Wir als CDU-Fraktion sind der Meinung, dass die Akzeptanz der nun einmal wissenschaftlich unterlegten notwendigen Hauptansatzstaffeländerungen gerade für unsere kleineren Gemeinden durch diesen Doppelschritt leichter wird. Immerhin sind dies fast 500 Gemeinden unseres Freistaates.
Eine schrittweise Umsetzung des Gutachtens hat auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen. Wir wollen mit dieser Änderung dazu beitragen, dass auch künftig der Konsens beim Finanzausgleichsgesetz weitgehend erhalten bleiben kann.
Etwas gewundert haben wir uns über die unterschiedliche Art der Wahrnehmung der Finanzausgleichsgesetzverhandlungen innerhalb der kommunalen Familie. Während die Verbandsspitzen von SSG und Landkreistag den Kompromiss auch in der Landtagsanhörung überwiegend positiv gewürdigt haben, schien dies nicht bis in jeden Kreisverband durchgedrungen zu sein. Ich wünsche mir, wenn auch innerhalb der kommunalen Familie die Informationswege schwierig sind, dass dennoch die Ergebnisse, wenn sie bei uns hier ankommen, abgestimmt sind und wir damit auch arbeiten können.
Was war noch Gegenstand der Diskussion in der CDUFraktion? Natürlich ging es darum, ob die Ergebnisse des Ifo-Gutachtens, wie vom SSG gefordert, auch für die Kreisfreien Städte übernommen werden sollten. Im Ergebnis teilen wir die Bewertung des Gesetzentwurfs, dass für den kreisfreien Bereich die Datengrundlage für eine Änderung der Hauptansatzstaffel noch nicht ausreichend belastbar ist. Hinzu kommt, dass auch die Umsetzung von Hartz IV Auswirkungen auf den Zuschussbedarf der Kreisfreien Städte im FAG haben kann. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, weiß zum heutigen Zeitpunkt niemand wirklich genau. Auch deshalb erscheint uns eine weitere Überprüfung der Datengrundlage berechtigt.
Weitere Diskussionspunkte waren die so genannten Switch-Klauseln, gegen die in der Anhörung natürlich auch Kritik aufgekommen ist. Gerade weil die investiven Schlüsselzuweisungen 2005 so drastisch zurückgeführt werden müssen, ist es notwendig, die Investitionskraft der Gemeinden, wo immer möglich, zu stärken.
Sollten sich die Steuereinnahmen gegenüber der November-Steuerschätzung tatsächlich wesentlich verbessern, so
ist es nur recht und billig, dass Mehreinnahmen für weitere Investitionen vorgesehen werden können. Ich fürchte nur, dass angesichts der deutschlandweit nach unten korrigierten Wachstumsprognosen diese Diskussion in der Theorie stecken bleiben wird.
Ich erinnere daran, dass dem Haushaltsentwurf und auch dem FAG ein Wachstum von 1,7 % im laufenden Jahr zugrunde liegt. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hat seine Wachstumsprognose dagegen auf 1 % nach unten korrigiert. Der Wunsch nach mehr Steuereinnahmen dürfte daher wohl nur ein Wunsch bleiben. Vielleicht hilft diese Prognose den Kritikern dieser Klausel, diese dennoch zu akzeptieren.
Die zweite Klausel im § 31 Abs. 9 dient als Leerposten, dass der Landtag bei großen finanzpolitischen Verschiebungen durch ein weiteres Gesetz Anpassungen am FAG-Volumen vornehmen kann. Dass dies aus heutiger Sicht niemand will, ist selbstverständlich. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass wir auch vor großen finanziellen Verschiebungen nicht sicher sind. Ich erinnere an die FAG-Bugwelle.
Natürlich gibt es viele weitere Punkte, die man im Rahmen des FAG diskutieren kann. Gerade die Opposition hat ja für die Umsetzung und Passfähigkeit des Gesamthaushaltes keine Verantwortung, kann sich also hier sehr leicht als Förderer kommunaler Selbstbestimmung profilieren. Eine Kostprobe populärer Forderungen liegt heute hier in Form von Änderungsanträgen auf dem Tisch.
Der kommunale Finanzausgleich hat sich bewährt und deshalb halten wir dem Inhalt und der Struktur nach an diesem Gesetz fest. Viele Bundesländer wären froh, wenn sie einen ähnlichen, vom aktuellen politischen Tagesgeschäft weitgehend unabhängigen Finanzausgleich hätten.
