Protokoll der Sitzung vom 17.10.2008

Greenpeace Deutschland ließ 2002 Lebensmittel auf illegale Pestizide untersuchen. Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass in 10 % aller Kopf- und Eichblattsalatproben Rückstände eines Fungizids für Getreide, in 7 % aller Kopf- und Eichblattsalatproben ein Pilzgift für den Obstanbau sowie in 17,5 % aller Kopfsalate und in 38,5% aller Eichblattsalate Rückstände eines nur für den Raps-, Baumschul- und Zierpflanzenanbau zugelassenen Herbizids enthalten waren. Das alles sind Pestizide, die für das jeweilige Gemüse gerade nicht zugelassen sind.

Nun werden Sie mir sicherlich entgegnen, das sei ein bundesweites, aber kein sächsisches Problem. Aber auch diese Vermutung ist falsch.

Wiederum Greenpeace analysierte 2006 Obst und Gemüse in deutschen Supermärkten und suchte bewusst nach nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Auch in Sachsen wurden die Umweltschützer fündig, und zwar in sechs Fällen. Die Fundstellen möchte ich an dieser Stelle mit Namen und Hausnummer benennen.

Bei „real“ in Bannewitz wurde im Kopfsalat der akut giftige, krebserregende Wirkstoff Oxadixyl, in Äpfeln das möglicherweise krebserregende Carbendazim aufgefunden. Auch bei „Edeka“-Äpfeln in Dresden analysierten die Chemiker diesen Pestizidwirkstoff. Nicht unbedenklich war auch der Rucola bei Karstadt in Dresden mit dem giftigen Wirkstoff Spinosad. Als Spitze des Eisbergs muss der Kopfsalat bei Karstadt gesehen werden: Vier nicht

zugelassene, teilweise giftige und krebserregende Pestizidwirkstoffe waren in dem Gemüse enthalten.

Wenn wir uns diese Zahlen und Erkenntnisse einfach vergegenwärtigen, dann müssen wir die verharmlosende Darstellungsweise, die die Redner der Koalition gewählt haben, zurückweisen.

Um Licht in das Dunkel des Handels mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu bringen, stellte ich bereits im Frühjahr 2007 die Kleine Anfrage „Handel mit nicht zugelassenen Pestiziden in Sachsen“. Die Antworten auf die Kleinen Anfragen vom Juni 2007 sind alles andere als beruhigend:

„Bei Handels- und Lagerkontrollen im Freistaat Sachsen wurden“, so die Staatsregierung, „in den Jahren 2004 bis 2006 insgesamt 633 Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung vorgefunden.“

Die staatlichen Kontrolleure überprüften im Jahr 2006 sächsische Pflanzenschutzmittelhändler mit folgendem Ergebnis: In 48 der kontrollierten 176 Unternehmen, das heißt, in jedem vierten Unternehmen, wurden Pflanzenschutzmittel ohne Zulassung vorgefunden. Das ist zwar durchaus, Herr Staatsminister – der sich gerade informieren lässt –, ein Rückgang der Verstöße gegenüber den Vorjahren. Aber trotzdem ist es ein Rückgang auf durchaus noch sehr hohem Niveau.

Ich möchte an dieser Stelle ganz bewusst ansprechen, dass in 23 Filialen der Raiffeisen-Handelsgesellschaft e. G. Sachsen von 2004 bis 2006 nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel aufgefunden wurden. Herr Staatsminister, Sie werden gleich von dieser Stelle aus Gelegenheit haben zu berichten, ob insoweit in den Jahren 2007 und 2008 eine Verbesserung eingetreten ist oder eben nicht, wie wir glauben vermuten zu können.

Nicht zufriedenstellend ist für meine Fraktion, dass bei der Vielzahl der Verstöße in nur drei Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet wurde. Ist das etwa, so frage ich Sie, meine Damen und Herren, ein konsequentes Vorgehen gegen den Handel mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln? Ich glaube nicht.

Verantwortlich für die Untersuchungen auf Pestizidrückstände im Freistaat Sachsen ist die Landesuntersuchungsanstalt. Es ist eine notwendige Bedingung, dass diese mit der notwendigen Analysetechnik ausgerüstet ist, um auch nicht einfach nachzuweisende Spuren nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel aufzuspüren. Das ist ähnlich wie beim Doping, wo wir auch immer neue Analysemethoden brauchen, um fündig zu werden.

Wie komme ich zu einer solchen Forderung? Eine aktuelle Studie von Greenpeace unter dem Titel „Grenzen der Pestizidanalytik“ benennt die Existenz von 1 350 Pestizidwirkstoffen weltweit. Von diesen können selbst in renommierten Pestizidrückstandslaboren in Erlangen und Stuttgart nur 400 bis 620 Stoffe routinemäßig analytisch erfasst werden, also weniger als die Hälfte. Damit ist keine vollständige Erfassung von Belastungen

von Lebensmitteln, des Grundwassers und damit auch des Verbrauchers möglich.

