Damit aber nicht genug. Für Schwerbehinderte gilt der Abs. 7 sogar als allgemeine Härtefallklausel. Das heißt, auch diese ist in das Verfahren hineinverhandelt worden.
Nun kommt zusätzlich das Schmankerl, das uns als Sozialdemokraten natürlich besonders freut: dass wir einen globalen Ausschluss von Kündigungen erreichen konnten, nämlich von drei Jahren. Wenn man sich einmal anschaut, wo ein solcher Kündigungsschutz bei vergleichbaren Debatten in der Bundesrepublik – auch mit Beteiligung der Linken an der Regierung – vereinbart worden ist, dann stellt man fest: Eine solche Regelung gibt es deutschlandweit nirgendwo.
Dass uns das ein wenig Kraft gekostet hat und wir dabei Überzeugungsarbeit leisten mussten, können Sie sich vorstellen. Aber es ist ja manchmal nicht schlecht, wenn man einen Gewerkschafter hat, der an der Verhandlung teilnimmt.
Als Nächstes frage ich Sie ernsthaft: Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, selbst in der Regierung gewesen wären, hätten Sie dann auch eine solche Priorität gesetzt? Hätten Sie dann auch genau die von mir eben zitierten Standards und den Kündigungsschutz als oberste Priorität gesetzt? Wir als Sozialdemokraten haben das getan, und ich hoffe, dass es anerkannt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Richtig ist auch: Beim Vollzug und bei der Umsetzung dieses Gesetzes ist es natürlich so, dass wir an der einen oder anderen Stelle Probleme haben. Das will ich nicht verniedlichen. Das ist der SPD-Fraktion bewusst, und es gibt auch keinen Grund, dies in Abrede zu stellen. Natürlich ist bei dieser Regelung nicht das Optimum erreicht worden, und ich bin der Auffassung, dass wir das Ganze durch eine tarifvertragliche Gestaltung dieses Prozesses auf ein erheblich anderes Niveau hätten heben können.
Dadurch hätten wir viele Problemlagen vermieden. Dass es dazu nicht gekommen ist – wir als SPD haben es immer gefordert; und ich glaube, nun kommt kein Zwischenruf des Kollegen Bandmann –, haben jedoch andere zu verantworten.
Aber dass wir eine Reform haben, die die Interessen der Beschäftigten völlig ausblendet, so wie uns jetzt der Berichtsantrag weismachen will, davon kann natürlich überhaupt keine Rede sein.
Wir haben als Gesetzgeber einen Rahmen vorgegeben. Der Vollzug muss daneben natürlich gesondert bewertet werden. Ich habe selbstkritisch eingeräumt, dass es an der einen oder anderen Stelle Klärungsbedarf gibt. Das wird im laufenden Verfahren getan. Das eine oder andere ist nicht optimal verlaufen; aber hinter den Kulissen – ich nannte bereits das Beispiel Vogtland – ist vieles geschehen, das in Einzelfällen immer für die Beschäftigten ausgegangen ist.
Ein Hinweis zum Schluss: Kollege Martens hat in seiner Einbringung des Antrages davon gesprochen, dass es bei den Vermessern immer noch eine hohe Anzahl ungeklärter Situationen gebe. Nach meinem Kenntnisstand – der Innenminister wird sicher gleich darauf eingehen, davon gehe ich aus – sprechen wir noch über drei Härtefälle, und ich meine, dass diese drei Konflikte in der nächsten Zeit gelöst werden. Ich denke, diese Zahl zeigt deutlich, dass
Über das Thema des engen Zeitkorsetts kann man in der Tat an der einen oder anderen Stelle eine andere Auffassung vertreten. Man hätte natürlich auch darüber sprechen können, ob wir – auch mit Blick auf das Haushaltsjahr – einen Übergang zum 1. Januar 2009 realisiert hätten. Dies ist auch andiskutiert worden, und wir haben Pro und Kontra abgewogen. Letztendlich ist die Entscheidung gefallen, einen anderen Weg zu gehen. Auch wenn man den 1. Januar nicht gewählt hat, denke ich, dass der Vollzug des Personalüberganges weitgehend reibungslos verlaufen wird, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Insofern möchte ich abschließend sagen: Ich denke, dass sich der Antrag der FDP von selbst erledigt; denn die FDP entdeckt zwar das Herz für die Beschäftigten, aber wenn es dann konkreter wird und es darum geht, zum Beispiel über das Thema Kündigungsschutz zu diskutieren, sind Sie der Vorreiter für die Deregulierung und die Abschaffung von gesetzlichen Kündigungsfristen. Sie sind der Auffassung, dass zusätzliche Arbeitnehmerrechte im Betriebsverfassungsgesetz abgebaut werden sollen, und ich denke, dass Sie nicht die Hüter der Interessen der Beschäftigten sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht jetzt schnell, denn die Initiative der FDP kommt nach Ansicht der NPD-Fraktion zu einem völlig falschen Zeitpunkt. Die Verwaltungsreform ist längst – übrigens gegen die Stimmen der NPDFraktion – beschlossen worden und eigentlich in vollem Gange.
