Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge lautet: NPD, CDU, PDS, SPD, FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Ich erteile jetzt der NPD-Fraktion, Herrn Abg. Apfel, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Antrag lässt sich wie folgt verkürzt darstellen: Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung aufzufordern, im Bundesrat das Zustimmungsgesetz zur Europäischen Verfassung abzulehnen. – Natürlich wissen wir, dass Sie in Ihrer bürgerlichantifaschistischen Allmacht diesen Antrag ablehnen werden, und doch halten wir ihn für zwingend geboten.
Über den Weg der öffentlichen Meinungsbildung möchte unsere Fraktion ein Alarmsignal senden, dass hier wieder einmal ein völlig falscher, demokratiefeindlicher
Schritt auf dem Weg der Preisgabe staatlicher Souveränität und demokratischer Selbstbestimmungsrechte erfolgt. Vor allem möchten wir verhindern, dass dies erneut ohne kontroverse Auseinandersetzung in den Parlamenten geschieht, nachdem man schon zu feige war, in dieser Frage wie in so vielen anderen Fragen das Volk im Rahmen einer Volksabstimmung entscheiden zu lassen. Hinter dem Rücken des Volkes wurde bereits eine ganze Reihe von politischen Schritten vollzogen, die auf die Auflösung der Bundesrepublik als souveränen Staat hinauslaufen.
Ich nenne beispielsweise nur den Maastricht-Vertrag, dessen Unterzeichnung erst 18 Monate nach dem Jahrhundertereignis der Wiedervereinigung stattfand und schon aus diesem Grund von den Deutschen kaum zur Kenntnis genommen wurde. Dies erscheint uns umso problematischer, da mit diesem Vertrag wichtige Frei
heitsrechte und wesentliche Teile der nationalstaatlichen Souveränität aufgegeben wurden. Dies wiegt umso schwerer, da es sich nicht um einen demokratisch legitimierten Willensakt handelte, sondern um eine Nachtund-Nebelaktion, eine Täuschung des deutschen Volkes, die ich nur als sittenwidrig bezeichnen kann.
Mit der Verfassung der Europäischen Union wird ein langfristig geplanter Staatsstreich von oben konsequent weitergeführt. Über die Verfassungswidrigkeit einer Zustimmung kann es dabei nicht den geringsten Zweifel geben, denn mit der neuen Verfassung gibt sich die Europäische Union eine „existenzielle Staatlichkeit“, um mit Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider zu sprechen, dem Ordinarius für öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Und dies, meine Damen und Herren, macht einen deutschen Beitrag zum Verfassungsbeitrag grundgesetzwidrig.
Bei der EU-Verfassung handelt es sich um eine logische Folge des Maastricht-Vertrages. Gerade deswegen liefert diese Verfassung den besten Beweis dafür, dass auch beim Ursprungsvertrag die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat verfassungswidrig war. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 1993 zwar aus leicht durchschaubaren politischen Gründen verneint; vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Entwicklung dient aber gerade dieses so genannte Maastricht-Urteil, das als Bestätigung einer bedingten Verfassungsmäßigkeit des Maastricht-Vertrages gedacht war, heute dem Nachweis des Gegenteils, nämlich der krassen Verfassungswidrigkeit, besonders nach der leider zu erwartenden Zustimmung zur EU-Verfassung.
Mit dem Beitritt zum EU-Verfassungsvertrag würde der Bundestag einen großen Teil seiner bisherigen Souveränitätsrechte an die EU verlieren. Zu der bisherigen Fremdsteuerung durch Brüssel würden zirka 20 weitere Politikfelder hinzukommen. Ich nenne hier das Ausländer- und Asylrecht, die Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Umwelt- und Raumordnungspolitik. Nicht nur die Rechte des Bundestages, sondern vor allem auch der Landtage und der Kommunen würden drastisch beschnitten. Brüssel würde zum Beispiel darüber entscheiden, ob die Städte ihre Wasserversorgung an Privatunternehmen verkaufen müssen. Sie würden entscheiden, ob der öffentliche Nahverkehr weiter betrieben und subventioniert werden darf oder ob beispielsweise Städte und Gemeinden weiterhin für die Einlagen der Sparkassenkunden mit ihrem Eigentum haften dürfen.