Als Resümee der Studie ist davon auszugehen, dass die Rückstandslaboratorien der Länder, so auch die LUA, ein wesentlich geringeres Wirkungsspektrum an Pestiziden analysieren können als in den Laboratorien in Stuttgart und Erlangen. Nach den mir vorliegenden Informationen mangelt es auch der LUA an der notwendigen Analysetechnik. Das haben wir in der Begründung unseres Antrags ausführlich dargestellt. Vorbild für die Ausrüstung eines Rückstandslaboratoriums im Freistaat Sachsen sollten aber die soeben genannten Referenzlabore sein.

Eines muss an dieser Stelle ebenso deutlich gesagt werden: Der Einsatz neuer Analysetechnik ist mit der Forderung nach speziell ausgebildetem Personal verbunden.

Meine Empfehlung: Ein unabhängiger Ringversuch wäre eine probate Möglichkeit, um die Qualität der Analysen auf Pestizidrückstände selbstkritisch überprüfen zu lassen. Dieser Prüfung sollte sich auch die LUA stellen. Damit könnten eventuell vorhandene Schwachstellen in der Analytik offengelegt werden.

Zu einem anderen Aspekt! Öffentlichkeitsarbeit ist für meine Fraktion, für uns Bündnisgrüne ein zentrales Thema. Das gilt auch für die Lebensmittelüberwachung. Die Bevölkerung muss insbesondere nach Überschreitungen von Höchstmengen an Pestiziden in Lebensmitteln schnell informiert werden. Dabei darf das Internet nicht das alleinige Medium sein; denn es erreicht immer noch breite Bevölkerungsgruppen zu wenig. Regelmäßige Information über die Tagespresse und Amtsblätter sollten zur selbstverständlichen Informationspolitik des Freistaates gehören. Ich erkenne durchaus Ansätze einer Besserung, zum Beispiel die bereits ansprechenderen Jahresberichte der LUA.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine gut ausgerüstete und funktionierende stattliche Lebensmittelkontrolle mit einer guten und unzensierten Informationspolitik halte ich für unabdingbar. Besonders Nahrungsmittel aus ferneren Ländern haben sich in der Vergangenheit als starke Quellen verbotener Pestizidbelastung herausgestellt. Die Globalisierung hat auch den Lebensmittelmarkt schon lange erreicht. Wir brauchen daher mehr und bessere Kontrollen. Was fehlende Kontrollen und zu wenig Staat im Rahmen der Globalisierung bewirken, hat uns gestern die allgegenwärtige Krise am Finanzmarkt gezeigt.

Meine Damen und Herren von der Koalition, ich bitte Sie, dieses Thema nicht weiter unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der sächsischen mit den übrigen Bauern in Europa zu behandeln, sondern unter dem Aspekt der Gesundheit unserer Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich denke, das ist genau das, was diese von uns erwarten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erteile Frau Abg. Kagelmann für die Linksfraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Um es vorwegzunehmen: Selbstverständlich ist es vernünftig, sich konsequent gegen den Handel und die Anwendung nicht zugelassener oder nicht genehmigter Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Selbstverständlich wird sich DIE LINKE auch nicht gegen eine weitere Verbesserung der Kontrollen des Inverkehrbringens und der ordnungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaues und der Forstwirtschaft stellen.

Aber ganz kommentarlos kann der Antrag der Koalitionsfraktionen bzw. die Stellungnahme der Staatsregierung dann doch nicht durchgewunken werden. Wir sehen die Problematik dann doch eher wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Angesichts der Verstöße gegen das Pflanzenschutzmittelrecht, die Umweltorganisationen mit großer Regelmäßigkeit aufdecken, klingt die Aussage der Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zum Antrag wenig überzeugend, wonach in Sachsen im Bereich des Inverkehrbringens und der Anwendung verbotener PSM so gut wie keine Verstöße zu verzeichnen seien. Diese Aussage entspringt wohl eher einem realitätsfernen Wunschdenken. Dass nur wenige Verstöße aufgedeckt werden, liegt doch an der geringen Kontrolldichte vor Ort in Sachsen wie in anderen Bundesländern. Die Dunkelziffer bei Verstößen gegen das geltende Recht dürfte dagegen wesentlich höher ausfallen.

