Protokoll der Sitzung vom 18.06.2008

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Bandmann, ich bedanke mich für diese staatsmännische Rede. Sie haben die Bevölkerung aufgerufen zu wählen. Das ist völlig korrekt. Da bekommen unsere exzellenten Kandidatinnen und Kandidaten, zum Beispiel Frau Simon und Herr Tischendorf, noch eine richtig gute Chance, gewählt zu werden.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Aber darum geht es in diesem Gesetz nicht, sondern um die Landtagswahlen im nächsten Jahr. Bis heute steht der Wahltermin leider nicht fest. Es ist im Grunde genommen ein ziemlich unspektakuläres Gesetz, das auf dem Bericht der Wahlkreiskommission für die 4. Wahlperiode des Landtages aufbaut. Unsere Geschäftsordnung will es so, dass dieser Bericht nicht jetzt, sondern erst später behandelt werden wird, obwohl dieses Gesetz und dieser Bericht inhaltlich zusammengehören.

Wir können die Zielsetzung 1 des Gesetzentwurfes, die aktuelle Rechtsprechung, speziell die Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes, im Gesetz abzubilden, durchaus teilen. So sind wir froh, dass die unsägliche Erklärung nach § 15 Nr. 3 des Wahlgesetzes, die sogenannte StasiErklärung der Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber, endlich gestrichen wird. Wir haben das schon immer als eine Verletzung des passiven Wahlrechts kritisiert und sind froh, dass dieser rechtswidrige Anachronismus nunmehr herausfällt.

Weiterhin will der Gesetzentwurf die Wahlrechtsgrundsätze rechtlich optimieren und das Wahlverfahren aufgrund der gesammelten Erfahrungen vereinfachen. So soll jetzt zum Beispiel Briefwahl ohne besondere Begründung möglich sein und die Gültigkeit der Listenstimmen auch bei vertauschten Stimmzetteln nicht infrage stehen. Das sind beides zeitgemäße Regelungen, die wir ohne Weiteres mittragen können.

Wesentlich kritischer sehen wir die versprochene Aktualisierung der Wahlkreiseinteilung. Herausgekommen ist, Herr Bandmann, mitnichten ein gutes Gesetz, sondern ein minimalistisches Flickwerk von ähnlicher Qualität wie das eben besprochene Hundegesetz. Jeder vernünftige Mensch hätte nämlich erwartet, dass sich das Innenministerium der Mühe unterzieht, mit dem Inkraftsetzen der Kreisgebietsreform auch eine dazu passende Wahlkreiseinteilung vorzulegen, und zwar nach dem von Innenminister Buttolo bei jeder passenden oder auch unpassenden Gelegenheit schon fast gebetsmühlenartig bemühten Prinzip der Einräumigkeit der Verwaltung. Sprich: Administrative Grenzen und Wahlkreisgrenzen sollen sich nicht schneiden.

Die Aufgabe lautet: Ich muss die zehn neuen Landkreise und drei kreisfreien Städte so in 60 Wahlkreise aufteilen, dass sich in jeder dieser administrativen Einheiten genau eine ganzzahlige Anzahl der Wahlkreise befindet – –

Herr Dr. Friedrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

– Moment, ich darf den Satz erst zu Ende führen.

und dass diese ganzzahlige Anzahl so ist, dass die vorgegebenen Abweichungsgrenzen von 25 bzw. 33 1/3 % nicht gestört werden. Das wäre die Aufgabe gewesen. – Aber Sie wollten eine Anfrage stellen, Kollege Bandmann, bitte.

Herr Bandmann, bitte.

Herr Kollege Friedrich, kann ich Ihre Kritik dahin gehend verstehen, dass Sie die Staatsregierung auffordern, die Einräumigkeit der Verwaltung entsprechend der Funktional- und Verwaltungsreform, also der Kreisreform, herzustellen, und dass die Linksfraktion ihre Klage gegen dieses Gesetz in diesem Teil zurückzieht?

Das würde Ihnen sehr gut gefallen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir aus gutem Grund – und weiß Gott nicht nur wegen der Verletzung dieses Prinzips – diese Normenkontrollklage in Auftrag gegeben haben und dass wir im Übrigen voller Spannung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Leipzig entgegensehen. Aber nicht das ist heute das Thema.

Zugegeben, was ich eben beschrieben habe, ist eine mittelschwere Kombinatorikaufgabe. Ich bin sehr davon überzeugt, dass jeder einigermaßen begabte Abiturient oder jede Abiturientin, ohne dass er sie nun unbedingt in der Mathematikolympiade glänzen muss, diese Kombinatorikaufgabe binnen einer halben Stunde gelöst hätte, wenn er/sie das entsprechende statistische Zahlenmaterial zur Verfügung gehabt hätte.

