andere Seite eröffnete uns Frau Pieper bereits vor zwei Jahren, indem sie die Diskussion mit dem Vorschlag bereicherte, das Arbeitsrecht so auszuhebeln, dass der Kündigungsschutz erst ab 20 Mitarbeitern gilt oder zugunsten von Abfindungsregelungen ganz wegfällt. Mixt man diese Aussage mit der Forderung des ehemaligen Hamburger Bürgermeisters Klaus von Dohnanyi nach Billiglöhnen im Osten, so erhält man einen bitteren frühkapitalistischen Cocktail, der dem einen oder anderen in den Kopf steigt, der Mehrheit aber gehörig auf den Magen schlägt.
Meine Damen und Herren! Machen wir uns doch einmal die Mühe und führen die Diskussion um die Aushöhlung des Arbeitsrechtes mit dem ebenfalls aktuellen Thema Fachkräftemangel zusammen. Was werden denn gut ausgebildete Fachkräfte wohl machen, wenn sie zwischen unsicheren und schlecht bezahlten Jobs im Osten und ordentlich entlohnter Arbeit im Westen wählen können? Na, 95 % entscheiden sich wie wir alle: vernünftig, nämlich ökonomisch und zum eigenen Nutzen. Eine ostdeutsche Niedriglohnzone löst die Probleme deshalb nicht. Darum ist die Aushebelung des Arbeits- und Sozialrechtes mit uns Bündnisgrünen nicht zu machen.
Meine Damen und Herren! Ernst nehmen sollten wir im Rahmen dieser Diskussion aber auch die Einwände aus den alten Bundesländern, besonders aus den Geberländern. Dass dort niemand glücklich ist, wenn im selben Land quasi vor der Haustür andere Regeln herrschen und darum Unternehmen eventuell abwandern, dürfte keinen verblüffen. Gleiches Recht für alle wäre dann nur noch eine leere Phrase. Nein, meine Damen und Herren, fast 20 Jahre nach der Wiedervereinigung soll die staatliche Hilfe nicht mehr nach der Himmelsrichtung, sondern nach dem Erfordernis zukunftsfester Entwicklung vergeben werden. Wir Bündnisgrünen befürworten ausdrücklich Modellprojekte in ausgewählten Gebieten, in denen alternative Regeln der Wirtschaftsförderung probiert und neue Wege betreten werden können. Aus Ostdeutschland eine frühkapitalistische Spielwiese zu machen, lehnen wir doch entschieden ab, genauso wie diesen vorliegenden Antrag.
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Zwei Fraktionen haben avisiert, dass sie die allgemeine Aussprache weiterführen möchten. Die CDU, Herr Prof. Bolick? – Nein. Die Linksfraktion? – Herr Zais von der Linksfraktion, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion hat hier viel Polemik aufgeworfen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Kollegen Weichert, der sehr ernste Ausführungen gemacht
Zum Ersten. Die Investitionszulage ist richtig. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass ihr Einsatz so zu prüfen ist, dass damit wettbewerbsfähige Arbeitsplätze entstehen. Diese gehen nur über Bildung und Innovation. Das ist richtig.
Das Zweite, worauf ich besonders eingehen möchte, ist noch einmal die Position der Linken zum FDP-Antrag. Hier habe ich Verständnis. Schade natürlich nur um ein CDU-Parteiprogramm, auch wenn es erst einmal ein Entwurf ist und diskutiert wird. Wer sich so einen Partner an die Seite holt, der muss auch damit rechnen, dass er getrieben wird. Die Flexibilisierung und die Tarifauflösung sind ja bei der CDU niedergeschrieben. Da ist es schon das Recht der FDP, darauf hinzuweisen, indem sie sagt: Wir wollen das ganz, ganz sicher machen; „Tarifverträge braucht Ostdeutschland nicht, das hemmt uns!“ – so die Losung.
Dazu kann ich nur sagen: Mit uns als Linksfraktion nicht! Auch an Sie gerichtet, Herr Schmalfuß: Die Föderalismuskommission tagte jüngst und wird erst im Oktober einen Abschlussbericht bringen. Was das mit der GAFörderung zu tun hat, bleibt mir ein Rätsel. An das Präsidium gewandt: Wieso kommt überhaupt dieser Antrag?