Ich will nicht verhehlen, dass die mit dem Gesetzentwurf verbundene deutliche Absenkung der Finanzausgleichsmasse unseren Kommunen weitere Haushaltskonsolidierung abverlangt. Auch die durchaus erfreuliche Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen kann dies nicht vollständig kompensieren. Dennoch bleibt festzuhalten, dass wir im Sommer letzten Jahres noch von weit schlimmeren Zahlen ausgehen mussten.
Darüber hinaus ist auch wichtig, die Gesamtzuweisungen vom Freistaat an die kommunale Ebene im Blick zu behalten und gerade außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs weist der aktuelle Haushaltsentwurf durchaus viele positive Veränderungen für unsere Kommunen auf. Ich erinnere hier an die Aufstockung der Kita-Pauschale um 21 Millionen Euro jährlich,
die direkt Kommunalhaushalte entlastet. Gleiches gilt für das Kita-Investprogramm, zusätzliche Mittel für den Schulausbau oder die kommunale Investpauschale von 50 Millionen Euro im Jahr 2005.
Auch unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Effekte wird deutlich, dass der Freistaat als Ganzes seiner Verantwortung für die finanzielle Ausstattung von Landkreisen und Gemeinden im Doppelhaushalt 2005/2006 gerecht wird. Die Fraktion der CDU wird dem Gesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es? Es geht um jeweils 2,5 Milliarden Euro für die sächsischen Kommunen in den nächsten beiden Jahren, ganz rund gerechnet. Ich möchte deshalb gleich am Anfang um Verständnis bitten, dass wir über dieses Problem, über die Höhe und die Verteilung dieser immensen Gelder, mindestens genauso lange reden müssen wie gestern richtigerweise über den Schlosspark Pillnitz. Die Lesungen des Finanzausgleichsgesetzes haben sich in der Vergangenheit stets dadurch ausgezeichnet, dass nicht unbedingt der große verbale Rundumschlag Opposition kontra Staatsregierung gesucht wurde. Mein Vorredner, Herr Kollege Albrecht, hat das auch nicht getan. Ich finde das richtig. Im Interesse der Kommunen sollte die fachpolitische Debatte immer im Vordergrund stehen und auch ich werde mich heute daran halten.
Dennoch gleich am Anfang: Ein besseres Finanzausgleichsgesetz, das den Kommunen nicht unbedingt ein Mehr an Geld, wohl aber ein beträchtliches Mehr an Planungssicherheit und an kommunaler Gestaltungsfreiheit gegeben hätte, ist möglich und notwendig. Natürlich gibt es dazu Änderungsanträge. Ich denke, das ist auch die Pflicht einer Opposition, die sich ernst nimmt. Wenn Sie sagen, das sind populäre Änderungsanträge, so nehme ich das als kleines Lob. Ihre etwas beleidigte und fahrige Presseinformation gemeinsam mit der SPD-Fraktion vor wenigen Tagen klang noch etwas anders. Aber sei's drum.
Natürlich kennen wir die beiden Kompromisse zwischen den Spitzenverbänden und der Staatsregierung. Wir wissen auch, dass kurz vor Waldheim diese Kompromisse fast schon einmal in der Versenkung verschwunden waren und durch den energischen Widerstand gerade der Spitzenverbände praktisch gerettet wurden. Es ist auch nicht zu bestreiten – Kollege Albrecht hat das gesagt und ich muss es bestätigen, weil es einfach so ist –, dass unser Finanzausgleich trotz aller Schwächen, auf die ich noch im Einzelnen eingehen werde, immer noch um Längen kommunalfreundlicher ist als etwa der in Brandenburg oder in Thüringen,
wo den Kommunen kurz mal so um die 200 Millionen Euro weggenommen werden. Den Anspruch auf Modernität aber, den unser sächsisches FAG in den späten neunziger Jahren zweifelsohne hatte, und das haben alle Experten gesagt, haben wir längst eingebüßt. Allein die Tatsache, dass die Dinge anderswo noch wesentlich schlechter laufen als in Sachsen, kann für uns, denke ich, noch lange kein Grund sein, wie das Kaninchen auf die Schlange zu starren und der Weisheit der Staatsregierung zu applaudieren.
Immerhin gab es eine insgesamt zwölfstündige sehr, sehr intensive FAG-Debatte in mehreren Ausschüssen. Ich war allein in drei Fachausschüssen und habe, glaube ich, mit dazu beigetragen, dass es eine ganze Menge von CDU-Auszeiten gegeben hat. Auch die kleinen Verbesserungen, die wir in der Fachdiskussion erreicht haben, zeigen, dass wir mit unseren Vorschlägen wohl nicht gänzlich daneben liegen.
