Meine Damen und Herren! Wir können zur Abstimmung über Nr. 6 in der Fassung des Ausschusses kommen. Wer kann diesem Vorschlag zustimmen? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dieser Vorschlag bestätigt.
Ich rufe auf die Nr. 7. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion, der sich erledigt hat, so dass wir zur Abstimmung über Nr. 7 in der Fassung des Ausschusses kommen können. Ich frage nach den Dafürstimmen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Nr. 7 in der Fassung des Ausschusses mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über die Nummern 8 bis 13 im Block abzustimmen. Sind Sie damit einverstanden? – Dann verfahren wir so.
Ich rufe die Nummern 8 bis 13 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer diesen zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dennoch der Fassung des Ausschusses für die Nummern 8 bis 13 gefolgt worden.
Ich rufe die Nr. 14 auf. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache Nr. 4/0963, der aktuell sein müsste. Herr Dr. Friedrich, ich bitte um Einbringung.
Ja, Kollege Hahn, er ist aktuell und gut. Es geht nämlich um die Kreisumlagen. Ich muss nicht lange ausholen. Bei jeder Haushaltsdiskussion in den Kreistagen ist dieses Problem ein ganz besonders brisantes, nicht allein deshalb, weil faktisch in jedem Kreistag eine Fraktion von Bürgermeistern unterschiedlichster parteilicher Zuordnung oder auch ohne Parteizugehörigkeit sitzt, sondern weil das Problem den Finanzzusammenhang zwischen Landkreisen, die quasi über keine originären Einnahmequellen verfügen mit Ausnahme der Kreisumlage, und den kreisangehörigen Gemeinden und Städten darstellt.
Wir wollen eine Orientierungsmarke im Vierten Änderungsgesetz des FAG wegstreichen, die auf eine Erhöhung der Kreisumlage orientiert. Es geht um die genehmigungsfreie Höhe, die gegenwärtig bei 23 % liegt. Wir wissen, dass in vielen Landkreisen diese Marke bei weitem überschritten ist. Der Landesdurchschnitt liegt höher. Wir möchten dennoch, dass die neue Orientierungsmarke von 25 % nicht explizit im FAG festgeschrieben wird, weil das ein eindeutiges Signal ist, dass Kreishaushalte zulasten der kreisangehörigen Gemeinden und Städte saniert werden.
Ob das überzeugend war, Herr Hahn, weiß ich nicht. Ich möchte auf jeden Fall ein paar Argumente dagegen sagen. Die Bürgermeisterfraktion wurde schon angesprochen. Ich möchte dieses Argument durchaus bemühen, aber in die andere Richtung. Erstens denke ich, diese in den Kreistagen sitzenden Bürgermeisterfraktionen werden mit hoher Sachkenntnis entscheiden, egal ob dafür oder dagegen. Zweitens halte ich es für einen unnötigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Schon das allein ist ausreichend, um den Antrag abzulehnen.
Dem, was Herr Albrecht gesagt hat, kann ich mich nur anschließen. Machen Sie doch einmal von Ihrem grenzenlosen Vertrauen gegenüber den Kommunen, was Sie die ganze Zeit geschildert haben, Gebrauch.
Die beschließen letztendlich, ob sie die Kreisumlage so anwenden. Das Junktim, dass bei 25 % damit ein Signal gegeben wird, kann ich nicht erkennen.
Wir reden immer von Bürokratieabbau. In dem Moment, wo die Sache erst bei 25 % genehmigungspflichtig wird, werden die Rechtsaufsichtsbehörden ein wenig entlastet, erst alles zu prüfen.
Ich frage, ob es weitere Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 4/0963, über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion. Ich frage nach Dafürstimmen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden.
Nun können wir zur Abstimmung über Nr. 14 in der Fassung des Ausschusses kommen. Wer dieser Fassung zustimmen kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und
Wir könnten, wenn Sie mitgehen, über die Nummern 15 bis 17 im Block abstimmen. – Das ist der Fall. Dann tun wir das jetzt, indem Sie mir die Dafürstimmen anzeigen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür sind diese Nummern 15 bis 17 in der Fassung des Ausschusses beschlossen.
Ich rufe Nr. 18 auf. Dazu gab es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 4/0964, der sich erledigt hat.
Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktionen der PDS und der FDP in der Drucksache 4/0950. Er wird durch Herrn Dr. Friedrich eingebracht.