Es geht nämlich nicht um irgendwelche schnelleren Investitionsplanungen und Verfahren in dieser Föderalismusreform. Woher haben Sie diese abweichenden Regelungen genommen? Es geht schließlich um die Senkung von Normen, Umweltstandards und Sozialstandards. Das wird in dieser Kommission beraten, und deshalb ist es völlig unsinnig, hier zu beraten, zumal Herr Oettinger und Herr Struck als Leiter diesen Abweichungsregelungen eine Absage erteilt haben – eine Polemik, die damit aufgekommen ist, anzuzetteln, aber eigentlich schon erledigt ist, bevor wir mit dem Reden begonnen haben.
Bei diesem Sachstand verstehe ich nicht, warum Sie als FDP. ihn nicht wahrhaben wollen Ich weiß auch nicht, warum Sie das mit dem Wahlprogramm der CDU von 2005 verbinden. Eine Beratung, die 398 Seiten eines Protokolls hatte, hat für eine ganze Seite diese Abweichungsregelungen geopfert.
Herr Schmalfuß, sollten Sie noch einmal das Wort ergreifen, dann begründen Sie bitte einmal, wie Sie sich vorstellen – das sind Sie uns schuldig geblieben –, dass Sachsen durch Deregulierung und Öffnungsklausel einen Fortschritt erreichen wird. Führen Sie das bitte einmal aus. In Ihrem Antrag vertreten Sie einen Wettbewerbsföderalismus, der jeden Schutz der Arbeitnehmer infrage stellt. Sie vergessen aber, dass Wettbewerb, auch der zwischen den Ländern, immer heißt: Dein Recht ist auch mein Recht. Deregulierung und Öffnungsklausel, Herabsetzen von Standards und Umweltnormen in der Öffentlichkeit werden vom Bürger nicht hingenommen, weder bei den bevorstehenden IG-Metall-Tarifen im Herbst – daran können Sie sich dann beteiligen – noch im nächsten Jahr bei den anstehenden Wahlen in Sachsen.
Um es kurz zu machen: Bevor Sie hier im Landtag waren, gab es schon einmal eine Variante über Öffnungsklauseln und Deregulierungen. Hervorgetan hat sich der damalige Wirtschaftsminister Herr Gillo. Wir haben uns schon damals gestritten, als Sie noch richtigerweise – das will ich hier auch erwähnen – Wähler gesammelt haben mit solchen Losungen, die ich noch heute für richtig halte: „In jedem Dorf eine Schule“ oder „Bürgergeld statt Hartz IV“. Sie sollten das weiter tun, anstatt hier wieder eine neue Öffnungsklauseloffensive zu starten. Ist Herr Gillo hier? –
Ja. Lassen Sie es sich immer wieder sagen, dass Herr Gillo an seiner Öffnungsklausel gescheitert ist. Ich bin es satt, schon wieder eine solche Deregulierungskampagne hinzunehmen. Ich bin mir auch sicher, dass es sie so nicht gibt, wenn ich das Papier der CDU lese. Da gibt es schon ganz andere Töne, dass man den Bruttolohn, den Nettolohn an die Produktivität koppeln, natürlich in Sachsen steigern muss, weil wir, wie Herr Weichert sagt, Ingenieure brauchen. Ihnen ist unser Fachkräftemangel nicht entgangen. Sie hier zu behalten kann nur erreicht werden, wie Herr Weichert sagte, wenn sie hier ein Leben führen können und mit Tatkraft, Erfindergeist und Gründergeist auch einen Lohn erhalten, mit dem sich hier in Sachsen leben lässt.
Wir haben 1,5 Millionen Menschen verloren. Eine ganz lakonische Bemerkung: Es waren meist die falschen. Es sind die gegangen, die gut ausgebildet waren und woanders ihr Leben mit anderen Standards wesentlich besser führen können. Das ist die Herausforderung für die Wirtschaftspolitik, die in Sachsen verändert werden muss.