Die abschließende Umsetzung vieler Punkte in Ihrem Antrag obliegt letztendlich den neuen Landkreisen. Deshalb sollten Sie sich mit Ihrem Auskunftsbegehren nicht an die Staatsregierung wenden, sondern Ihre Kreistagsfraktionen bitten, sich der Sache anzunehmen. Auch nach den Kreistagswahlen sind Sie überall im Land gut vertreten. Somit dürfte das für Sie kein Problem darstellen.
Mit ist völlig unklar, was Sie mit Ihrem Berichtsbegehren bezwecken. Die umfangreichen Auskunftswünsche blockieren zum gegenwärtigen Zeitpunkt höchstens die noch mit der Reform betrauten Mitarbeiter im Innenministerium. Einen praktischen Zweck kann ich darin nicht erkennen. Glauben Sie im Ernst, dass die Verwaltungsreform dadurch besser wird, indem die Staatsregierung nach deren Vollzug dem Landtag umfangreich darüber berich
tet? Eher kann der Bericht nicht erfolgen, denn erst nach der parlamentarischen Sommerpause – also nach dem Vollzug – findet die nächste planmäßige Landtagssitzung statt.
Der Antrag kommt zum völligen Unzeitpunkt. Ein Eingehen auf Details dieses Antrages erübrigt sich somit, weil die Gesamtrichtung nicht stimmt. Nein, dieser Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt schlicht und einfach überflüssig. Wir als NPD-Fraktion werden deshalb diesen Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Monat vor Inkrafttreten der Verwaltungsreform liest man in der Presse vom Kampf gegen das Computerchaos und der verzweifelten Suche nach Lösungen durch die Kommunen für das Problem, dass in manchen Kreisen keine Versorgungsärzte tätig sein werden.
Es wurden erhebliche Bearbeitungsrückstände auf staatlicher Ebene bekannt, die bis zum 1. August 2008 abgearbeitet werden müssen oder eines finanziellen Ausgleichs für den Mehraufwand der Kommunen, etwa durch Inanspruchnahme von Leiharbeitnehmern, Neueinstellungen oder Umschulungen, bedürfen.
Geradezu skandalös finden wir es aber, dass bis heute keine Immissionszuständigkeitsverordnung vorliegt. Zur Erinnerung für diejenigen, die sich damit nicht befasst haben: Der Übergang von Zuständigkeiten im Bereich des Immissionsschutzes wird durch eine Änderung der entsprechenden Verordnung realisiert. Das Reformgesetz enthält bisher hauptsächlich Regelungen zum Informationsfluss zwischen den Behörden.
Wann hält es denn die Staatsregierung für erforderlich, ihre Mitarbeiter darüber zu informieren, was sie ab 1. August 2008 überhaupt zu tun haben?
„Die Staatsregierung geht davon aus, dass zum 1. August 2008 der Personalübergang und die Arbeitsfähigkeit bei den kommunalen Körperschaften gewährleistet sind.“ – So antwortet die Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage von Herrn Pellmann.
