Protokoll der Sitzung vom 11.09.2008

Diese wurde an drei zentrale Kriterien gebunden. Erstens: VNG bleibt ein unabhängiges ostdeutsches Unternehmen. Zweitens: Es tritt in Wettbewerb zur Ruhrgas AG. Drittens: Der strategische Investor muss diese beiden Ziele absichern.

Die erteilte Ministererlaubnis verpflichtete also E.ON, sich völlig aus der ostdeutschen VNG zurückzuziehen. Und so wurde die Aktionärsstruktur der VNG neu geordnet. Diese Auflage diente ausweislich der Begründung der Ministererlaubnis dazu, VNG als aktiven Wettbewerber auf dem Ferngasmarkt zu etablieren. Ziel war es unter anderem, die VNG mithilfe eines sogenannten strategischen Investors als unabhängig agierendes ostdeutsches Unternehmen, das für Jobs und Kaufkraft in den neuen Ländern und durch seine Stellung als Wettbewerber zu E.ON, RWE und Vattenfall für günstige Energiepreise sorgen sollte, zu entwickeln..

Anfangs sah es auch so aus, als ob die Rechnung der Bundesregierung aufgehen würde. Der neue strategische Partner wurde die EWE AG aus Oldenburg. Sie erwarb 47,9 % der Anteile der VNG. Zugleich erhielten die kommunalen Aktionäre – zwölf Kommunen – über ihre treuhänderisch fest gebundenen Anteile mit 25,79 % eine Sperrminorität innerhalb der VNG.

Meine Damen und Herren, das Konzept einer strategischen Partnerschaft zwischen EWE und VNG wurde nicht verwirklicht. EWE hat seit dem Erwerb der Anteile der VNG nichts unternommen, um VNG als wirksamer Wettbewerber der Ruhrgas auf dem Ferngasmarkt oder als strategischer Partner auf andere Weise zu fördern. – Dies, meine Damen und Herren, schrieb der ehemalige sächsische Ministerpräsident Biedenkopf schon vor einem Jahr in einer gutachterlichen Stellungnahme.

Biedenkopf kam damals zu dem Schluss, es spreche vielmehr alles dafür – ich zitiere wieder –, „dass EWE als strategisches Ziel die vollständige Übernahme von VNG und letztlich die Absorption in seinen Unternehmensverband und seine Unternehmenskultur anstrebe“.

Genau diese Vorhersage scheint nun einzutreffen. Seit einigen Monaten versucht der Großaktionär Elektrizitätswerke Weser-Ems – EWE –, seine 48 % Anteile auszuweiten.

Die EWE ist in Verhandlungen mit kommunalen Anteilseignern getreten, um somit die Sperrminorität zu unterlaufen mit dem Ziel, die Aktienmehrheit und damit die Kontrolle über das Leipziger Unternehmen zu erlangen. Damit besteht die Gefahr, dass EWE die hiesige Konzern

struktur zerschlägt, die VNG verkauft oder als Filiale der EWE herabstuft. Dann droht dreierlei: weniger Wettbewerb, der Verlust eines bedeutenden ostdeutschen Unternehmens und der Verlust von Arbeitsplätzen in einer strukturschwächeren Region.

(Dr. Monika Runge, Linksfraktion: Und Gewerbesteuereinnahmen fehlen in Leipzig!)

Das kommt gleich noch. – Danke.

Um dies zu verhindern, haben sich viele Sozialdemokraten und natürlich auch andere Politiker – aber ich bin hier als Sozialdemokrat gefragt –, Mitglieder des Bundes- und des Landtages, der Oberbürgermeister Jung, Bundesminister Tiefensee und auch Staatsminister Jurk seit Monaten in vielen Gesprächen mit vor allem kommunalen Anteilseignern dafür eingesetzt, den Erhalt der VNG als eigenständiges ostdeutsches Unternehmen am Standort Leipzig zu sichern. Die Zukunft der Verbundnetz Gas AG ist zu einem Politikum mit überregionaler Bedeutung geworden, das mit dem Aufbau Ost eng verbunden ist.