Herr Buttolo, Sie und Ihr Ministerium zeigen sich aber außerstande, diese doch recht einfache Aufgabe zu lösen. Können Sie es nicht oder wollen Sie es nicht? Sie haben sich wirklich keine Mühe gegeben mit dem unschönen Ergebnis – Kollege Bandmann hat das eben bereits gesagt –, dass beispielsweise im Wahlkreis 31 sowohl einige Stadtbezirke und Ortsteile der kreisfreien Stadt Leipzig als auch Gemeinden des Landkreises Nordsachsen enthalten sind. Ähnlich im Muldentalkreis Muldental 1, Wahlbezirk 34. Dieser besteht aus Gemeinden des Landkreises Leipzig und weiteren Gemeinden des Landkreises Nordsachsen. Dieses Ergebnis ist sowohl für die Wählerinnen und Wähler als auch für die zu Wählenden alles andere als optimal. Es erschwert völlig unnötigerweise das Aufstellungsverfahren, macht es fehlerabhängig und

vor allen Dingen macht es die Interessenvertretung und die Wahlkreisarbeit unnötig kompliziert.

Wieder einmal hat die Staatsregierung dem Landtag ein schlecht gemachtes Gesetz vorgelegt, ein Gesetz, das weder ein zukunftsgreifendes Konzept beinhaltet noch die erforderliche Liebe zum Detail erkennen lässt. Aus diesen Gründen müssen wir dieses Gesetz ablehnen.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Die SPD-Fraktion, vertreten durch Frau Weihnert, hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Regelmäßige Anpassungen der Wahlkreise und des Wahlgesetzes sind einerseits notwendig wie andererseits manchmal auch heikel. Es könnte auch der Vorwurf entstehen, die Mehrheitsfraktionen würden sich für die nächste Wahl strategisch günstigere Ausgangsvoraussetzungen schaffen wollen. Dies ist wohl bei dem vorgelegten Gesetz mitnichten der Fall. Denn meine beiden Vorredner haben gesagt, dass wir Veränderungen durchaus sehr vorsichtig vorgenommen haben. Nichtsdestotrotz, Herr Dr. Friedrich, darin gebe ich Ihnen recht, wäre es zur nächsten Legislaturperiode – damit meine ich die sechste – sicherlich notwendig, das eine oder andere mehr zu ändern.

Angesichts sinkender Wahlbeteiligung war es allerdings richtig, dass Änderungen eingebracht worden sind, die das Wahlverfahren erleichtern und bürgerfreundlicher gestalten. Hier möchte ich noch einmal den Teil der Veränderungen bezüglich der Briefwahl benennen, die immer mehr und gern angenommen wird. Es kommt nun bei der kommenden Landtagswahl nicht mehr darauf an, ob man am Wahltag aus zwingenden Gründen an der Stimmabgabe gehindert ist. Zukünftig spielt es keine Rolle mehr, aus welchen Motiven jemand auf einen direkten Urnengang verzichtet und lieber per Brief wählen möchte. Natürlich ist dem Wunsch der Wählerinnen und Wähler nachgegangen worden, mehr Flexibilität zu zeigen. Zum einen ist das Freizeitverhalten unserer Bürger ein anderes, zum anderen – das deutete Herr Bandmann an – sind auch die Pendlerbewegungen ein wichtiger Grund, die Briefwahl zu ermöglichen.

Lassen Sie mich auch im Ergebnis der bisherigen Wahlen zur Kommunalwahl noch einmal darauf hinweisen, dass wir leider noch viel zu viele Wahlorte und Wahllokale in den Kommunen haben, die nicht behindertengerecht sind. Ich glaube, auch diesbezüglich müssen wir wieder auf die kommunale Ebene, auf die Gemeinden zugehen. Hier ist dringender Handlungsbedarf für barrierefreie Wahllokale. Da sind wir noch nicht am Ende der Fahnenstange.

Gleichzeitig ist es wichtiger denn je – auch das ist bereits gesagt worden –, dass die demokratischen Parteien und Wählervereinigungen gemeinsam viele Bürgerinnen und Bürger überzeugen können, ihre Stimme abzugeben. Das würde ich mir natürlich auch für den kommenden Sonntag

wünschen. Es ist wichtig, dass die Demokraten wählen gehen und ihre Stimme demokratischen Bewerbern geben.

(Beifall bei der SPD und der CDU – Jürgen Gansel, NPD: Damit die SPD nicht noch weiter zurückfällt! – Gitta Schüßler, NPD: Wir gehen alle wählen!)

Vielleicht ist auch die zukünftig erleichterte Briefwahl ein Instrument dazu.

