Protokoll der Sitzung vom 20.06.2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es mir nicht verkneifen, auch nach Ihrer Rede, Herr Lehmann. Ich bin sehr froh, dass Sie heute gesprochen haben. Es spricht nicht nur Bände über Ihr bisweilen intellektuelles Niveau; sondern insbesondere konnten die Menschen, die unsere Sitzung vielleicht im Radio oder im Internet verfolgen, auch sehr genau hören, was die CDU im Sächsischen Landtag für Langzeitarbeitslose zu bieten hat – nämlich gar nichts.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Besonders perfide ist Ihre Argumentation, in der Sie monieren, dass die Jobs für Langzeitarbeitslose von anderen Menschen mit ihren Steuern finanziert werden müssen.

(Heinz Lehmann, CDU: Ein Wunder!)

Ein Wunder – ja, aber Herr Lehmann, wer finanziert denn Ihren Job? Wer finanziert denn Ihre Diäten? Sind das nicht auch die Steuerzahler mit ihrer harten Arbeit?

Nach Ihrer heutigen Rede wird sich der eine oder andere vielleicht auch gefragt haben, ob dieses Geld wirklich richtig investiert ist.

(Beifall bei der Linksfraktion und des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Jedenfalls haben Sie meinen Verdacht bestätigt, dass die CDU dieses Programm nur zähneknirschend hinnimmt. Das haben Sie aus meiner Sicht zwischen den Zeilen ganz deutlich gesagt.

Vor diesem Hintergrund, Herr Brangs, haben Sie mich wirklich falsch verstanden. Vielleicht haben Sie auch den Beginn meiner Rede nicht hören können, wie es mein Verdacht ist.

(Stefan Brangs, SPD: Doch!)

Ich habe in meiner Rede explizit gesagt, dass wir eine erfolgreiche Umsetzung des Programms in Sachsen haben wollen, dass wir es begrüßen, dass es dieses Programm gibt, und dass wir es – auch wenn Sie es nicht hören wollen – als Erfolg unserer Oppositionsarbeit bewerten. Wir haben schon mehrfach die Auflage von Programmen für Langzeitarbeitslose, die Auflage von Programmen für öffentliche Beschäftigung gefordert; und wir erwarten von diesem Programm eine Verbesserung der bisherigen Situation und dass wir positive Rückmeldungen von denjenigen bekommen, die antragsberechtigt sind. Negative Rückmeldungen bekommt man bisweilen von denjenigen, die nicht mitmachen können. Dieser Vorwurf geht nicht an Sie, aber an den Bund, und deswegen denken wir, dass eine entsprechende Nachjustierung möglich wäre.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Sie hätten aus meiner Sicht die Gelegenheit nutzen sollen, um Kommunen intensiver zur Beteiligung aufzurufen – das habe ich beispielsweise getan – und sich zu dem Vorwurf bürokratischer Hürden zu äußern; ein Vorwurf, der im Übrigen nicht zuerst von mir oder von meinem Kollegen Friedrich geäußert wurde, sondern von Ihren Fraktionskollegen Herrn Pecher und Herrn Gerlach in einer Pressemitteilung vom März dieses Jahres. Schade, dass Sie dazu kein Wort, auch kein Wort der Klarstellung verloren haben. Vielleicht wird Herr Minister Jurk hier Licht ins Dunkel bringen.

DIE LINKE jedenfalls will eine gute Umsetzung des Kommunal-Kombi-Programms, und genau diesem Anliegen dient unser Antrag.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Danke. – Herr Brangs, Sie möchten noch einmal reagieren. Herr Brangs von der SPD-Fraktion; bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will deshalb noch einmal ans Mikrofon treten, weil es exakt immer diese Beispiele sind, die mich umtreiben; die im Land ein Bild vermitteln, als seien hier wirklich nur Bürokraten am Werk, die keine Ahnung vom

Empfinden der Menschen im Land hätten, die über die Köpfe der Menschen hinweg Projekte auflegen würden oder die gar nicht mehr wüssten, was draußen abläuft.

Das ist der Klassiker der FDP. Wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht hätten, lieber Kollege, im Internet den Antrag auszudrucken – dreieinhalb Seiten ist der Antrag beim Bundesverwaltungsamt – und den ersten Antrag zur Prüfung zu stellen: Auf der Grundlage dieses Antrages wird eine Prüfung vollzogen und das Land Sachsen prüft nicht noch einmal, sondern verlässt sich darauf, dass die einmalige Prüfung eines sehr schlanken Antrages ausreichend ist, und dann wird das Geld gezahlt. Wo Sie wieder bürokratische Hürden sehen und irgendwelche Mitarbeiter, die sich wochenlang damit beschäftigen – tut mir leid, das kann ich absolut nicht nachvollziehen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie angesprochen haben, ist ein Klassiker. Wir fördern eben nicht Beschäftigung, die in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt steht. Da sitzen die Kammern und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammen und werden, genauso wie bei ABMs, miteinander darüber sprechen, ob eine solche Maßnahme eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt; und dann ist sie auch förderfähig. Ich weiß nicht, was es daran auszusetzen gibt. Das ist ein altes Prinzip der Sozialpartnerschaft, das sich bewährt hat.