Geben Sie uns eine Antwort, wie Sie das anpacken wollen. Sehen wir einmal davon ab, dass Herr Bolick immer gern meint, aufgrund Ihres Prinzips des Heuerns und Feuerns sei die Entwicklung der Wirtschaft in Sachsen eine Erfolgsstory. Er war aber in seinem Mittelteil sehr ehrlich: Wir haben Aufholbedarf bei den verfügbaren Einkommen, wir haben die meisten Leiharbeiter, die bei gleicher Arbeit alle weniger verdienen, wir haben drohende Altersarmut, schwere und anhaltende Jugendarbeitslosigkeit.
Und, Herr Schmalfuß, auch das ist Wirtschaftspolitik: Wir haben nur knapp 8 % der Beschäftigten, die in den Unternehmen an gewinnabhängigen Einkommensbestandteilen beteiligt sind. Ich stelle an unsere Unternehmer die Forderung, diese Gewinnbeteiligung zu erhöhen. Dann ist es für Sachsen und auch für den Einsatz der Investitionszulage, dem wir unser Ja geben, ein richtiger Weg.
noch ein paar Anmerkungen zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD machen. Die sächsische Wirtschaft hatte in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen eine hohe Wachstums- und Investitionsdynamik zu verzeichnen. Ungeachtet dieser Fortschritte gibt es jedoch weitgehend Konsens darüber, dass der Aufbau eines leistungsfähigen Kapitalstocks in der sächsischen Industrie noch nicht abgeschlossen und daher weiterhin eine Investitionsförderung in nennenswertem Umfang erforderlich ist. Einen wesentlichen rechtlichen Rahmen dazu bildet das Investitionszulagengesetz. Während wir mit dem grundsätzlichen Anliegen Ihres Antrages, meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und SPD, übereinstimmen, gibt es jedoch einige irritierende Punkte.
Seit Anfang des Jahres gibt es einen Entwurf zum Investitionszulagengesetz. Kürzlich wurde der Bundeshaushaltsplan 2009 und der Finanzplan des Bundes 2008 bis 2012 vorgestellt, wodurch auch der prinzipielle Rahmen für Investitionen gesetzt ist. Nach derzeitigem Informationsstand wird das Bundeskabinett noch im Juli das Investitionszulagengesetz verabschieden. Insofern kann man sich schon fragen, warum dieser Antrag erst jetzt zur Diskussion gestellt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und SPD.
Aber ich will diesen zeitlichen Aspekt nicht überbetonen. Lassen Sie mich daher ein paar inhaltliche Punkte Ihres Antrages ansprechen. Zum einen hätten wir inhaltlich etwas mehr Realitätssinn erwartet statt das starre Festhalten an dem gegenwärtig praktizierten Förderszenario, wie Sie dies bei Antragspunkt 3 fordern – was übrigens nicht konsistent mit Punkt 2 ist, in dem Sie von einer Vereinfachung der Fördersätze sprechen; was immer dies auch sein mag. Denn sosehr wir uns dieses Vorgehen vielleicht auch wünschen – langfristig werden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abnehmen, und diese Entwicklung muss sich bereits heute in der Ausgestaltung der Förderung zeigen. Nur mit einer degressiven Förderung wird man den Unternehmen ein deutliches Signal geben und bei ihnen ein entsprechendes Anpassungsverhalten bewirken.
Um den Herausforderungen rückläufiger Fördermittel zu begegnen, muss zudem nach unserer Ansicht bei der Investitionsförderung eine Umstellung von Zuschüssen auf Nachrangdarlehen erfolgen, um die Rückzahlbeträge dann in einem revolvierenden Fonds nach dem Jahr 2013 zu binden. Auch in diesem Zusammenhang hätten wir uns bei Ihrem Antrag etwas mehr Weitblick gewünscht.
