Protokoll der Sitzung vom 19.06.2008

Wenn wir von einem Staatsbetrieb in eine GmbH umsteuern, können wir feststellen, dass dann natürlich die Steuern steigen werden. Während bisher der Staatsbetrieb die Leistungen anderer Staatsbetriebe nutzen kann, wird er in Zukunft darauf natürlich Umsatzsteuer zahlen müssen. Für die Versicherungen in diesem Bereich wird es einen erheblichen Mehraufwand geben. Auch diese müssten einberechnet werden. Der Einfluss auf die Nutzung ist nur noch eingeschränkt möglich. Der Einfluss auf den Mitteleinsatz ist eingeschränkt möglich. Demzufolge zeigt sich: Die Steuerungsfunktion des Freistaates Sachsen in diesem Bereich wird abnehmen. Andererseits werden wir feststellen, dass es in diesem Bereich zu Mehrkosten kommen kann.

Ja, es gibt sogar ein Beispiel dafür, dass die Umwandlung in eine GmbH eben kein Erfolg war. Im Jahre 2000 versprach Direktor Sieber der Augustusburg, dass man bald nicht mehr auf Zuschüsse angewiesen sein wird. Ich zitiere jetzt allerdings die Zahlen: Im Jahre 2001 brauchte man Zuschüsse im Wert von 206 000 DM, im Jahre 2005 waren es dann schon über 294 000 Euro; mehr als eine Verdopplung.

Vielleicht ist das Ganze auch einfacher zu handhaben. Der Rechnungshofbericht stellt in seinem Bericht zum Jahre 2007 fest, dass es im Bereich der Personalwirtschaft, des Personalmanagements grundsätzliche Probleme im Staatsbetrieb gibt. Dort wurde dargelegt, dass das Personalmanagement grundlegend verbessert werden muss. Da gibt es also im Staatsbetrieb Einsparungsreserven. Vielleicht ist hier die Frage zu stellen, ob der Direktor, der ehemalige Regierungssprecher des Freistaates Sachsen, Herr Striefler, die zuständige Person für diesen Bereich bleiben muss.

Zu fragen ist vielleicht auch, ob in Zukunft weiter das Finanzministerium die Aufsicht über die Schlösser, Burgen und Gärten haben muss, das natürlich eine sehr einseitige Sicht hat, und ob es nicht besser wäre, die Zuständigkeit an das Wissenschafts- und Kunstministerium zu übertragen.

(Beifall bei der Linksfraktion und der SPD – Dr. Simone Raatz, SPD: Genau!)

Natürlich besteht auch die Gefahr, dass diese Privatisierung nur der erste Schritt ist. Denkbar wäre ja, dass es sich rechnet, wenn Burgen, Schlösser und Gärten verkauft werden; oder dass es Leute gibt, die viel Geld haben und bereit sind, sich die eine oder andere Burg zu kaufen. Die Folge ist natürlich, dass dann diejenigen, die diese Schlösser, Burgen und Gärten bezahlt haben, diese in Zukunft nicht mehr betreten können; zumindest besteht diese Gefahr.

Ja, zu fragen ist doch: Wer baute letztlich diese Schlösser, Burgen und Gärten? Wer erhielt sie? Wer finanzierte sie? In den letzten Jahren, zumindest in den letzten 50, 60 Jahren, waren es im Wesentlichen Steuermittel, die dort hineingeflossen sind. Diese Schlösser, Burgen und Gärten gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Und wir wollen, dass dies so bleibt.

(Beifall bei der Linksfraktion – Volker Bandmann, CDU: Welche Burgen hat denn die DDR erhalten?!)

Anstatt über die Privatisierung, die Umwandlung in eine GmbH nachzudenken, sollte die Staatsregierung darüber nachdenken, ob der Direktor seinen Aufgaben noch gerecht wird. Sie sollte darüber nachdenken, ob die Zuständigkeit des Finanzministeriums gerechtfertigt ist. Ich glaube, dass der Erhalt der sächsischen Schlösser, Burgen und Gärten in einem Staatsbetrieb preiswerter und dem Kulturgut angemessen ist.

(Beifall bei der Linksfraktion – Zuruf von der Linksfraktion: Genau!)

