Der Termin für die endgültige Ausgestaltung der Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz ist aufgrund der Vielschichtigkeit der Themen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersehbar. Aber mir wurde gerade gesagt, dass in
Das hat offensichtlich selbst bei Leuten, die zum Beispiel in Staatssekretariaten für Arbeit und Löhne gearbeitet haben, nicht funktioniert.
Meine Damen und Herren! Eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen genügt nicht, um den Einzelnen vor dem Missbrauch seiner Daten wirkungsvoll schützen zu können. Um dies zu erreichen, sind auch Maßnahmen notwendig, die zum einen der Verbesserung der Selbstkontrolle in den Unternehmen und zum anderen der Stärkung des Selbstdatenschutzes der Betroffenen dienen. Anders formuliert: Daten, die ich nicht preisgebe, kann auch niemand missbrauchen.
Ich möchte noch einmal generell auf das Problem zurückkommen. Wir haben die Auffassung, dass wir, wenn wir in der Sächsischen Verfassung ein Grundrecht stehen haben, zur Umsetzung dieses Grundrechts nicht in Berlin arbeiten lassen, das machen wir vielmehr hier. Herr Schowtka, Sie erklären hier, dass sich Herr Schäuble mit dem und dem getroffen hätte und dass damit wieder alles gut wäre. Beim besten Willen, aber so blauäugig kann doch niemand sein!
Für den Einzelnen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte zum Schutz seiner persönlichen Daten ihm garantiert sind und wie er diese gegenüber den Daten verarbeitenden Stellen wahrnehmen kann. Ich habe hier Beiträge aus verschiedenen Medien der Jahre 2002 und 2006. ARD-Online hat seinerzeit geschrieben: „Jedes Jahr werden in Deutschland Milliarden Euro mit dem Handel privater und geschäftlicher Daten verdient.“ Das war am 10.09.2006. Das ist auch in anderen Archiven aus dem Jahr 2002 nachzulesen. Was haben denn Schäuble oder seine Vorgänger im Amt getan, um das zu unterbinden? Das ist doch die Frage.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat deshalb bereits im Jahr 2006 einen Leitfaden für Bürger zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich herausgegeben. Wir werden diesen Leitfaden zu gegebener Zeit aktualisieren.
Der Sächsischen Staatsregierung liegen im Übrigen weiterhin keine Informationen darüber vor, in welchem Umfang die Daten sächsischer Bürgerinnen und Bürger missbraucht bzw. unzulässig weitergegeben wurden.
Die momentane Gesetzeslage dazu, Herr Kollege Schowtka, auf Bundes- und auch auf unserer Landesebene reicht nicht aus, um dem Missbrauch von Daten wirksam zu begegnen. Sonst hätten wir nicht diese Millionen von vagabundierenden Daten. Das ist doch das Problem.
Die Kontrollzuständigkeit für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich liegt seit der Novellierung des Sächsischen Datenschutzgesetzes aus dem Jahre 2007 beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Die beim Datenschutz verbliebene Rechtsaufsicht über den Sächsischen Datenschutzbeauftragten erlaubt es nicht, dieser unabhängigen Kontrollbehörde fachliche Vorgaben zu erteilen und dort vorliegende Erkenntnisse zu erheben. Gleichwohl ist es Ziel der Sächsischen Staatsregierung, im Dialog mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten nach datenschutzrechtlichen Lösungen zu suchen, die dem einzelnen Bürger bestmöglichen Schutz seiner Privatsphäre sichern. Daran werden wir weiterarbeiten, und zwar unabhängig von dem vorliegenden Antrag, um dessen Ablehnung ich Sie hiermit bitte.
Da kann ich beim allerbesten Willen überhaupt nicht erkennen – das sage ich jetzt auch in Richtung des Kollegen Lichdi –, dass wir das nur auf den Missbrauch kommunaler Register verkürzen können.
Sie sagen, dass man den Antrag der Linksfraktion, der sich um ein Bündel von Maßnahmen bemüht, nicht weiter beachten müsste, weil Sie einen Gesetzentwurf eingebracht haben – abgesehen davon, dass wir schwer ahnen konnten, dass Sie einen einbringen würden. So gut funktioniert die Information trotzdem noch nicht. Das ist letzten Endes einfach zu kurz gesprungen.
Besten Dank. Was wir wollen, ist in dem Antrag doch klar aufgeschrieben. Wir wollen, dass der Freistaat Sachsen, die Staatsregierung und der Landtag eine eigenständige, und zwar eine ganz eigenständige konzeptionelle Arbeit entwickeln, eingeschlossen die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger, eingeschlossen eigene Rahmenbedingungen, eingeschlossen die Evaluierung der momentanen Rechtsvorschriften, was passt und was nicht passt, um auf diesem Gebiet der permanenten Verletzung eines wesentlichen Grundrechts, das mit der Würde des Menschen zusammenhängt, voranzukommen.
