Wir behalten uns nur vor zu sagen: Wenn die kommunalen Steuereinnahmen besser fließen, greifen wir ab einer gewissen Größenordnung per Gesetz ein und erzwingen investive Schlüsselzuweisungen. Das ist legitim, zumal – das muss man fairerweise sagen – nicht ein Euro aus dem Topf herausgeht, alles bleibt drin. Wir sagen nur: Ab einer gewissen Größenordnung kommunaler Steuereinnahmen geht das Mehr in den investiven Bereich. Das ist, wenn man das Gesetz an sich akzeptiert, logisch und vernünftig.
Herr Albrecht, mit Ihrer Entgegnung eben haben Sie eigentlich eine Bankrotterklärung für die kommunale Selbstverwaltung abgeliefert.
Wenn Sie sagen, wir müssten hier im Landtag ein paar Pflöcke einrammen, weil es irgendwo in den Kommunen komische Mehrheiten geben könne, dann könnten wir gleich die Kommunalparlamente abschaffen und alles selber regeln, weil es dann auch keine komischen Mehrheiten mehr geben kann. Ich denke, das war ein bisschen daneben.
Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS und der Fraktion der FDP, Drucksache 4/0949, ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer Reihe von Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich bitte diejenigen, die der Nr. 3 in der Fassung des Ausschusses ihre Zustimmung geben können, um ihr Handzeichen. – Ich frage nach den Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist der Nr. 3 in der Fassung des Ausschusses zugestimmt worden.
Wir stimmen also zunächst über Nr. 4 in der Fassung des Ausschusses ab. Ich frage, wer zustimmt. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Nr. 4 in der Fassung des Ausschusses zugestimmt worden.
Es liegt ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Form eines Ergänzungsantrages in der Drucksache 4/0961 vor. Es wird begehrt, eine Nr. 4a einzufügen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist eine ziemlich komplizierte Materie; ich will versuchen, sie extrem zu vereinfachen – nicht, dass ich dafür kritisiert werde. Es geht darum, die Steuerkraftmesszahlen, eine wichtige Berechnungsgrundlage im FAG, zu ermitteln. Wir wollen, dass aus dem Änderungsgesetz zum FAG ein Auto
matismus herausgenommen wird, der zu beständig höheren Hebesätzen bei den Realsteuern – Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer – führt. Im Vierten Änderungsgesetz zum FAG ist nämlich die Festlegung enthalten, sich an den landesdurchschnittlichen Hebesätzen zu orientieren. Es ist primitive Mathematik: Wenn irgendeine Gemeinde die landesdurchschnittlichen Hebesätze nicht erreicht und den Hebesatz entsprechend erhöht, dann erhöht sich, wenn auch sehr gering, der Landesdurchschnitt. So wird eine dauerhafte Spirale nach oben in Gang gesetzt.
Wie notwendig die Verwirklichung unserer Forderung ist, erkennt auch der SSG selbst. Ich darf auf die SSGMitteilungen Nummer 21/2004 vom 15. November verweisen. Darin ist eine Tabelle mit den durchschnittlichen Hebesätzen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer enthalten. Aus den Angaben wird deutlich, dass Sachsen bedauerlicherweise deutschlandweit wenn auch nicht den ersten, so doch einen der höchsten Plätze hinsichtlich der Hebesätze einnimmt. Dies ist weder gewerbefreundlich noch investorenfreundlich und schon gar nicht einwohnerfreundlich. Wir möchten nicht, dass die Orientierungswerte gänzlich herausgenommen werden; wir wollen sie lediglich auf dem Niveau des Jahres 2004 fixieren. Auch hier vertrauen wir also der kommunalen Vernunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Änderungsantrag „Festschreibung von landesdurchschnittlichen Hebesätzen“ können wir in keinem Fall mitgehen, vor allen Dingen deshalb, weil die Begründung nicht stimmt. Wenn der Effekt so wäre, dass sich die Hebesätze im Freistaat erstens sprunghaft entwickeln und zweitens unter dem Durchschnitt anderer Bundesländer liegen würden, dann hätte das noch eine Grundlage. Nur, es ist nicht so.
