Protokoll der Sitzung vom 10.03.2005

Wenn heute in Dresden Kinder geboren werden, dann sind sie frühestens in drei, vier Jahren dort, wo sie möglicherweise Kosten verursachen, sprich: in Kindereinrichtungen.

Ich denke, dieses Argument anzuführen halte ich eher für belustigend. Ich glaube, man sollte eine positive Feststellung über die Zahl der Geburtenzuwächse in Dresden nicht dazu benutzen, am FAG sinnlos herumzukrakeln.

(Beifall des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Eine Aussage zum Ifo-Gutachten möchte ich an das Ende meiner Ausführungen stellen. Natürlich ist die Kritik zum Ifo-Gutachten bekannt. Ich muss aber auch hierzu wiederum die Frage stellen: Was wäre im Sinne einer Verbesserung des Finanzausgleichsgesetzes die Alternative für uns? Derzeit fehlt es bundesweit an einem besseren, an einem objektiveren Maßstab für einen Mehrbedarf an Zuschüssen. Sicherlich ist auch klar, dass sich jeder eine objektive Bewertung des Konsolidierungsbedarfes und der Konsolidierungserfolge einzelner Kommunen wünscht.

Herr Albrecht, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Morlok, bitte.

Herr Albrecht, ist Ihnen bekannt, dass der SSG in seiner Stellungnahme zum FAG darauf hinweist, dass in den beiden großen Städten des Freistaates eine über dem Landesdurchschnitt liegende Geburtenrate vorhanden ist?

Lieber Kollege, der SSG weist in seiner Stellungnahme auf eine ganze Reihe von Verwerfungen zwischen den kreisfreien Kommunen hin, die, wenn wir sie alle umsetzen würden, dazu führten, dass sich die Kreisfreien Städte untereinander auf die Füße treten. Was der SSG für die Städte Leipzig und Dresden als positiv feststellt, hat für die anderen Kreisfreien Städte, wenn sie im FAG berücksichtigt werden, negative Folgen. Das müssten Sie der Wahrheit halber erwähnen. Ich komme zurück zum Ifo-Gutachten. Sicherlich ist es schwierig, die Konsolidierungserfolge einzelner Kommunen in den letzten Jahren ausreichend über die Hauptansatzstaffel zu berücksichtigen, oder ich formuliere es bewusst negativ: Dort, wo in den Jahren von 1990 bis 1994 in den Kommunen Investitionen oder falsche Strukturen aufgebaut worden sind, für die heute über Zins und Zinseszins die Rechnung bezahlt werden muss, lassen sich diese damaligen Entscheidungen heute über das Finanzausgleichsgesetz nicht mehr aus der Welt schaffen.

Es ist nunmehr festzustellen: Es ist ein Finanzausgleichsgesetz und kein Gesetz zur Mehrbeschaffung von Geld.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Ich frage bei den anderen Fraktionen nach, ob der Wunsch nach einer zweiten Runde besteht. – Herr Dr. Friedrich, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die Ausführungen meiner Vorredner, des Kollegen Albrecht und insbesondere von Frau Hermenau, veranlassen mich, Sie doch noch einmal mit drei, vier Minuten Redezeit zu traktieren. Ich komme zu Ihnen, Frau Hermenau: Sie mögen vielleicht eine Powerfrau sein und haben bestimmt Erfahrung, aber dass Sie der PDS-Fraktion Zwielichtigkeit und Scheinheiligkeit vorwerfen, geht doch ein wenig zu weit.

(Antje Hermenau, GRÜNE: „Unredlich“ habe ich gesagt!)

Das mag daran liegen, dass Sie längere Zeit nicht in Sachsen geweilt haben, sondern anderswo Haushaltspolitik vertreten haben.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ausreden!)

Wir wollen eine Überprüfung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes, wie es so schön heißt, des vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatzes I. Sie tun so, als wäre das etwas Illegales. Ich sage Ihnen klipp und klar: Das steht so im § 2 des Finanzausgleichsgesetzes seit Jahr und Tag. Wir erinnern schlicht und einfach an diesen Überprüfungsauftrag. Wir kommen nachher noch auf diesen schönen lyrischen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen

zu sprechen. Ich habe mir die Mühe gemacht und habe mir die vergangenen Entschließungsanträge angeschaut. Sie sind alle voneinander abgeschrieben. Seit fünf, sechs Jahren fordert die CDU-Fraktion – erst die CDU-Fraktion allein, jetzt gemeinsam mit der SPD-Fraktion –, man möge doch bitte „weiterentwickeln“ und „aufgabenseitig“ und so weiter.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, PDS)

Ich kann Ihnen das alles vorlesen. Es ist ein folgenloser Dauerauftrag geblieben.

