tierarten, die Herr Clemen genannt hat, sind mir natürlich alle sehr wohl bekannt.
Man kann vielleicht noch ergänzen: Sie haben den Weißstorch weggelassen. – Jetzt will ich nicht mutmaßen, dass Sie ihn weggelassen haben, weil er im Rückgang begriffen ist. Ich weiß auch, dass das Weißtannenprogramm sehr gut ist; dazu gab es in diesem Frühjahr auch eine große Pflanzaktion. Das könnte man auch noch nennen. Also, ich denke, das habe ich durchaus im Blick.
Herr Mannsfeld, Sie haben wie immer die richtige Erkenntnis; Ihr Einfluss auf die Staatsregierung und auf Ihre Fraktion ist allerdings begrenzt. Das hört jeder, wenn er Ihnen zuhört. Ihre Reden verstehe ich nicht so sehr als gegen meine Fraktion gerichtet, sondern vielmehr als fast schon teilweise verzweifelten Appell an Ihre eigene Fraktion. Ich denke, auch so ist zu erklären, warum Sie dafür plädieren, einen, wie Sie es nennen, „umsetzbaren“ Antrag – ich sage mal, einen weichgespülten Antrag, einen Antrag, der niemandem wehtut – zu verabschieden. Warum Sie dessen Verabschiedung empfehlen, erklärt sich, glaube ich, von selbst.
Ich möchte noch einen Rückblick machen. Vor zwei Jahren habe ich hier den damaligen Umweltminister Tillich gefragt: Plant denn die Staatsregierung die Erarbeitung einer sächsischen Biodiversitätsstrategie? – Darauf wurde mir geantwortet: Nein, das brauchen wir nicht und das können wir auch noch gar nicht tun, weil nämlich die Bundesstrategie noch nicht vorliegt. – Seit dem 07.11.2007 liegt eine Bundesstrategie vor. Jetzt erfahren wir, dass die Staatsregierung sagt: Wir waren eigentlich dagegen, dass es diese Bundesstrategie gibt, und jedenfalls war uns diese viel zu konkret. – Wenn man genau dahinterschaut, weiß man, dass die Bundesstrategie durch massiven Lobbydruck erheblich verwässert worden ist. Dann sagt er: Wir unterstützen es aber trotzdem. – Nun frage ich mich: Ist das glaubhaft? Ich glaube, ein paar Zweifel sind durchaus schon angebracht.
Nein, diese Verbalbekenntnisse, die der Staatsminister und die Sprecher der Koalition hier abgelegt haben wenig glaubhaft, weil alle, die sich seit Längerem mit dem Thema „Naturschutz in Sachsen“ beschäftigen – und ich glaube, das sind die Redner –, wissen, dass es so etwas wie eine „Hidden Agenda“ gibt, also eine versteckte Agenda, wie mit Naturschutz in Sachsen umzugehen ist. Naturschutz ist eben hier in Sachsen nur ein medieninszenierter Frühjahrsspaziergang. Es sind schöne Aufdrucke. Man macht auch mal eine nette Konferenz, zu der man
Genauso ist auch Ihr Bericht. Ich hatte eigentlich erwartet, dass die Koalitionsredner ihren Antrag jetzt für erledigt erklären, weil sie diesen Bericht von Herrn Wöller so toll finden. Ich weiß nicht, ob Sie diesen Bericht auch gelesen haben. Wenn Sie diesen Bericht mal lesen, dann merken Sie, dass das eine durchaus gute Zusammenfassung der Politik ist, die schon seit Jahren gemacht wird. Aber neue Ansätze kann ich darin nicht erkennen. Es ist bezeichnend für die unengagierte, desinteressierte und beschönigende Haltung des SMUL bezüglich der Naturschutzpolitik in Sachsen.
Ich sage Ihnen ganz eindeutig: Trotz der durchaus nicht wegzuredenden Erfolge, die es in kleinen Teilbereichen gibt, reicht das für einen effektiven Naturschutz nicht aus. So werden Sie das Artensterben in der Offenlandschaft, in der Agrarlandschaft sicherlich nicht stoppen können und ich kann Ihnen versichern – aber dessen sind Sie sich ja schon gewiss –, dass wir Ihnen das immer wieder aufs Brot schmieren werden.