Aus diesem Grund haben die ostdeutschen Spitzenpolitiker auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai dieses Jahres ihre Solidarität signalisiert und dabei betont – ich zitiere –: „…wie wichtig Konzernzentralen für den wirtschaftlichen Aufbruch in den neuen Bundesländern sind. Die Länderchefs wollen verhindern, dass der Großaktionär EWE die Mehrheit an sich reißt und wichtige Arbeitsplätze und Steuereinnahmen gen Westen ziehen.“

Meine Damen und Herren! Der erste kommunale Aktionär, der auf das Angebot einging, waren die Stadtwerke Jena-Pößneck. Am 31.01. dieses Jahres wurde ein Kaufvertrag zum dreifachen Marktwert über den 1,04prozentigen Anteil der Stadtwerke Jena-Pößneck durch die EWE unterzeichnet. Damit missachteten die Stadtwerke Jena-Pößneck die Pflicht aus dem Gesellschaftsvertrag, den anderen Kommunen die VNG-Anteile zuerst zum Kauf anzubieten. Im April 2008 haben die anderen Gesellschafter der VNG gegen den Anteilsverkauf der Stadtwerke Jena-Pößneck Klage beim Landgericht Gera eingereicht.

Um die politischen Ziele der Ministererlaubnis zu erfüllen, müssen die Anteile der Kommunen dauerhaft bei der VNG bleiben. Der Austritt einer Kommune aus dem Gesellschaftervertrag hat Auswirkungen, die die VNG in ihrer Gesamtheit betreffen und darüber hinaus die Ziele der Ministererlaubnis infrage stellen. Zudem wird eine politisch gewollte weitere Liberalisierung der Energiemärkte an dieser Stelle ebenfalls infrage gestellt. Der Verlust des Einflusses der kommunalen Anteilseigner wird über kurz oder lang auch dazu führen, dass der Standort der Verbundnetz Gas AG in Leipzig geschlossen und verlagert wird und somit die bestehenden Arbeitsplätze verloren gehen.

Dieser Entwicklung gilt es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenzuwirken, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Linksfraktion)

Inzwischen hat sich das für VNG bedrohliche Szenario weiter verschärft. Einer der vier großen Energiekonzerne, die ENBW AG, hat circa 26 % der Anteile der EWE übernommen und zu erkennen gegeben, damit die Bemühungen der EWE aktiv zu unterstützen, den Einfluss auf VNG durch den Ausbau der Anteile auf über 50 % und das Knacken der ostdeutschen kommunalen Sperrminorität zu verstärken.

Auf diese für das Unternehmen immer bedrohlichere Situation haben verschiedene Persönlichkeiten den zuständigen Bundesminister Glos – wir haben das vorhin von Prof. Bolick bereits gehört – wiederholt hingewiesen. Leider ist das zuständige Bundeswirtschaftsministerium bisher untätig geblieben. Bundeswirtschaftsminister Glos hat erneut erkennen lassen, dass er entweder nicht gewillt oder nicht fähig ist, sich um die Durchsetzung der Auflagen der Ministererlaubnis von 2002 zu kümmern. Damit ist die Ministererlaubnis von 2002 als aktives ordnungspolitisches Instrument ein Muster ohne Wert. Ohne Not wird ein prosperierendes, im internationalen Gasmarkt sehr erfahrenes Großunternehmen mit Sitz in Ostdeutschland auf die schiefe Bahn gebracht.

Ziel der Aktivitäten von EWE und ENBW ist trotz anders lautender Beteuerungen, zuerst die Entscheidungszentrale und danach den Unternehmenssitz der VNG nach Westdeutschland zu ziehen und schlichtweg die VNG zu schlucken. Wenn dies infolge der Entwicklung zur Verlagerung des Großunternehmens von Ost nach West führen würde, wäre das ein schwerer Rückschlag für den Aufbau Ost mit sehr hoher Symbolkraft.

Wir Sozialdemokraten verlangen – und da hoffe ich für alle Mitglieder dieses Hauses zu sprechen –, dass alles getan werden muss, um mit den verfügbaren ordnungspolitischen Instrumentarien dem falschen Spiel von EWE und ENBW baldmöglichst ein Ende zu setzen.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion und der Staatsregierung)

Nach unserer Überzeugung darf sich an den grundlegenden Unternehmenszielen nichts ändern. Sie stehen im Einklang mit der Ministererlaubnis und sind damit für das Unternehmen überlebenswichtig.

Erstens. Die VNG wird in ihrer Eigenständigkeit als deutsches Energieversorgungsunternehmen mit Basis in Ostdeutschland und Sitz in Leipzig erhalten und ausgebaut. Zweitens. Die VNG ist im deutschen Energiemarkt bereits der drittgrößte Player im Gas. Sie wird diese Position festigen und unter den deutschen Energieversorgern insgesamt als starker Wettbewerber einen stabilen fünften Platz einnehmen. Drittens. Die VNG ist und bleibt ein Unternehmen mit großer Nähe zu ihrem Kernmarkt und einer starken Beteiligung ostdeutscher Kommunen. Deren Sperrminorität muss erhalten bleiben. Viertens. Die VNG wird ihre Stärke weiter aus einer heterogenen Struktur ihrer Anteilseignerschaft beziehen, in der nicht

ein Aktionär, sondern gemeinsame Interessen dominant sind.

