Protokoll der Sitzung vom 18.06.2008

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich frage die Berichterstatterin, ob sie das Wort wünscht. – Frau Henke wünscht nicht das Wort.

Wir kommen zur Abstimmung. Auch hier schlage ich Ihnen vor, artikelweise vorzugehen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Architektengesetzes und des Sächsischen Ingenieurgesetzes. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 4/12496, ab. Ich fasse die Artikel zusammen.

Ich rufe die Überschrift auf, dann Artikel 1 Änderung des Sächsischen Architektengesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Ingenieurgesetzes, Artikel 3 Neufassung des Sächsischen Ingenieurgesetzes und des Sächsischen Architektengesetzes und Artikel 4 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln und der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Keine. Stimmenthaltungen? –

Wenige Stimmenthaltungen. Damit ist mehrheitlich Zustimmung signalisiert worden.

Da es keine Änderungen gegeben hat, gehen wir sofort in die 3. Beratung. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Architektengesetzes und des Sächsischen Ingenieurgesetzes in der in der 2. Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei 2 Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt und er wurde damit als Gesetz beschlossen.

Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann verfahren wir so.

Meine Damen und Herren! Auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit geschlossen.

Aufgerufen ist

Tagesordnungspunkt 8

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Drucksache 4/12042, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/12497, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Auch hier ist keine Aussprache vorgesehen.

(Unruhe im Saal – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren! Die Unruhe ist sehr störend. Wir sind kurz vor der Abstimmung.

Möchte dennoch jemand sprechen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Auch der Berichterstatter hat keinen Redebedarf.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenaus

schusses in der Drucksache 4/12497 ab. Wenn es keinen Widerspruch gibt, fasse ich die Artikel zusammen.

Aufgerufen sind die Überschrift, Artikel 1, Artikel 2 und Artikel 3. Wer der Überschrift und den Artikeln seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – 3 Stimmenthaltungen. Damit ist Zustimmung signalisiert.

Da es keine Änderungen gibt, kommen wir zur 3. Beratung. Ich stelle das Gesetz noch einmal als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen, bitte? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Somit ist das Gesetz mit großer Mehrheit beschlossen worden.

Es folgt jetzt eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten; bitte.

Frau Präsidentin! Ich habe gegen dieses Änderungsgesetz gestimmt, wie ich schon im Jahr 2000 gegen das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ stimmte, weil es generell falsch ist, die Gefährlichkeit eines Hundes an der Rasse festzumachen. Gefährlich sind die Hundehalter, sind die Menschen, die ihre Hunde bewusst falsch oder inkonsequent erziehen.

(Beifall bei der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Aufgerufen ist nun

Tagesordnungspunkt 9

2. und 3. Lesung des Entwurfs Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes

Drucksache 4/11715, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/12494, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Es ist eine allgemeine Aussprache vorgesehen. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich frage den Berichterstatter, ob er als Erster sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die CDU-Fraktion; Herr Bandmann, bitte.

(Präsidentenwechsel)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zu verabschiedende Gesetzentwurf sieht vor, das Sächsische Wahlgesetz an die Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes anzupassen und damit die Wahlkreiseinteilung zu aktualisieren. Nebenbei gibt es Änderungen im normativen Teil zur Verwirklichung der Wahlrechtsgrundsätze. Erwähnenswert ist dabei, dass das Wahlverfahren in einigen Punkten aufgrund der vorliegenden praktischen Erfahrungen der bisherigen Wahlen vereinfacht werden soll.

Wir setzen mit dieser kleinen Novelle des Wahlgesetzes auf größtmögliche Kontinuität. Deshalb beschränken wir uns damit auf das Notwendigste. Die begrenzte Neueinteilung der Wahlkreise in der Anlage zu § 2 Abs. 1 beachtet die am 1. August 2008 in Kraft tretende Kreisgebietsreform und vor allem die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung im Wahlgebiet des Freistaates Sachsen bis zur Landtagswahl 2009 nur, soweit sie die derzeit geltende Abweichungsgrenze von 33 1/3 % überschreiten oder unterschreiten sollte.

Sie, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, haben in der Beratung darauf hingewiesen, dass der

vorliegende Gesetzentwurf die neuen administrativen Grenzen der Kreisgebietsreform nicht umfassend berücksichtigt und Wahlkreise entstehen, die in mehreren Landkreisen liegen – klassisches Beispiel: die Stadt Leipzig und der Landkreis Nordsachsen. Mit dem Gesetzentwurf wurden keine Verwaltungsgrenzen geschnitten. Die Grenzen der Wahlkreise basieren auf Festlegungen aus der Vergangenheit, als dieses Wahlgesetz entstand. Ich erläuterte bereits eingangs, dass nur Veränderungen vorgenommen werden sollen, die zwingend notwendig sind. Ein Stichwort ist dabei die Bevölkerungsentwicklung, also der demografische Wandel. Wahlkreisveränderungen sind damit auf ein Minimum zu beschränken.