Das war das zweite Schlusswort. – Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Zu dem Antrag, über den wir zuerst abstimmen, dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, gibt es keinen Änderungsantrag. Also, ich lasse jetzt abstimmen über die Drucksache 4/11671 und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD meine Herren! – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dieser Antrag angenommen worden.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion der GRÜNEN. Dazu gibt es einen Änderungsantrag von der Linksfraktion, der noch einmal von Frau Kagelmann eingebracht bzw. verteidigt wird.
Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! „Der Schutz der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimaschutz die zentrale ökologische Herausforderung des 21. Jahrhunderts“, so Staatsminister Wöller. In Sachsen aber geriet gerade die Biotoppflege mit der neuen Förderperiode „ins Stocken“, wie es regierungsamtlich verlautet.
Die Mitglieder der Linksfraktion würden zu gern erfahren, warum es in den Vorjahren nicht möglich war, eine Förderrichtlinie für Maßnahmen der wiederkehrenden Biotoppflege ab 2008 zusammenzubasteln, die bei der Europäischen Kommission grünes Licht erhält. Es war doch langfristig bekannt, dass die alte Richtlinie am 31.12.2007 ausläuft.
Nun bieten Sie, Staatsminister Wöller, kleinlaut eine Übergangslösung an, nach der die Durchführung der Naturschutzpflege ab September beginnen soll. Wenn Sie
meinen, mit dieser Übergangslösung in diesem Jahr die Biotoppflege sicherstellen zu können, und wenn Sie meinen, dass die Fördersätze auskömmlich sein werden, dann irren Sie. Ich möchte auf die Schreiben der sächsischen Naturschutzvereine hinweisen, in denen auf den unhaltbaren Zustand ausbleibender Förderung der Biotoppflege hingewiesen wurde. Am 18. März 2008 schrieb Ihnen einer der Vorsitzenden – ich zitiere auszugsweise –: „Diese Situation ist äußerst unbefriedigend, da keine Förderanträge gestellt werden können. Mit den Pflegemaßnahmen muss – wie jedes Jahr im Mai – bereits begonnen werden. Die Beweidung bei einer Pflege mit Rindern oder Schafen läuft bereits seit Jahresbeginn.“
Und weiter: „Die veröffentlichten Fördersätze für die B-1-Maßnahmen sind aus naturschutzfachlicher Sicht ebenfalls nicht nachvollziehbar. Beispielsweise ist bei den Pflegesätzen mit mittlerer und hoher Erschwernis keine zweite Mahd vorgesehen. Da auf den betreuten Naturschutzflächen in FFH-Gebieten die Mahd nicht in Abhängigkeit von der Verwertung des Mähgutes, sondern von vorhandenen geschützten Tier- und Pflanzenarten durchgeführt wird, kann ohne die erforderliche Aufwandsentschädigung auf diesen Flächen keine zweite Mahd mehr durchgeführt werden.“
In den Naturschutzvereinen und Landschaftspflegeverbänden macht sich Verbitterung breit, weil die Leistungen zur Biotoppflege ab Juli ausgeschrieben werden sollen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verbänden sind Fachleute. Sie kennen die Pflanzen und Tiere, haben die Schutzgebietsflächen über Jahrzehnte beobachtet und zum Teil wissenschaftlich untersucht. Die Pflegemaßnahmen sind nach den besonderen Bedürfnissen der am stärksten gefährdeten Arten ausgerichtet. Oftmals sind Mahd- oder Pflegezeitpunkt sehr stark von der Jahreswitterung abhängig.
Wir fordern die Staatsregierung auf: Tun Sie alles zur maximalen Beschleunigung der Förderung. Nutzen Sie die Spielräume, die das sächsische Haushaltsrecht zur Vereinfachung der Förderung bietet, und verstecken Sie sich nicht weiter hinter der EU. Ich denke, dass wir nicht Landschaftspfleger und Naturschutzvereine für Unterlassungssünden des SMUL verantwortlich machen dürfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unabhängig von meinen Zweifeln, ob das die Begründung eines Änderungsantrages oder nicht ein Redebeitrag mit völlig anderem Hintergrund war, stelle ich zwei Dinge fest: Wir haben bereits eine
Abstimmung über einen der konkurrierenden Anträge hinter uns, und wir haben auch keinen Zweifel gelassen, dass die Koalition dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen wird. Insofern wäre es ganz einfach zu sagen: Wir brauchen dann auch keinen Änderungsantrag.