Meine Damen und Herren! Ministerpräsident Tillich hat in seiner Regierungserklärung am 18. Juni 2008 auf dieses Problem verwiesen. Ich zitiere: „Auch Ostdeutschland braucht Konzernzentralen. Wir setzen uns deshalb energisch dafür ein, dass die Verbundnetz Gas AG mit dem Geschäftssitz in Leipzig erhalten bleibt. Unser Ziel ist es, VNG zur fünften Kraft am deutschen Energiemarkt zu entwickeln, im Interesse Sachsens und eines funktionierenden Wettbewerbs auf dem Gasmarkt. Die frühere rot-grüne Bundesregierung hat E.ON und Ruhrgas mit ihrer Ministererlaubnis die Fusion ermöglicht unter der Auflage, sich aus der VNG zurückzuziehen und den Einstieg von Wettbewerbern zu erleichtern. Dies darf nicht dazu führen, dass die Konzernzentrale ihren Sitz in Leipzig verliert.“

Wir Sozialdemokraten unterstützen ausdrücklich diese Worte des Regierungschefs, aber wir fordern Sie auf, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, um sich vor allem gegenüber Bundesminister Glos für die Belange Sachsens und Leipzigs nachdrücklich einzusetzen.

(Beifall der Abg. Margit Weihnert, SPD)

Es geht hier um sehr viel Geld, vor allem auch um Steuereinnahmen für die Kommune Leipzig und für ganz Sachsen. Es muss um diesen Standort gekämpft werden. Hier geht es um sehr viel mehr als um juristische Feinheiten. Es geht um den Freistaat Sachsen, um die Kommune Leipzig. Allen sei es klar: Wenn diese Steuern für Leipzig nicht mehr kämen, könnte vieles dort nicht mehr getan werden.

Die VNG muss in Ostdeutschland und vor allem in Sachsen erhalten bleiben. Lassen Sie uns dafür kämpfen. Ich bitte wie Prof. Bolick ebenfalls um Ihre Zustimmung. Es wäre schön, wir könnten Einstimmigkeit feststellen.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion und der Staatsregierung)

Die Linksfraktion bekommt das Wort. Frau Dr. Runge, bitte.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich zweimal das Problem um den Machtkampf in der VNG zum Thema im Wirtschaftsausschuss gemacht habe, freue ich mich, dass nun die Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Antrag in die Plenardebatte eingebracht haben. Das halte auch ich für richtig.

Ich kann mich kurz fassen, was den Werdegang dieses Konflikts angeht. Es steht fest, dass sich der Konflikt in der vergangenen Woche insofern zugespitzt hat, als die Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft der kommunalen Anteilseigner den Konsortialvertrag mit den Oldenburgern gekündigt hat und daraufhin die Oldenburger mit

einer Gegenklage vor Gericht den kommunalen Anteilseignern drohen.

Wenn Politik versagt, müssen Gerichte sprechen.

Wir sind uns hier im Saal einig, dass die Verbundnetz Gas AG Leipzig für eine geglückte Privatisierung eines ehemaligen volkseigenen Betriebes und für eine eigenständige Entwicklung zum größten ostdeutschen Unternehmen steht. Das alles steht mit diesem Poker um die Macht in der VNG auf dem Spiel. An der Oberfläche mag dieser Konflikt lediglich als ein Ost-West-Konflikt mit dem Motto erscheinen: Großes Westunternehmen mit neuem Großaktionär EnBW im Rücken schluckt Ostunternehmen – auch aufgrund mangelnder Solidarität unter den ostdeutschen Anteilseignern – und verlagert die einzige originär ostdeutsche Konzernzentrale nach Westen. Darum geht es zwar letztendlich; aber zugleich zeigt der Werdegang bis zum heutigen Tage, wie die Bundespolitik bei der Neuordnung des Energiesektors in Deutschland unter der SPD-geführten Schröder-Ära kläglich versagt hat. Insofern wundere ich mich, Herr Hatzsch, dass Sie so tun, als ob die SPD-Bundesregierung für die eingetretene Situation nicht die volle Verantwortung trüge.

(Staatsminister Thomas Jurk: Nö!)