Ich darf feststellen, dass es ohne das Engagement der PDS-Fraktion in diesen Ausschüssen wohl nicht zu den leichten Verbesserungen, insbesondere in den beiden Switch-Klauseln in Richtung eines höheren Bestimmtheitsgrades, gekommen wäre. Aber wir wollen viel mehr. Wie Sie nachher in den Änderungsanträgen lesen können, die wir übrigens gemeinsam mit der FDP-Fraktion einbringen werden, wollen wir diese Klauseln, die in die Planungssicherheit der Kommunen massiv eingreifen, gänzlich streichen.
Für meine Fraktion habe ich immer wieder betont und ich tue es auch heute sehr gern, dass wir diesen vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatz, also die im Jahr 1996 eingeführte sinnvolle Regel, nach der es kurz gesagt den Kommunen und dem Freistaat bei jeder finanziellen Wetterlage gleichmäßig gut oder gleichmäßig schlecht gehen soll, für eine vernünftige Erfindung halten. Wir wollen an diesem Prinzip sehr gern festhalten. Wir stellen es auch nicht gleich deshalb infrage, weil es jetzt ganz offenkundige Schwierigkeiten gibt, Problem Bugwelle. Dies wird aber nur dann gelingen, wenn wir das Prinzip nicht zu Tode reiten. Diese Gefahr sieht die PDSFraktion und sehe ich durchaus. Wir müssen deshalb den Mut haben, diesen richtigen Regelmechanismus an neue Erfordernisse anzupassen, vor allem an geänderte Aufgabenstrukturen. Dass diese längst überfällige Aufgabe auch im Vierten Änderungsgesetz des FAG nicht wirklich gelöst und das Problem wiederum in die Zukunft vertagt wird, spricht Bände. Das ist die entscheidende Schwäche des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Auch bei den Entschließungsanträgen der CDU-Fraktion kommen wir noch einmal auf dieses Problem zu sprechen. Die CDU-Fraktion mahnt nämlich selber, und zuletzt gemeinsam mit der SPD-Fraktion, dieses Problem an, im Jahr 2000, im Jahr 2002 und jetzt wieder im Jahr 2005. Entweder haben Sie es nicht begriffen oder Sie wollen es nicht oder Sie können es nicht. Wie auch immer, suchen Sie es sich aus. Das Problem ist nun wirklich mit Händen zu greifen. Die so genannte Abrechnungsbugwelle in Höhe von 750 Millionen Euro zulasten der Kommunen ist nicht zufällig und nicht über Nacht entstanden. Sie ist vielmehr ein starkes Indiz für das Vorhandensein eines strukturellen Problems, über das wir hier und heute reden müssen.
Indirekt gibt die Staatsregierung auch zu, dass dieses strukturelle Problem besteht, sonst hätte sie sich nicht bereit erklären müssen, den Kommunen in Summe 200 Millionen Euro im Sinne eines zinslosen Darlehens zu geben, das in den Jahren 2007/2008 zurückgezahlt werden muss, zeitnah, wie es so schön locker in der Begründung heißt. Man kann mit jedem beliebigen Bürgermeister oder Landrat sprechen, man wird immer das Gleiche hören. Ich habe mit sehr vielen gesprochen. Wenn nicht gerade ein Wirtschaftswunder einsetzt und
die kommunalen Steuereinnahmen in den nächsten beiden Jahren sich drastisch verbessern, wird diese Rückzahlung nicht möglich sein. Solche Abrechnungsbeiträge können die Kommunen aus eigener Kraft beim besten Willen nicht mehr satteln. Dennoch erkennen die Verbände formal diese Bugwelle in voller Höhe an und wollen sie abstottern. Das ist wohl der Preis des Kompromisses. Meine Fraktion fordert hier viel mehr Realismus ein und schlägt in einem entsprechenden Änderungsantrag vor, die ausgereichten Darlehen in Zuschüsse für die Kommunen umzuwandeln. Dazu werde ich nachher noch Genaueres sagen.