Für die Fraktion GRÜNE Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit eines von vornherein klar ist: Es wäre natürlich nicht der Untergang des Abendlandes, sollte sich die Staatsregierung dafür entscheiden, den Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen zu privatisieren. Sie könnte die besorgte Öffentlichkeit damit beruhigen, dass sie die Liegenschaften, also eben die Schlösser und Gärten, im staatlichen Eigentum behält. Es wäre aber ein Zeichen, und im Falle der sächsischen Schlösser und Gärten ein besonders augenfälliges.

Privatisieren stammt vom lateinischen Verb privare ab. Das bedeutet absondern, rauben. Wir hätten es hier mit einem Raub ganz eigener Art zu tun. Ein Anliegen der Deutschen nach ihrer Revolution 1918 war es, die Schlös

ser und Gärten der einstigen Herrscher zu übernehmen, sie in Volkes Hand zu geben und für das Volk nicht nur einfach zugänglich, sondern nutzbar zu machen.

Der Staatsbetrieb hat nicht nur in seiner Betriebsbezeichnung das Wort Staat. Auch das, was er verwalten soll, heißt „Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten“. Wir verstehen diese besonderen Liegenschaften als unser gemeinsames kulturelles Erbe, als Bestandteil unserer sächsischen Identität, als in Stein bewahrte und in Gärten gewachsene Zeugnisse unserer Geschichte.

Es sind Repräsentationsorte, die eine Menge darüber erzählen, wo wir herkommen. Dieses Erbe zu bewahren und zu benutzen, um dem kulturellen und dem Bildungsauftrag des Staates nachzukommen, das muss doch für jeden sächsischen Demokraten eine besonders ehrenvolle Pflicht sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in diesem Hause schon einmal die Wiedereinführung der Monarchie vorgeschlagen, als wir über die unverschämten Rückforderungen des Hauses Wettin debattierten. Ich hatte das damals ironisch gemeint. Jetzt bin ich mir aber nicht mehr so sicher. Vielleicht ist das doch falsch angekommen. Im Falle der Wettiner müssen wir zumindest unser kulturelles Erbe gegen juristische Spitzfindigkeiten verteidigen, im Falle der Schlösser, Burgen und Gärten hingegen vergeben wir unseren Einfluss ohne jede Not. Niemand zwingt uns dazu, den Staatsbetrieb in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln, in der der Geschäftsführer eben nicht mehr in erster Linie einem Bildungs- und Kulturauftrag verpflichtet ist, sondern eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen muss.

Hier schleicht sich doch der Staat aus der Verantwortung, aus seiner Haftung, die er gegenüber dem Volke hat. Wie will er denn seiner Kulturaufsichtspflicht, die er laut Verfassung hat, gegenüber einem Geschäftsführer nachkommen, der die Gewichtung seiner betrieblichen Aktivitäten zwangsläufig auf das wirtschaftliche Segment legen muss? Die Folgen werden sich nicht nur in der Erhebung und Erhöhung von Eintrittsgeldern ausdrücken.

Um halbwegs wirtschaftlich zu sein, wird man zum Beispiel dem Trend der Großevents nachgeben. Gegen ein spektakuläres Ereignis ist an sich wenig zu sagen. Doch können wir jetzt schon erleben, wie so etwas durchaus falsch angepackt werden kann. Die Organisatoren der Schlössernacht, die im August in Pillnitz stattfinden soll, haben bis jetzt noch keinen Plan vorgelegt, wie sie die wertvolle historische Parkanlage schützen bzw. wiederherstellen, in ihren ursprünglichen Zustand versetzen wollen. Nur ein Zahlenbeispiel dafür: Es werden 10 000 Gäste erwartet – auf 8 000 Quadratmetern Rasenfläche. Ich muss Ihnen nicht vorrechnen, dass bei dieser Platzzuteilung niemand auf die wertvollen Gehölze achten kann. Wer aber nicht mehr dem kulturellen Erbe, sondern der Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist, der muss Prioritäten anders setzen. Dann werden eben Rotweinflecken auf dem Sandstein in Kauf genommen, wenn der Veranstalter auf Rotwein besteht. Im Übrigen wird der Staatsbetrieb

im ersten Jahr keinen Cent an dieser Schlössernacht verdienen und man darf gespannt sein, ob beispielsweise die im Park entstandenen Schäden eine Rolle bei der Auswertung dieses Events spielen werden.