Wie konnte es dazu kommen? Es geht um die berühmte Fusion zwischen E.ON und Ruhrgas, die 2002 beantragt worden ist. Das Bundeskartellamt hatte ein Veto gegen diese Fusion eingelegt, weil es natürlich daran interessiert sein muss, Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt zu garantieren. Doch das Bundeswirtschaftsministerium – unter Leitung von SPD-Minister Werner Müller – wischte Bedenken des Bundeskartellamtes beiseite. Er übergab sogar wegen Befangenheit – denn er war vor seinem Amt als Wirtschaftsminister Manager bei E.ON-Vorgänger VEBA – die Angelegenheit an seinen SPD-Staatssekretär Alfred Tacke. Dieser erteilte eine Sondergenehmigung: die sogenannte Ministererlaubnis. Danach müssen die gesamtwirtschaftlichen Vorteile die Wettbewerbsbeschränkung aufwiegen oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein.

In einem Anflug von Globalisierungswahn glaubten damals Gerhard Schröder, Werner Müller und Alfred Tacke einen nationalen Global Player gegen einen funktionierenden Energiemarkt in Deutschland schmieden zu können. Dass dieser Globalisierungswahn nicht ganz aufging, zeigte der Versuch von E.ON, den spanischen Energiekonzern Endesa zu übernehmen. Die spanische Regierung konnte sich erfolgreich dagegen wehren.

Die Zeche für einen nicht funktionierenden Energiemarkt in Deutschland zahlen nicht nur hiesige Unternehmen, sondern vor allem die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Zwar knüpfte Staatssekretär Alfred Tacke die Ministererlaubnis an Auflagen, die aber nur zum Teil erfüllt wurden. Das hatte bereits Herr Bolick ausgeführt.

Wichtig ist, dass die Sperrminorität der kommunalen Anteilseigner bei der Verbundnetz Gas AG erhalten werden kann. Das ist die wichtigste Frage, die heute positiv beantwortet werden muss. Umso deutlicher muss heute vom Sächsischen Landtag das Signal an Bundeswirtschaftsminister Glos ausgehen, dass die in der Ministererlaubnis formulierten Auflagen bis zum Ende auch tatsächlich eingehalten werden.

An dieser Stelle ist eine Frage an Herrn Ministerpräsidenten Tillich zu stellen: Warum hat der niedersächsische Ministerpräsident Wulff eigentlich einen größeren Einfluss auf die CDU-Kanzlerin Angela Merkel als der Ministerpräsident aus Sachsen? Die Kanzlerin ließ sich gestern anlässlich des 50-jährigen Firmenjubiläums in Leipzig lediglich zu einigen diplomatischen Floskeln hinreißen. Es ist einfach nicht hinnehmbar, wenn politische Entscheidungen mit Ministererlaubnis unter Auflagen getroffen werden und danach keine Kontrolle über die Einhaltung der Auflagen stattfindet.

(Beifall der Abg. Dr. Dietmar Pellmann und Klaus Bartl, Linksfraktion)

Das Problem hat längst auch den Deutschen Bundestag erreicht. CSU-Wirtschaftsminister Glos bleibt in der Angelegenheit untätig. Es kommt der Verdacht auf, dass der Arm des Cheflobbyisten Werner Brinker bis ins Bundeswirtschaftsministerium reicht. Es kann doch nicht zugelassen werden,

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

dass Politiker gegen das Votum des Bundeskartellamtes Entscheidungen treffen und damit verbundene Auflagen im Nachgang als Folklore behandeln.

Ich appelliere an die Solidarität der ostdeutschen kommunalen Anteilseigner und an die Oberbürgermeisterin von Halle, ihre Anteile von 3,7 % auf keinen Fall an die EWE Oldenburg zu verkaufen. Ich kann mir auch vorstellen, dass Käufer wie Gazprom oder Wintershall, die seit gestern verstärkt im Gespräch sind, diese Anteile von Halle übernehmen sollten. Das wäre eine Möglichkeit. Sollten alle Stricke reißen, gäbe es auch die Überlegung, dass der Freistaat die Anteile von Halle übernehmen könnte. Das wäre eine gute Gelegenheit – anstatt Hunderte von Millionen Euro über „Irland“ zu verbrennen –, in ein zukunftsfähiges ostdeutsches Unternehmen einzusteigen, das eine gute Rendite für den Freistaat garantiert.

Zum Schluss noch ein Wort zur rechtlichen Dimension dieser Angelegenheit. Was nützt uns ein Kartellrecht, wenn es mit Ministererlaubnis konterkariert werden kann. Die Ministererlaubnis gehört nach meiner Auffassung – Herr Brüderle hatte das auch ausgeführt – abgeschafft.

Es muss endlich Schluss damit sein, dass Mitarbeiter von Energiekonzernen in Ministerien sitzen und Gesetze selbst mitschreiben. Es muss endlich Schluss damit sein, dass Bundestagsabgeordnete in herausgehobener Stellung – wie Laurenz Meyer als ehemaliger CDU-Generalsekretär und Hans-Martin Arendt als ehemaliger CDA