Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 4/0404. Das ist ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab, wie gesagt, auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses in der Drucksache 4/0902.
Wir stimmen zunächst über die Überschrift ab. Wer der Überschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Artikel 1 und die Nr. 0. Wer der Nr. 0 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dennoch der Nr. 0 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe die Nr. 1 auf. Dazu gibt es in der Drucksache 4/0960 einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion. Ich bitte um Einbringung. Herr Dr. Friedrich, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das kann ich relativ kurz machen, obwohl es um eine ziemlich hohe Summe geht. Ich habe in der Rede ausführlich begründet und noch einmal nachgelegt, warum wir meinen, dass dieser Gleichmäßigkeitsgrundsatz I, zu dem wir uns selbstverständlich bekennen, nachjustiert werden soll. Wir meinen, diese Nachjustierung sollte in der Form erfolgen, dass die beiden Darlehen, die den Kommunen in den Jahren 2005/2006 in der Summe von 200 Millionen Euro gewährt werden, in einen Zuschuss umgewandelt werden; dass also die Kommunen in den Jahren 2007/2008 diese Summe – ich habe das in meiner Rede ausführlich begründet – nicht zurückzahlen müssen.
Ich möchte ganz kurz auf ein Problem eingehen, weil uns hier mangelnde Solidität vorgeworfen wurde. Natürlich ist es richtig, dass sich diese Summe dann auf den nächsten Doppelhaushalt auswirkt – nicht auf diesen; für diesen Doppelhaushalt ändert sich überhaupt nichts, aber im kommenden Doppelhaushalt für die Jahre 2007 und 2008 wird es dann logischerweise keine angenommenen Rückflüsse in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro von den Kommunen geben.
Es ist richtig, dass wir zu den nächsten Doppelhaushaltsberatungen über die Konsequenzen sprechen müssen, zum Beispiel darüber, ob jedes Hochbauvorhaben oder
jedes Landesförderprogramm in diesem Umfang, wie es heute vielleicht vorgesehen ist, noch möglich ist. Wir meinen, diese Konsequenz ist aber gerechtfertigt, weil die andere Konsequenz wäre, dass wir bei dauerhaft niedrigen Investitionsraten mit allen negativen Konsequenzen auch auf die Langzeitarbeitslosigkeit bleiben würden. Es ist die Wahl zwischen zwei verschiedenen Übeln und wir meinen, die Wahl sollte hier in Richtung Entlastung – maßvolle Entlastung, maßvolles Nachjustieren des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes I – fallen, weil wir dieses Prinzip gern beibehalten, aber nicht zu Tode reiten wollen.
– Ich versuche es Ihnen noch einmal zu erklären, das ist alles. Das, was da so schön klingt – Darlehen –, ist ja nichts anderes, als dass wir auf Kosten einer anderen Seite Geld wegnehmen. Nun kann man überlegen, wie man das macht, Herr Kollege Friedrich. Entweder wir machen es ganz ehrlich und sagen, im diesjährigen Haushalt steht uns dieser Betrag von 200 Millionen Euro nicht zur Verfügung. Das wäre die ehrliche Variante. Dann müsste man natürlich dazusagen, wo in diesem Haushalt er fehlt. Da könnte ich mir vorstellen, dass Sie zuallererst – das haben Sie ja jetzt ganz diplomatisch zu umschiffen versucht – Probleme in Ihrer eigenen Fraktion bekommen, denn Sie müssen ja dann irgendeinem Ihrer Fachpolitiker auf die Füße treten und ihm erklären, warum Sie ihm etwas wegnehmen möchten. Die Variante, die Sie nun gewählt haben, ist die scheinbar intelligentere, indem Sie das Problem in die Zukunft verlagern. Das kann man natürlich machen, aber stellen Sie sich vor, wir würden dem tatsächlich zustimmen,
dann hätten Sie in zwei Jahren das Problem mit Ihren Kollegen, und davor möchten wir Sie natürlich bewahren.
Deshalb würde ich Ihnen im Sinne der Wahrheit dieses Haushaltes und des Finanzausgleichsgesetzes sagen: Wir sollten beim Gleichmäßigkeitsgrundsatz bleiben.
Das Problem Bugwelle ist mehrfach diskutiert worden; dass wir das nicht sofort und auf einmal lösen können,
Wir hatten ja das Thema schon im Ausschuss, aber ich muss trotzdem noch einmal die Unseriosität wiederholen, und ich bleibe auch dabei, denn wir machen nichts anderes als einen Forderungsverzicht – also auf das, was uns als Freistaat Sachsen de jure zusteht, heute schon zu verzichten, obwohl man das auch gut und gerne beim nächsten Doppelhaushalt könnte. Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass es vielleicht in zwei Jahren durchaus sein kann, dass wir in der Neubewertung des FAG – was wir uns alle auf die Fahne geschrieben haben – dazu kommen, dass da vielleicht angepasst werden muss. Aber dann, bitte schön, zu dem Zeitpunkt, da wir die Zahlen auf dem Tisch haben, und nicht populistisch schon viel früher und jetzt, da kein Mensch weiß, wo der Zug in zwei Jahren hingeht.