Es gibt eine Nutzung der Schlösser und Gärten und es gibt eine „Vernutzung“. Der Freistaat, der Eigentümer der Liegenschaften bleiben will, hat in vorbildlicher Weise Millionen in die Sanierung und Restaurierung der Schlösser und Gärten gesteckt. Nimmt die „Vernutzung“ überhand – und ich sehe nicht, wie sie nicht überhandnehmen soll –, dann werden Restaurierungen in immer kürzeren Abständen fällig und irgendwann ist das Original nicht mehr da. Von den steigenden Baukosten ganz zu schweigen.

Der Trend zum Event, zum Infotainment führt zugleich zur Banalisierung der Kultur. Dagegen steht als Alternative die Entscheidung hin zu einer vermittelnden, einer musealen, einer bildenden Präsentation der Schlösser und Gärten. Sicher ist es möglich, dass der Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten effizienter und effektiver arbeitet. Wenn aber allein die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht, dann werden bürokratische Hürden nur durch finanzielle Hürden ausgetauscht, die Behinderung als solche nimmt nicht ab.

Meine Damen und Herren! Noch ist nichts beschlossen. Erstaunlich ist aber schon die Langlebigkeit des Vorhabens, obwohl der nun wahrlich nicht als privatisierungsfeindlich geltende Landesrechnungshof nicht erkennen kann, wie eine „Wirtschaftlichkeit im klassischen Sinne“ erreicht werden soll. Welch anderes Ziel aber als eine angeblich erreichbare höhere Wirtschaftlichkeit schwebt Herrn Staatssekretär Voß eigentlich vor? Diese höhere Wirtschaftlichkeit wäre auch im Wortsinn teuer zu erkaufen. Allein im IT-Bereich müsste in Größenordnungen neu investiert werden, auch die Mobilitätskosten wären ein neuer Posten usw. usf. Nur durch einen Ausstieg aus dem Tarifvertrag können Personalkosten wirklich gesenkt werden. Das ist so durchschaubar und so schlecht, dass einem wirklich schlecht werden kann.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Ist eine Reform innerhalb der Verwaltung denn wirklich schon dann vernünftig und gutzuheißen, wenn 250 Mitarbeiter nicht mehr im Stellenplan auftauchen? Der Freistaat hat es doch im Jahr 2000 bereits mit der Überführung von Augustusburg, Lichtenwalde und Scharfenstein versucht. Die GmbH ist gescheitert, rein wirtschaftlich hat sie keinen Gewinn gebracht. Einzige Veränderung: Seit 2000 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinerlei Lohnerhöhung mehr bekommen. Eine solche Privatisierung um der Privatisierung willen, ausgetragen auf dem Rücken des Personals, lehnen wir ab. Ich weiß, dass ver.di für den eventuellen Fall der Privatisierung von Schlössern, Burgen und Gärten bessere Bedingungen ausgehandelt hat, aber auch die Gewerkschaft taugt nicht als Kronzeuge. Sie ist gegen diese Privatisierung, da keine Vorteile erkennbar sind.

Meine Damen und Herren! Gern gefällt sich Sachsen als Vorreiter neuer Ideen. Doch wenn in keinem anderen Bundesland die Schlösser und Gärten anders als staatlich verwaltet werden, wenn sogar Baden-Württemberg, das hier so gern als Vorbild genommen wird, sich von dieser erwogenen Idee verabschiedet hat, könnte es dann nicht sein, dass diese Idee an sich keine so gute ist?

Mit der Unbeirrbarkeit, mit der das Finanzministerium diese Pläne vorantreibt, beweist es einmal mehr, dass es gewiss seine Qualifikationen hat, zu denen aber der Umgang mit dem kulturellen Erbe mit Sicherheit nicht gehört. Wir sind sehr dafür – das habe ich gestern bei der Behandlung des Kulturraumgesetzes bereits gesagt –, dass die Ministerien auch die Aufgaben federführend bearbeiten, für die sie Fachwissen und Sachverstand mitbringen. Man kann einem Ministerium der Finanzen vielleicht gar nicht verübeln, dass es staatliche Schlösser, Burgen und Gärten auf finanzielle Gesichtspunkte reduziert. Damit aber verengt es deren Bedeutung erheblich. Deshalb plädieren wir energisch dafür, diesen Staatsbetrieb dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst nachzuordnen.