Danke schön. – Das waren die Darlegungen der Staatsregierung. Gibt es daraufhin noch einmal den Wunsch zur Aussprache? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zum Schlusswort der einreichenden Fraktion. Herr Bartl, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Schowtka, ich schäme mich für vieles, was in der DDR falsch gemacht worden ist, unter anderem auch für die offenkundig nicht flächendeckende Bildung.
Kollege Bräunig, ich muss mich wundern, warum Sie solche riesigen Verrenkungen anstellen müssen, um zu erklären, weshalb Sie dem Antrag, dem Sie gern zustim
men würden, nicht zustimmen dürfen. Sagen Sie doch einfach: „Ich darf nicht – Koalition.“ Da begreift jeder Bürger, wie schwierig Demokratie ist.
Ich bedanke mich sehr und hoffe, dass sich letzten Endes vielleicht dieser oder jener doch noch entscheidet, dem Antrag zuzustimmen. Wenn nicht, Kollege Lichdi, werden wir wohl auch keine Aussicht mit Ihrem Änderungsgesetz haben.
Danke schön. – Das war das Schlusswort, meine Damen und Herren. Herr Dr. Martens von der FDP-Fraktion hat punktweise Abstimmung erbeten. Dann verfahren wir so. Wir haben drei Punkte. Herr Martens, kann ich über die ersten beiden Punkte zusammen abstimmen lassen? – Gut.
Ich rufe die Drucksache 4/13056 auf, Antrag der Linksfraktion, und lasse abstimmen über die Punkte 1 und 2. Wer dem zustimmen kann, der melde sich bitte jetzt. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei keinen Enthaltungen und einer großen Anzahl von Zustimmungen dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe den Punkt 3 auf. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Die Fraktion, die punktweise Abstimmung gefordert hatte, hat sich jetzt enthalten, ansonsten hat sich nichts verändert. Damit ist der Antrag abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Die einreichende Fraktion beginnt, danach die gewohnte Reihenfolge. Herr Delle, bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über das vorliegende Thema, den Ärztemangel in Sachsen, haben wir bereits des Öfteren debattiert. Verschiedene Abgeordnete haben dazu Kleine Anfragen an die Staatsregierung gestellt, die ehemalige Sozialministerin hat auch geantwortet und hier während der Plenardebatten Stellung bezogen.
Wir müssen aber feststellen, dass sich im Grunde genommen nichts zum Besseren gewandelt hat. Es ist leider wie so oft im Parlament: Es wird viel geredet, aber wenig getan. Positive Impulse zur Bekämpfung des Ärztemangels gingen jedenfalls nicht vom Landtag aus. Ein Antrag der PDS vom Anfang der Legislaturperiode versandete letztendlich im Sozialausschuss, ansonsten fanden meist Aktuelle Debatten statt, die bekanntlich nach dem Motto verlaufen: „Schön, dass wir darüber gesprochen haben!“
Nachdem jahrelang der drohende Ärztemangel in Sachsen von der Staatsregierung verdrängt wurde, hat sich die ehemalige Sozialministerin auf einzelnen Gebieten bemüht, der Lage Herr zu werden. Das wollen wir durchaus anerkennen. Was aber bis heute fehlt, ist ein schlüssiges Gesamtkonzept. Wir haben es in unserem Antrag „Maßnahmenplan“ genannt. DIE LINKE sprach im Jahre 2004 von einem Handlungskonzept. Der Name, meine Damen und Herren, ist uns völlig egal, wichtig ist, dass den Patienten und den Ärzten in Sachsen endlich geholfen wird.
Die NPD-Fraktion behauptet nicht, dass es die eine große Maßnahme gibt, mit der man das Problem des Ärztemangels aus der Welt schaffen könnte. Auch wir wissen um die Vielschichtigkeit der Angelegenheit und um die vielen Akteure, die auf dem Gebiet des Gesundheitswesens eine
Wir wissen auch, dass die zum Teil gravierenden Probleme des deutschen Gesundheitssystems letztlich auf Bundesebene gelöst werden müssen und dass der Ärztemangel nur ein Teil davon ist. Doch soll die Landespolitik einfach die Hände in den Schoß legen und auf Berlin und die Selbstverwaltung in Gestalt der Kassenärztlichen Vereinigung verweisen? Nein, ich denke, damit würden wir es uns zu einfach machen.