Das ist nicht glaubwürdig. Diesen Satz müssen Sie, bitte, hier und heute untermauern, Herr Staatsminister Buttolo. Herr Jacob vom Landkreistag wurde noch letzte Woche in der Presse mit dem Satz zitiert: „In jedem Landratsamt werden andere Fachleute gebraucht. Das deckt sich nicht immer mit dem Personal, das zu uns kommt.“ Wenn allein in den Ämtern für Familie und Soziales sowie den nachgeordneten Behörden 15 Auflösungsverträge geschlossen und zwei Arbeitsverträge gekündigt wurden – so die Antwort auf eine Kleine Anfrage von Herrn Pellmann –, führt dies dazu, dass vier Landkreise oder kreisfreie
Ähnliche Beispiele gibt es aus der Umweltverwaltung. Welche Landkreise haben das Nachsehen? Mit welchen Folgen? Wird dann mal ad hoc ein Jurist zum Sozialarbeiter oder zum Wasserbauingenieur umgeschult? Kommunen werden dadurch vor die Entscheidung gestellt, Qualitätskriterien zu senken, wenn sie das ohne viel Gegenwehr tun können. In anderen Bereichen, etwa bei umweltfachlichen Genehmigungsverfahren für Wirtschaftsunternehmen, werden sie Sachverstand teuer einkaufen müssen.
Mitarbeiterbeteiligungen reduzierte die Staatsregierung auf eine Vereinbarung mit den Hauptpersonalräten, wie bereits ausgeführt. Dieses Konstrukt wurde vom Verwaltungsgericht Dresden zu Recht gekippt.
Ich erinnere daran, dass die Koalition immer wieder auf die von ihr besetzte Lenkungsgruppe ohne Beteiligung der Opposition verwiesen hat, die doch den Personalübergang hervorragend vorbereitet habe. Die Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Mitarbeitervertretungen füllen ganze Ordner. Auch die Anhörungen im September letzten Jahres lassen auf das glatte Gegenteil schließen. Die Koalition hat die Verwaltungsreform schlicht und einfach durchgedrückt.
Die Staatsregierung wird wahrscheinlich darauf verweisen, dass von Einzelnen kaum Rechtsmittel gegen Übergabeverfügungen eingelegt wurden. Das ist nun wirklich kein geeigneter Gradmesser für das Gelingen einer Reform. Seinen Arbeitgeber verklagt man eigentlich nur dann, wenn das Vertrauensverhältnis ohnehin schon gestört ist. Ansonsten tut man dem Arbeitsverhältnis eine solche Belastungsprobe nicht an.
Zum Antrag der FDP-Fraktion im Einzelnen. Mehr als die Frage, ob zwischenzeitlich Klarheit hinsichtlich des übergehenden Personals herrscht, interessiert meine Fraktion die konkrete Verteilung des Personals. Ebenso reicht es uns nicht aus zu erfahren, wann die Kommunen darüber informiert wurden, welches Personal übergeht, sondern welche konkreten Einflussmöglichkeiten sie hatten. Schließlich ist im Gesetz Einvernehmen zwischen Kommunen und Staatsregierung vorgesehen und nicht die bloße Entgegennahme der vom Freistaat entsandten Mitarbeiter.
Auskunft zu diesen Fragen erwarten wir von der Staatsregierung zum heutigen Tag in Beantwortung unserer Kleinen Anfrage vom 12. Juni. Herr Kollege Brangs, hören Sie bitte zu: Wir haben das getan, wozu Sie heute aufrufen. Wir haben Kleine Anfragen gestellt, befürchten allerdings, dass die Staatsregierung antworten wird, dass sie nichts davon weiß und diese Probleme nicht kennt.
Darüber hinaus ist uns bereits bekannt, dass keine Mitarbeiterbeteiligung stattgefunden hat. Ein Bericht der für die
Die Forderungen, die Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, im zweiten Teil an die Staatsregierung stellen, sind sehr selektiv. Offensichtlich wurden sie von Ihnen so ausgesucht, dass sie Ihren Traumkoalitionspartner CDU damit nicht allzu sehr ärgern. Die Staatsregierung soll eine Lösung für Härtefälle finden – das ist sicher angebracht. Aber wie die in etwa aussehen soll, das bleibt offen. In der Begründung sprechen Sie von einer Stellenbörse. Dieser Ansatz ist sicher nicht ganz verkehrt; aber ob dadurch gerade Härtefälle vermieden werden, wagen wir zu bezweifeln.