Protokoll der Sitzung vom 17.10.2008

Wie schon erwartet, für die FDP-Fraktion Herr Abg. Günther, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu meinem Vorredner sei gesagt: Sie müssen sich schon entscheiden, ob die EU nun gut oder böse ist. Sie können es nicht immer so auslegen, wie Sie gern möchten. Für uns ist die EU eine sehr gute Einrichtung und deswegen vertrauen wir ihr auch. Sie können nicht immer so hin- und herwurschteln. Das geht nicht.

(Beifall bei der FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren! Chemischer Pflanzenschutz ist für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, den Gartenbau und den Weinbau unverzichtbar. In den letzten

Jahren ist in Sachsen ein sehr hohes Qualitätsniveau im Pflanzenschutzbereich erreicht worden. Die Beeinträchtigung von Natur und Umwelt durch chemische Pflanzenschutzmittel konnte kontinuierlich verringert werden. Das Lebensmittelmonitoring zeigt beispielsweise, dass bei in Deutschland produziertem Obst und Gemüse Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nur in geringem Maß vorkommen. Untersuchungen zeigen, dass bei nur 3,8 % der Proben von Obst und Gemüse aus Deutschland Höchstmengenüberschreitungen vorkamen. Bei Proben aus den übrigen EU-Staaten waren es mehr als doppelt so viele: 8,4 %; bei Proben aus Drittstaaten waren es sogar über 10 %. Der aktuelle Wasserwirtschaftsbericht der Bundesregierung zeigt ebenfalls, dass im Grundwasser nur noch punktuell Pflanzenschutzmittel gefunden werden und in der Tendenz weiter rückläufig sind.

Grundsätzlich gilt daher für uns: Vor diesem Hintergrund sind Verschärfungen des Pflanzenschutzgesetzes aus Gründen des Umweltschutzes oder des Naturschutzes aus unserer Sicht nicht erforderlich.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Frank Heidan, CDU)

So fordert der Sächsische Landesbauernverband in einem Bericht in seiner Zeitschrift „Agrar aktuell“ vom September: „Wir werden uns für eine praxisnahe und realistische Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einsetzen. Es kann nicht sein, dass durch überzogenen und falsch verstandenen Umweltschutz ganze Produktionszweige in Sachsen in ihrer Wettbewerbskraft massiv geschwächt werden und zugleich die ökologisch hochwertige pfluglose Bodenbearbeitung aufgrund des Fehlens geeigneter Pflanzenschutzmittel drastisch eingeschränkt werden müsste.“

Bisher musste jeder Landwirt schon genaue Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel nachweisen. Auf dieses Prozedere hat die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zu diesem Antrag hingewiesen. Alle erworbenen Pflanzenschutzmittel werden per Lieferschein oder Rechnung exakt dokumentiert. Mit der Novelle hat die EU dies jetzt noch verschärft. Seit dem 12. März dieses Jahres wurden die Aufzeichnungs- und Entsorgungspflichten, Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen, Anzeigepflichten für Berater usw. erweitert oder zusätzlich geregelt. Das alles geht zulasten der Betriebe und bäuerlichen Einrichtungen.

Neu sind die Regelungen zum Naturschutz. In die allgemeinen Vorschriften des § 6 sind Regelungen für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten aufgenommen worden. Im Kern dürfen keine nachhaltigen Schädigungen des natürlichen Lebensraumes erfolgen. Andererseits wird klargestellt, dass der nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis durchgeführte Pflanzenschutz nicht dagegen verstößt.

(Beifall bei der FDP)

Es mag ein paar „schwarze Schafe“ geben, die sich illegal mit verbotenen Pflanzenschutzmitteln versorgen, die oft aus europäischen Nachbarländern, wie zum Beispiel den

Niederlanden mit den dort deutlich lockereren Regulierungen bezüglich der eingesetzten Mittel, kommen. Im Sinne und zum Schutz unserer Verbraucher ist das Verwenden illegaler Mittel in Sachsen zu unterbinden und, wo nötig, logischerweise konsequent zu bekämpfen.