Damit komme ich zu unserem Antrag im Einzelnen. Die NPD-Fraktion will vor allem, dass die Staatsregierung endlich einen umfassenden Maßnahmenplan erstellt, mit dem der Ärztemangel bis zum Jahre 2015 abgebaut bzw. vermindert werden kann. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf den ländlichen Raum, weil dort die Situation bereits heute dramatisch ist. Das soll aber nicht heißen, dass nicht auch die ärztliche Versorgung in den Großstädten im Blick behalten werden muss. Auch hier gibt es in einigen Facharztbereichen Anzeichen für eine Unterversorgung. Eine Wartezeit von bis zu neun Monaten auf einen Augenarzttermin in Dresden kann aus unserer Sicht kein Normalzustand sein. Insgesamt ist die Lage aber in den ländlichen Gebieten Sachsens dramatischer. Deshalb muss hierauf unser Hauptaugenmerk liegen.
Was bis heute fehlt, meine Damen und Herren, ist ein genauer Überblick: Wie viele Ärzte fehlen heute und in den nächsten Jahren konkret? Es gibt bisher nur Schätzungen, die davon ausgehen, dass bereits heute circa 500 Ärzte allein im ambulanten Bereich fehlen. Die genaue Zahl ist nur in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu ermitteln. Deshalb ist es wichtig für uns, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer in die Erstellung des Maßnahmenplanes einzubeziehen. Ohne die Vertreter der Ärzte und
Für die NPD-Fraktion erscheint es allerdings notwendig, dabei nicht nur die Hausärzte, sondern auch die Fachärzte im Blick zu haben. Ferner soll die Staatsregierung ihre Erfahrungen aus den bisher von ihr durchgeführten Modellprojekten in die Erstellung des Maßnahmenplanes einfließen lassen. Die bisher durchgeführten Maßnahmen, wie das Förderprogramm im Raum Torgau/Oschatz oder die Einführung des Gemeindeschwesternsystems AGnES, sind richtige Schritte, doch es darf nicht bei einzelnen Modellprojekten bleiben. Wir brauchen eine Veränderung der Situation in der gesamten Fläche und nicht nur in einzelnen Punkten, bei denen es gerade sehr dramatisch aussieht.
Auf der Grundlage des Maßnahmenplanes soll ein Sonderförderprogramm beschlossen werden, mit dem bereits heute ausgebildete Mediziner angeworben werden sollen. Natürlich ist eine Maßnahme wie ein Sonderförderprogramm von einem gewissen Landesegoismus gekennzeichnet; denn neben Medizinern, die gegenwärtig nicht als Ärzte tätig sind, sollen damit nach unserer Auffassung auch Ärzte aus anderen Bundesländern nach Sachsen geholt werden.
Auch das vom Sozialministerium im Mai 2008 vorgestellte „Programm zur Förderung von Medizinstudenten zur Steigerung der Bereitschaft zur Niederlassung in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten Sachsens“ lockt Studenten gezielt nach Sachsen. Dieser Wettbewerb ist aus der Sicht der NPD-Fraktion durchaus legitim, zumal in den westlichen Bundesländern heute noch teilweise ein Überhang an Ärzten existiert oder die Versorgung ausreichend gesichert ist. In Sachsen versorgt ein ambulant praktizierender Arzt durchschnittlich 677 Patienten, in Bayern sind es nur 528 Patienten.
Es geht an dieser Stelle nicht um einen Umbau des kassenärztlichen Systems, der – wie ich bereits erwähnte – auf Bundesebene erfolgen müsste. Bei allen Gründen, die für eine Beibehaltung der Kassenärztlichen Vereinigung sprechen, kann es nicht sein, dass das Selbstverwaltungssystem dazu führt, dass die Patienten am Ende die Leidtragenden sind, weil die KV allein nicht in der Lage ist, das Problem des Ärztemangels zu lösen.
Wenn sich solche Fehlentwicklungen abzeichnen, meine Damen und Herren, muss die Politik und hier besonders die Landespolitik eingreifen. Dafür ist sie schließlich da und dafür ist sie gewählt.
Eines will ich noch am Rande sagen, weil das bestimmt als Kritikpunkt kommen wird: Es ist nicht die Sache der Opposition, einen bis ins Detail ausgearbeiteten Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Missständen im Land vorzulegen. Das ist die Aufgabe der Staatsregierung und ihrer Fachleute. Schließlich verfügt die Staatsregierung aufgrund ihres umfangreichen Apparates über wesentlich bessere Informationen. Wenn sie diese notwendigen Informationen nicht hat, dann muss sie diese erheben und
Meine Damen und Herren! Die sächsischen Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir uns im Landtag mit den Sorgen beschäftigen, die die Menschen im Land wirklich umtreiben. Der Ärztemangel in Sachsen gehört leider bereits zu den Alltagserfahrungen vieler Menschen. Deshalb ist ein umfassender Maßnahmenplan dagegen ein Gebot der Stunde, und ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Vorhaben.