Protokoll der Sitzung vom 10.03.2005

Wir verstehen das so, dass Sie den von Ihnen nicht näher benannten zwei Kreisfreien Städten – wobei es sich nur um Leipzig und Dresden handeln kann – unwirtschaftliches Handeln vorwerfen. Dass es insbesondere in Dresden zu einem Geburtenboom gekommen ist, der – darüber bin ich in diesem Fall einmal nicht traurig – zu erhöhten Kosten bei der Bewirtschaftung von Kindertagesstätten geführt hat, wird in Ihrer Gesetzesbegründung nicht angeführt.

In einem am 28. Januar dieses Jahres nachgeschobenen Schreiben der Staatsregierung an den Haushaltsausschuss spielt das angeblich unwirtschaftliche Verhalten von Dresden und Leipzig – ich finde es übrigens interessant, wenn man einen solchen Vorwurf erhebt, und ich kann wahrscheinlich in jede Kommune in Sachsen schauen und ähnliche Beispiele für angeblich unwirtschaftliches Verhalten finden – keine Rolle mehr in dieser Begründung, sondern es heißt, dass aufgrund nicht eindeutiger Ergebnisse ergänzende Analysen der Zuschussbedarfsentwicklung für sinnvoll erachtet werden.

Wie alt ist dieses IFO-Gutachten? – Ich glaube, ein Jahr. Ein Jahr hatten Sie Zeit, diese ergänzenden Analysen durchzuführen. Warum haben Sie es nicht getan? Das ist für uns alles nicht stimmig.

Für uns als FDP-Fraktion heißt das ganz klar, dass hier politisch argumentiert werden soll – und zwar gegen die

Großstädte, die wir in Sachsen haben, Leipzig und Dresden, und das akzeptieren wir nicht. Wir als FDP haben Ihnen zur Hauptansatzstaffel einen Änderungsantrag vorgelegt. Diesen Änderungsantrag wie auch die anderen Anträge der FDP habe ich hiermit eingebracht und bitte Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der FDP)

Ich rufe Frau Hermenau für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Städte- und Gemeindetag in Sachsen hat vor allen Dingen in den letzten Tagen der Debatte gesagt, er habe ein massives Interesse an einer mittelfristigen Strategie, und ich glaube, dass es genau darum geht. Das bedeutet, dass es Hausaufgaben für die Staatsregierung und den Landtag gibt. Das heißt, wir werden uns mit dem kommunalen Finanzausgleich der Folgejahre 2007 und 2008 lange Zeit nehmen müssen. Wahrscheinlich fängt die Debatte nach der Beschlussfassung zum Finanzausgleich 2005/2006 gleich an. Aber generell gilt wie im richtigen Leben: Man kann nicht alle Risiken absichern. Das betrifft natürlich auch, selbst wenn man die Konnexität voll durchhält, die Kommunalpolitik, die ebenfalls eigenes Risiko im eigenen Handeln erkennen und abfedern muss. Ich finde es sehr gut, dass der Sächsische Städte- und Gemeindetag gesagt hat, er wolle stark am Subsidiaritätsprinzip festhalten. Wir unterstützen das ausdrücklich, da wir sehr viel von Artikel 28 Abs.2 des Grundgesetzes halten. Umso verblüffender war für mich in der Wahrnehmung der Debatte das Verhalten des Landkreistages, der den Kompromiss nachträglich infrage gestellt hat.

Wenn Herr Scheurer, der selbst Mitglied des FAG-Beirates ist, in der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses, die am 2. Februar 2005, also zwei Monate nach dem gefundenen Kompromiss, stattgefunden hat, sagt, der jetzt gefundene Kompromiss, der Ihnen als Gesetzentwurf vorliegt, stelle – ich zitiere –: „aus Sicht der Landkreise eine für beide Seiten tragbare Lösung“ dar, dann nehme ich das natürlich in einer öffentlichen Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss für bare Münze und wünsche mir, dass ein Kompromiss, ist er einmal gefunden, als ein hohes Gut wirklich offensiv verteidigt wird.