Dringend geboten ist derzeit jedoch die Harmonisierung – lieber Johannes Lichdi, ich kann es eben nicht anders sagen, als es richtig ist – der eingesetzten Mittel innerhalb der EU, um Wettbewerbsnachteile für unsere Landwirte weiter abzubauen. Im Moment sind wir weit von einer Harmonisierung der Pflanzenschutzmittel in der EU entfernt. Über Importe kommen Lebensmittel nach Deutschland, die bei uns nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel enthalten. Es gibt zahlreiche Wirkstoffe, die zum Beispiel in den Niederlanden erlaubt, aber in Deutschland verboten sind.

Ich nenne ein ganz konkretes Beispiel. Der Anbau von Porree ist in einigen Regionen aufgrund von Schadinsekten, wie zum Beispiel der Thripse, nicht möglich. Die Thripse hinterlassen dunkle Flecken und Streifen auf dem Gemüse, weswegen es unverkäuflich ist. Die in Deutschland gegen dieses Insekt zugelassenen Pflanzenschutzmittel, zum Beispiel Kaliseife, wirken nicht. Das in den Niederlanden zugelassene, aber in Deutschland verbotene Pflanzenschutzmittel Mesurol wirkt dagegen sehr gut. Die Folge ist, dass in Deutschland kein Porree mehr angebaut werden kann. Stattdessen wird Porree importiert. Das Nachsehen haben unsere Landwirte. Es gibt noch zahlreiche weitere Beispiele.

Lösungen für eine Harmonisierung sind daher dringend geboten; denn entweder verboten, weil schädlich, dann aber bitte konsequent und überall, oder erlaubt, weil unschädlich, aber dann aber bitte auch konsequent und überall.

(Beifall bei der FDP)

Nun sind wir beim Punkt 2 des Koalitionsantrages. Liebe Koalitionsmitglieder, wenn man die Harmonisierung in der EU will, kann man nicht gleichzeitig Alleingänge mit über das EU-Recht hinausgehenden Forderungen durch die Koalition im Bund starten wollen. Eine Eins-zu-einsUmsetzung der EU-Bestimmungen ist auch im Hinblick auf den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe wichtig. Hier ist ein deutliches Wort unseres Ministers Kupfer in Richtung Bundesregierung hilfreich. Unsere Unterstützung dazu gibt es.

(Beifall bei der FDP)

Wir unterstützen daher den vorliegenden Antrag der Koalition. Er ist inhaltlich richtig, nur machen Sie bitte im Bund den eigenen Parteien mal richtig Dampf und lassen Sie nicht zu, dass unsere Landwirtschaft am Ende weitere Wettbewerbsnachteile schlucken muss.

Noch eine Aussage zu den GRÜNEN. Lieber Herr Johannes Lichdi, ich hatte nach Ihrer sehr schnellen und stakkatoartigen Rede den Eindruck, dass Sie die Erdbeere zur Feindbeere erklärt haben. Das war alles

etwas wirr. Sie sollten mal in den Verbraucherschutzindex 2008 schauen, wenn Sie noch mehr Kontrollbehörden einrichten wollen. Wir in Sachsen liegen im Bereich Kontrollbehörden auf Platz 1. Wir kontrollieren nämlich vorbildlich. Beim Eichwesen liegen wir auf Platz 4, im Bereich Lebensmittelüberwachung auf dem dritten Platz und im Bereich Marktüberwachung auf dem ersten Platz. Liebe GRÜNE-Fraktion, Ihr Antrag auf Verstärkung der Kontrollen ist an dieser Stelle wahrlich überflüssig.

(Beifall bei der FDP)

Abstrus ist die Forderung nach Veröffentlichung der Ergebnisse in der Tagespresse. Könnten Sie sich vorstellen, dass in der „Bild“-Zeitung, der „Freien Presse“ oder der „Sächsischen Zeitung“ die Schlagzeile des Tages „Neues von der Pflanzenschutzfront“ heißt? Das soll dann auch noch irgendein Journalist abdrucken! Es ist ja lächerlich!

(Beifall bei der FDP – Johannes Lichdi, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Sie gestatten sicher eine Zwischenfrage.

Von Herrn Lichdi jetzt nicht, weil er vorhin in seiner Rede etwas angekündigt und nicht eingehalten hat. Er wollte die Namen und Hausnummern der Betriebe nennen, wo etwas gefunden wurde. Er hat die Namen genannt, aber die Hausnummern vergessen, also nicht die Wahrheit erzählt. Deswegen gibt es keine Zwischenfrage.