Lassen Sie mich kurz einige weitere Änderungen benennen, die im Wesentlichen schon genannt worden sind:

Die Streichung der vom Verfassungsgericht für nichtig erklärten Regelungen zur Wählbarkeitserklärung von Wahlbewerbern, die neuen Vorschriften im Falle versehentlich vertauschter Stimmzettel unterschiedlicher Wahlkreise – ich finde es in Ordnung, dass dann zumindest die Listenergebnisse und die Listenstimmen gelten –, auch, dass im Falle des Todes eines zugelassenen Wahlkreisbewerbers, wie wir es im Jahr 2005 in Dresden erlebt haben, durch Veränderungen bei der Nominierung für die einzelnen Parteien oder Wählergemeinschaften durch die Verkürzung der Nominierungszeit zukünftig eine Nachwahl schon am Tag der Hauptwahl stattfinden kann.

Zum Schwerpunkt Wahlkreiseinteilung: Natürlich hätte man durchaus mehr verändern können als das, was wir jetzt für die Landtagswahl 2009 im Gesetz verändert haben; nämlich eine Korrektur in der Lausitz und im Erzgebirge, wo die Toleranzgrenzen wesentlich überschritten wurden. Gleichzeitig kann ich es durchaus nachvollziehen, dass die Staatsregierung ein Gesetz vorgelegt hat, nach dem andere Grenzen gelten – und sie sind ja bereits benannt, nämlich die Toleranzen von 15 bis 25 % –, die den Parteien langfristig bekannt sind, die auch den Regionen und Kommunen bekannt sind und die zur übernächsten Legislaturperiode greifen, nämlich zur sechsten, und dann wird eine umfassendere Novelle des Wahlkreisgesetzes vorgelegt werden.

Ich darf daran erinnern, dass wir in diesem Jahr bereits am 19. Oktober Kandidaten aufstellen könnten. Wenn wir jetzt noch Veränderungen in größerem Rahmen vorgenommen hätten, hätte dies sicherlich zur Verunsicherung vor Ort geführt, sodass wir als SPD-Fraktion diesen Empfehlungen durchaus folgen können. Wir möchten allerdings betonen, dass für die 6. Legislaturperiode die Beachtung der Kriterien von demografischen Veränderungen, die strengeren Abweichungsgrenzen und die neu gefestigten Landkreisstrukturen durchaus ein zwingender Maßstab wären, das Wahlgesetz deutlicher zu ändern.

Gerade am Beispiel Leipzig – es ist benannt worden – ist die Einräumigkeit in den Grenzen der Landkreise und der kreisfreien Stadt anzustreben; aber nicht nur in Leipzig, sondern auch in anderen Regionen. Ich denke, dass die jetzt stattfindende Kreisgebiets- und Verwaltungsreform auch ein Grund ist, es jetzt nicht zu tun, damit die Menschen in den neuen Kreisen und Verwaltungsstrukturen erst einmal eine gewisse Festigkeit finden.

Deshalb halten wir den Vorschlag für legitim, zulässig und durchaus angemessen. Die Fraktion der SPD wird diesem Gesetz zustimmen.

Danke schön. – Die NPD-Fraktion, die nun an der Reihe wäre, verzichtet auf ihren Redebeitrag. – Herr Dr. Martens, Sie sprechen für die FDP; bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einteilung der Wahlkreise in Sachsen wird mit diesem Gesetz minimal verändert. Hier wird nur dem dringendsten Änderungsbedarf Rechnung getragen. Die Einteilung der Wahlkreise ist von der Bevölkerungszahl abhängig. Richtig ist auch, dass im Fall der Verringerung oder Erhöhung der Bevölkerungszahl eine Neueinteilung der Wahlkreise ab einer bestimmten Abweichung zwingend wird. Dies dient der Verwirklichung der Wahlrechtsgrundsätze, insbesondere dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl laut Artikel 4 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung. Aus diesem Grundsatz folgt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht bei der Auszählung haben muss und dass es – zumindest bevölkerungsmäßig – keine wesentlichen Unterschiede in der Größe der Wahlkreise geben darf.

Die Änderung der Abweichungsregelung von 33 1/3 auf 25 % ist – auch das ist gesagt worden – im Wesentlichen der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes geschuldet. Wir begrüßen es gleichwohl; denn hier wird der Grundsatz der Gleichheit der Wahl deutlicher als bisher gewährleistet. Wir begrüßen auch den Entfall der Begründungspflicht bei der Anforderung von Briefwahlunterlagen. Hier war bisher ein eher anachronistischer Vorgang zu beobachten: dass man begründen musste, wenn man Briefwahl in Anspruch nehmen wollte.

Es hat auch Kritik an diesem Gesetzentwurf gegeben. In seiner Stellungnahme hat der Sächsische Landkreistag unter anderem darauf verwiesen, dass der Mittlere Erzgebirgskreis befürchtet, bei einer Absenkung der Veränderungsgrenzen im Sächsischen Landtag unterrepräsentiert zu werden, und es wurde – Herr Dr. Friedrich hat es angesprochen – die Nichtberücksichtigung der Auswirkungen der Kreisgebietsreform auf die Einteilung der Wahlkreise kritisiert.

