Protokoll der Sitzung vom 10.03.2005

Zwischen dem Mitteldeutschen Rundfunk und den Rechnungshöfen wurde eine Vereinbarung über erweiterte Prüfmöglichkeiten geschlossen, die weit über das hinausgeht, was zum Beispiel beim Norddeutschen Rundfunk möglich ist.

Der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde präzisiert. Insbesondere im Bereich der Online-Dienste hat sich Sachsen mit seiner Auffassung durchgesetzt, dass diese ausschließlich programmbegleitend zugelassen sind.

Eine noch präzisere Auftragsdefinition und eine Abgrenzung von öffentlich-rechtlichem Auftrag zu privatwirtschaftlichen Aktivitäten ist auch eine zentrale Forderung der EU-Kommission, der wir uns stellen müssen. Die Kommission – das will ich ganz klar sagen – stellt nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk infrage, aber sie verlangt deutlich mehr Transparenz zum Beispiel bei den Aktivitäten der Töchter und Beteiligungen der Anstalten. Dies hat die Kommission letzte Woche noch einmal in einem Schreiben zum Ausdruck gebracht.

Eine der zentralen Forderungen der Präambel aber wurde im nun vorliegenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt: die so genannte Austauschentwicklung bzw. wir sprechen auch vom Austauschgebot. Auch haben wir schon gehört, dass es nur noch möglich ist, neue Programme im Tausch gegen bestehende Programme zu ersetzen und nicht ins Unermessliche nach oben zu gehen, denn dabei entstehen auch Mehrkosten. Dies dürfte sich im Übrigen in Zukunft deutlich dämpfend auf die gesamte Gebührenentwicklung auswirken.

Die Zahl der Programme wird auf den Stand vom 1. April 2004 eingefroren. Vor nicht allzu langer Zeit beklagte der damalige ARD-Vorsitzende Plog, dies sei eine verfassungswidrige Einschränkung der Programmhoheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Aber Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann eben nicht unbegrenzte Programmvermehrung bedeuten. Der neue ARD-Vorsitzende, Gruber, führt hingegen den von Sachsen geprägten Begriff der Austauschentwick

lung inzwischen wie selbstverständlich im Munde. Ich bin davon überzeugt, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in jedem Falle gegeben sind, denn die Anstalten bewegen sich auch im internationalen Vergleich, gesehen von der Programmzahl, aber auch vom finanziellen Rahmen her, auf einem sehr hohen Niveau.

Ein ganz entscheidender Punkt bei der Umsetzung dieser Reformbemühungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk war das Diskussionspapier – das haben wir gehört –, das Ministerpräsident Georg Milbradt zusammen mit seinen Kollegen Stoiber und Steinbrück initiiert hat und das als „SMS“-Papier bekannt geworden ist. Hier wurden im November 2003 maßgebliche Vorschläge zu einer umfassenden Rundfunkstrukturreform gemacht, die eine öffentlich geführte Debatte angestoßen haben, die diesen Rundfunkstaatsvertrag erst ermöglicht.

Ich möchte noch einige entscheidende Punkte nennen, die in diesem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch neu geregelt wurden. Das ist zum Beispiel auch die soziale Komponente, dass wir jetzt ein vereinfachtes Gebührenbefreiungswesen haben. Es gibt dort auch die so genannte Kulanzregelung, dass zum Beispiel die Arbeitslosengeld-II-Empfänger, also die Hartz-IV-Betroffenen, schon ab 1. Januar mit sehr vereinfachten Mitteln bei dem zuständigen Sozialamt von der Rundfunkgebühr befreit werden können, obwohl die höhere Gebühr erst ab 1. April dieses Jahres gelten wird. Den Anstalten ist auch untersagt, in Zukunft Mehreinnamen mit Telefonmehrwertdiensten zu erzielen. Ebenfalls neu ist, dass grundsätzlich keine Kredite aufgenommen werden dürfen. Die digitalen Spartenprogramme wurden inhaltlich auf die Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information festgelegt und können nicht mehr beispielsweise einfach in teure Sportkanäle umgewidmet werden. Schließlich haben sich die Anstalten im Zuge von Selbstbindungen erstmals verpflichtet, ihre Ausgaben für den Online-Bereich auf 0,75 % und die Marketingausgaben auf 1 % der Gesamtausgaben zu begrenzen.

