Im Übrigen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Wir können nicht warten, bis irgendjemand entschieden hat, wo es langgehen soll.
Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 4/11135 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. Die Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Während Sie sich unseren Anträgen fortwährend verweigern und damit den Sachsen ein Leben mit existenzsichernder Arbeit vorenthalten, fällt Ihnen nun endlich auf, dass Hartz IV nicht nur jetzt inhuman ist, sondern auch die Altersarmut von morgen darstellt.
Nun, nachdem sich Hartz IV manifestiert hat, versuchen Sie, wie schon 2004, in populistischer Weise das Thema wieder auf die Agenda zu setzen und daraus Kapital zu schlagen. Nichts anderes ist man jedoch von Ihnen gewohnt, denn das gleiche Verhalten zeigten Sie schon im Jahr 2004. In der Zwischenzeit aber setzten Sie fleißig in Mecklenburg-Vorpommern bis 2006 und in Berlin noch heute diesen sozialen Kahlschlag um.
Aber zu Ihrem Antrag und um es vorwegzunehmen: Er ist kurzsichtig, demagogisch und gaukelt den Arbeitslosengeld-II-Empfängern lediglich etwas vor, was so nicht eintritt. Sicher ist es richtig, dass aufgrund der jetzt schon eingetretenen Altersarmut sich diese mit den kargen Einzahlungen in die Rentenversicherung für Sozialleistungsempfänger noch verschärfen wird und die Kommunen dafür aufkommen sollen, was Bund und Länder verzapft haben, wofür Sie, meine Damen und Herren von der Linken, entscheidend mitverantwortlich sind.
Was aber, so stellt sich die Frage, würde sich am gesellschaftlich-sozialen Kahlschlag mit diesem Antrag ändern? Nichts, denn das System bliebe das gleiche. Insofern nützt Ihre Initiative weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich jemandem, ganz im Gegenteil, der Sozialabbau bliebe gleich. Dass dies von der Linken auch so gewollt ist – lediglich hier und da ein paar Systemstellschrauben gedreht werden sollen, um es wenigstens einigermaßen am Laufenden zu halten –, offenbart sie hiermit erneut. Mag sein, dass Sie sich damit weiter anbieten wollen, dies
So führen Sie in der Antragsbegründung weder einen vernünftigen noch nachvollziehbaren Vorteil für die betroffenen Hartz-IV-Empfänger an, der den Betroffenen eine Aussicht auf Verbesserung ihrer Lebenslage bietet.
Schauen wir uns den Antrag, den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auf das Niveau des jeweils geltenden Mindestbeitrages anzuheben, näher an, dann haben Sie die Bundespolitik völlig außer Acht gelassen. Gerade diese hat aber bekanntlich begonnen, die Renten auf ein kapitalorientiertes System umzustellen, und damit verbunden ist, dass das gesetzliche Rentenniveau abgeschmolzen wird. Ihr Antrag bedeutet daher nichts anderes als eine volkswirtschaftliche Umverteilung von den Kommunen auf den Bund unter Beibehaltung der Auflösungserscheinungen des deutschen Rentensystems.
Freilich, die Kommunen dürften mit diesem Antrag zukünftig unter der Prämisse der Beibehaltung dieses Systems eine Entlastung erfahren, wenn denn die Kapitalumstellung gestoppt werden würde. Aber erstens ist es unwahrscheinlich – betrachtet man die Politik der vergangenen 20 Jahre –, dass sich dieses System weiter hält, und zweitens stellt dieser Antrag nur ein weiteres Gleis auf dem Verschiebebahnhof der Globalisierung dar, die den Menschen lediglich als Humankapital bis ins Alter betrachtet. Dieser Antrag unterstreicht dies denn auch noch.
Wenn der zukünftige Rentner es schaffen würde, auf das Niveau der Mindestrente, also Sozialhilfeniveau, zu kommen, dann läge der einzige Vorteil für ihn in einer besseren Zuverdienstmöglichkeit, also Arbeiten im Rentenalter. Dies kann aber nicht im gesellschaftlichen Interesse liegen, wie allerdings auch die begonnene Rentenumstellung.
Wie unsicher die Lastenverteilung derzeit und wie unberechenbar diese für die Zukunft ist, darauf macht die Stellungnahme des Sozialministeriums aufmerksam. Nicht umsonst lautet es darin, dass es sich lediglich um Werte für das Jahr 2008 handelt. Augenscheinlich wollen Sie dies aber nicht wahrnehmen.