Aus der Sicht der FDP leitet sich allerdings aus der Kreisgebietsreform kein zwingender Änderungsbedarf für die Wahlkreiseinteilung ab. Die Kreisgebietsreform hat auch eine andere Zielstellung: Die Verwaltungsgrenzen dienen der Verwaltung, während die Wahlkreisgrenzziehung selbst der Repräsentation der Wähler im Parlament verpflichtet ist. Natürlich sollte dabei angestrebt werden, möglichst kongruente Grenzen zu ziehen, um die Arbeit der Abgeordneten zu erleichtern.

Meine Damen und Herren, es muss jedoch abgewartet werden, ob und welche Auswirkungen die Kreisgebietsreform auf die Gemeindestrukturen und die Bevölkerungszahlen hat. Deshalb halten wir es für sinnvoll, zur über

nächsten Legislaturperiode eine Veränderung, so sie notwendig ist, vorzunehmen.

Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sich die FDP deshalb der Stimme enthalten.

(Beifall bei der FDP)

Danke. – Herr Lichdi, Sie beschließen diese Runde für die Fraktion der GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister Buttolo, am 16. April haben Sie den Gesetzentwurf mit dem verheißungsvollen Versprechen eingeführt, das Wahlverfahren zu vereinfachen, es bürgerfreundlicher zu gestalten und auf diese Weise dazu beizutragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Sie müssten allerdings wissen, dass es dazu mehr braucht als die Vereinfachung der Briefwahl. Mehr noch: Die Vereinfachung der Briefwahl ist rein symbolisch, da sich der Prüfungsumfang der geltend gemachten Hinderungsgründe durch die Verwaltung bisher bereits nahezu auf null reduziert hatte.

Insoweit wird nur die Praxis durch dieses Recht legitimiert, und eine weitergehende Bedeutung hat Ihre Änderung damit eigentlich nicht. Für eine Erhöhung der Wahlbeteiligung haben Sie damit jedoch nichts getan. Es bedarf größerer Anstrengungen als des Appells an das veränderte Freizeitverhalten und die größtmögliche Flexibilität und Freiheit in der Tagesplanung, wie es auch Kollege Bandmann als leitenden Gesichtspunkt hervorgehoben hat; denn um die Wahlbeteiligung aus politischen Gründen zu erhöhen – das wäre natürlich ein anstrengendes Unterfangen –, müssten Sie an diesen Sachverhalt herangehen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr politische Mitentscheidungsrechte geben. Ich gestehe Ihnen gern zu, dass dies nicht Gegenstand des Wahlgesetzes ist; aber es gehört in diesen Zusammenhang hinein, zumal der neue Herr Ministerpräsident heute Morgen in seiner Regierungserklärung dazu kein einziges Wort verloren hat.

Auf diesem Regelungsniveau geht es dann weiter. Sie streichen den durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 25.11.2005 ohnehin schon für nichtig erklärten § 15 Nr. 3 des Wahlgesetzes, der die verfassungswidrige Erklärung von einem Wahlbewerber verlangte, den Artikel 118 der Sächsischen Verfassung zu kennen – eine rein redaktionelle Änderung. Sie haben einen Vorschlag zur Verfahrensvereinfachung gemacht, dass im Falle des Todes eines Kandidaten die notwendige Nachwahl bereits zum ursprünglichen Wahltag stattfinden kann – eine Lehre aus der Bundestagswahl 2005 –, sicher zweckmäßig, aber auch nicht besonders prickelnd. Nachvollziehbar finden wir auch die Regelung, dass die Listenwahl gültig bleibt, um so dem Wählerwillen Rechnung zu tragen, wenn zuvor die Verwaltung falsche Wahlzettel ausgeteilt hatte. Dies wird aber hoffentlich in der Praxis nicht allzu oft relevant werden.

Schließlich noch ein Wort zum Herzstück Ihres Wahlgesetzes, der Wahlkreiseinteilung; meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Nach unserem Eindruck sind Sie dem Ausschuss eine stichhaltige Erklärung schuldig geblieben, warum sich die Wahlkreise nicht jetzt bereits in allen Fällen an den administrativen Grenzen der Landkreise orientieren sollen und können.

Meine Damen und Herren! Wir sehen uns nicht veranlasst, einem zumindest zum Teil schlecht gemachten Gesetz zuzustimmen, wir werden es aber auch nicht ablehnen. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Ich sehe seitens der Fraktionen keinen weiteren Aussprachebedarf. – Herr Staatsminister Dr. Buttolo, Sie haben das Wort.