Das Privileg der Hotels, nur 50 % Rundfunkgebühr zu zahlen, sollte zunächst ganz abgeschafft werden – das war in der Diskussion –, denn Gebührenbefreiungen sollte es grundsätzlich nur für sozial Schwache geben. Die Regelung dieser Gebührenbefreiung für Hotels – das will ich einmal ganz deutlich sagen – kostet den allgemeinen Gebührenzahler jeden Monat elf Cent Rundfunkgebühr. Das ist auch ein Problem, das wir berücksichtigen müssen, wenn wir immer mehr Forderungen aufstellen, dass wir noch mehr Personengruppen oder Bereiche von der zu beschließenden Gebühr ausnehmen wollen.

Wir haben ja in Sachsen ganz besondere Auswirkungen zu spüren, was zum Beispiel das demografische Defizit angeht. Die Bevölkerung wird weniger und leider aufgrund der wirtschaftlichen Lage werden auch diejenigen, die Gebühren zahlen, weniger. Das heißt, wenn wir noch mehr befreien, müssen die, die überhaupt noch zahlen, noch mehr bezahlen. Da müssen wir überlegen, ob das denen überhaupt noch zumutbar ist. Die jetzt gefundene Lösung, finde ich, ist ein guter Kompromiss gerade – das sage ich deutlich – für den sächsischen Mittelstand, denn die großen Hotels, die großen Ketten, die sich das

auch eher leisten können, müssen für ihre Geräte bezahlen. Dafür muss für Geräte in Ferienwohnungen zukünftig nur 50 % Gebühr errichtet werden. Das heißt, kleine Hotels, Pensionsbetreiber, kleine Gaststätten mit Zimmern haben eine günstigere Lösung als beispielsweise ganz große Ketten, die international agieren und das ganz leicht auf ihre Gäste umlegen können und es auch gut verkraften.

Im neuen Staatsvertrag wird außerdem der Tatsache Rechnung getragen, dass der Rundfunkempfang über das Internet immer größere Bedeutung gewinnt. Ab 2007 sollen daher auch neuartige Empfangsgeräte gebührenpflichtig werden, aber nur dann, wenn nicht ohnehin herkömmliche Geräte vorhanden sind. Im nichtprivaten Bereich muss zwar eigentlich für jedes Gerät bezahlt werden. Für neuartige Geräte, also etwa für PCs, mit denen man Rundfunk über das Internet empfangen kann, ist aber nur eine Gebühr pro Unternehmensstandort vorgesehen. Wenn aber zum Beispiel das Unternehmen schon ein herkömmliches Gerät hat, sind alle anderen neuartigen Geräte von der Gebühr befreit.

Ich will es an zwei Beispielen ganz deutlich machen. Der Bäckermeister in seiner Bäckerei, der ohnehin einen Rundfunkempfänger von früh um drei, um vier in seiner Backstube dudeln lässt, der aber noch mehrere Filialen hat und für seine zehn, zwölf Beschäftigten für die Lohnabrechnung einen neuartigen PC besitzt, muss im Rahmen der Zweitgerätebefreiung für diesen PC nicht noch extra bezahlen. Es reicht die Grundgebühr von 5,52 Euro.

Das trifft im Übrigen auch zu für den Architekten, für den Ingenieur mit seinem Planungsbüro, der beispielsweise ein Auto hat, auf die Firma zugelassen, der das Autoradio im Dienstwagen hat – natürlich angemeldet –, auch der wird nicht zusätzlich belastet. Das ist uns ganz wichtig und deshalb können wir dies vertreten.

Lassen Sie mich nun auf die neue Höhe der Rundfunkgebühr zu sprechen kommen. Vielfach hört man, dass die Anstalten das Doppelte bei der KEF anmelden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Ja, bitte.

Herr Dr. Hahn, bitte.