Der Wahlkreiskommission für die 5. Legislaturperiode obliegt es, sich bei ihren Vorschlägen zur Wahlkreiseinteilung für den 6. Sächsischen Landtag an der Vorgabe zu orientieren, dass die Bevölkerungszahl im Wahlkreis nicht um mehr als 15 % abweichen soll. Bei einer Überschreitung von 25 % ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Heute liegt diese Grenze bei 33 1/3 %.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof die Regelung zur Wählbarkeitserklärung von Wahlbewerbern in § 15 Nr. 3 für nichtig erklärt hat. Sie ist daher zu streichen.

Wenn ich vorhin von Wahlvereinfachungsverfahren gesprochen habe, dann gilt das für das Verfahren zur Erteilung von Wahlscheinen. Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein ausgestellt. Dies gilt auch für einen Wahlberechtigten, der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis

aufgenommen wurde. Die Änderung trägt einem stets wachsenden Bedürfnis der Bevölkerung Rechnung, das Wahlrecht anstelle der Urnenwahl durch Briefwahl auszuüben. Ich denke, das ist auch der Situation geschuldet, dass wir viele Fernpendler haben, die zum Wahltag nicht anwesend sein können, weil sie zeitweise ihre Arbeit außerhalb Sachsens ausüben müssen.

Die CDU-Fraktion begrüßt diese das Wahlrecht vereinfachende Regelung ausdrücklich. Briefwahl ist eine Alternative zur Urnenwahl. Daher soll auch niemand begründen müssen, weshalb er nicht ins Wahllokal geht. Viel wichtiger und entscheidender ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen wählen gehen und ihr durch die friedliche Revolution errungenes Wahlrecht in geheimer Wahl ausüben können.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und der FDP)

Sie davon zu überzeugen, dass sie dadurch auf kommunaler und Landesebene sowie auf Bundesebene aktiv mitgestalten können, ist eine wichtige Aufgabe.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Ebene der Landtagswahl geregelt.

Ministerpräsident Tillich hat jüngst formuliert, dass sich jeder von seinem Wahlrecht in die Pflicht nehmen lassen und wählen gehen sollte. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie alle, am kommenden Sonntag dafür Sorge zu tragen, dass wir möglichst viele Bürgerinnen und Bürger im Land erreichen, damit sie bei den Stichwahlen zur Kommunalwahl, bei der Bürgermeister und Landräte bestimmt werden, wählen gehen. Damit kann ein demokratisches Signal im Land und auch nach außen gesetzt werden.

Es sind noch kleine Regelungen in diesem Gesetz zu erwähnen, wie beispielsweise die zur Gültigkeit der Listenstimmen bei vertauschten Stimmzetteln. Diese sind aber nicht von besonderer Bedeutung.

Ein Fall, der bei der Bundestagswahl 2005 in Dresden aufgetreten ist, war Anlass dafür, die Regelung zur Nachwahl im Falle des Todes eines zugelassenen Wahlkreisbewerbers vor der Wahl zu überarbeiten. Jetzt kann eine Nachwahl bereits am Tag der Hauptwahl stattfinden. Die Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses soll auch im Fall einer erst später stattfindenden Nachwahl unmittelbar im Anschluss an die Hauptwahl durchgeführt werden. Damit wird auch dem bestehenden Öffentlichkeitsinteresse an einer zeitnahen Bekanntgabe des Wahlergebnisses entsprochen. Wahlmanipulationen bei der Aufbewahrung der Stimmzettel bis zur Nachwahl können somit gleichfalls ausgeschlossen werden.

Alles in allem finden Sie nur wenige Änderungen, die jedoch geeignet sind, die Kontinuität sicherzustellen und gleichzeitig die rechtlichen Voraussetzungen zu wahren.

Ich bitte Sie um Zustimmung. Und denken Sie daran: Sonntag ist Wahltag!

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Danke schön. – Für die Linksfraktion ist Herr Dr. Friedrich gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Bandmann, ich bedanke mich für diese staatsmännische Rede. Sie haben die Bevölkerung aufgerufen zu wählen. Das ist völlig korrekt. Da bekommen unsere exzellenten Kandidatinnen und Kandidaten, zum Beispiel Frau Simon und Herr Tischendorf, noch eine richtig gute Chance, gewählt zu werden.