Was wir brauchen, ist eine politische Umsteuerung, die zurück auf die sozialen Werte findet. Die Menschen
brauchen Arbeit, von der sie einerseits leben und andererseits von deren Früchten in Ruhe altern können. Da Ihr Antrag den Bürgern zwar nichts weiter nützt, um aus der gesellschaftlichen Misere zu finden, andererseits aber auch keinen Schaden anrichtet, einzig ein vager Vorteil für die Kommunen auszumachen ist, werden wir uns enthalten.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: Als Einreicherin spricht die NPD-Fraktion, danach folgen CDU, Linksfraktion, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der NPD-Fraktion das Wort; Herr Gansel, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie müssen bei den folgenden Zeilen nicht sofort aufheulen. Insbesondere DIE LINKE sollte aufmerksam zuhören, werden folgende Fragen doch von einer linken Parteifunktionärin gestellt. Dort heißt es: „Was tut denn der deutsche Staat, um insbesondere kleine Kinder, die überwiegend Opfer von körperlicher Misshandlung, sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung und psychischer Misshandlung werden, zu schützen? Trägt der Staat nicht sogar dazu bei, dass sich die Lebensbedingungen verschlechtern, indem man Reichtum von unten nach oben umverteilt, seit Jahrzehnten die Arbeitslosigkeit nicht wirksam bekämpft und die existenzielle Sicherheit der Familien durch den Abbau von Arbeitnehmerrechten und die Kürzung von Sozialleistungen untergräbt?“
Diese Fragen von brennender Aktualität und tiefer Wahrhaftigkeit wirft in ihrem neuen Buch mit dem Titel „Dein Kind will dich“ eine gewisse Christa Müller auf. Eben jene Christa Müller ist Ehefrau von Oskar Lafontaine, die als Familienpolitische Sprecherin der saarländischen Linken Positionen vertritt, mit denen sie in der NPD viel besser aufgehoben wäre.
Müllers berechtigte Frage, was denn der Staat tut, um Kinder vor sexuellen Misshandlungen zu schützen, kann leicht beantwortet werden. Dieser liberale WegguckerStaat tut viel zu wenig und auch viel weniger, als er mit ganz einfachen Mittel tun könnte. Das vielleicht schlagkräftigste Beispiel dafür ist die jahrelang geführte Diskussion über die Einführung einer bundesweiten GefährderDatei, in der die Daten vorbestrafter Sexualstraftäter zentral erfasst werden.
Mit einer solchen Datei wäre nach Auffassung der NPD ein sinnvoller Anfang für einen besseren Schutz der
Kinder gemacht, denn die Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern ist enorm hoch. Nach Angaben der „Bild am Sonntag“ vom 24. August liegt die Rückfallquote von straffällig gewordenen Pädophilen bei über 50 %. Da das Dunkelfeld bei diesen Straftaten besonders groß ist, gehen einzelne Wissenschaftler sogar von Rückfallquoten von bis zu 80 % aus.
Der frühere Bewährungshelfer Karl Rohr erklärt im Interview mit der gleichen Zeitung: „Seit 15 Jahren kümmere ich mich um Sexualstraftäter. Ich habe oft große Schwierigkeiten damit, wie frei und unkontrolliert sich diese Männer bewegen können. In Deutschland kontrolliert man gerade die Täter, die rückfällig werden könnten, zu wenig. Außerdem klappt der Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz in vielen Fällen nicht. Zieht ein Sexualstraftäter in ein anderes Bundesland, weiß die Polizei dies oftmals gar nicht.“ – So der Bewährungshelfer Karl Rohr.
Aus genau diesem Grund fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter schon seit vielen Jahren die Einführung einer bundesweiten Gefährder-Datei für Sexualstraftaten. In einzelnen Bundesländern gibt es solche Dateien bereits. Den Anfang machte der Freistaat Bayern, der am 1. Oktober 2006 die Datenbank HEADS einführte, was für „Haft-Entlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter“ steht. Die beim Bayerischen Landeskriminalamt geführte Datei sammelt Erkenntnisse zur Person des Haftentlassenen, zum Strafmaß, zur Haftführung und zu gerichtlichen Auflagen nach der Entlassung. Von Polizeispezialisten werden die haftentlassenen Sexualstraftäter außerdem nach ihrem Gefährdungspotenzial für Rückfälle eingestuft. Diese Informationen werden dann den zuständigen Polizeidienststellen am Wohnort des Entlassenen übermittelt, damit sie ihn im Auge behalten und Kontakt mit dem Bewährungshelfer und den Behörden halten können.