Herr Staatsminister, Sie haben eben das Beispiel des Bäckermeisters bemüht und gesagt, er muss, wenn er schon ein Radio „dudeln“ hat, dann für das neue, moderne Gerät nichts mehr bezahlen. Warum muss er denn für den neuen, modernen Computer nach Ihrer Regelung etwas zahlen, wenn er gar kein Radio hört? Warum zahlt er denn dann eine Rundfunkgebühr? Das ist doch eine zusätzliche, unangemessene Belastung. Teilen Sie diese Auffassung?

Nein, das hängt mit der Gebührengerechtigkeit zusammen, weil das Moratorium, das jetzt besteht, am 30.06.2007 ausläuft, und wenn wir das nicht so festlegen,

würde es bedeuten, dass alle die volle Gebühr für neuartige PCs bezahlen müssten und es dann nicht die Zweitgerätebefreiung gäbe, und das würde für viele im sächsischen Mittelstand eben nicht die Entlastung bedeuten, sondern eine deutliche Mehrbelastung.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Muss ich auch Kfz-Gebühr bezahlen, wenn ich kein Auto habe? So ein Schwachsinn!)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Nein, ich möchte das jetzt zu Ende führen; vielen Dank. Mit der erstmaligen Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF haben die Ministerpräsidenten diesmal ein deutliches Zeichen gesetzt, dass der in der Vergangenheit akzeptierte Automatismus der Gebührenerhöhung so nicht mehr hingenommen werden kann. Ursprünglich hatten die Anstalten eine Erhöhung von 2,01 Euro gefordert und die KEF wollte ihnen 1,09 Euro zugestehen. Eine solche Erhöhung war aber aus Sicht aller Länder angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte nicht angemessen für die Gebührenzahler.

Die so begründete Abweichung wurde aber nicht pauschal festgelegt, sondern orientiert sich an den Einsparmöglichkeiten, die sich erst nach Vorliegen des KEF-Berichtes ergeben haben. Zu nennen sind hier etwa die Gebührenbefreiungen oder die finanzwirksame Selbstbindung der Anstalten. Diese Möglichkeit zum Abweichen vom Gebührenvorschlag ist entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts explizit im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vorgesehen.

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Staatsvertrages bildet den Schwerpunkt der Diskussion auch im Gesetzgebungsverfahren. Im Ergebnis halte ich – ebenso wie alle anderen Landesregierungen und Landtage – die Verfassungsmäßigkeit für gegeben; ich bin ja zu Beginn bereits darauf eingegangen.

Alles in allem, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dieser Staatsvertrag nach meiner Meinung ein gut gelungener Kompromiss zwischen sinnvollen und notwendigen Neuregelungen im Rundfunkrecht und einer angemessenen Erhöhung der Rundfunkgebühr. Er ist das Ergebnis langer und harter Verhandlungen zwischen den Ländern; schließlich mussten alle Landesregierungen über alle Parteigrenzen hinweg dem Vertragswerk zustimmen. Dass sich sächsische Positionen an vielen Stellen so deutlich wiederfinden, ist für uns alle ein großer Erfolg, und ich will mich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben. Ich will einen namentlich nennen, und zwar meinen Amtsvorgänger Stanislaw Tillich; herzlichen Dank für die geführten Verhandlungen.

(Beifall bei der CDU, der Staatsregierung und des Abg. Martin Dulig, SPD)

Die Reformen müssen weitergehen – so wie es im Staatsvertrag bereits angelegt ist. In einer Protokollerklärung haben alle Ministerpräsidenten erklärt, dass die Struktu

ren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter überprüft werden müssen mit dem Ziel, dass die Programmaktivitäten auch längerfristig im jetzigen Rahmen finanzierbar sein sollen. Dabei wird die KEF in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen, denn ihre Prüfmöglichkeiten wurden erweitert und sie trifft jetzt ihre Bedarfsfeststellung unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Lage.