Im Prinzip bedeutet das, dass wir nicht den Gleichmäßigkeitsgrundsatz als solchen infrage stellen, wohl aber die Frage stellen, ob die 1996 unterstellte Balance zwischen Kommunen und Freistaat heute auch noch richtig justiert ist. Ich darf daran erinnern, dass auch und gerade die SPD-Fraktion diese Frage in der Vergangenheit immer und immer wieder gestellt hat, Kollegin Weihnert, und zwar mit erheblicher Penetranz. Man muss wahrlich nicht die höhere Mathematik bemühen, um zu erkennen, dass diese Balance massiv aus dem Ruder gelaufen ist. Die 1996 ohne jegliche praktische Erfahrung quasi als idealtypisch angenommene Nulllinie im Gleichmäßigkeitsgrundsatz stimmt heute so nicht mehr.
Wenn man so will, kann man die Situation zwischen Kommunen und Freistaat in etwa mit dem Verschuldungsverhältnis zwischen Entwicklungsländern und reichen Industriestaaten vergleichen, wenn auch jeder Vergleich hinkt. Aber hier hat die Weltbank längst erkannt, dass ein formales Beharren auf Rückzahlung aller Schulden nicht weiterhilft. Sie hat erkannt, dass es gerade im eigenen Interesse nur so sein kann, dass ein wohl dosierter und auf Einzelfallprüfung ausgerichteter Schuldenerlass weiterhilft. Dem Grunde nach nichts anderes bedeutet unser Vorschlag zur Überführung dieses Darlehens von 200 Millionen Euro in einen Zuschuss – mit dem feinen Unterschied zur Weltbank, dass wir nicht über reale, sondern über fiktive Schulden im Innenverhältnis zwischen Kommunen und Freistaat sprechen.
Die Landkreise und Kreisfreien Städte machen seit Jahren überdurchschnittliche Kostensteigerungen im Sozialbereich geltend. Daran wird auch Hartz IV nichts Grundlegendes ändern, im Gegenteil, nur dass jetzt bedeutende Zahlungsströme außerhalb des FAG verlaufen werden. Wir haben bereits den Entwurf des Landesausführungsgesetzes zu Hartz IV vorliegen. Andererseits möchte ich daran erinnern, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise ihren Personalbestand in den letzten zehn Jahren halbiert haben, genauer gesagt: rund 90 000 Stellen minus. Im gleichen Zeitraum sank die Beschäftigtenzahl bei der Staatsregierung und den obersten Landesbehörden, den nachgeordneten Behörden, nur um 12 % oder 15 000 Stellen. Ich frage Sie nun: Warum wirkt sich dieser immense Konsolidierungsvorsprung der Kommunen beim Personal nicht massiv auf die Finanzmassenverteilung aus? Warum wirken sich diese massi
Auch der zweite, der horizontale Gleichmäßigkeitsgrundsatz, der die Verteilung innerhalb der drei kommunalen Säulen regeln soll, ist aus den Fugen geraten. In den letzten Jahren ist es zu ganz erheblichen Diskrepanzen zwischen den Kreisfreien Städten einerseits und dem kreisangehörigen Raum andererseits gekommen. So haben etwa die Kreisfreien Städte pro Einwohner doppelt so viele Schulden aufnehmen müssen wie die kreisangehörigen. Nur subjektive Ursachen kann dies wohl nicht haben. Oder denken Sie nur an die in der Zwischenzeit massiv veränderten inneren Strukturen bei den Kreisfreien Städten. Zwischen Hoyerswerda mit 44 000 Einwohnern und Leipzig mit knapp 500 000 Einwohnern liegt mehr als eine Zehnerpotenz.
Nun hat die Staatsregierung das so genannte Ifo-Gutachten als Geheimwaffe zur Neujustierung der Hauptansatzstaffel und der Schülernebenansätze in Auftrag gegeben. Die Anhörung hat allerdings gezeigt, dass der Auftrag an das Institut in München ganz offensichtlich unpräzise war und dass die Untersuchungsmethode ganz erhebliche Schwächen aufwies, auf die ich jetzt nicht weiter eingehen will. Am Ende wurde das Ifo-Gutachten nur höchst halbherzig und in den Kreisfreien Städten gleich gar nicht umgesetzt.
Höchst eigenartig an dem ganzen Verfahren rund um das Ifo-Gutachten ist einiges. Es handelt sich um einen dem Landtag im Wortlaut unbekannten Gutachtensauftrag. Wir wurden in den Ausschüssen mit der dürren Aussage abgespeist, dass der Gutachtensauftrag schon in Ordnung sei. Die Begründung des FAG-Entwurfs enthält nur eine Kurzfassung des Gutachtens. Der Gutachter des Ifo selbst, der bei der Anhörung krankheitsbedingt fehlen musste, sollte auf Antrag der PDS in den Innenausschuss eingeladen werden. Die Koalitionsfraktionen waren nicht bereit, diesem sinnvollen Begehren nachzukommen. Das wäre höchst nahe liegend gewesen, wenn wir im Innenausschuss oder von mir aus im Haushaltsund Finanzausschuss wirklich ernsthaft an die Probleme der Hauptansatzstaffel hätten herangehen wollen.