Aber ich möchte noch einmal daran erinnern: Es gibt hier keine Debatte über die Frage, ob diese Förderprogramme in diesem Jahr glücklich oder unglücklich gelaufen sind, sondern es gibt eine Aufforderung, Förderanträge ins Internet zu stellen. Dazu hat der Staatsminister eindeutig und entsprechend den Vorschriften geantwortet, dass es den beihilferechtlichen Erfordernissen der EU widerspräche, wenn wir so etwas in Sachsen tun würden. Deshalb ist sowohl der Änderungsantrag vom Inhalt als auch im Sinne des Antrages, zu dem er gestellt worden ist, von uns abzulehnen.
Danke schön. – Herr Kollege Lichdi, Sie möchten auch noch einmal zu dem Änderungsantrag sprechen. Dann tun Sie das bitte.
Ich halte dieses Trauerspiel um die „Richtlinie natürliches Erbe“ für einen wirklichen Skandal, den sich die Staatsregierung hier leistet. Deshalb werden wir allem, was hier Druck macht, und auch diesem Änderungsantrag zustimmen und uns nicht hinter beihilferechtlichen Bedenken, wie sie vorgebracht worden sind, verstecken.
Danke schön. Herr Lichdi, ich habe an Sie gleich eine Frage. Es ist von der NPD-Fraktion punktweise Abstimmung erbeten worden. Stimmen Sie als einreichende Fraktion dem zu?
Sie stimmen nicht zu. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag der Linksfraktion mit der Drucksache 4/12423 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Danke. Wer stimmt ihm nicht zu? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Enthaltungen und einer Reihe von Zustimmungen mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen in Gänze über den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/11820, ab. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Zahl von Zustimmung ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Mindestschülerzahl als Zuwendungsvoraussetzung bei der Vergabe von Fördermitteln für Schulhausbau und Schulhaussanierung
Die einreichende Fraktion beginnt. Danach die gewohnte Reihenfolge. Frau Falken, bitte, für die Linksfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu guter Bildung und Lernkultur gehören auch gut sanierte und gut ausgestattete Schulgebäude. Der Antrag meiner Fraktion beschäftigt sich mit der Bewilligung von Fördermitteln für den Schulhausbau und die Schulhaussanierung. Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns in diesem Hohen Hause mit diesem Thema beschäftigen. Insbesondere die demokratischen Oppositionsfraktionen haben dieses Thema mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt. Jahrelang wurden Fördermittel zurückgehalten und als Druckmittel für Schulschließungen benutzt.
Das werde ich Ihnen gleich beweisen, Herr Kultusminister Flath. – Dieser Antrag ist entstanden, weil sich zahlreiche Schulträger und Bürger an uns gewandt haben. Sie hatten Informationen, dass die beantragten Fördermittel nicht ausgereicht werden sollen. Die neue Förderrichtlinie „Schulhausbau“ vom Januar 2008 bezieht sich bei der Vergabe von Fördermitteln auf die Schulnetzplanverordnung. Diese ist allerdings vom Oktober 2001. Ich glaube, Herr Flath, diesbezüglich hat Ihr Ministerium gewaltig geschlafen.
Bereits im Juli 2004 wurde in Sachsen ein neues Schulgesetz erlassen. In diesem Schulgesetz wurde der Klassenteiler von 33 Schülern auf 28 Schüler gesenkt.
Ein solcher Klassenteiler ist immer noch zu viel. Aber dieses Thema will ich jetzt nicht aufmachen, denn wir haben über den FDP-Antrag bereits am Mittwoch diskutiert. Die Richtwerte für die Klassenbildung müssen angepasst werden, denn wir haben ein anderes Schulgesetz und andere Voraussetzungen. Wir haben bereits am Mittwoch über die Richtwerte gesprochen. Richtwerte werden aus den durchschnittlichen Klassengrößen gebildet. Ich will sie noch einmal nennen: Die durchschnittlichen Klassengrößen betragen zurzeit an Grundschulen 19,5 Schülerinnen und Schüler, an den Mittelschulen 21 Schülerinnen und Schüler und an den Gymnasien 23 Schülerinnen und Schüler.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen und hierzu die Mittelschule anführen, um die Praxis der Vergabe deutlich zu machen. Im Schulgesetz, also der gesetzlichen Grundlage, steht, dass in einer Klassenstufe 20 Schülerinnen und Schüler pro Klasse sein müssen, um diese zu bilden. Diese Klassenstufe muss zweizügig sein, also brauche ich