Genau das ist das Unseriöse – gerade weil Sie diese Argumentation aus dem Ausschuss kennen und es heute trotzdem noch einmal bringen – an der ganzen Geschichte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Prinzip ist das doch alles schon im Ausschuss gesagt worden. Das Problem ist halt folgendes: Wenn wir hier schon über Klarheit und Wahrheit sprechen, dann gehört zu dieser Klarheit und Wahrheit auch, dass wohl keiner im Raum hier sein wird, der behauptet, dass in zwei Jahren die Gemeinden in der Lage sein werden, das ohnehin zu bezahlen, denn wer die Kommunalhaushalte kennt … Es sind Tagträumereien, dass die Gemeinden in zwei Jahren in der Lage sind, dies abzutragen. Deswegen ist es ein Grundsatz der Klarheit und Wahrheit, wenn wir heute schon sagen, wir verzichten gleich darauf und stellen das dann in den Haushalt 2007/2008 ein. – Danke.
Ich sehe keine Wortmeldungen mehr. Dann stelle ich die Drucksache 4/0960, den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen kann ich keine erkennen. Bei einer Reihe von Zustimmungen ist dennoch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Damit stelle ich die Nr. 1 in der Fassung des Ausschusses zur Abstimmung. Wer dieser Nr. 1 in der Fassung des Ausschusses zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthal
Ich rufe die Nr. 2 auf. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor; ich lasse deshalb darüber abstimmen. Wer der Nr. 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das kann ich nicht feststellen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussvorschlag dennoch angenommen.
Ich rufe die Nr. 3 auf. Zu Nr. 3 gibt es eine Drucksache mit der Nr. 4/0949; es ist ein Änderungsantrag der Fraktionen der PDS und der FDP. Ich bitte um Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich mit der FDP-Fraktion geeinigt, dass wir diesen Antrag in beider Namen einbringen, ganz ausdrücklich.
Na, warum nicht? Wenn wir sachlich der Meinung sind, dass die Switch-Klausel I weg muss – ich habe das in der Rede begründet –, warum sollen wir dann zwei Änderungsanträge stellen?
Ich will die Passage meiner Rede nicht wiederholen; ich bringe es noch einmal auf den Punkt. Im Unterschied zu den Koalitionsfraktionen und offenbar auch zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrauen wir auf die Vernunft der Kommunen. Sollten sich wirklich die kommunalen Einnahmen besser entwickeln als prognostiziert – das ist ja zu wünschen –, dann glauben wir und vertrauen darauf, dass die Bürgermeister, die Landräte, natürlich die Gemeinderäte, Stadträte, Kreistage weise genug sind, diese Mehreinnahmen nicht schlicht zu verfrühstücken, sondern das zu tun, was zu tun ist: über Zuführungen vom Verwaltungshaushalt in die Vermögenshaushalte die kommunale Investitionskraft zu stärken. Insofern brauchen wir weder Switch-Klausel I noch Switch-Klausel II. Wir denken, das sollte der kommunalen Vernunft überlassen werden.
Das Ziel, das CDU und SPD anstreben, nämlich die kommunale Investitionskraft zu erhöhen, ist natürlich richtig. Wir wollen dieses Ziel aber auf anderem Wege, über Vertrauen in die kommunale Vernunft – überwiegend werden wir insoweit nicht enttäuscht werden –, erreichen. Deshalb sollte diese Klausel ersatzlos gestrichen werden.
Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag ist eingebracht worden. Dazu möchte Herr Albrecht sprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Umschichtung von allgemeinen in die investiven Schlüsselzuweisungen – diese Forderung ist, wenn man Ihren eigenen Wortbeiträgen aus der Vergangenheit folgt, Herr Dr. Friedrich, nicht nachzuvollziehen. Sie haben in den letzten Jahren immer dafür plädiert, es entsprechend der Switch-Klausel I zu machen.
Ich will es einmal von einer anderen Seite beleuchten und auf ein Argument eingehen, das vielleicht noch nicht ausgetauscht worden ist. In den letzten Monaten wurde sehr oft darüber diskutiert, ob die neuen Länder die Solidarpaktmittel überhaupt verdienen, und, wenn ja, wie sie sie verwenden. Diese Diskussion ist nicht in allen Bereichen sachlich gewesen; aber leider können wir einen Umstand nicht verleugnen: Mit Ausnahme von Sachsen ist mit den Solidarpaktmitteln nicht immer sachgerecht umgegangen worden. Ich halte es unter dem Gesichtspunkt, dass wir für unseren Haushalt und letztlich für das FAG auch Mittel ausgeben, die wir von anderer Seite erhalten, für geboten, dass dies transparent und nachvollziehbar erfolgen muss. Deshalb sollten wir das Signal aussenden: Geld, das wir sowohl von anderen als auch von unseren eigenen Steuerzahlern bekommen, wollen wir schwerpunktmäßig für kommunale Investitionen einsetzen.
Herr Dr. Friedrich, ich möchte außerdem einen Punkt ansprechen, den Sie aus Ihrer eigenen kommunalen Arbeit genau kennen: Auf der kommunalen Ebene ist sehr viel Kompetenz vorhanden; das ist klar. Aber manchmal kommen Entscheidungen durch seltsame Mehrheiten zustande,
egal, mit welchen Fraktionen oder Parteien. Es ist durchaus angeraten, an dieser Stelle einen Pflock einzuschlagen und festzustellen, welches unsere politischen Schwerpunkte sind.
Ich möchte auf eine gewisse Scheinheiligkeit in der Argumentation zur Switch-Klausel hinweisen: Dann bräuchten wir überhaupt kein FAG. Sonderlastenausgleich, Zuweisungen, übertragene Aufgaben, investive Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen – das alles regeln wir per Gesetz.