Auch das Thema Werbung und Sponsoring muss wieder auf die Tagesordnung. Gerade beim Sponsoring ist feststellbar, dass die Anstalten die gesetzlichen Vorschriften gern bis an die Grenzen zur unzulässigen Schleichwerbung ausloten. Leider stößt hier nach meiner Einschätzung die Selbstkontrolle durch die Rundfunkgremien an ihre Grenzen. Ein Sponsoringverbot nach 20:00 Uhr, die klarere Trennung von Werbung und Programm und eine unabhängige Aufsicht bei Verstößen in diesem Bereich auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind hier mögliche Ziele.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich nach meiner Auffassung in Zukunft wieder stärker auf seine Kernkompetenzen besinnen und die Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information stärken. Er erreicht mehr Akzeptanz nicht dadurch, dass er bedingungslos auf die Einschaltquote setzt, sondern durch ein anspruchsvolles Programm.

Ich denke, der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist wirklich ein gelungenes Werk. Wir haben sächsische Positionen gestärkt, es gibt inhaltliche Verbesserungen bei Programmgestaltung und Strukturen, es gibt ein Entgegenkommen für Bereiche wie den sächsischen Mittelstand und es gibt eine Entlastung für sozial Schwache. Die Politik hat die Gebührenzahler nicht im Regen stehen lassen und hat ihre Interessen vertreten. Es ist eine Gebührenerhöhung von 88 Cent herausgekommen, die wir politisch gut vertreten können. Deshalb bitte ich herzlich um Ihre Zustimmung, damit wir in Sachsen als vorletztes Bundesland diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft setzen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Wird weiterhin das Wort gewünscht? – Wenn das nicht der Fall ist, dann ist die allgemeine Aussprache zu dem Gesetz beendet.

Wir kommen damit zu den Einzelberatungen und ich frage den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Dr. Wöller, ob er zu den einzelnen Vorschriften sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall; dann verfahren wir so.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 4/0893. Wir stimmen als Erstes über die Überschrift ab: „Gesetz zum Achten Rundfunk

änderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem mehrheitlich zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über den Artikel 1 Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einzelnen Stimmen dagegen ist dem Artikel 1 zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wer dem Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zwei Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Stimmen dagegen ist dem ebenfalls zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 3, In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten. Wer dem Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist auch dem Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Beratung abgeschlossen. Da keine Änderungen beschlossen wurden, eröffne ich die 3. Lesung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle deshalb den Entwurf Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei mehreren Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Stimmen dagegen ist dem mehrheitlich zugestimmt. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Es liegen zwei Entschließungsanträge vor, einmal von der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/0971 und zum anderen von der PDS gemeinsam mit den GRÜNEN, Drucksache 4/0984. Ich bitte diese Entschließungsanträge einzubringen. – Bitte, Herr Dr. Gerstenberg.

Herr Präsident, ich wollte die Gelegenheit nutzen, eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abzugeben.

Gut, dann bitte.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt im Ergebnis einer Abwägung, die ich in meinem Redebeitrag dargestellt habe. Wir haben auch zugestimmt, obwohl Herr Winkler, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, uns in einer sehr modischen Form wetterwendisches Verhalten vor

geworfen hatte. Die Äußerungen, die er auf Nachfragen noch einmal bestätigt hat, entsprechen nicht den Tatsachen. Ich darf ganz kurz aus einer Erklärung des Medienpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion in NRW, Oliver Keymis, zitieren – also dem Sprecher der Medienpolitik in der rot-grünen Koalition in NRW. Die Kernsätze sind: „Eben die beschlossene Erhöhung der Rundfunkgebühren um willkürlich festgesetzte 88 Eurocent und die Verschiebung der von der unabhängigen KEF vorgeschlagenen Gebührenerhebung auf den 1. April stellt die Staatsferne infrage. Der politische Schaden wegen des verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Verfahrens erscheint angesichts der minimalen Einsparung von 2,52 Euro pro Jahr und RundfunkteilnehmerIn nicht vertretbar.“

Das zeigt, dass die Bedenken der GRÜNEN in NRW in Regierungsverantwortung genau dieselben sind, die ich im Namen meiner Fraktion vorgetragen habe. Beide – die GRÜNEN in NRW wie die GRÜNEN in Sachsen – haben sich in der Abwägung für eine Zustimmung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag entschieden.

Das zeigt, dass wir sehr wohl koordiniert bundesweit handeln – unabhängig von unserer jeweiligen Oppositions- oder Regierungsrolle – und unsere Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrnehmen.