Das ist für den Anfang nicht schlecht. Aber wir sehen unseren Gesetzentwurf dennoch als vorzugswürdig gegenüber dem Handeln der Staatsregierung an.
Wir sehen nicht nur einen Korridor vor, der die Aufwandsentschädigung nach örtlichen Gegebenheiten veränderbar macht, sondern wir wollen diese Entscheidung auf die Kommunen übertragen. Dort gehört sie auch nach dem Leitbild der Verfassung, Artikel 85, und dem dort verankerten Kommunalisierungsgebot hin. Das ist eine wesentliche Stärkung der Verantwortung der Gemeindegremien. Das ist vorzugswürdig gegenüber der obrigkeitsstaatlichen Verordnung der Staatsregierung, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich noch eines anfügen. Es sind Argumente gegen den Gesetzentwurf vorgebracht worden. Zum Beispiel könnte es dazu führen, dass lukrative Jobs herausgesucht würden und man sich dorthin begäbe, um ehrenamtlicher Bürgermeister zu werden. Diese Befürchtung ist an den Haaren herbeigezogen. Niemand wird seine Heimatgemeinde verlassen, um sich in der Nachbargemeinde als Ortsvorsteher zu bewerben, nur weil es dort 22,50 Euro mehr an Aufwandsentschädigung gibt. Wer dieses Argument bringt, der missversteht die Arbeit dieser ehrenamtlich Tätigen, und zwar mit Absicht, genauso wie das Argument, hier würden lukrative Jobs geschaffen.
Der Gesetzentwurf der FDP sieht einen Korridor innerhalb der Aufwandsentschädigungen vor. Die Untergrenze liegt im Übrigen unter den Sätzen, die die Staatsregierung per Verordnung geschaffen hat.
Zusammengefasst möchte ich sagen: Der wesentliche Vorteil des Gesetzentwurfs der FDP liegt darin, dass die
Gemeinden für die Höhe der Aufwandsentschädigung innerhalb des Korridors zuständig sind. Deshalb bitten wir um Zustimmung zum Gesetzentwurf der FDP. Der Koalition dürfte die Zustimmung insofern nicht schwerfallen, als die Staatsregierung zumindest zur Höhe der Vergütung schon etwas Ähnliches auf dem Verordnungswege gemacht hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das politische Ehrenamt, die Tätigkeit der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher, ist nach unserer Überzeugung eine wichtige Säule kommunaler Selbstverwaltung in kleinen Gemeinden. Dieses Ehrenamt bedarf auch der Aufmerksamkeit und der Würdigung dieses Hauses. Darin sind wir uns in diesem Hohen Hause, glaube ich, alle einig.
Herr Martens, ich stimme Ihrer Wertung zu Beginn Ihrer Rede ausdrücklich zu. Es ist richtig: Von 1995 bis 2008 ist die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgermeister und Ortsvorsteher nicht verändert worden. Das war für die CDU-Fraktion Anlass, im Frühjahr 2008 auf eine Anpassung der Aufwandsentschädigungsverordnung zu drängen. Dies wurde mit Erlass vom 5. August 2008 rückwirkend zum 1. April 2008 getan.
Mit dieser Änderung wurde die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister um 15 % angehoben, gestaffelt nach Einwohnerzahlen der betreffenden Gemeinden. Damit war eine berechtigte Forderung der kommunalen Spitzenverbände erfüllt. – Soweit die Sachlage.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt auf dem Deckblatt das Datum 14. August. Zu diesem Zeitpunkt war aber dem Anliegen des Gesetzentwurfes zur Stärkung des Ehrenamtes bereits in dem von den Kommunen geforderten Maß Genüge getan. Daraus folgt: Dieser Gesetzentwurf ist, bezogen auf die vorgeschlagene Erhöhung, eigentlich überflüssig. Der Wegfall von zwei Gemeindegrößenklassen im unteren Bereich rechtfertigt den Gesetzentwurf auch nicht.