Doch es gibt weitere Aspekte der Verfassung, die Folgen für unsere nationale Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit haben können. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung zum Wirtschaftswachstum als Staatsziel mit Verfassungsrang. Für diesen Wachstumszwang gilt aber, dass er ausschließlich eine Folge des Zins- und Profitzwangs des Finanzkapitals ist.
Durch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union einschließlich der Verteidigungspolitik erhält die Militarisierung Europas ebenfalls Verfassungsrang. In Artikel 40 heißt es ganz unverblümt: „Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“
Diese militärischen Fähigkeiten, meine Damen und Herren, sollen wohl in erster Linie zur Verwirklichung der von der Europäischen Union festgelegten Ziele dienen, vor allem bei so genannten Missionen außerhalb der Union. Ihnen allen dürfte bekannt sein, dass das Grundgesetz nur den Einsatz der Streitkräfte für den Verteidigungsfall erlaubt, der wiederum nur mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages und mit Zustimmung des Bundesrates festgestellt werden kann. Nach Artikel 87a des Grundgesetzes sind Ausnahmen nur erlaubt, wenn sie im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt sind. Also wäre eine Zustimmung zur Verfassung schon deshalb grundgesetzwidrig.
Wir Nationaldemokraten lehnen jeden Kampfeinsatz deutscher Soldaten kompromisslos ab, der nicht dem Verteidigungszweck dient. Schon aus diesem Grund müssen wir auch eine so genannte EU-Verfassung ablehnen, die offenbar den Einsatz deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der internationalen Finanz- und Politmafia vorsieht.
Meine Damen und Herren, ich wende mich jetzt an jene von Ihnen, die nicht müde werden, der NPD Verfassungsfeindlichkeit vorzuwerfen. Sie werfen uns bei jeder sich bietenden Gelegenheit vor, die NPD wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen. Dabei haben Sie und Ihre Parteien im Laufe der letzten 15 Jahre zugelassen, dass durch die Übertragung von Kompetenzen an die Europäische Union die wichtigste Säule dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nämlich die demokratische Legitimation für politische Entscheidungen, weitgehend beseitigt worden ist.
Sie und Ihre Parteien haben es zugelassen, nein vielmehr aktiv gefördert, dass heute über 50 % der Bundesgesetze, bei den wirtschaftsrechtlichen Gesetzen über 80 %, aufgrund eines Gesetzgebungsverfahrens zustande kommen, auf das der Bundestag faktisch keinen Einfluss mehr hat. Sie und Ihre Parteien haben daran mitgewirkt, dass das Vorschlagsrecht für diese Gesetze bei einer in Brüssel ansässigen internationalen Kommission liegt. Sie und Ihre Parteien haben es zugelassen, dass die Entscheidung über die vorgelegten Gesetzesinitiativen nicht von einer demokratisch legitimierten Legislative in unserem Land, sondern von einem überwiegend ausländischen Ministerrat, einem fremden Exekutivgremium aus derzeit 25 Ländern, getroffen wird. Sie und Ihre Parteien haben es schließlich zugelassen, dass dem Bundestag im Wesentlichen nur noch das Recht bleibt, die aus den EU-Richtlinien gebastelten Gesetzentwürfe abzunicken.