(Beifall bei der PDS)

Ich kann verstehen, wenn man es zwei oder drei Jahre nicht hinbekommt, aber wenn man es sechs Jahre nicht hinbekommt, auch nicht mit dieser schönen Koalitionsvereinbarung … Ich nehme das sehr ernst, was Sie aufgeschrieben haben. Das ist ja auf Druck der SPD-Fraktion aufgenommen worden.

Die CDU hätte ja weitergewurstelt wie bisher. Das Schlimme ist, dass die guten Absichten, die durchaus drinstehen – Kollegin Weihnert, das habe ich damals auch bei der Landkreisversammlung in Waldheim gesagt –, aber doch alle nichts nützen, wenn das schön beschriebene Papier da ist und Sie dann, wenn es das erste Mal ernsthaft darauf ankommt, anfangen, Verfassungsartikel zu zitieren. Das ist doch wirklich nicht das, was die Kommunen brauchen und hören wollen. Die PDS will kein Geldvermehrungsgesetz, natürlich nicht.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Wir können gern damit leben, dass es Abrechnungsbeträge auch in zweistelliger Millionenhöhe gibt. Aber wenn wir in die Richtung Dreiviertelmilliarde kommen, dann müssen doch wirklich einmal die Alarmglocken schrillen. Das sind doch keine normalen Abrechnungsbeträge mehr. Da muss doch jedem hier im Raum klar sein, dass ein ernsthaftes Problem dahinter steht. Ich kann nicht für die Verbände und für Herrn Scheurer sprechen, dass dieser sich einmal so und einmal so verhält. Das ist deren Problem. Aber wir sind doch hier für das transparente Verfahren verantwortlich. Das ist ja die Crux. Das ganze Überprüfungsverfahren ist doch nicht transparent, was da im FAG-Beirat passiert. Die SPD hatte ja den Finger auf der Wunde. Sie wollte früher immer eine Gemeindefinanzreformkommission. Wo bleibt denn ihre Forderung? Sie wollte das Parlament einbeziehen – alles vergessen. Wir bekommen immer den fertigen Kompromiss vorgelegt nach dem Motto „Friss oder stirb, Vogel!“. Das wollen wir nicht und das ist unser Ansatz.

(Beifall bei der PDS)

Ich sehe aus den Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen. Dann darf ich jetzt Sie, Herr Dr. Metz, herzlich bitten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verspreche mich kurz zu fassen, da inhaltlich die Dinge im Wesentlichen ausdiskutiert sind. Wir stimmen heute

ab über einen der größten Ausgabenblöcke – darauf will ich hinweisen – unseres Haushalts, nämlich die Zuweisung an die Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Zu Beginn des Jahres habe ich Ihnen das Finanzausgleichsgesetz 2005 und 2006 vorgestellt und dabei insbesondere über das Zustandekommen der Einigung mit den kommunalen Landesverbänden, über die Höhe der Finanzausgleichsmassen und den Abbau der so genannten Bugwelle berichtet. Ich will aber noch Folgendes anmerken, und das sei mir gestattet.

Ich habe einmal in der Zeitschrift „Der Städtetag“ – das ist ein gesamtdeutsches Blatt, in dem aus allen deutschen Ländern die Kommunalfinanzen dargestellt sind – nachgeblättert und komme da zu interessanten Zitierungen. Unter der Überschrift „Sachsen“ findet sich Folgendes aus der Sicht des Deutschen Städtetages: „Der kommunale Finanzausgleich in Sachsen hat dagegen“ – man vergleicht uns im Übrigen mit Brandenburg – „mit dem auch ausgabenorientierten Gleichmäßigkeitsgrundsatz und bedarfsgerechten Verteilungssystem für die Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Kommunen Modellcharakter erhalten.“ Der nächste Satz: „Selbst unter den schwierigen Rahmenbedingungen der aktuellen Finanzkrise von Land und Kommunen konnten für die Zukunftsprobleme des sächsischen Finanzausgleichs konsensuale Lösungen gefunden werden.“ Meine Damen und Herren, dies können Sie nachlesen. Das ist kein Regierungspapier, das ist kein Finanzministerpapier, sondern das ist der Gemeindefinanzbericht, in dieser Zeitschrift „Der Städtetag“ veröffentlicht. Wer es nicht glaubt, kann gerne zu mir kommen; ich zeige es ihm.