(Beifall bei der FDP)

Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN logischerweise ab.

Noch ein Wort zum Schluss. Die Lebensmittelsicherheit ist in Deutschland nicht akut durch Pflanzenschutzmittelrückstände gefährdet. Der Verbraucher wird auch künftig vertrauensvoll die Produkte, auch aus unserer sächsischen Landwirtschaft, genießen können. – In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Iris Schöne-Firmenich und Alfons Kienzle, CDU)

Wünscht von den Fraktionen noch jemand das Wort? – Das kann ich im Moment nicht erkennen. Dann frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schutz unserer Verbraucher sowie unserer Umwelt steht für die Sächsische Staatsregierung an erster Stelle. Wir sorgen dafür, dass Recht und Ordnung eingehalten werden. Wir setzen alles daran, um den Einsatz unerlaubter Pflanzenschutzmittel zu verhindern. Daher unterstützen wir ausdrücklich den Antrag der Regierungsfraktionen.

Die Kontrollen im Freistaat Sachsen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von unseren nachgeordneten Behörden, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie den Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in Verbindung mit der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen in Sachsen durchgeführt.

Bisher wurde kein illegales Verbringen von Pflanzenschutzmitteln in Sachsen festgestellt. Auch die durchgeführten Bodenuntersuchungen lieferten keine Beweise für die Anwendung verbotener Mittel. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Untersuchungen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln.

Seitens der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird alles getan, um den Schutz unserer Verbraucher zu sichern. Wir verbessern die technische Ausstattung der in Sachsen zuständigen Landesuntersuchungsanstalt. Jedoch wird die neue Untersuchungstechnik zweckmäßigerweise nicht nur, wie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, für den Nachweis nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel verwendet, sondern für die Untersuchung aller rückstandsrelevanten Fragestellungen. Dabei geht die amtliche Lebensmittelüberwachung risikoorientiert vor. Wir legen unseren Schwerpunkt nicht auf die Erhöhung der Kontrollen, sondern prüfen gezielter und effizienter.

Selbstverständlich werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ergebnisse dieser Untersuchungen informiert. Die Ergebnisse stehen im Internet, können aber auch in Fachzeitschriften, in Berichten der Verbraucherzentralen oder in Jahresberichten nachgelesen werden. Im Übrigen wurde der Sächsische Landtag schon im Februar des vergangenen Jahres durch einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzw. die Antwort der Staatsregierung schriftlich darüber informiert.

Meine Damen und Herren! Es ist wie beim Inverkehrbringen von Gammelfleisch: Gegen kriminelle Energie gibt es leider keine hundertprozentige Sicherheit. Nachdem vor eineinhalb Jahren in Baden-Württemberg und im Elsass der illegale Handel mit Pflanzenschutzmitteln aufgedeckt wurde, haben alle Bundesländer gemeinsam mit dem Bund die Sicherheitsvorschriften überprüft und verstärkt. Ein Aktionsplan hat die Effizienz der Überwachung und der Einhaltung der Pflanzenschutzgesetze weiter erhöht. Es wurden die Einfuhrkontrollen in Zusammenarbeit mit dem Zoll verstärkt und Kofferraumtransporte auf illegale Pflanzenschutzmittel kontrolliert. Die Risikoanalyse wurde verbessert, die Kontrollpläne zwischen den Ländern abgestimmt, die Kontrollen intensiviert und die Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertieft.

Der Freistaat hat seit dieser Zeit risikobezogen die Handelsunternehmen verstärkt unter die Lupe genommen. Im Jahr 2007 wurden 176 Handelsunternehmen, die Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, überprüft. Das sind 25 % unserer Händler. In keinem Fall wurden Pflanzen

schutzmittel mit verbotenen Wirkstoffen gemäß Pflanzenschutzanwendungsverordnung vorgefunden. Rückstandsuntersuchungen im Boden oder in Pflanzen lieferten ebenso wenig Hinweise für illegales Handeln.

Die Ergebnisse führten zu einem noch engeren Schulterschluss zwischen amtlicher Pflanzenschutzkontrolle und amtlicher Lebensmittelüberwachung. Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchung und der Lebensmittelüberwachung wurden auf das Vorhandensein verbotener oder nicht für die entsprechende Indikation zugelassener Pflanzenschutzmittel überprüft. Illegales Handeln war auch hier nicht feststellbar.