Insofern sollte die FDP einmal erklären, was sie eigentlich will. Wenn Sie sagen, Sie wollen Qualifikation und Integration in den Arbeitsmarkt – das gibt es schon seit Jahren, lieber Kollege; seit Jahren unterstützen wir solche Maßnahmen. Wir versuchen seit Jahren, Menschen mit unterschiedlichen Elementen in den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Aber leider funktioniert es nicht. 38 % der Arbeitslosen in Sachsen sind langzeitarbeitslos. Sagen wir denen jetzt, es tut uns leid, ihr seid zwar qualifiziert, weitergebildet, umgeschult und angepasst worden, aber das war’s?! Hier haben wir doch eine Verantwortung! Genau dort setzt dieses Programm an. Ich glaube, es ist richtig und sinnvoll, dass wir es durchführen.

Letzter Punkt – bürokratische Hürden. Selbstverständlich haben wir uns darüber geärgert – Kollege Pecher hat es dementsprechend auch der Öffentlichkeit kundgetan –, dass auf einmal Regierungspräsidien glaubten, weitere Hürden aufbauen zu müssen, wenn es um die Frage geht, wie man sich gegenüber Gemeinden bzw. Landkreisen verhält, wenn sie eine solche Stelle finanziert haben möchten. Natürlich muss man ernsthaft darüber nachdenken, ob man mit Nachtragshaushalten und zusätzlichen Stellenausbringungen in den Haushalten dazu beiträgt, dass die Akzeptanz für ein solches Programm steigt. Ich kenne viele Verwaltungsjuristen, die der Auffassung sind, dass das vollkommen überflüssig gewesen sei. Aber auch da gibt es Möglichkeiten. Dann bedient man sich eben einer Trägerkonstruktion, die – zum Beispiel im Rahmen von Beschäftigungsgesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist – die Möglichkeit einräumt, dort diese Stellen auszubringen. Dann hat man diesen Weg auch geschafft und die Probleme umgangen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Staatsministers Thomas Jurk)

Danke schön. – Gibt es daraufhin noch einmal Aussprachebedarf? – Ich kann keinen erkennen. Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Herr Jurk.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute führen wir die erste Debatte zum Thema „Bundesprogramm Kommunal-Kombi“ in diesem Hohen Haus. Die Redebeiträge haben es bereits gezeigt: Dieses Programm, welches der Bund aufgelegt hat, ist nur ein Baustein der Arbeits- und Beschäftigungspolitik, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Ich möchte dazu kurz die Faxen – – Fakten zusammenfassen.

(Heiterkeit)

Sehen Sie, schöne Versprecher haben wir im Laufe des Tages auch noch drauf.

Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi richtet sich an die Gemeinden, Städte und Kreise. Sie können eine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie für zusätzliche Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, Langzeitarbeitslose bis zu drei Jahre einstellen. Diese befristeten Arbeitsverträge laufen in der Regel über 30 Stunden pro Woche.

Um beschäftigungspolitisch wirksam zu sein, sind die Kommunen bei der Besetzung der Arbeitsplätze jedoch nicht frei. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn Mitbürger eingestellt werden, die seit mindestens 24 Monaten arbeitslos gemeldet sind, seit zwölf Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung in einer förderfähigen Region arbeitslos gemeldet sind. In Sachsen dürfte dieser Personenkreis circa 36 000 Personen umfassen.

Die Staatsregierung kennt die finanzielle Situation der Gemeinden, Städte und Kreise im Freistaat. Viele potenzielle Arbeitgeber in förderfähigen Regionen sind eben nicht imstande, die Mittel für das Arbeitsentgelt aufzubringen. Deshalb hat die Staatsregierung beschlossen, zunächst bis zu 6 300 Plätze mitzufinanzieren. Dazu steuert die Staatsregierung bei den Personalausgaben grundsätzlich 220 Euro je Teilnehmer und Monat bei. Für Teilnehmer, die zu Beginn des Arbeitsverhältnisses das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt der Freistaat Sachsen zusätzlich je Förderfall bis zu 50 Euro je Fördermonat, insgesamt also bis zu 270 Euro.