Ferner schlägt die FDP-Fraktion eine Von-bis-Regelung der Entschädigung innerhalb der Einwohnerklassen vor. Die genaue Entschädigungshöhe soll dann mit Satzung im Gemeinderat beschlossen werden. Die festen Beträge der gültigen Verordnung liegen circa in der Mitte dieses gespreizten Bereiches, den die FDP-Fraktion vorschlägt.
Ich kann vor einer solchen Bandbreite nur warnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie birgt die Gefahr in sich, dass zur Festsetzung der Entschädigung im Gemeinderat solche Argumente wie Kassenlage, Gunst des Gemeinderates, politische Mehrheiten im Gemeinderat und Ähnliches die Entscheidung bestimmen können. Damit wäre die Grundlage für Unfrieden zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat geschaffen. Der Anreiz zur Übernahme eines solchen Amtes wäre zumindest belastet. Wenn das so ist, dann wäre die Absicht für dieses Amt kontraproduktiv. Subjektive Kriterien, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, sind nach meiner Meinung für Vergütungen oder Entschädigungen nicht geeignet. Man sollte sie tunlichst vermeiden. Sie sind mir an anderer Stelle auch nicht bekannt.
Wenn man einem Gemeinderat die Möglichkeit einräumt, dass ein Amtsträger eine höhere Entschädigung bekommen soll, besteht auch die Möglichkeit, einem Bürgermeister eine geringere Entschädigung zuzuerkennen. Genau das, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, wollen wir aber nicht. Im Übrigen haben beide kommunalen Spitzenverbände fast gleichlautend den Gesetzentwurf abgelehnt, möglicherweise mit der gleichen Überlegung wie eben vorgetragen.
(Johannes Lichdi, GRÜNE: Hat ein kommunaler Spitzenverband jemals einen Gesetzentwurf der Opposition befürwortet? Das wäre mir neu! – Zurufe von der FDP)
– Ich wollte nur warten, bis Ruhe eingekehrt ist, damit ich weitersprechen kann. – Zusammenfassend möchte ich sagen: Der Gesetzentwurf bringt den Amtsträgern keinen gesicherten Vorteil. Er ist geeignet, Unfrieden zu stiften. Die Spitzenverbände haben das abgelehnt, wir im Plenum sollten das auch ablehnen.
Nein, ich bin ohnehin am Ende meiner Rede. – Zum Änderungsantrag der GRÜNEN, den Mittelweg zu wählen und die Entschädigung in der Hauptsatzung statt in einer Satzung zu bestimmen, ist zu sagen: Es bleibt immer noch der Mangel der subjektiven Wertung im Gemeinderat. Auch das lehnen wir ab. Besoldungen und Entschädigungen müssen ein zweifelsfreier Anspruch bleiben. Alles andere ist geeignet, Unfrieden zu stiften und letztlich dem politischen Ehrenamt zu schaden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte – wenige – Damen und Herren! Es geht um die Aufwandsentschädigung für rund 350 ehrenamtliche Bürgermeister und rund 1 300 ehrenamtliche Ortsvorsteher. Es ist also ein kleineres Problem im Vergleich zur großen Haushaltsdiskussion, die wir in Kürze führen werden, gleichwohl aber ein wichtiges Problem.
Ich möchte zu Beginn nicht versäumen, namens der Linksfraktion den ehrenamtlich tätigen Bürgermeistern und Ortsvorstehern für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit und das Aushalten der vielfältigen Interessenkonflikte in ihren Gemeinden herzlichen Dank zu sagen.
Kollege Hamburger, ich bin etwas erstaunt darüber, dass Sie so ängstlich – ich will es einmal vorsichtig ausdrücken – auf die Stellungnahmen der beiden kommunalen Landesverbände blicken. Natürlich sollte man diese kommunalen Stellungnahmen ernst nehmen. Auch wir tun das. Am Ende entscheidet aber das Parlament, der Sächsische Landtag, über notwendige gesetzliche Regelungen – und nicht der SSG und auch nicht der Landkreistag.
