Protokoll der Sitzung vom 12.11.2008

Darüber hinaus gewährleisten Straf- und Bußgeldvorschriften eine effektive Durchsetzung des Tierschutzrechtes. All dies spricht gegen eine Zustimmung zum Gesetzantrag der Fraktion GRÜNE.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage es noch einmal für alle: Wir haben ein technisches Problem. Ich bekomme die Mikrofone entweder nicht an oder nicht aus. Ich bitte einfach um Verständnis. Ich kann es von hier aus nicht ändern.

Meine Damen und Herren! Das war jetzt die Aussprache zum Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE „Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine“. Wir können zur Abstimmung kommen. Ich frage zuvor, ob die Berichterstatterin des Ausschusses für den Ausschuss noch einmal sprechen möchte. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Aufgerufen ist das Sächsische Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (Sächsisches Tierschutz- verbandsklagegesetz). Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE ab. Ich rufe die Überschrift auf. Wer stimmt ihr zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist die Überschrift nicht bestätigt worden.

Ich rufe auf den § 1, Zweck des Gesetzes. Gibt es Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist dennoch der § 1 mehrheitlich nicht bestätigt worden.

Ich rufe auf § 2, Mitwirkungsrechte. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmverhalten, damit ist § 2 mehrheitlich nicht bestätigt worden.

Ich rufe auf § 3, Anerkennung, und frage nach der Zustimmung. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei gleichem Abstimmverhalten ist § 3 mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe auf § 4, Rechtsbehelfe der Vereine. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Gleiches Stimmverhalten, damit ist § 4 mehrheitlich nicht bestätigt worden.

Ich rufe auf § 5, Inkrafttreten. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür ist dennoch der § 5 mehrheitlich abgelehnt worden.

Damit sind alle Paragrafen abgelehnt worden und es findet keine weitere Beratung statt. Damit erübrigt sich die Gesamtabstimmung. Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren! Wir kommen damit nach der beschlossenen neuen Tagesordnung zu

Tagesordnungspunkt 3

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften

Drucksache 4/12649, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/13729, Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob ein Abgeordneter das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung empfehle ich Ihnen, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Gibt es dazu Einverständnis? – Das ist der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften, Drucksache 4/12649, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses, Drucksache 4/13729, ab.

Ich rufe die Überschrift auf. Wer stimmt ihr zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? –Damit ist die Überschrift einstimmig beschlossen.

Ich rufe Artikel 1 auf, Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Gleiches Stimmverhalten: keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen. Damit ist Artikel 1 beschlossen.

Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Presse. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist Artikel 2 beschlossen.

Ich rufe Artikel 3 auf, Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 3 ist einstimmig beschlossen.

Ich rufe den Artikel 4, Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen, auf und bitte um Zustimmung. – Wer ist dagegen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit ist Artikel 4 beschlossen.

Ich rufe Artikel 5 auf, Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Keine Stimmen dagegen, keine Stimmenthaltungen. Damit ist Artikel 5 beschlossen.

Ich rufe Artikel 6 auf, Änderung des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer

enthält sich? – Gleiches Stimmverhalten. Artikel 6 ist einstimmig beschlossen.

Ich rufe Artikel 7 auf, Änderung des Sächsischen Justizgesetzes. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Analoges Stimmverhalten. Artikel 7 ist einstimmig beschlossen.

Artikel 8, Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, ist aufgerufen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Auch zum Artikel 8 ein einstimmiger Beschlusse.

Ich rufe Artikel 8a auf, Neufassung des Sächsischen Gesetzes über die Presse und des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 8 a ist damit beschlossen.

Ich rufe Artikel 9 auf, Inkrafttreten. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Eine Stimmenthaltung, keine Stimme dagegen. Damit ist Artikel 9 mehrheitlich beschlossen.

Meine Damen und Herren! Wir haben soeben in der 2. Lesung das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften nach Artikeln beschlossen. Da es keine Änderungsanträge gegeben hat bzw. keine Änderungen beschlossen wurden, schlage ich Ihnen vor, die 3. Lesung anzuschließen.

Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Keine Stimmen dagegen und keine Stimmenthaltungen. Somit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden.

Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist jetzt eine gute Zeit, die Mittagspause einzulegen. – Gut. Dann treffen wir uns zur Beratung und zur Behandlung der nächsten Gesetzeslesung um 13:30 Uhr wieder.

(Unterbrechung von 12:35 bis 13:30 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir setzen unsere Beratung fort mit dem neuen

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Stärkung des politischen Ehrenamtes

Drucksache 4/13045, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache 4/13713, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Wir beginnen mit der Einreicherin, der Fraktion der FDP, und schließen dann in gewohnter Reihenfolge an. Ich erteile Herrn Dr. Martens das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Das politische Ehrenamt – man sieht es an den brechend vollen Rängen hier – ist eines der zentralen politischen Themen, das die sächsische Politik beschäftigt. Deswegen hat die FDP bereits im August ihren Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Bürgermeister und Ortsvorsteher angepasst werden sollen. Eine Tätigkeit soll damit zumindest bezüglich des Aufwandsersatzes aufgewertet werden; eine Tätigkeit, auf die wir in Sachsen nicht verzichten können.

Diese ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher sind ein wesentliches Element der kommunalen Selbstverwaltung. 127 ehrenamtliche Bürgermeister und 892 Ortsvorsteher haben wir in Sachsen. Der Aufwand, der ihnen bei der Wahrnehmung dieses Amtes entsteht, ist erheblich. Auch ist der Aufwand in den letzten Jahren gestiegen. Neben der allgemeinen Preissteigerung sind aber auch die Aufgaben nicht weniger geworden, sondern sie sind oft komplexer, vielgestaltiger, zahlreicher und zeitlich umfangreicher geworden, als sie es in früheren Jahren waren.

Auch – das habe ich bei der Einbringung des Gesetzentwurfes bereits gesagt – möchte ich mich hier noch einmal bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern und Ortsvorstehern bedanken, dass sie diese Aufgabe wahrnehmen.

(Beifall bei der FDP, des Abg. Heinz Lehmann, CDU, und des Abg. Enrico Bräunig, SPD)

Es ist schwierig, Bürger zu finden, die solche ehrenamtlichen Funktionen ausüben. Was diese Bürger als Mindestvoraussetzung erwarten können, ist, dass der Aufwand, der ihnen bei der Wahrnehmung dieser Funktionen entsteht, tatsächlich ersetzt wird. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vergütung, um eine Bezahlung für eine Tätigkeit, eine Besoldung oder Ähnliches, sondern nur um die Erstattung des anfallenden Aufwandes. Deren Höhe war bei Einbringung des Gesetzentwurfs der FDP tatsächlich seit 1995 unverändert.

Der Gesetzentwurf der FDP sieht eine Erhöhung der Entschädigungen und die Möglichkeit, innerhalb einer Bandbreite nach Gemeindeklassen veränderbar, vor, die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Bürgermeister und Ortsvorsteher anzupassen und – das ist wichtig – diese Möglichkeit wird in die Zuständigkeit der

Gemeinden verlagert. Das heißt, die Kommunen entscheiden, wie die Aufwandsentschädigung aussieht, innerhalb der vorgesehenen Bandbreite. Der Gesetzentwurf sieht den Wegfall der Gemeindeklassen von bis zu 250 Einwohnern sowie von 500 bis 750 Einwohnern vor, weil es solche Gemeindegrößen in Sachsen gar nicht gibt.

Der Gesetzentwurf ist bereits jetzt – das kann man aus der Sicht der FDP sagen – ein Erfolg. Denn nachdem der Gesetzentwurf eingebracht worden ist, hat die Staatsregierung im Verordnungswege rückwirkend die Höhe der Vergütung angepasst. Sie sehen, es war der Gesetzentwurf der FDP, der hier zeitlich dafür gesorgt hat, dass die Staatsregierung gehandelt hat, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Das ist für den Anfang nicht schlecht. Aber wir sehen unseren Gesetzentwurf dennoch als vorzugswürdig gegenüber dem Handeln der Staatsregierung an.