Wenn Sie sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, den letzten Rechnungshofbericht in Tabelle 6 anschauen, gehobene Durchschnittshebesätze von neuen und alten Bundesländern, werden Sie genau das Gegenteil erfahren. In dem Fall ist falsch recherchiert, falsche Hausaufgaben sind gemacht. – Ich bitte um Ablehnung.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 4/0961. Ich frage nach der Zustimmung. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen wenigen Stimmenthaltungen und Dafürstimmen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Abstimmung über die Nr. 5 in der Fassung des Ausschusses. Ich frage nach Ihrer Zustimmung. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei
Es gibt im Anschluss an die Nr. 5 einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion mit der Drucksachennummer 4/0951. Es geht um die Einfügung einer neuen Nr. 5a. Herr Morlok, bitte.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen es ausdrücklich, dass wir in Sachsen dieses FAG haben, damit eben die Aufteilung der Finanzmittel nicht der Beliebigkeit und der aktuellen politischen Diskussion unterworfen wird, dass wir feste Strukturen haben, wie wir in diesem Verfahren vorgehen wollen. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu begrüßen, dass man zu einer Versachlichung der Diskussion sich externen Sachverstandes bedient und entsprechende Gutachten eingeholt hat, wie es die Staatsregierung im vorliegenden Fall auch gehandhabt hat. Wenn dann allerdings das Gutachten zu einem Ergebnis führt, das man offensichtlich in der Staatsregierung politisch nicht möchte und dann davon abweicht, obwohl die kommunalen Spitzenverbände das Gutachten bestärken – ich darf Ihnen hier aus der Stellungnahme des SSG zitieren: „Zusammenfassend betrachtet werden in der Gesetzesbegründung daher keine für uns“, also den SSG, „nachvollziehbaren Gründe genannt, die es rechtfertigen würden, hinsichtlich der Kreisfreien Städte von dem Vorschlag des Ifo-Gutachtens abzuweichen“ –, dann kann ich nicht nachvollziehen, warum wir hier trotzdem davon abweichen sollen.
Ich habe mit dem Plauener Oberbürgermeister Oberdorfer gesprochen, der auch etwas im Rahmen des Ausgleiches abzugeben hat. Ich habe gefragt: Wie ist das zu sehen? Er hat mir erklärt: Das ist zwar bedauerlich, aber sachlich gerechtfertigt. Ich denke, wenn wir hier anfangen im Rahmen des SSG von sachlich gerechtfertigten Dingen abzuweichen, dann setzen wir genau das aufs Spiel, was wir im FAG erworben haben, nämlich dass wir eine Systematik haben, mit der es uns gelingt, weit ab vom aktuellen politischen Streit hier zu einem Konsens zu kommen. Deshalb appelliere ich an Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde gerade von Beliebigkeit gesprochen. Da muss sich die FDP schon etwas vorsehen. Wir haben heute Vormittag kernige Sätze zum Rundfunkstaatsvertrag gehört, in denen es um Effizienz, um Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ging. Jetzt bringt die FDP einen Antrag, in dem aus unserer Sicht genau das Gegenteil zum Gesetz werden soll, nämlich es sollen
(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Das ist wie beim Milchvieh, wo die beste Kuh das beste Futter bekommt!)
Ich glaube, wir werden uns in Vorbereitung des nächsten FAG – wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuss dazu bereits verständigt – die einzelnen Bedarfe in den Großstädten genau ansehen, inwieweit diese gerechtfertigt sind.
Ich kann meiner Fraktion nur empfehlen, sich hier der Stimme zu enthalten. Was die FDP will, ist zwar löblich, nämlich dass auch die Kreisfreien Städte in die neue Ausjustierung der Hauptansatzstaffel einbezogen werden – ich habe es in meiner Rede gesagt –, allein das Ifo-Gutachten ist methodisch möglicherweise falsch. Das ist nicht unbedingt Schuld des Institutes in München, sondern des Auftraggebers, der Staatsregierung, da der Auftrag nicht klar genug definiert worden ist. Wir konnten dieses Problem leider nicht abschließend klären, weil der Vertreter des Ifo-Institutes trotz großer Bemühungen in keinem Fachausschuss und auch nicht zur Anhörung anwesend war. Dass etwas getan werden muss, ist unumstritten. Jetzt aber irgendwelche Zahlen ohne belastbare Datengrundlage einzusetzen halten wir für hoch riskant. Deshalb kann man nicht zustimmen und sollte sich enthalten.
Dass die anderen Kreisfreien Städte nicht ganz so damit umgehen oder die zwei großen damit besser umgehen, das wollen wir dahingestellt sein lassen. Fakt ist, dass bei den Kreisfreien Städten die Hauptansatzstaffel nicht ganz so einfach zu ermitteln ist, man den Durchschnitt in sich nehmen muss, während man bei den Kreisangehörigen eine größere Anzahl von Gemeinden hat. Es ist richtig, dass das Ifo-Institut nicht ganz so objektiv gearbeitet hat; nach unserer Auffassung konnte es uns das nicht glaubhaft darstellen. Deshalb haben wir gesagt, dass wir insbesondere unter Berücksichtigung der Hartz-IV-Effekte die zwei Jahre noch ins Land gehen lassen, um 2006 die Gesamtüberarbeitung des FAG und der Hauptansatzstaffeln der Kreisfreien Städte mit zu bewerten. Ich denke, das ist ein vernünftiger, sachlicher Vorgang. – Daher lehnen wir den Antrag ab.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Druck
sache 4/0951. Ich frage nach den Dafürstimmen. – Danke schön. Gibt es Stimmen dagegen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.