Allein diese offensichtlichen Missstände bedeuten im Prinzip bereits die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Doch mit der Verfassung der Europäischen Union wird dem Fass der Boden endgültig ausgeschlagen. So stellte der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Hans Heinrich Rupp erst vor wenigen Tagen fest, dass die EU-Verfassung dem Grundgesetz nicht nur entgegenstehe, sondern dieses erniedrige, herabwürdige und ihm einen drittklassigen Platz zuweise. Wörtlich sagte Prof. Rupp, dass das grundgesetzliche Verfassungssystem der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie durch ein bürokratisch-technokratisches Ordnungssystem
ersetzt würde. Der Terminus „bürokratisch-technokratisches Ordnungssystem“ dürfte dabei nur die freundliche Umschreibung für die Diktatur der internationalen Finanz- und Politoligarchie sein, meine Damen und Herren.
Diese Auffassung des Strafrechtlers lässt sich einfach begründen, denn in Teil III des Verfassungsentwurfs heißt es wörtlich: „Die Verfassung und das von Organen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.“
Hierzu schreibt Prof. Rupp wörtlich: „Damit ist erstmals in der Geschichte der europäischen Integration kraft Vertragsrecht nicht nur ein Vorrang der Europäischen Verfassung als solcher, sondern auch der des von den europäischen Organen erlassenen Sekundär- und Tertiärrechtes vor allem nationalen Recht einschließlich der nationalen Verfassungen und der in ihnen zum Ausdruck kommenden demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnungssysteme postuliert. Das Grundgesetz wie auch die Landesverfassungen stünden damit zur Disposition der europäischen Organe und eines Regelungsmechanismus, der schon heute schätzungsweise 60 % der gesamten Rechtsmasse in allen europäischen Staaten umfasst und gemessen an den von ihm in Anspruch genommenen Aufgaben und Kompetenzen de facto durchaus einem alle Kompetenzen an sich ziehenden Bundesstaat entspricht.“
Diesen Ausführungen seien folgende Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts im Maastricht-Urteil vom 12. Oktober 1993 gegenübergestellt: „Der Unionsvertrag begründet einen Staatenbund der staatlich organisierten Völker Europas, keinen sich auf ein europäisches Staatsvolk stützenden Staat.“
Das war die Prämisse, meine Damen und Herren, unter der der Beitritt zum Maastricht-Vertrag als verfassungskonform deklariert wurde. Die Richter gingen seinerzeit einfach davon aus, diese Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit des Vertrages sei erfüllt. Heute jedoch wissen wir, dass sie von Anfang an nicht erfüllt gewesen ist; denn nach ausgewiesenen Staatsrechtlern und Verfassungsexperten wie Prof. Rupp wird diese so genannte Europäische Union spätestens nach dem In-Kraft-Treten der Verfassung eben kein Staatenbund mehr sein, sondern ein Bundesstaat.
Ich habe eben von der so genannten Europäischen Union gesprochen. Dies möchte ich kurz begründen. Spätestens nach der Öffnung der Europäischen Union für die Türkei wird sich das Attribut „europäisch“ endgültig als Etikettenschwindel entlarven. Auch das ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt dieser hemmungslos expandierenden, aus allen Nähten platzenden wirtschaftsimperialistischen, neoliberalen Höllenmaschine namens EU.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie zu bedenken, welch schwere Hypothek diese Entwicklung für Europa und vor allem für unser eigenes Land bedeutet. Deutschland hat bereits einen Teil seiner soziokulturellen nationalen Identität verloren. Dies dürfte der wichtigste Grund für den wirtschaftlichen und sozialen Niedergang unseres Landes sein. Durch die forcierte Zwangsglobalisierung unserer Märkte und des gesamten gesellschaft
Es kommt aber noch etwas Wichtiges hinzu: Die Globalisierung unseres Landes, die Demontage unserer staatlichen Ordnung und der Verlust unserer nationalen Unabhängigkeit zerstören den Rechtsfrieden in Deutschland. Dieser mit Täuschung und Zwang herbeigeführte Prozess hat längst den Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen. Er ist volksfeindlich und illegal. Mit dem zunehmenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verfall unseres Landes wird dies immer mehr Menschen in unserem Land einleuchten. Dann, meine Damen und Herren, wird der Zerfallsprozess die Wahrnehmung des Widerstandsrechts nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes begründen und auslösen, wenn – Zitat – „andere Abhilfe nicht möglich ist“, wie es im Grundgesetz so schön heißt.
