Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 4/13117 ab. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. –
Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe wenige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt worden.
Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen
Auch zu diesem Punkt ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/13118 ab. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer
Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es
wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt beendet.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Da kein Verlangen nach Aussprache vorliegt – –
(Andrea Roth, Linksfraktion: Ich bin aber keine Berichterstatterin! Ich möchte als Abgeordnete sprechen!)
Das können Sie machen. – Es wird also eine Aussprache gewünscht. Die Fraktionen haben je 10 Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit zeige ich zu der Petition 04/034 82/6, Seite 43 – das ist die Petition zu den Fördermitteln für grenzüberschreitende Sozialarbeit –, ein von der ablehnenden Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses abweichendes Stimmverhalten meiner Fraktion an. Ich begründe das wie folgt:
Karo e. V. ist seit vielen Jahren in der grenzüberschreitenden Sozialarbeit tätig. Jedes Jahr wieder steht der Verein vor dem finanziellen Aus, da schon seit dem Jahr 2005 keine Förderung mit Landesmitteln erfolgt. Karo e. V. ist ein Verein zur grenzüberschreitenden Sozialarbeit in der Prostitutions- und Drogenszene. Der Schwerpunkt der Vereinsarbeit liegt in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern, einer Eindämmung der Zwangsprostitution sowie des Frauen- und Kinderhandels. Außerdem wird an der Prävention von Folgeproblemen wie Dro
genmissbrauch, Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten und HIV/AIDS gearbeitet. Es geht vor allem darum, die soziale Isolation und Verelendung von Randgruppen der Gesellschaft zu bekämpfen, die den Nährboden der Prostitutions- und Drogenszene bilden.
In einem Beitrag nichtstaatlicher Organisationen und Vereine auf der Konferenz „Kinderprostitution im tschechisch-deutschen Grenzgebiet – Schwierigkeiten bei der Prävention und Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern“ am 7. November 2006 im Europäischen Parlament heißt es zur Situation im tschechisch-deutschen Grenzgebiet wörtlich: „Im Rahmen von teilnehmenden Beobachtungen, die in der Zeit von 1996 bis Mitte des Jahres 2003 stattfanden, wurden in einer Grenzregion der Tschechischen Republik circa 500 Kinder gesehen, die überwiegend deutschen Sextouristen zum Missbrauch angeboten wurden oder sich selbst anbieten mussten.“
Zu den Erkenntnissen selbiger Organisationen und Vereine gehört ebenso, dass diese Sextouristen, die aufgrund des Wohlstandsgefälles die vergleichsweise billigen Prostitutionsdienstleistungen auch von Kindern und Jugendlichen in Anspruch nehmen, in der Masse aus der Bundesrepublik Deutschland kommen, mithin zumindest in der deutlichen Mehrzahl deutsche Staatsangehörige sind. Damit wird die angesprochene Problematik auch zu einem sächsischen Problem.
Die Förderung für Karo e. V. wurde im Jahr 2005 mit der Begründung eingestellt, dass eine Förderung im Hinblick auf die Haushaltslage nur noch für unverzichtbare Kernaufgaben des Sozialministeriums möglich sei. Ein Verweis auf die Haushaltslage dürfte sich in diesem Jahr im Hinblick auf die gestiegenen Steuereinnahmen wohl erübrigen.
Aber auch in diesem Jahr gab es am 14.02.2008 einen ablehnenden Bescheid für die Förderung, da bereits ein anderes Projekt gefördert wird. Es handelt sich hierbei um die Kontakt- und Beratungsstelle KOBRAnet für Frauen aus Mittel- und Osteuropa, die Opfer von Menschen/Frauenhandel sind. KOBRAnet setzt sich für den Aufbau eines klientenzentrierten Beratungsangebotes für diese Opfer ein. KOBRAnet ist in Zittau angesiedelt und darf laut Schreiben des SMS an Karo e. V. vom 27.06.2007 nur zwei örtlich getrennte Beratungsbüros unterhalten.
Die Förderung des SMS beschränkt sich somit nun schon seit Jahren auf den ostsächsischen Raum. Die geschilderten Probleme in den Bereichen Zwangs- und Kinderprostitution sowie Frauen- und Kinderhandel finden aber nicht nur in Ostsachsen statt, sondern betreffen die gesamte Grenzregion zwischen Deutschland, Tschechien und Polen. Es besteht damit ein erhebliches Interesse, auch in Südwestsachsen grenzüberschreitende Sozialarbeit anzubieten. Die Entscheidung vom 14.02.2008 über die Nichtanerkennung des Karo e. V. als Beratungsstelle für Opfer des Menschenhandels sollte daher umgehend zurückgenommen werden.
Daher möchte ich Sie, sehr geehrte Frau Ministerin Clauß, bitten, die Förderanträge des Karo e. V. noch einmal zu prüfen, Karo e. V. als Beratungsstelle für Opfer des Menschenhandels anzuerkennen und entsprechend den gestellten Anträgen auch zu fördern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Petitionsausschuss gerade zu dieser Petition sehr lange diskutiert. Die Petition ist mehrheitlich abgelehnt worden, im Übrigen auch mit den Stimmen der Koalition. Ich wundere mich schon sehr über den Beifall heute. Sie ist trotz intensiver Diskussion abgelehnt worden, und wir sind auch der Meinung, dass das richtig war.
Meine Damen und Herren! Bei verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Linksfraktion, die NPD-Fraktion bzw. die Fraktion GRÜNE ihre abweichende Meinung bekundet.
Ich wollte zu der Drucksache, die Sie jetzt vorgelesen haben, sprechen, und zwar zum abweichenden Stimmverhalten zu einer Petition. Wir haben in der Drucksache 4/13120 unser abweichendes Stimmverhalten signalisiert. Es ist uns dort eine Petition durchgerutscht. Diese möchten wir gern mündlich einbringen. Es handelt sich um die Petition 04/02090/4, die Zulassungsbeschränkungen für den pädagogischen Vorbereitungsdienst. Wir wollen auf diesem Weg unser abweichendes Stimmverhalten zu dieser Petition noch ergänzen.