Wenn man dann mal in argumentative Nöte kommt, weil ein Kompromiss nicht immer hundertprozentig zu eigenen Gunsten ausgegangen ist, muss man trotzdem stark und dabei bleiben, denn nur auf diese Art der Verhandlungsbasis werden wir in Zukunft in weiteren Verhandlungen vernünftige Kompromisse beim kommunalen Finanzausgleich erreichen können. Da müssen wir Klarheit haben.

(Beifall bei den GRÜNEN, vereinzelt bei der CDU und des Staatsministers Dr. Horst Metz)

Hinsichtlich der Frage der Investitionskraft der Kommunen sehe ich ebenfalls Hausaufgaben für die Staatsregierung und den Landtag. Natürlich ist die Höhe der Netto

investitionsrate nicht allein durch die Einnahmen gekennzeichnet, die die Kommunen haben, sondern wesentlich auch dadurch, wie die Prioritätenliste ihrer Ausgaben aussieht. Dresden kann es finanziell nicht mal schaffen, die Schlaglöcher nach dem Winter auf den Straßen zu beseitigen, aber sie leisten sich im übernächsten Jahr eine neue Brücke. Also, natürlich haben die Städte auch verzerrte Prioritätenlisten hinsichtlich der Ausgaben.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Deswegen denke ich, dass das nächste Kommunale Finanzausgleichsgesetz Klarheit schaffen und ein Verfahren finden muss, das eine offene Bewertung der kommunalen Ausgabenpolitik einbezieht in die Frage, inwiefern wir zum Beispiel Mittel aus dem ehemaligen Investitionsförderungsgesetz, die heutigen Sonderbundesergänzungszuweisungen, anteilig als Investitionspauschale an die Kommunen durchreichen. Das funktioniert nur, wenn man eine symmetrische Finanzpolitik in Sachsen hat, bei der auch die Ausgabenpolitik der Kommunen bestimmten Grundsätzen folgt. Wir sind hier schließlich nicht im Vogelnest, wo derjenige das Meiste bekommt, der den Schnabel am weitesten aufreißt.

In dieser Frage hat übrigens der Landkreistag Interesse gezeigt und deutlich formuliert, er wolle gern eine klare Erfassung der Konsolidierungsleistungen haben. Ich denke, nur so können wir vorgehen, ansonsten werden wir immer wieder Diskussionen haben, die nicht zum Ende kommen.

Zu den Switch-Klauseln, die heute schon angesprochen worden sind: Das klingt unheimlich großartig, ist aber eigentlich nicht viel. Es bedeutet nur die Möglichkeit des Zwischendurch-Nachsteuerns, falls zum Beispiel starke Steuerausfälle eintreten. Mit der Investitionskraft hat das gar nichts zu tun.

Aber der kommunale Finanzausgleich ist keine Einbahnstraße. Wenn die Zeiten gut sind und die Steuererwartungen, zumindest für die Gewerbesteuern der Kommunen, also die kommunalen Steuern, positiv sind, wenn man also gute Einnahmen hat, dann muss man, wenn man seriöse Finanzpolitik betreibt, natürlich konsolidieren. Bessere Zeiten werden meines Erachtens finanzpolitisch auch nicht mehr kommen, also ist jetzt der Zeitpunkt, das zu tun.

Wenn man aber – wie die PDS in Kooperation mit der FDP – die Switch-Klausel weghaben möchte, also die Steuerausfälle nicht zeitnah im Verbund widerspiegeln, sondern die Bugwelle bis 2007/2008 weiter erhöhen möchte,

(Zuruf des Abg. Roland Weckesser, PDS)

dann aber einen Schuldenerlass ab 2007 in einem anderen Änderungsantrag propagiert, Herr Weckesser, dann ist das unredlich.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der Staatsregierung)

Sie können nicht die Bugwelle künstlich aufbauen und hinterher sagen: Wir führen einen Schuldenerlass wegen

einer zu hohen Bugwelle durch. – Das finde ich wirklich unredlich.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, PDS)