Danke. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie beruhigen, das ist definitiv der letzte Änderungsantrag für heute, aber nur für heute. Wir bleiben an der Materie selbstverständlich dran. Es geht um die Switch-Klausel II. Ich will mich nicht in die Unterschiede zwischen den verschiedenen Switch-Klauseln vertiefen. Wir haben sorgsam gelesen, dass diese Switch-Klausel nur in Anwendung kommen kann, wenn es ein neues Änderungsgesetz des FAG gibt. Insofern ist hier schon ein grundsätzlicher Unterschied zu der ersten Klausel vorhanden. Dennoch meinen wir, völlig egal, ob auf dem Wege der Rechtsverordnung oder auf dem Wege eines neuen Änderungsgesetzes innerhalb des Doppelhaushaltszeitraumes 2005/2006: Wenn man sich schon auf einen Doppelhaushalt einlässt, und das ist offenbar der Wille der Koalitionsfraktionen, dann muss man das durchhalten und kann das Prinzip nicht mit solchen Eingriffen durchlöchern. Der Kern der Sache ist der Eingriff in die Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte, egal, ob das nach oben oder unten geht. Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass wir seit kurzem das Landesausführungsgesetz zu Hartz IV haben. Der exakte Name ist etwas komplizierter, ich sage verkürzt Landesausführungsgesetz zu Hartz IV. Die Zahlungsströme, die zur Abdeckung der Hartz-IV-Zusatzmehrbelastungen anfallen, laufen bekanntlich außerhalb des FAG. Die sachliche Notwendigkeit, hier noch eine Hartz IV-Auffangklausel einzubauen – das ist ja der tiefere Sinn dieser Switch-Klausel II –, besteht nicht, weil diese Finanzströme ohnehin außerhalb des FAG laufen.
Ich bitte, selbstverständlich auch im Namen der FDPFraktion, mit der wir gemeinsam diesen Änderungsantrag eingebracht haben, um Streichung dieser zweiten Switch-Klausel.
Meine Damen und Herren! Wir haben durchaus negative Erfahrungen mit der Bugwelle gemacht. Eine Aussage dazu war, man hätte eher reagieren müssen. Erstens ist es so, dass es sehr schwierig ist,
wenn man für dieses zeitigere Reagieren nicht die Voraussetzungen hat, und zweitens haben wir in den letzten Monaten lernen müssen, dass es finanzpolitische Überraschungen gibt, beispielsweise durch Bundesgesetzgebung, die wir hier nicht wissen konnten und zumindest auch nicht vorplanen können. Es ist schwierig, das gedanklich einzubeziehen. Drittens ist es nicht die Frage, ob wir einen Doppelhaushalt haben oder einen Einjahreshaushalt, sondern ob wir mit festgelegten Regeln in diesem Haushalt auf Unwegsamkeiten reagieren können, egal, ob es sich um einen Einjahres- oder Zweijahreshaushalt handelt. Das alles ist wichtig, aber darüber steht der allerwichtigste Punkt, nämlich dass Änderungen, die überhaupt im laufenden Finanzausgleichsgesetz vorgenommen werden können, immer der Mitdiskussion und der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Darauf möchte ich insbesondere verweisen. Insofern halte ich diesen Änderungsantrag für überflüssig und für nicht notwendig.
Zwei Ergänzungen. Erstens sollte man wissen, dass diese Switch-Klausel erst greift, wenn sich in der Finanzausgleichsmasse etwas um 100 Millionen Euro ändert.
Zweitens ist es eine Waage. Sie kann sich natürlich auch in die andere Richtung neigen, also nicht immer, wie jetzt unterstellt, zugunsten des Freistaates, sondern auch in die andere Richtung.
Der dritte Aspekt, der mich am meisten stört, im Übrigen auch bei der Switch-Klausel I: Das sind ja alles Entscheidungen, die in der Zukunft kommen könnten. Aber Sie schaffen im Freistaat jetzt die Werkzeuge, die wir brauchen, um reagieren zu können, ab. Mit dem Änderungsantrag wird dem Schlosser praktisch das Werkzeug weggenommen, mit dem er später das Auto vernünftig reparieren kann. Das macht keinen Sinn.
Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Drucksache 4/0950, Änderungsantrag der Fraktionen der PDS und der FDP, abstimmen. Ich frage nach Ihrer Zustimmung. – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei 2 Stimmenthaltungen und bei Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung über Nr. 18 in der Fassung des Ausschusses. Ich frage: Wer ist für diesen Beschlussvorschlag? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 18 in der Fassung des Ausschusses beschlossen worden.
Ich schlage Ihnen vor, über die Nummern 19 und 20 gemeinsam abzustimmen. Gibt es damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann tun wir das. Wer den Nummern 19 und 20 zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von
Stimmenthaltungen ist den Nummern 19 und 20 in der Fassung des Ausschusses mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, wir können zur Abstimmung über den Artikel 2 kommen. Ich frage nach Ihrer Zustimmung. – Gibt es Stimmen dagegen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe den Artikel 3 auf und frage nach den Dafürstimmen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen, ist dem Artikel 3 in der Fassung des Ausschusses zugestimmt worden.
Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen wurden, eröffne ich gemäß § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung die 3. Beratung.
Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor, oder irre ich mich? – Also stelle ich den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 4/0404, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung gemäß § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist diesem Gesetzentwurf zugestimmt worden. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Wir können diesen Tagesordnungspunkt noch nicht abschließen, denn es gibt noch vier Entschließungsanträge.
Ich rufe den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/0952 auf. Herr Zastrow bringt ihn ein.