Auch das kann ich Ihnen heute mit großer Sicherheit prophezeien, meine Damen und Herren dieses Hauses. Bitte beherzigen Sie es, bevor es zu spät ist!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Hohe Haus hat das Privileg gehabt, vor fast 15 Jahren eine eigene Sächsische Verfassung zu erarbeiten. Ich habe seit der Zeit der Erarbeitung der Sächsischen Verfassung eine solche Rede, wie ich sie jetzt von meinem Vorredner vernehmen musste, noch nicht erlebt. Ich bin ein wenig enttäuscht, mit wie vielen Halbwahrheiten, aus Zitaten aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selektiv herausgeholt, hier gearbeitet wurde.
Ich gehe nicht so weit zu sagen, dass das Lügen waren. Ich glaube, da muss sich jeder selbst prüfen, ob er hier die Wahrheit sagt und den Mitgliedern des Hohen Hauses etwas vorträgt, was vielleicht nicht der Wahrheit entspricht. Das muss jeder für sich selbst beantworten, und das sollte auch mein Vorredner tun.
Aber ich möchte ihn auf etwas hinweisen: Er hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Maastricht-Vertrag zitiert und er hat dabei ein Zitat vorgetragen, das ich so im Text nicht lesen kann. Ich würde deshalb den Text so lesen, wie er hier vorliegt, und zwar: „Der Vertrag begründet einen europäischen Staatenverbund, der von den Mitgliedstaaten getragen wird
und deren nationale Identität achtet. Er betrifft die Mitgliedschaft Deutschlands in supranationalen Organisationen, nicht eine Zugehörigkeit zu einem europäischen Staat.“ Das ist das Zitat, das Sie selbst nachlesen können. Ich glaube, das ist sehr deutlich die Zielrichtung, die wir hier auch diskutieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Europa hat – und das sollte auch zur Wahrheit gehören – nach der Tragödie vieler deutscher Frauen, Männer und Kinder, aber auch vieler Menschen aus anderen Ländern – nach dem Zweiten Weltkrieg Deutschland die Hand gereicht, zumindest dem westlichen Teil, und dieses neue Europa konzipiert.
Das, was die Deutschen vielen Menschen nicht zugestehen wollten, das haben europäische Staaten auch Deutschen zugestanden, indem die Charta der Menschenrechte verabschiedet worden ist. Es ist einmalig in der Geschichte, dass ein Volk, das so viel Leid über seine Nachbarländer gebracht hat, in einer sehr kurzen Zeit in ein neues europäisches Gebilde integriert worden ist. Das haben Sie vergessen anzumerken. Das haben Sie deshalb vergessen, weil Sie das nicht gern hören und weil das auch zum Beginn eines neuen Europas gehört.
Jetzt komme ich zurück zu unserer eigenen Geschichte. Wir haben diese Chance nicht erhalten. Wir haben eine andere Entwicklung genommen, weil wir eben nicht von den Amerikanern oder von den Briten besetzt worden sind, sondern weil hier eine andere Nation das Sagen hatte, die ein kommunistisches System hier im Osten für Deutschland aufbauen wollte.
Aber das Europa der neunziger Jahre, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die staatliche Einheit Deutschlands und der deutschen Länder erst ermöglicht. Es war die Grundlage dafür, dass die Nachbarstaaten in Europa gesagt haben: Jawohl, wir stehen dazu, dass sich Deutschland wieder vereinigen kann. – Es ist ein Riesenerfolg, den dieses Europa uns geschenkt hat.
Und das Europa hat uns auch Geld geschenkt. Das muss man deutlich sagen: Wir haben sehr viel Geld von diesem Europa bekommen.