Wer wie Herr Friedrich behauptet, er wolle den kommunalen Finanzausgleich im Grundsatz erhalten, der kann ihn nicht mit solchen Antragsgefügen konterkarieren und hier mit Voodoo economics arbeiten. Das geht überhaupt nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD)

Die Aufgabenkritik und die Standortdifferenzierung sind die einzige Möglichkeit, mit dem demografischen Wandel wirklich fertig zu werden. Je eher wir damit beginnen, umso besser. Da haben sich auch die Staatsregierung und die Union, wie ich finde, nicht mit Ruhm bekleckert. Wenn ich mir Ihre Änderungsanträge anschaue, dann haben Sie unter dem machtpolitischen Argument „Keine Gemeindereform durch die finanzielle Hintertür“ im Prinzip verweigert, die Unter- und Mittelzentren zu stärken. Das widerspricht allen Erkenntnissen des demografischen Wandels, das wissen Sie so gut wie ich.

Die Kommunen mit einer Einwohnerzahl bis 15 000 haben einen Pro-Kopf-Abzugsbetrag von 32 Cent bis 1,87 Euro, aber die Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 15 000 bis 50 000 haben einen Pro-Kopf-Abzugsbetrag von 1,87 Euro bis 8,81 Euro. Deren Schulden sind völlig anders strukturiert und viel höher. Da kann man doch nicht das Geld wieder zu den kleinen Kommunen zurückgeben. Ich finde, das war falsch entschieden, genauso falsch, wie es ist, die witterungsbedingten Aufwendungen, also die Frage der Schneeräumungsfinanzierung im Erzgebirge, im Straßenlastenausgleich regeln zu wollen. Das ist nun wirklich nicht der systematische Ort, um solch ein Problem zu regeln. Ich bin dafür, das Problem zu regeln. Deswegen stelle ich auch morgen eine mündliche Anfrage dazu. Das haben Sie wahrscheinlich mitbekommen und gestern schnell geschaltet. Aber unabhängig davon kann man das systematisch nicht im kommunalen Finanzausgleich regeln. Das ist, glaube ich, ein Fehler.

(Zuruf des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Wenn wir einmal bei Fehlern sind: Ein allgemeiner Geburtsfehler des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen ist das, was wir in unserem eigenen Entschließungsantrag widergespiegelt haben: Im Jahr 1996, der Geburtsstunde, gab es auch einen Geburtsfehler. Damals herrschten noch relativ ungeordnete Verhältnisse. Die Kommunalsteuern waren zum Teil wegen des Umbruchs der Wirtschaft nach der Wende schlecht, Sachsen hat noch nicht am Länderfinanzausgleich teilgenommen, es wurde damals ein Fünfjahresmittel der kommunalen Einnahmen zugrunde gelegt, um die Verbundquote festzulegen. Dieser „Webfehler“ wurde mitgeschleppt in die an sich richtigen Grundprinzipien des kommunalen Finanzausgleichs. Das ist immer ein bisschen auf Kosten der Kommunen gelaufen.

Aus diesem Grund können wir auch diesem Kommunalen Finanzausgleichsgesetz nicht zustimmen. Da die Prinzipien im Kern aber nicht falsch sind, werden wir uns der Stimme enthalten. Natürlich beteiligen wir uns gern an ernst gemeinten und seriösen Diskussionen zum Kommunalen Finanzausgleichsgesetz 2007 und 2008.

(Beifall bei den GRÜNEN – Dr. André Hahn, PDS: Sehr konsequent!)