Es ist, wie gesagt, nicht der Untergang des Abendlandes, sollte die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten doch privatisiert werden. Aber es wäre ein Bruch mit einer großen Tradition, wenn sich der Staat seiner hoheitlichen Aufgaben entledigte und ökonomische Ziele höher bewertete als Bildungsziele. Selbstverständlich sollen der Staat und seine nachgeordneten Einrichtungen wirtschaftlich arbeiten. Nur sollte es in unserem Kulturkreis noch Bereiche geben, die nicht in erster Linie an finanziellen Gewinninteressen ausgerichtet sind. Die wertvollsten sächsischen Schlösser, Burgen und Gärten gehören mit Sicherheit dazu. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diese Privatisierungspläne stoppen!

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Die CDU-Fraktion erhält das Wort; Herr Abg. Patt.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst mit dieser Irreführung aufräumen, was es heißt: Privatisierung von Schlössern und Burgen – dazu gehören auch noch die Gärten und die verschiedenen Klosteranlagen –, die in staatlichem Besitz sind. Privatisierung heißt hier nicht „Verkauf der Schlösser und Burgen“, sondern zunächst einmal „Privatisierung der Bewirtschaftungs- und Betriebsgesellschaft“.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Zunächst!)

Privatisierung heißt auch nicht – da fühle ich mich sogar gern privat –, wenn ich dem Staat die Anwesenheit in meiner Intimsphäre raube, so wie es Herr Dr. Gerstenberg zu erklären versucht hat. Was heißt eigentlich privat, wo kommt es her? Privat heißt an dieser Stelle nicht, dass der Freistaat als hundertprozentiger Eigentümer einer möglichen Betriebs-GmbH nicht überall Mitsprache hat, und

auch die legislativen Möglichkeiten werden weitgehend erhalten bleiben.

Die Schlösser sind vielleicht deswegen so erfolgreich, weil es damals einen „Bestimmer“ gab. Da tut es ganz gut, wenn man sie aus dieser Mischung von Leuten, die alle mitreden wollen, und von einer unsäglichen Bürokratie, die wir regelmäßig im Staatswesen haben, herauslöst. Ich halte viel davon, dass es hier eine klare Zuordnung und eigenwirtschaftliche Einrichtungen gibt.

Herr Dr. Gerstenberg, ich möchte, bevor ich noch einmal einige Fakten darlege, aufgreifen, dass Sie gesagt haben, die bestehenden Schlösser gGmbHs, also die gemeinnützigen GmbHs, in die wir bis heute vier Schlösser und Festungsanlagen eingebracht haben, hätten keinen materiellen Gewinn gebracht. Kulturgüter – da sind wir uns sicherlich einig – bringen keinen materiellen Gewinn; sie sind auch nicht gewinnorientiert.

(Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

So hat es auch der Freistaat nicht vor, gewinnorientiert einzubringen; sondern es sind sehr wohl rechnende Einrichtungen. Ich möchte also – – Wenn Sie darauf erwidern wollen, bitte.

Bitte, Herr Gerstenberg.

Ich will Ihnen nur eine Frage stellen, Herr Kollege Patt: Haben Sie die Kleinen Anfragen des Kollegen Hilker zur Kenntnis genommen, in der er die Wirtschaftlichkeit der privatisierten Einheit Scharfenstein, Augustusburg und Lichtenwalde erfragt hat? – Dort hat die Wirtschaftlichkeit nicht zugenommen. Mir geht es nicht um Gewinn, mir geht es um das behauptete Ziel der Staatsregierung, dass mit einer privaten Rechtsform die Wirtschaftlichkeit gestärkt werden könne und dass aus diesen Zahlen eindeutig herauszulesen sei, dass die Wirtschaftlichkeit nicht zugenommen habe. Haben Sie das zur Kenntnis genommen?

Die Drei-SchlösserGesellschaft hat eine Eigenwirtschaftlichkeit von rund 70 %. Die Festung Königstein hat eine Eigenwirtschaftlichkeit von nahezu 100 %, mal liegt sie drüber, mal drunter. Das ist doch eine hervorragende Leistung, die die Mitarbeiter dort erreicht haben.

(Beifall bei der CDU – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Das ist die Einzige, die das kann! Es gibt nirgendwo solche Besucherzahlen!)