Auf Antrag der PDS hat dankenswerterweise das Staatsministerium der Finanzen dann eine Modellrechnung vorgelegt, die allerdings Folgendes zeigte: Die großen Verlierer bei der jetzt aufgrund des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen geänderten Hauptansatzstaffel und der Schülernebenansätze werden die kleinen Kommunen mit einer Einwohnerzahl unter 15 000 sein. Sie werden sage und schreibe 8,8 Millionen Euro jährlich verlieren. Diese Zahl beweist, dass der vorgesehene Betrag von 3 Millionen Euro innerhalb der Bedarfszuweisungen nach § 22 FAG für eine einmalige Abfederung dieser Verluste bei weitem nicht ausreichen wird. Eine erneute Gemeindegebietsreform, diesmal am goldenen Zügel des FAG, lässt grüßen. Außerdem werden Schulstandorte im ländlichen Raum noch zusätzlich gefährdet, was selbstverständlich mit der PDS nicht zu machen sein wird.
Resümee: Dass sich die Koalition erst zum übernächsten FAG 2007/2008 mit all diesen längst überfälligen Auf
gaben befassen will und vorher alles beim Alten bleiben soll, ist für die PDS völlig unverständlich. Nichts gegen einen Expertenarbeitskreis; wir aber meinen, es muss einfach schneller gehandelt werden. Die Problemlage – ich möchte auf die Probleme der Kommunen nicht im Einzelnen eingehen – ist klar. Die Datenlage gibt auch vieles her. Wir haben seit Jahren viele aussagefähige Prüffeststellungen des Sächsischen Rechnungshofes. Wir haben zudem einen fundierten, vom SSG selbst in Auftrag gegebenen Gemeindefinanzbericht, den interessanterweise die Staatsregierung – siehe Antwort auf unseren Antrag „Umgang mit dem Gemeindefinanzbericht“ – ausdrücklich bestätigt. Sie bestätigt, dass sie die Grundaussagen und Wertungen, die in diesem Gutachten stehen, teile.
Ich darf Sie, sehr verehrte Damen und Herren, auch daran erinnern, dass meine Fraktion mit dem Antrag auf eine auskömmlich dotierte kommunale Investitionspauschale – das war die Drucksache 4/0130; mein Kollege Sebastian Scheel hat dazu gesprochen – einen weiteren sehr sinnvollen Vorschlag unterbreitet hat, wie aus dem Dilemma um die Bugwelle herauszukommen ist und gleichzeitig die unbedingt notwendigen kommunalen Investitionen anzukurbeln sind.
Wie nötig diese Anstrengungen sind, wird mit Blick etwa auf meine Kleinen Anfragen zu den Nettoinvestitionsraten deutlich. Wenn im vergangenen Jahr unter den sieben Kreisfreien Städten lediglich Plauen eine positive Nettoinvestitionsrate – das sind Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen – erwirtschaften konnte und wenn dies bei den Landkreisen lediglich sechs von 22 und bei den Großen Kreisstädten nur 25 von 33 gelang, so besteht auch hier akuter Handlungsbedarf.
Vor allem die SPD steht heute in einem recht eigenartigen Licht da. Noch im Januar letzten Jahres haben Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, mit Verweis auf den von mir genannten Gemeindefinanzbericht hier im Hohen Hause eine Aktuelle Debatte unter dem martialischen Titel „Sächsische Kommunen im Würgegriff der Staatsregierung“ angezettelt. Nach der Wahl haben Sie sich dann erfreulicherweise dafür eingesetzt, dass im Kommunalteil des Koalitionsvertrages doch einiger frischer Wind weht. Jetzt aber, wo mit dem FAG die erste ernsthafte Nagelprobe auf die Belastbarkeit Ihrer Aussagen kommt, sind Sie auf einmal damit einverstanden, noch einmal zwei Jahre zuzuwarten, bis vielleicht wirklich einmal etwas Substanzielles geschieht.
Die sächsischen Kommunen befinden sich wohl nicht im Würgegriff der Staatsregierung, sie sind aber einer offenbar handlungsunwilligen und wenig innovationsfreudigen Koalitionsregierung ausgeliefert. Das erklären Sie doch bitte einmal Ihren Bürgermeistern und Landräten.