Ich will einen weiteren Aspekt anführen und damit die Dimension deutlich machen, die sich hinter dem durchaus richtigen Ziel der stärkeren Kontrolle des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln verbirgt, denn es geht hier eben um mehr als nur den Nachweis von PSM in Nahrungsmitteln, so wichtig das ist. Es geht eben auch um Belastungen für die Umwelt. Wer ist schon in der Lage, die Einhaltung beispielsweise der Abstandsregelungen zu Gewässern, die Auflagen zum Schutz vor Abschwemmungen oder die Abstandsauflagen zum Schutz von Saumbiotopen zu kontrollieren? Allein schon die Feststellung, welche Abstandsauflagen im konkreten Fall für die Gemarkung gelten, bedarf umfangreicher Recherchen. Hierzu gibt es auch noch ständig und mehrfach geänderte Auflagen.

Daran wird deutlich, wie undurchsichtig das ganze Kontrollgerüst aufgebaut ist. Wir können nur an das Verantwortungsbewusstsein der Land- und Forstwirte appellieren, von sich aus mit großer Sorgfalt darauf zu achten, dass Gefahren, die durch PSM für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt entstehen können, vermieden werden.

Aber was wir verlangen können, sind verstärkte Kontrollen bei den Händlern und in den Betrieben sowie natürlich daraus Sanktionen abzuleiten.

Im zweiten Punkt soll sich die Staatsregierung nach dem Wunsch der Koalitionsfraktionen für die Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln europaweit auf hohem Niveau einsetzen. Die Amtschefkonferenz der Agrarressorts der Länder fasste dazu am 17. Januar 2008 einen lakonischen Beschluss. Die Amtschefs „bitten das Bundesministerium für Ernährung, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, sich bei den künftigen Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass eine Vereinfachung und Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, eine verpflichtende gegenseitige Anerkennung nationaler Zulassungen und eine ausgewogene Gestaltung der Zulassungskriterien erfolgt.“ Seitdem verliert sich die Spur dieser Bitte im Nebel der Europapolitik.

Nur darf das eben nicht zu solchen Ergebnissen führen, wie sie Greenpeace in einer Studie vor zwei Monaten in Bezug auf die am 1. September 2008 in Kraft getretene Verordnung der Europäischen Gemeinschaft aus dem Jahr 2005 zur Änderung und Vereinfachung der Vorschriften über Pestizidrückstände in Lebensmitteln aufgedeckt hat. Fast 700 der zukünftig EU-weit geltenden Höchstmengen für Pestizide in Obst und Gemüse sind zu hoch. Durch die Angleichung der Pestizidhöchstmengen von Lebensmitteln in der EU wurden die deutschen Grenzwerte durch meist höhere EU-Grenzwerte ersetzt. Bei 570 Grenzwerten von Obst und Gemüse wird die akute Referenzdosis für Kinder überschritten. Fast 10 % der Grenzwerte für diese Sorten sind potenziell gesundheitsschädigend für Kinder. Bei 94 Grenzwerten wird die akzeptable tägliche Aufnahmemenge nicht eingehalten.

Ich wiederhole nochmals: Das wollen wir als Linke unter der Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln europaweit auf hohem Niveau nicht verstanden wissen.

Lassen Sie mich gleich zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommen. Zu diesem Antrag, dem wir selbstverständlich zustimmen werden, will ich dennoch zwei kurze Bemerkungen äußern. Im Antrag, der ja bereits vom April dieses Jahres stammt, wird unter Nummer 1 die Anschaffung von modernen Gas- und Flüssigkeitschromatografen vorgeschlagen. Ein Blick auf die Seiten 258 und 259 des Haushaltsplanentwurfs des Staatsministeriums für Soziales, Einzelplan 08, hätte aus unserer Sicht genügt, um zu erkennen, dass die Staatsregierung diesem Anliegen bereits nachgekommen ist. 2009 wird für die Ersatzbeschaffung von veralteter Technik, die teilweise seit 1990 genutzt wird, der Haushaltstitel der Landesuntersuchungsanstalt gegenüber 2008 um 411 000 Euro erhöht. 2010 verdoppelt sich fast der Mittelansatz gegenüber 2008. Damit dürfte zumindest dieser Punkt abgeklärt sein.

Die beiden anderen Forderungen, die Kontrollen auf Pestizidrückstände zu verstärken und die Informationen über die Kontrollergebnisse besser als bisher in den Medien darzustellen, treffen aus unserer Sicht den Kern

des Problems. Diesen Punkten wird die Linksfraktion selbstverständlich zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Die NPD-Fraktion erhält das Wort; Herr Despang.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Forderungen in dem von der Koalition vorgelegten Antrag erscheinen zunächst durchaus plausibel. In der Antragsbegründung wurde auf die zahlreichen Gefahren, die von unerlaubten Pflanzenschutzmitteln ausgehen können, eingegangen. Anstatt aber die Probleme im Bereich des Pflanzenschutzes klar zu benennen und dafür Lösungen zu finden, wird in dem vorgelegten Schaufensterantrag einmal mehr die Forderung nach mehr Kontrollen aufgestellt.