Ich möchte zunächst etwas zur Kulturlandschaft in Sachsen sagen und danach über die Leistungen des Freistaates und über die bestmögliche Betriebsform, wie sie von der Staatsregierung vorgeschlagen, aber von der Opposition angezweifelt wird, sprechen.

Wir haben über tausend Schlösser, Burgen, Gärten und Klosteranlagen aus unserer langen und reichen Geschich

te. Davon gehören 19 derzeit dem Eigenbetrieb an. Für all diejenigen, die sich ein Schloss kaufen wollen, bestehen also andere Möglichkeiten. Regelmäßig werden in Auktionshäusern Schlösser angeboten. Wer dort privat sein Geld investiert, der soll das tun. All das hilft und das verstärkt das, was über den Eigenbetrieb hinausgeht und was bei uns Verfassungsrang hat, nämlich eine besondere Wertschätzung von Kultur, ein behutsames und vorausschauendes tragfähiges Aufstellen unserer Kulturgüter und das regelmäßige Offenhalten für die Öffentlichkeit.

Ich finde es schon erstaunlich, wenn wir die Öffentlichkeit einladen sollen und Dr. Striefler hier gescholten wird, wenn irgendetwas nicht gelungen sein soll. Aber kaum kleckert irgendein Besucher mit seinem Rotweinglas, dann ist es auch wieder nicht richtig und wir sollen die Schlösser zusperren. So kann es auch nicht sein, denn wir wollen eine Öffnung aller Schlösser und Gärten. Im Jahre 2003 wurden 120 000 Quadratmeter Gesamtnutzfläche in diesen Eigenbetrieb eingebracht. In den Jahren 2003 und 2004 hat man begonnen, ein Museumskonzept und ein Nutzungskonzept mit Blick auf das Jahr 2020 für dessen Umsetzung zu erstellen; denn bis dahin sind erhebliche Investitionen notwendig.

Seitdem nimmt nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die Attraktivität dieser Kulturgüter deutlich zu. Im Jahre 2005 hat man sich mit der TMGS, der Tourismus-MarketingGesellschaft Sachsen, zusammengeschlossen und diese Dachmarke „Schlösserland Sachsen“ entwickelt. Dort sind fast 50 Einrichtungen, unverwechselbare Kulturdenkmäler, präsentiert, die jährlich einige Millionen in- und ausländische Besucher anlocken. Sie bieten aber genauso einen Erlebnisraum für Kongresse und Tagungen.

Ich möchte eines deutlich machen: Die beiden staatseigenen gGmbHs sind gemeinnützige GmbHs, das heißt, es besteht kein Gewinnzwang. Leitbild des Eigenbetriebes – Herr Hilker ist bereits darauf eingegangen, hat aber versehentlich einen Satz weggelassen – ist aber auch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der sowohl vom Eigentümer bereitgestellten als auch von den Besuchern und Gästen erhaltenen Gelder für diese Kulturschätze. Meiner Wahrnehmung nach ist das eine außerordentliche Qualität, mit der die Mitarbeiter begeistern und zusammen mit ihren Partnern für die Kulturgüter, die stattfindenden wissenschaftlichen Dialoge und die Erholung werben.

Die eigenverantwortliche Tätigkeit ist das Hauptkriterium, das für eine solche Betriebsform spricht. Über 200 feste und dazu viele freie und angeschlossene Mitarbeiter bestätigen dies. Wir wollen sie tarifrechtlich ordentlich einbinden. Diesbezüglich soll es keine Nachteile geben. Aber die Flexibilität eines solchen Saisonbetriebes, wie es die Schlösser, Burgen und Gärten sind, bedarf einer anderen Führungsform als der etwas verkrusteten, möglicherweise althergebrachten staatlichen Lenkung, die wir an vielen Stellen im Freistaat aufgebrochen haben, die aber in einem großen Apparat systemimmanent ist.

Wenn ich einzelne Veranstaltungen, die ich im letzten Jahr zum Teil selbst besucht habe, Revue passieren lasse, wie zum Beispiel „Der Glöckner von Notre Dame“ auf der Burg Stolpen, die „Luftpumpe am Himmel“ auf Schloss Moritzburg oder den „Science-Tunnel“ in der Festung Dresden – all das sind Veranstaltungen, die bestmöglich entstehen, wenn man sich von der Bürokratie entfesseln kann und wenn die Mitarbeiter in einem solchen Betrieb ein klares Ziel haben.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)