Weiterhin haben wir die Zusammenarbeit mit dem Zoll verbessert. Die Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt und Geologie führten im vergangenen Jahr mit den in Sachsen ansässigen Bediensteten der Zollbehörde gemeinsame Kontrollen in Lkws und Pkws durch. Diese Kontrollen wurden 2008 wiederholt. Auch dabei stellten die Behörden kein illegales Handeln mit Pflanzenschutzmitteln fest. Die mobilen Einheiten des Zolls sind für die Kontrollen mit Pflanzenschutzmitteln nun besonders sensibilisiert. Dem Zoll wurde zu dessen Arbeitserleichterung ein Merkblatt mit Hinweisen zum Erkennen von Pflanzenschutzmitteln überreicht.

Meine Damen und Herren! Überprüfungen sind wichtig. Mindestens ebenso wichtig ist es, den Ursachen des illegalen Vorgehens den Nährboden zu entziehen. Wir setzen daher alles daran, die Pflanzenschutzvorschriften weiter europaweit zu harmonisieren. Meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft nutzt jede Gelegenheit, um sowohl die Zulassung als auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Europa einheitlich zu gestalten. Wir setzen uns dafür im Bundesrat ebenso ein wie auf den Agrarministerkonferenzen. Sie wissen, wie schwierig Verhandlungen auf europäischer Ebene sind.

Zurzeit sind folgende Tendenzen bei der Änderung der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln absehbar:

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene wird auch künftig beibehalten. Sowohl für Wirkstoffe als auch für Beistoffe werden künftig noch strengere Maßstäbe hinsichtlich der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt angelegt. Neu ist die Bewertung der Beistoffe. Dies wird zu einer weiteren Verschärfung führen.

Das Gebiet der Europäischen Union wird geografisch in drei Zonen gegliedert, da die Wirkstoffe in den Pflanzenschutzmitteln entsprechend den klimatischen Bedingungen unterschiedlich schnell abgebaut werden. Es ist geplant, nationale Zulassungen innerhalb einer Zone verpflichtend gegenseitig anzuerkennen. Es ist anzunehmen, dass die Bewertung der Wirkstoffe nunmehr auch in anderen Mitgliedsstaaten zu einem Rückgang an Pflanzenschutzmitteln und damit zu einer mit Deutschland vergleichbaren Situation führen wird.

Allerdings darf die Überprüfung der Mittel bei aller gebotenen Vorsicht nicht zu einer Hexenjagd führen. Wir müssen unbegründet strenge Regeln vermeiden. Ganz klar ist: An erster Stelle steht die Sicherheit der Verbraucher. Es darf nicht dazu kommen, dass wir eines Tages keine Mittel mehr haben, um unsere Nahrungs- und Futterpflanzen vor dem – auch klimatisch bedingten – steigenden Schädlingsdruck zu schützen. Das hilft dem Verbraucher ebenso wenig.

Die Staatsregierung steht in erster Linie für einen Pflanzenschutz, der dem Verbraucher- und Umweltschutz Rechnung trägt. Sie steht aber auch für einen Pflanzenschutz, der darauf achtet, dass landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturen weiterhin in gewohnt hoher Qualität produziert werden können. Um beiden Aspekten gerecht zu werden, werden wir die Überwachung konsequent fortsetzen und die Harmonisierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln weiter vorantreiben. In diesem Rahmen lassen wir keinen Platz für illegales Handeln.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es noch einmal Erwiderungsbedarf bei den Fraktionen? – Dies kann ich nicht erkennen. Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zum Schlusswort. CDU, SPD und GRÜNE haben jeweils 5 Minuten die Möglichkeit zum Schlusswort. – Herr Schmidt, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den Redebeiträgen gehört, wie unterschiedlich die einzelnen Fraktionen an das Thema, das wir heute diskutiert haben – die konsequente Bekämpfung unerlaubter Pflanzenschutzmittel – herangegangen sind. Übrigens, Herr Despang – ist er noch da? – ja –, das Wort „verbotene Pflanzenschutzmittel“ steht nicht ein einziges Mal in unserem Antrag. Sagen Sie das einmal Ihrem Redenschreiber oder lesen Sie den Antrag am besten vorher selbst.