Die Fraktion DIE LINKE fordert nun in ihrem Antrag, monatlich 250 Euro für die Dauer der jeweiligen Beschäftigung zu gewähren. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Linksfraktion: Für einen Teil der Förderfälle liegen wir bereits über der von Ihnen geforderten Höhe. Das muss uns aber nicht nachdenklich stimmen;

denn wir haben gute Gründe dafür, für die Personen unter 50 Jahren einen höheren Fördersatz auszuweisen. Wir werden damit die erhöhten Finanzaufwendungen der Kommunen ausgleichen, die Personen unter 50 Jahren einstellen; denn der Bund gibt in diesen Fällen monatlich 100 Euro weniger hinzu.

Der Kommunal-Kombi bietet neue berufliche Perspektiven für Langzeitarbeitslose in unserem Land. Es sind Menschen, die sich zum Teil seit längerer Zeit vergeblich bewerben. Viele haben resigniert und sind nur schwer in den ungeförderten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Staatsregierung hat entschieden, zunächst bis zu 6 300 Arbeitsstellen zu fördern. Damit wollen wir 6 300 Menschen die Chance geben, wieder auf dem Arbeitsmarkt Anschluss zu finden. Wir wollen es 6 300 Bedarfsgemeinschaften ermöglichen, sich von der staatlichen Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabhängig zu machen. Wir wollen 6 300 Familien Hoffnung geben und die Erfahrung ermöglichen, dass es mit etwas gutem Willen aller Beteiligten möglich ist, dass sie ihr Einkommen wieder mit ihrer eigenen Hände Arbeit erzielen. Wir sorgen mit dieser Förderung auch für die Zukunft unseres Landes.

Natürlich wissen wir alle, dass die entsprechenden Löhne nicht dem Durchschnittslohn im Freistaat Sachsen entsprechen. Das kann bei Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik auch nicht anders sein. In unserem eigenen Interesse muss uns daran gelegen sein, bestehende Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Wir wollen nicht, dass Aufträge an die Wirtschaft, die mit Arbeitskräften des ungeförderten Arbeitsmarktes abgewickelt werden können, der Wirtschaft verloren gehen. Dazu haben wir eine Verständigung zwischen den Sozialpartnern herbeigeführt. Sowohl die Wirtschaft, die Kammern und Verbände als auch die Gewerkschaften in Sachsen haben sich auf das bewährte Unbedenklichkeitsverfahren verständigt. Dies bedeutet, dass die Aufgabenbeschreibungen schon im Antragsstadium von den Wirtschaftspartnern auf Unbedenklichkeit hin durchgesehen werden. Dadurch wird es gelingen, Konflikte mit der regionalen Wirtschaft zu vermeiden.

Sachsen ist bei der Umsetzung dieses Programms auf einem guten Wege. Im Mai ist die Förderung durch den Freistaat angelaufen. Sechs Landkreise haben sich gleich von Anfang an beteiligt. 40 Beschäftigungsverhältnisse konnten beginnen. Aktuell haben wir 245 bewilligte Maßnahmen.

Frau Lay muss gerade telefonieren; ich sage es ihr trotzdem.

(Caren Lay, Linksfraktion: Ich höre Ihnen trotzdem zu!)

Wir haben natürlich viel mehr Anträge, die momentan vom Bundesverwaltungsamt in Köln abgearbeitet werden müssen.

Mittlerweile – im Juni – sind elf Landkreise dabei. Dort wurden 66 neue Arbeitsplätze gefördert. Für Juli rechnen wir mit einer wesentlich höheren Zahl. Natürlich wissen wir, dass diese Zahlen – gemessen an den 6 300 mögli

chen Stellen – noch gering sind. Aber es ist eine alte Erfahrung: Arbeitsmarktprogramme laufen langsam an. Das werden wir auch hier beobachten.

Das hat Ursachen. Die Förderung durch den Bund kam für die meisten Gemeinden, Städte und Landkreise recht unvermittelt. Dadurch konnten sie in ihren Stellenplänen nicht Vorsorge treffen. Das haben die meisten förderfähigen Regionen mittlerweile nachgeholt oder es wird in den nächsten Wochen passieren. Ich rechne damit, dass wir im Herbst höhere Eintrittszahlen als bisher verzeichnen werden; denn ich bin mir sicher, dass weitere Regionen nachziehen werden und damit langzeitarbeitslosen Menschen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt einräumen. So kommt der soziale Arbeitsmarkt voran. Das Ziel, welches wir erreichen wollen, lohnt in jedem Fall die Mühe. Der Bund hat in diesem Fall die Förderbedingungen gesetzt. Wir haben mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales verabredet, ergänzend zu fördern.