Niedersachsen und Hamburg sind dem bayerischen Beispiel bereits gefolgt und haben im November 2007 ebenfalls Sexualtäterdateien eingerichtet. Auch Hessen hat im Januar dieses Jahres ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um aus der Haft entlassene Sexualstraftäter künftig stärker zu kontrollieren, was nach der Bildung einer rot-grünen-dunkelroten Regierung freilich wieder zurückgenommen werden dürfte. Das Konzept in Hessen
umfasst ein „Sicherheitsmanagement“ mit besonders ausgebildeten Bewährungshelfern und einer zentralen Datei beim Landeskriminalamt. 23 neu eingestellte und speziell ausgebildete Bewährungshelfer betreuen als sogenannte Sicherheitsmanager rückfallgefährdete Täter und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbrechensprävention. Auch in Schleswig-Holstein wird zum 1. Oktober dieses Jahres ein neues Sicherheitskonzept eingeführt.
Immer mehr Bundesländer werden also initiativ, um vorbestrafte Sexualstraftäter wenigstens besser erfassen und überwachen zu können, wenn man sie schon nicht in langjährige Sicherungsverwahrung nehmen will.
Nur in Sachsen läuft es anders. Hier preschte Innenminister Buttolo im März 2007 nach dem Mord an dem neunjährigen Mitja in Leipzig mit einem umfangreichen Forderungskatalog zum besseren Kinderschutz vor. Aber es war nur die übliche konservative Ankündigungsrhetorik, die Aktivität vortäuscht, wo nur fahrlässiger Stillstand herrscht.
Ich bin schon gespannt, wie CDU-Redner gleich gewunden zu erklären versuchen, warum in Sachsen nicht das zum Schutz der Kinder getan wird, was in anderen unionsregierten Bundesländern ganz selbstverständlich ist. Mit zwei billigen Vorwänden für die Ablehnung des NPDAntrages rechne ich schon jetzt: erstens, dass die CDU NPD-Anträge grundsätzlich ablehne – völlig losgelöst von deren Inhalt –, und, zweitens, dass die NPD mit ihrem Antrag wieder einmal ihren „braunen Ungeist“ entlarve,
Ich bin gespannt auf die Redemanuskripte, die wir gleich noch zu Gehör bekommen. Aber mal im Ernst: Wenn Sie den vorliegenden NPD-Sachantrag zur Einführung einer Gefährder-Datei für Sexualstraftäter mit dem irrigen Verweis auf den Nationalsozialismus ablehnen sollten, sollten Sie sich gleichzeitig nach einem guten Arzt umsehen.
Was forderte Albrecht Buttolo nun im März 2007, ohne dass seinen Worten auch nur eine einzige Tat folgte? Die Eckpunkte des Innenministers sahen damals vor:
erstens die Einrichtung eines ressortübergreifenden Gremiums für die Abstimmung von Maßnahmen zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in Sachsen;
zweitens ein Eintrittsrecht der Polizei in die Wohnungen verurteilter Sexualstraftäter nach § 25 des Sächsischen Polizeigesetzes;
drittens die Einrichtung einer allgemein zugänglichen Sexualstraftäterdatei, des sogenannten Internetprangers, damit sich Eltern kundig machen können, ob Perverse im Lebensumfeld ihrer Kinder wohnen;
viertens die Nutzung des kommunalen Melderegisters und seine Verknüpfung mit der Sexualstraftäterdatei und
Nachdem Herr Buttolo dem Kabinett seine Vorschläge präsentiert hatte, erhob sich scharfer Protest von Datenschützern und der politischen Linken, für die auch Sexualstraftäter ein uneingeschränktes Recht auf Schutz ihrer Menschwürde haben, wie bei einer früheren, von der NPD beantragten Debatte der SPD-Abgeordnete Bräunig offen bekannte.
Doch anstatt wenigstens einen Teil seiner Pläne in die Tat umzusetzen und sich mit den Datenschützern über das Machbare abzustimmen, ließ Innenminister Buttolo seine Pläne nach dem linken Protestgeschrei komplett in den Schubladen verschwinden. Die Inaktivität der Staatsregierung ist unerklärlich und geradezu fahrlässig, wenn man bedenkt, dass sich allein in Leipzig 250 vorbestrafte Sexualstraftäter frei und unbeaufsichtigt bewegen können – 250 tickende Zeitbomben allein in Leipzig –, ohne dass staatliche Sicherheitsmaßnahmen existieren, um zu verhindern, dass sich diese Gefährdergruppe in aller Ruhe neue Opfer sucht.
Diese Zustände sind unerträglich. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam einen ersten Schritt für einen besseren Schutz der Kinder tun und stimmen Sie für den NPD-Antrag auf eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer bundesweiten Gefährder-Datei für Sexualstraftäter! Näheres dazu wird Ihnen noch mein Kollege Dr. Müller erläutern.