Ich frage, ob die Staatsregierung das Wort nehmen möchte. – Einen Moment, Herr Dr. Metz. Ich muss Sie bitten, noch zu warten. – Herr Albrecht, Sie möchten jetzt gleich beginnen – als Fraktionsvertreter oder als Berichterstatter? – Als Fraktionsvertreter. Bitte, Herr Albrecht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurden eine ganze Reihe von Nachfragen gestellt und Punkte angesprochen, die in dieser Breite hier an dieser Stelle schwer bis zum Ende auszudiskutieren sind. Ich möchte auf einige dennoch zurückkommen: Es ist es immer gut, richtig und wichtig, ein Gesetz auf den Prüfstand zu stellen und insbesondere die Frage zu stellen: Ist das Gesetz nicht mehr modern, ist es insbesondere den Erfordernissen angepasst? – Wenn das als Frage oben drüber steht und es kommen dann Anträge oder Vorschläge, ist das in Ordnung. Allerdings habe ich, bezogen auf das konkrete Gesetz, über das wir jetzt sprechen, keine Vorschläge gehört. Wie wollen wir – das als Frage in die Runde – die Modernität des FAG erreichen über das hinaus, was wir jetzt haben?

Es wird auf der einen Seite bestätigt, dass es ein gutes Gesetz ist. Das ist ein Lob und nichts anderes. Auf der anderen Seite: Wenn ich das Gesetz fortentwickeln will und das einem modernen Anspruch unterziehe, dann muss ich natürlich das, was ich fordere, auch mit Vorschlägen untersetzen. Ich halte es für nicht angemessen – um nicht zu sagen, für falsch –, wenn man sagt: Die Bugwelle ist eine negative Konsequenz des FAG.

Herr Dr. Friedrich, wenn wir beide einen Vertrag abschließen, der ein Solidaritätsprinzip zugrunde legt,

(Dr. André Hahn, PDS: Mit Ihnen eine Vertrag schließen?)

dann heißt das: In guten wie auch in schlechten Zeiten versuchen wir, uns in der im Vertrag festgelegten Form einander zu helfen. Wenn dann leider eine positive Grundlage des Vertrages insofern flöten geht, als es Ihnen wesentlich besser geht und mir wesentlich schlechter, dann komme ich auf den Vertrag zurück und sage: Herr Dr. Friedrich, eigentlich hatten wir doch vereinbart, dass wir uns gegenseitig helfen. – Wenn Sie das dann im Nachhinein infrage stellen, ist das, gelinde gesagt, Vertragsbruch. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir machen nie wieder ein Geschäft oder die eine Seite beklagt die andere Seite.

Ich denke, Sie haben das zwar so gesagt, meinen es aber offensichtlich nicht so. Jedoch zumindest waren Ihre Ausführungen in dieser Form irreführend.

Wenn wir das FAG an neue Erfordernisse anpassen, gibt es für mich im Grunde genommen nur eine Überschrift: die Aufgabenverteilung und die Aufgabenwahrnehmung bei den unterschiedlichen Gemeinden in Größenklassen zum Maßstab von Veränderungen zu nehmen. Dabei ist es für mich ganz wichtig, wenn man zu Fakten kommt, die im Nachhinein besprochen werden müssen, dass man diese so deklariert, wie sie sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit der Bugwelle verbundenen Schulden sind keine fiktiven Schulden. Es sind exakte Schulden, die vorhanden sind. Es sind echte Schulden. Wenn man miteinander fair umgehen will – der Grundansatz des FAG ist der faire Umgang miteinander –, dann muss man darüber reden, wie man diese Bugwelle beherrscht, und zwar so, dass derjenige, bei dem sie im Moment aufläuft, keinen Schaden erleidet. Die Bugwelle hätte auch anders kommen können. Es ist nicht gottgegeben, dass es so wie in den letzten vier Jahren sein muss. Es hätte durchaus anders kommen können und es kann in Zukunft auch anders kommen.