Nun will uns die Fraktion DIE LINKE auffordern, mit dem Bund etliche Punkte der Förderbedingungen und der Vereinbarung nachzuverhandeln. Wir sollen „eine den Realitäten in Sachsen angepasste Nachjustierung des Bundesprogramms“ mit folgendem Inhalt erreichen: Der Bundesanteil an der Finanzierung der Arbeitsplätze soll auf mindestens 60 % der jeweiligen ArbeitnehmerBruttoarbeitsentgelte erhöht werden, damit die Kommunen finanziell entlastet werden. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Linksfraktion, wenn Sie einmal genau nachrechnen und mit den Förderbedingungen des Bundes, die seit Anfang Januar 2008 im Internet nachlesbar sind, vergleichen, werden Sie sehen, dass der Bund bereits 70 % oder – im Fall der über 50-Jährigen – 80 % des Arbeitnehmer-Bruttoarbeitsentgelts beisteuert. Sie wollen auf 60 % erhöhen! Ich weiß nicht, wie Sie sich das vorstellen. Jedenfalls würden wir mit dieser Ihrer Forderung, wenn wir sie in Berlin vorbrächten, wahrscheinlich nicht recht ernst genommen.

Das Gleiche gilt für Ihre Forderung, „verbindliche Regelungen über die Leistung der entsprechenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für alle auf der Grundlage des Bundesprogramms bei den Kommunen Beschäftigten für die Dauer ihrer Beschäftigung“ zu erreichen. Auch diese Ihre Forderung geht völlig ins Leere; denn sämtliche Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem Bundesprogramm Kommunal-Kombi gefördert werden, sind selbstverständlich regulär sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Auch dies ist seit Anfang des Jahres veröffentlicht.

Zu Ihren übrigen Forderungen, was wir nachverhandeln sollen, sage ich: Ich halte es nicht für günstig – und zwar prinzipiell nicht –, über ein bestehendes Förderangebot, welches bundesweit für alle förderfähigen Regionen gilt, immer und immer wieder nachverhandeln zu wollen. So macht man sich irgendwann unglaubwürdig.

(Beifall des Abg. Thomas Colditz, CDU)

Wir möchten der Bundesregierung ein solider und berechenbarer Partner bleiben und mit ihr gemeinsam das Ziel verfolgen, langzeitarbeitslose Menschen über den geförderten Arbeitsmarkt wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Daran halten wir fest.

Schließlich wird in dem Antrag die Staatsregierung aufgefordert, „gegenüber der Bundesregierung auf eine Änderung der Kriterien hinzuwirken, damit alle sächsischen Gemeinden, Städte und Landkreise als förderfähige Regionen“ den Kommunal-Kombi in Anspruch nehmen können. Das entscheidende Kriterium dafür, ob eine Region förderfähig ist oder nicht, hat die Bundesregierung festgelegt: Die durchschnittliche Arbeitslosenquote zwischen August 2006 und April 2007 betrug 15 % oder mehr. Dies betrifft in Sachsen 21 von 29 Landkreisen und kreisfreien Städten – ich füge hinzu: natürlich vor der Funktional- und Verwaltungsreform. Daran wird deutlich, dass wir innerhalb des Freistaates Sachsen durchaus recht unterschiedliche Arbeitsmarktsituationen haben. In der Landeshauptstadt Dresden, im Landkreis Meißen und im Landkreis Kamenz, im Landkreis Döbeln und im Vogtlandkreis sieht es eben etwas anders, etwas besser aus als anderswo.

Natürlich ist uns klar: Auch in den Regionen mit einem günstigeren Arbeitsmarkt gibt es Langzeitarbeitslose und auch sie verdienen Förderung. Das findet eben auch statt. Nur ist das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ kein Allheilmittel, sondern es ergänzt die Arbeitsmarktinstrumente der Bundesagentur für Arbeit. In den nicht förderfähigen Regionen – acht Kreisen – können alle Instrumente der Bundesagentur für Arbeit umfangreiche Anwendung finden. Die Agenturen für Arbeit und die Träger der Grundsicherung, also die ARGEn, und die kommunalen Ämter für Beschäftigung können insbesondere auch von dem § 16a SGB II Gebrauch machen, dem Beschäftigungszuschuss. Der Beschäftigungszuschuss kann als Finanzierungsinstrument zum Arbeitsentgelt eingesetzt werden. Arbeitgeber können zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit einen Beschäftigungszuschuss erhalten. Er dient wie der Kommunal-Kombi zum Ausgleich zu erwartender Minderleistungen des Arbeitnehmers. Daneben kann man einen Zuschuss zu sonstigen Kosten erhalten.

Eine den Kommunal-Kombi begleitende Möglichkeit der Qualifizierung für die im Rahmen des Bundesprogramms Beschäftigten ist sinnvoll. Deshalb prüfen wir auch die Möglichkeit, solche Maßnahmen mit Landes- und ESFMitteln zu fördern. Wir sensibilisieren mögliche Bildungsträger für diese Aufgaben. Hier sind wir auf einem guten Weg.