Abschließend hätte ich mir in Ihrem Antrag eine Positionierung dahin gehend gewünscht, Herr Bolick, welche Förderschwerpunkte die Wirtschaftspolitik in Sachsen vor dem Hintergrund abnehmender Mittel in Zukunft setzen möchte. Einen aktuellen Anlass hätte in diesem Zusammenhang die Neuklassifizierung der Wirtschaftszweige durch das Statistische Bundesamt geboten.
Die Bestimmungen des Investitionszulagengesetzes 2007 knüpfen an die Tatbestandsmerkmale „verarbeitendes Gewerbe“, „produktionsnahe Dienstleistungen“ sowie
„Beherbergungsgewerbe“ an. Durch die formalistische Neuordnung verlieren einige Wirtschaftszweige wie beispielsweise bestimmte Handwerksbereiche und die Recyclingbranche ab dem 1. Januar 2009 ihre Förderfähigkeit. Im Zusammenhang mit den Punkten 4 und 5 Ihres Antrages hätte auch dieser Aspekt thematisiert werden müssen. Allerdings bleiben Sie auch da im Ungefähren. Es ist nach Meinung der FDP-Fraktion schon wichtig, beispielsweise die Förderfähigkeit von Hotelbauten zu diskutieren. Dieser Diskussion entziehen Sie sich mit Ihren Antragsforderungen jedoch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die FDPFraktion misst dem Antragsthema der CDU und der SPD eine große Bedeutung zu. Allerdings ziehen wir daraus andere bzw. weitergehende Konsequenzen.
Danke schön. – Das war die Aussprache der Fraktionen. Herr Jurk, Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte war ja durchaus lebendig und leidenschaftlich und ich halte sie auch für notwendig. Sie kommt auch genau zur richtigen Zeit; deshalb mein Dank an die Koalitionsfraktionen, denn wir stehen vor wichtigen Entscheidungen. Ich sage sehr deutlich: Die Zulage hat uns im Freistaat Sachsen massiv und stark geholfen; gemeinsam mit der GA hat sie unser wirtschaftliches Wachstum gefördert. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung dafür, dass der Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2019 nach Auslaufen der Solidarpaktmittel auf eigenen Füßen stehen kann. Übrigens auch einen herzlichen Dank an all diejenigen, die die Beschlüsse dazu gefasst und diese Steuererleichterungen möglich gemacht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte ist auch deshalb für einen Wirtschafts- und Arbeitsminister wichtig, weil wir alle Klarheit darüber haben wollen, wie es nach 2009 weitergeht. Ich habe bei vielen Investorengesprächen vernommen, welche Planungen sie auch über das Jahr 2009 hinaus haben. Dabei geht es nicht nur um mehrjährige Investitionen, sondern auch darum, dass man Planungssicherheit für einen mittelfristigen Zeitraum haben will. Wir brauchen jetzt die richtigen Entscheidungen, die uns im Freistaat Sachsen bei der Wirtschaftsförderung weiterhelfen.
Deshalb bin ich froh darüber, dass SPD und CDU kürzlich auf Bundesebene Beschlüsse gefasst haben, die den Erhalt der Investitionszulage bis zum Jahr 2013, also quasi parallel mit der Förderperiode der Europäischen Union, vorsehen und – was besonders wichtig ist – auch die Beibehaltung der Förderhöhe in der Gemeinschafts
Deshalb sind die klaren Bekenntnisse sowohl von Wolfgang Tiefensee als dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer zur Investitionszulage wichtig als auch die Worte von Bundeskanzlerin Merkel, die am 30. Juni 2008 in Halle die Verlängerung der Investitionszulage bis 2013 sowie die Fortführung der Investitionszuschüsse angekündigt hat. Damit gibt es eine breite Basis im Bund, die sich für die Fortführung der Investitionszulage einsetzt. Ich sage es sehr deutlich – Herr Brangs hatte den FAZ-Artikel heute hier vorgetragen –: Wir haben nicht nur Freunde und wir müssen viel Überzeugungsarbeit leisten. Deshalb ist es keine Farce, heute diese Debatte zu führen. Frau Mattern war insofern konsequent, als sie die Debatte schnell wieder verlassen hat.