Meine Damen und Herren! Nun liegen einige Wochen intensiver Beratung in den Ausschüssen und in den einzelnen Themenbereichen des FAG hinter uns, wo meiner Meinung nach ausführlich diskutiert wurde. Ich möchte mich bei Ihnen für die sachliche und auch konstruktive Diskussion bedanken, auch am heutigen Tage. Ich habe natürlich gemerkt, wie nahe wir zum Teil mit einigen Rednern von der Opposition an den Grundlagen zum FAG sind und wie weit entfernt wir von einigen sind. Eine Anmerkung möchte ich nur zu dem Redner von der NPD machen: Wenn er sich auf Dr. Friedrich bezieht,

(Dr. Michael Friedrich, PDS: Dafür kann ich nichts!)

kann ich nur sagen, dass Dr. Friedrich das Thema FAG in all den Jahren für die PDS vertreten hat. Ich will nur deutlich machen, dass ich in Dr. Friedrich einen entschiedenen Fachmann sehe, der weitaus mehr Wissen in die Diskussion einbringt als Sie, Herr Kollege von der NPD, mit einer wolkigen, blumigen und nebligen Diskussion, die zu nichts führt. Sie hätten doch bitte, Herr Leichsenring, dann einen Antrag vorlegen können, was Sie an diesem FAG verändern wollen. Von Ihnen gibt es aber nichts außer wolkigem, blumigem Gerede. Da sage ich: So nicht!

(Beifall bei der CDU, der PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Ich schätze es sehr, wenn wir zu diesem Thema sehr sachlich und sachbezogen, auch kritisch miteinander umgehen. Das haben wir all die Jahre getan. Aber wolkiges, blumiges Gerede nützt überhaupt nichts. Wenn Sie etwas verändern wollen, sagen Sie, wie und was Sie verändern wollen.

(Beifall bei der CDU, der PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Uwe Leichsenring, NPD: Das sagen wir beim Haushalt!)

Meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der, so glaube ich, eine ausgewogene Mittelverteilung sowohl zwischen Freistaat und Kommunen als auch zwischen dem kreisangehörigen und dem kreisfreien Raum gewährleistet. Ich freue mich, dass wir den Entwurf, einer durchaus guten sächsischen Tradition folgend, wiederum weitgehend im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden vorlegen konnten. Das ist sehr viel wert, das will ich deutlich sagen, denn sehen Sie sich die Situation zum Beispiel in unseren Nachbarländern an. Den Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Landkreistages möchte ich deshalb auch von hier aus für die nicht einfache, aber jederzeit faire konstruktive Verhandlung danken.

Mit den beiden Gleichmäßigkeitsgrundsätzen, vertikal und horizontal, haben wir ein – so würde ich es bezeichnen – wissenschaftlich fundiertes und bundesweit anerkanntes Regelwerk. Ich hatte es zitiert. Das gibt uns ein gutes Fundament auch für flexibles Reagieren auf außergewöhnliche Rahmenbedingungen. Auch das haben wir mit dem FAG geschafft. Unsere Vereinbarung zum verträglichen Abbau der Bugwelle über die vom Freistaat zur Verfügung gestellten Darlehen hat dies ein weiteres Mal gezeigt. Wir haben einen Kompromiss gefunden, ohne unser selbst gesetztes Regelwerk, das FAG, zu verlassen. Das ist viel wert, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Ich nehme an, dass mir ein großer Teil von Ihnen zustimmt, wenn ich sage, dass die sächsischen Kommunen insgesamt, insbesondere durch dieses sächsische FAG, über eine objektive, geregelte, solidere finanzielle Basis verfügen, als dies in manch anderen deutschen Bundesländern üblich ist. Auch hier haben wir Mitte der neunziger Jahre, also schon frühzeitig, eine innovative gute sächsische Lösung gefunden, und an dieser sollten wir auch festhalten und sie weiter qualifizieren – da gebe ich auch einigen Vorrednern Recht. Das ist selbstverständlich.

(Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Zustimmung für dieses Gesetz.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Bevor wir in die Einzelberatung eintreten, frage ich Herrn Albrecht als Berichterstatter. Möchten Sie noch einmal reden?

(Uwe Albrecht, CDU: Nein!)

Gut.

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. – Widerspruch gibt es nicht.