Das Ifo-Gutachten ist in seiner Struktur sicherlich schwer nachzuvollziehen. Allerdings möchte ich davor warnen, dieses Gutachten als Geisteswerk zu deklarieren und negativ zu beschreiben. Es ist jedem zugänglich und Anlage zum Gesetz. Die Frage, warum dieses Gutachten erstellt wurde, ist relativ simpel und klar zu beantworten: Die verfassungsrechtliche Überprüfung der Hauptansatzstaffel, des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes in der Konsequenz, ist notwendig. Wenn wir das nicht tun, wäre dieses Gesetz verfassungsrechtlich nicht konform. Deshalb ist völlig klar: Der Auftrag für das Ifo-Gutachten betrifft die Überprüfung der Hauptansatzstaffel unter den aktuellen nachweisbaren Zuschussbedarfen. Das ist, glaube ich, kein Geheimnis.

Herr Dr. Friedrich, mir ist nicht klar, warum Ihnen das nicht bekannt ist. Es ist genau mit dieser Auftragsformulierung in der Anhörung vorgestellt worden. Ein Sachverständiger war bei dieser Anhörung nicht anwesend. Das war sehr ärgerlich. Aber in dem uns allen vom Sachverständigen zur Verfügung gestellten Papier für den Haushalts- und Finanzausschuss hat dieser dazu erläuternde Bemerkungen gemacht.

Ein weiterer Punkt, der es wert wäre, ausführlich diskutiert zu werden, ist die Frage der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes. Das ist ein zugegebenermaßen schwieriges Thema. Der Kompromiss des jetzigen Entwurfes des FAG lautet: 55,2 Millionen Euro ausgewiesen an die Landkreise und die Kreisfreien Städte für die Finanzierung dieser sehr wichtigen Angelegenheit. Insbesondere die damit im Zusammenhang stehende Diskussion der Kreisumlage dürfte sich zumindest aus der Sicht der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes für die Dauer des jetzigen FAG erledigt haben. Ich halte das für sehr wichtig, weil das insbesondere aufgrund der Finanzierung der Kreishaushalte immer wieder diskutiert worden ist.

Es ist festzustellen – das halte ich in diesem Zusammenhang für sehr wichtig –, dass entgegen der allgemeinen Wahrnehmung eine Vielzahl von Kommunen steuerliche Mehreinnahmen zu verzeichnen hatten. Das finde ich sehr bemerkenswert und ich bin froh darüber. Das heißt, eine Erhöhung der Steuerkraft ist bei einer Vielzahl von

Kommunen festzustellen. Bedauerlich ist natürlich, dass das im Freistaat Sachsen keine flächendeckend nachvollziehbare Entwicklung ist.

Ein immer wieder aufgeworfenes Thema – das ich nicht unter den Tisch kehren will, weil ich glaube, dass es sehr oft falsch dargestellt wird – betrifft die Frage des Personalabbaus. Wenn wir von einem 50-prozentigen Abbau in den Kommunen sprechen, dann ist das sicherlich eine sehr positive Zahl. Im Sinne der Ehrlichkeit muss ich aber schon hinterfragen, wie viel Prozent dieses kommunalen Personalabbaus tatsächlich in der kommunalen Kernverwaltung und wie viel Prozent durch Auslagerungen, beispielsweise in kommunale Unternehmungen, erfolgt sind. Dort kann man sehr „kreativ“ gestalten. Ob diese kreative Gestaltung unbedingt sinnvoll ist, weiß ich nicht. Ich glaube, auch hier im Haus dürfte unstrittig sein, dass 15 % Personalabbau im Land zu wenig sind. Auf der anderen Seite wird jeder von uns sagen: Gut, dann sollten wir schauen, wo es möglich ist. Ich würde nicht den Vorschlag machen wollen, dass wir die fehlenden Deltaprozente zwischen 50 und 15 nun unbedingt bei der Polizei, bei den Lehrern oder uns ähnlich wichtigen Gruppen vornehmen sollten.

Ich komme zu dem schönen Thema von Herrn Zastrow, dem Kinderzuwachs in Dresden. Offensichtlich gibt es diesen nur in Dresden und woanders nicht. Eines ist auf jeden Fall biologisch klar, Herr Zastrow: Die Dresdner Säuglinge wachsen nicht schneller als im Rest des Freistaates.

(Dr. André Hahn, PDS: Abwarten!)