An dieser Stelle müssen sich die Koalitionsfraktionen erst einmal die Frage gefallen lassen, ob überhaupt unerlaubte Pflanzenschutzmittel in Deutschland festgestellt werden. Tatsache ist, dass unerlaubte Pflanzenschutzmittel in den meisten Fällen erst durch Rückstandskontrollen festgestellt werden. Da das gerade auch bei Obst und Gemüse der Fall ist, wenn es aus anderen Staaten, auch aus Staaten der EU, importiert wurde, muss das daher einmal klar und deutlich hier angesprochen werden.

Die Kontrolldichte und die Rückverfolgbarkeit von Produkten in Deutschland sind in Deutschland selbst so hoch, dass es sich kaum ein einheimischer Produzent leisten kann, derartige Mittel einzusetzen. Wenn in Deutschland trotzdem in einzelnen Fällen unerlaubte Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, dann sollten Sie sich, anstatt nach Kontrollen und Verboten zu schreien, erst einmal überlegen, warum diese Mittel trotz Verbots eingesetzt werden. Wenn Sie darüber nachdenken und Landwirte und Gärtner dazu befragen, die tagtäglich mit diesem Problem zu tun haben, werden Sie rasch eine klare Antwort bekommen: Es ist oft der einzige Ausweg.

Auf eines möchte ich hier klar und deutlich hinweisen. Was in diesem Antrag als verboten bezeichnet wird, müsste eigentlich als nicht zugelassen bezeichnet werden. Das ist deswegen ein gravierender Unterschied, weil es uns nicht etwa darum geht, giftige und in Deutschland zu Recht nicht zugelassene Substanzen zu legalisieren, sondern darum, dass sehr viele gute Pflanzenschutzmittel in Deutschland einfach keine Zulassung von der Bundesanstalt erhalten oder die Hersteller bewusst keine Zulassung in Deutschland beantragen. Dort, meine Damen und Herren, liegt der Ansatzpunkt.

In der Praxis sieht es im Moment so aus, dass bestimmte Kulturen gar nicht erst mehr angebaut werden können, weil keine Pflanzenschutzmittel für die Bekämpfung der Schädlinge zur Verfügung stehen. Der Produzent kann nur tatenlos zusehen, wie seine Kulturen eingehen. Oft scheint es dann der einzige Ausweg zu sein, das Risiko auf sich zu nehmen und zu in Deutschland verbotenen

Pflanzenschutzmitteln zu greifen, wenn man seine Kulturen erhalten will, um seine Existenz nicht zu gefährden.

Ein erster Schritt, diesem Problem zu begegnen, wäre sicherlich die Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf europäischer Ebene. Aber eben genau dies ist bisher nicht gelungen.

Unsere Fraktion wird sicher am wenigsten im Verdacht stehen, ein Befürworter der EU zu sein. Aber es ist vollkommen widersinnig, wenn identische Wirkstoffe in den anderen europäischen Staaten unter anderem Namen angewandt werden, aber in Deutschland nicht zugelassen sind. Die politische Aufgabe liegt also darin, für einheitliche Zulassungen zu sorgen und gesicherte Ergebnisse solcher Verfahren aus anderen Ländern auch anzuerkennen.

Die Zulassungssituation ist aber letztlich auch nur eine Seite der Medaille. Letztlich sind ja für einen Großteil der Bekämpfungslücken um die Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzmittel auf die mögliche Lobby die Agrarchemiekonzerne selbst verantwortlich. Häufig werden praxistaugliche und wirksame Präparate aus reiner Profitorientierung vom Markt ferngehalten, weil eine Verlängerung der Zulassung nicht beantragt wird. Aufgrund der Patentierung der Wirkstoffe liegt es in der Hand der Konzerne, in welchen Ländern für welchen Wirkstoff und welche Kulturen eine Zulassung beantragt wird. Um diese Marktmacht zu durchbrechen, wäre es der erste sinnvolle Schritt, die Beschränkung einzelner Präparate auf einzelne Anwendungsgebiete zu lockern. Damit wäre sowohl für den Anwender als auch für die zuständigen Behörden eine erhebliche Einsparung möglich. Die derzeitige Vielzahl von Genehmigungen im Einzelfall würde wegfallen und die Bauern, Winzer und Gärtner in Deutschland könnten sich wieder mehr ihrer Arbeit widmen, anstatt in Bürokratie zu versinken.

Wir werden beiden Anträgen zustimmen, fordern aber darüber hinaus, die angesprochene Änderung im Pflanzenschutzrecht durchzusetzen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Wie schon erwartet, für die FDP-Fraktion Herr Abg. Günther, bitte.