Gut, dann möge sie Herrn Brangs suchen, das mag ja sein, Herr Hilker. Hätten Sie uns den Zwischenruf erspart und hier einen konstruktiven Beitrag geliefert – im Gegensatz zu Frau Mattern –, wäre es besser gewesen.
Warum ist die Debatte gerade heute wichtig? Unmittelbar nach der Sommerpause wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und im Dezember soll das Gesetz verabschiedet werden, damit die Unternehmen noch in diesem Jahr – das ist besonders wichtig – Rechtssicherheit bekommen.
Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist zunächst ein Etappensieg, ein Teilerfolg unserer bisherigen Bemühungen; doch noch ist die „Tour de Finance“ nicht gewonnen. Wir werden auch in den nächsten Monaten wachsam sein müssen, um den Erfolg über die Fortführung der Investitionszulage und der Gemeinschaftsaufgabe nicht zu gefährden.
Die Bundesregierung plant eine jährliche Abschmelzung der Fördersätze beider Investitionszulagen. Weiterhin soll die für Sachsen besonders wichtige Grenzlandförderung entfallen. Ich bekenne offen, dass es dazu noch Gesprächsbedarf gibt. Sinn der Fördersätze ist es, einen Anreiz für Investitionen zu schaffen. Deshalb muss genau hingeschaut werden, wie die Staffelung der Fördersätze ausfällt und ob die Fördersätze noch geeignet sind, Wirkungen für mehr Investitionen zu entfalten. Wir haben bisher stets darauf hingewiesen, dass – falls das Investitionszulagengesetz zum Ende des Jahres 2009 auslaufen würde – drastische Einschnitte bei der Regionalförderung in den neuen Ländern drohen, die aufgrund der immer noch großen Differenzen in der Wirtschaftskraft zwischen den Regionen Ost- und Westdeutschland eben nicht gerechtfertigt sind.
Die bisherige Regionalförderung, Investitionszulage- und Zuschussförderung im Rahmen der GA hat sich bestens
bewährt. Die Investitionszulage als ein transparentes Förderinstrument mit Rechtsanspruch ist mit relativ geringem Verwaltungsaufwand umsetzbar. Das ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Sie gewährleistet für viele kleinere Investitionsvorhaben eine Grundförderung in den Gebieten mit strukturellen Nachteilen. Die Investitionszulage wird für regional bedeutsame Investitionsvorhaben durch die GA zielgerichtet ergänzt. Im Rahmen der GA erfolgt eine Förderung von Investitionsvorhaben von Unternehmen, die mit einem überregionalen Absatz ihrer Produkte und Dienstleistungen dazu beitragen, die Einkommen der Region zu erhöhen. Bei dieser Förderung sind die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ein wichtiges Kriterium. Bei der GA erfolgt unabhängig von der Himmelsrichtung eine Förderung von Investitionen in den strukturschwächsten Gebieten, die mit deutschlandweit einheitlichen Kriterien ermittelt werden. Es ist übrigens auch wichtig deutlich zu machen, dass man zielorientiert fördert.
In der Vergangenheit haben wir gesehen, dass Regelungen mit kurzer Laufzeit starke Brüche in der Förderung mehrjähriger Vorhaben verursachen. Umso erfreulicher ist es, dass nach den bereits bekannten Eckpunkten der Anschlussregelung zur Investitionszulage mit mehrjährigen Investitionsprojekten keine abgestuften Fördersätze gelten sollen, sondern dass das gesamte Projekt mit dem Fördersatz gefördert werden soll, der bei Beginn des Realisierungszeitraumes gilt. Das gibt den Unternehmen Sicherheit und verhindert wirtschaftlich unvernünftige Vorzieheffekte, wie sie bei der auslaufenden Förderung immer wieder auftreten. Um die Rechtssicherheit und Effektivität der Investitionszulage zu erhöhen, haben wir uns stets für eine mehrjährige Verlängerung dieser Förderung eingesetzt, die den europäischen StrukturfondsFörderperioden entspricht. Es geht also um eine klare Regelung bis zum Ende der laufenden Strukturfondsperiode im Jahr 2013.