Dass Sie nun gleich einen kommunalen Unfrieden am Horizont aufziehen und das Abendland untergehen sehen, falls in der einen oder anderen Gemeinde unterschiedliche Aufwandsentschädigungen gezahlt werden sollten, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Denken Sie bitte an die Aufwandsentschädigung der Kreisräte, der Gemeinderäte oder der Stadträte. Auch das ist ein wichtiges Ehrenamt, über das sich zu reden lohnt.
Ich habe in Städten mit vergleichbarer Einwohnerzahl recherchiert – ich will Sie hier nicht mit Zahlen langweilen – und dabei Folgendes festgestellt: Die Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte bzw. Stadträte variiert im Verhältnis von circa eins zu drei. Hier ergibt sich durchaus eine Schere. Aber niemand sieht deshalb einen kommunalen Unfrieden aufziehen. Keiner hat jemals das Argument vorgebracht, dass sich zum Beispiel in Nordsachsen, wo relativ wenig gezahlt wird, weniger Kreisräte der Kandidatur stellen als in einem anderen Landkreis. Dieses Argument ist etwas künstlich.
Wir können den Gedankengang der FDP-Fraktion nachvollziehen. Es ist besser, wenn die Aufwandsentschädigung im Rahmen eines vernünftigen Spannungsfeldes – ich denke, was die FDP vorschlägt, ist vernünftig – in der kommunalen Selbstverwaltung per Satzungsrecht selbst festgelegt wird. Das trauen wir den Gemeinden auf vielen anderen Gebieten auch zu, ohne deshalb gleich kommunalen Unfrieden oder einen Bruch der Verfassungsbestimmung nach Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fürchten. Mit gewissen Unterschieden kann man leben. Wenn es so herauskommt, dass zwar der jetzt gültige gesetzliche Rahmen für eine 3 000-Einwohner-Gemeinde
1 420 Euro vorsieht und die FDP 1 232 bis 1 610 Euro vorschlägt, kann ich keinen Bruch erkennen. Im Gegenteil: Würde das Gesetz der FDP angenommen, dann wären im Gegensatz zum jetzt gültigen circa 20 % mehr möglich. Das ist nicht schlecht.
Wir sollten so viel Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung haben, dass wir vernünftige Lösungen erwarten dürfen, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir uns in einem Punkt fraktionsübergreifend einig sind – das hatte ich nicht anders erwartet –: dass bürgerschaftliches Engagement ein unverzichtbarer Bestandteil unseres demokratischen Gemeinwesens ist und bleibt. Wir freuen uns darüber, dass es diese Menschen gibt – und wir brauchen sie auch –, die sich über das Ehrenamt in unsere Gesellschaft einbringen, sei es im sozialen Bereich, im Sport, bei der Feuerwehr oder im politischen Bereich.
an dieser Stelle bei allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates für die geleisteten Dienste am Gemeinwohl recht herzlich bedanken.
Wir sprechen hier und heute insbesondere über das Engagement auf politischer Ebene, speziell über die ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher. Wir als Fraktion sind mit Ihnen einer Meinung, dass die Wertschätzung für ehrenamtliche Tätigkeit nicht nur darin bestehen darf, den Bürgerinnen und Bürgern unseren Dank auszusprechen. Zur Wertschätzung gehört es auch, sich für angemessene Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige einzusetzen. Von daher begrüßen wir grundsätzlich die Intention des Gesetzentwurfes, diese Wertschätzung zum Gegenstand zu machen. Allerdings ist zu hinterfragen, ob die geplante Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, wie Sie sie hier vorschlagen, dafür der richtige Weg ist.
Wir haben bereits gehört, dass der Freistaat Sachsen die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürger
meister und Ortsvorsteher in einer Rechtsverordnung regelt. Es liegt also in der Verantwortung der Staatsregierung. Man kommt nicht umhin zu sagen, dass die Staatsregierung in diesem speziellen Fall für einen sehr langen Zeitraum untätig geblieben ist.