Das ist bei konventionell gezüchtetem Mais der Fall, und das ist auch bei Gentechnikpflanzen so. – Das war der letzte Satz, den ich gesagt habe.
Der Pollenaustrag kann zwar weitestgehend minimiert, aber nie völlig ausgeschlossen werden. Dies zu negieren würde bedeuten, die Realität zu verkennen und den Kopf in den Sand zu stecken.
Die EU hat sich nicht für ein Verbot der Gentechnik in der Landwirtschaft, sondern für einen anderen Weg entschieden. Sie erlaubt unter strengen Bedingungen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und die Einfuhr gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel.
Weltweit wurden 2008 auf 114 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. Die Tendenz ist weiter steigend. In der Europäischen Union werden jährlich allein 35 bis 40 Millionen Tonnen an Sojarohstoffen für Futtermittel eingeführt.
Der Großteil davon ist gentechnisch verändert. Circa 60 % aller in der EU vermarkteten Lebens- und Futtermittel kommen schon heute im Laufe des Herstellungsprozesses mit Gentechnik in Berührung.
Selbst wenn wir in Europa auf den Anbau von Gentechnikpflanzen verzichten würden, gäbe es keine gentechnikfreie Landwirtschaft. Wir brauchen also praktikable Regelungen zur Sicherstellung der Koexistenz der Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik, zur Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln und damit zur Sicherstellung der Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern. Das erfordert Kompromisse von allen Beteiligten: von denjenigen, die auf die Gentechnik setzen, genauso wie von denen, die die Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnen.
Der EU-weit gültige Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % ist ein solcher Kompromiss. Er trägt dem Umstand Rechnung, dass in den globalen Warenströmen und Verarbeitungsprozessen der Ertrag von gentechnisch veränderten Bestandteilen nie völlig ausgeschlossen werden kann. Auch wenn dem einen oder anderen ein
anderer Schwellenwert lieber gewesen wäre, so gibt er doch Rechtssicherheit. Die Staatsregierung hat daher die Einführung dieses Schwellenwertes stets unterstützt.
Auch die im April 2008 eingeführten „Nationalen Regelungen zur guten fachlichen Praxis für den Anbau von Genpflanzen“ sind nach Auffassung der Staatsregierung ein Schritt in die richtige Richtung. Mit ihnen wurden unter anderem Mindestabstände zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik eingeführt. Außerdem sind Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen, verpflichtet, spätestens drei Monate vor dem Anbau ihre Nachbarn zu informieren. Die Rechtssicherheit für Landwirte wurde dadurch deutlich verbessert.
Auch die Frage der Haftung ist nach Auffassung der Staatsregierung weitgehend geregelt. Es gilt der Grundsatz: Derjenige, der durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen seinem Nachbarn wirtschaftlichen Schaden zufügt, muss für diesen Schaden haften. Dass der Geschädigte einen Schaden nachweisen muss, um einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen zu können, ist im Übrigen kein Alleinstellungsmerkmal des Gentechnikrechtes, sondern ein Grundprinzip des Zivilrechts.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass wirtschaftliche Schäden bisher insbesondere den Landwirten entstanden sind, die Genpflanzen anbauen, und zwar durch Feldzerstörer, die glauben, ihre Interessen mit Gewalt durchsetzen zu können.
Meine Damen und Herren! Auch wenn man über manche Details streiten kann, gewährleistet der rechtliche Rahmen zur Gentechnik nach Auffassung der Staatsregierung insgesamt ein hohes Maß an Sicherheit und Wahlfreiheit. Auch das von Ihnen angeführte Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg, wonach Honig, der MON810-Pollen enthält, nicht verkehrsfähig sein soll, rechtfertigt das von Ihnen geforderte Anbauverbot nicht. Das Urteil ist aufgrund der eingelegten Berufung nicht rechtskräftig. Es bleibt angesichts der nicht überzeugenden Urteilsbegründung abzuwarten, ob dieses Urteil in nächster Instanz Bestand haben wird.
Sie verlangen, dass Landesflächen auch nicht mehr für Freisetzungs- und Sortenversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig beklagt Ihre Fraktion jedoch, dass Langzeiterfahrungen mit dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen fehlen und die Sicherheitsforschung vorangetrieben werden soll. Dabei stellt sich mir schon die Frage: Wie sollen Langzeiterfahrungen gesammelt werden, wenn Sie nicht nur kommerziellen Anbau, sondern auch schon Freisetzungsversuche ablehnen? Gerade diese dienen doch vor allem dazu, Erkenntnisse über die Auswirkungen solcher Pflanzen im Freiland gewinnen zu können.
Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund sieht die Staatsregierung keinen Grund für das von Ihnen geforderte Verbot des Anbaues gentechnisch veränderter Pflanzen auf Landesflächen. Vielmehr setzen wir auf friedliche Koexistenz – und nicht auf Verbote – sowie auf
Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern – und nicht auf Bevormundung. „Transparenz und sachliche Information“ lautet unsere Devise – gerade bei einem so emotionsgeladenen Thema wie der Grünen Gentechnik.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Diskussion. Ich war im Frühjahr mit Percy Schmeisser in Sachsen unterwegs, in der Oberlausitz und in Dresden, und wenn ich dabei etwas kapiert habe, dann das, dass es tatsächlich noch keine endgültige Sicherheit bei der Anwendung von Agrogentechnik gibt.
Ich habe überhaupt nichts dagegen, zu forschen, doch sollte man wenigstens so lange warten, bis eine Sicherheit hergestellt ist. Was meinen Sie denn, warum es keine
Versicherung auf der Welt gibt, die die Haftung übernimmt und absichert? Das hat sicher etwas damit zu tun, dass auch dort bekannt ist, dass es eben nicht sicher ist; und wenn die Unsicherheit dann auch noch in eine Unumkehrbarkeit umschlägt, dann wissen wir, wovon wir sprechen. Es geht hier um einen kleinen Teil von Sachsen, um den, in dem wir Einfluss haben, und es würde uns, denke ich, gut zu Gesicht stehen, wenn wir an dieser Stelle Verantwortung übernähmen,
Danke schön. – Das war das Schlusswort. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 4/13700. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Enthaltungen und einer Anzahl von Zustimmungen wurde der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Der Anwendung von Gentechnik im Allgemeinen und der grünen Gentechnik im Speziellen kann man aus den unterschiedlichsten Gründen positiv oder negativ gegenüberstehen. Leider werden die unterschiedlichsten Argumente oft willkürlich vermischt, wodurch eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema nur schwer möglich ist.
So gibt es unter anderem ethische, biologische, physiologische oder betriebswirtschaftliche Gründe entweder für oder gegen die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen. Auf einige möchte ich eingehen.
Wenn man die technische Veränderung der Erbsubstanz ethisch betrachtet, wird oft das Argument des Eingriffs in die Schöpfung gebracht. Dies muss man so erst einmal akzeptieren. Trotzdem ist es hier nötig zu definieren, wo die Grenze des Eingriffs in die Schöpfung beginnt und wie weit man dabei gehen kann. Ähnliche Diskussionen sind uns auch aus der Stammzellenforschung bekannt. Wenn man aber aus diesem Grunde Gentechnik ablehnt, muss dies für alle Bereiche gelten und darf nicht auf die grüne Gentechnik begrenzt bleiben. Dann muss man auch den Mut haben, das Verbot der inzwischen zahlreichen gentechnisch hergestellten Medikamente zu fordern. Alles andere sind Halbwahrheiten.
Gleichzeitig muss man sich die Frage gefallen lassen, ob es mit Blick auf Hunderte Millionen von hungernden Menschen ethisch vertretbar ist, auf ein Instrument zu verzichten, das zum Beispiel durch eine deutliche Verbesserung von Trockenheits- und Staunässe oder Salztoleranz bestimmter Kulturpflanzen die Stabilisierung der Nah
rungsmittel- und Rohstoffversorgung zukünftig deutlich verbessern könnte. Ich bin mir nicht sicher, ob uns der Klimawandel genügend Zeit lässt, diesen Weg auch durch konventionelle Züchtung zu gehen.
Auch ernährungsphysiologisch kann man die grüne Gentechnik nicht losgelöst von anderen Formen von gentechnisch veränderten Organismen bewerten. Wenn man allein aus der Tatsache der gentechnischen Veränderung eines Anteils von weniger als 0,9 % in einem Lebensmittel Gefahren ableitet, dann sollte man schnellstens gentechnisch produziertes Insulin, das man sich direkt in den Blutkreislauf spritzt, verbieten. Haben Sie den Mut und sagen Sie dies den Tausenden Diabetikern!
Biologisch spielt die grüne Gentechnik natürlich eine Sonderrolle. Durch das sogenannte Freisetzen in der Natur müssen Aspekte betrachtet werden, die bei anderen Formen keine Rolle spielen. Es werden in der Welt weit über 100 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Organismen angebaut. Insgesamt wurde seit Einführung dieser Anbauart die Grenze von einer Milliarde Hektar bereits überschritten. Das immer prognostizierte ausgekreuzte Superunkraut ist trotzdem noch nicht aufgetreten.
In Sachsen ist bisher lediglich der Anbau der Maissorte MON810 zugelassen, auf deren Anbauverbot sich der vorliegende Antrag bezieht. Genau über diese Maissorte haben wir in diesem Hohen Hause nicht nur einmal diskutiert. Daher nochmals zur Auffrischung Ihres Informationsstandes: Dieser gentechnisch veränderte Mais ist in der Lage, ein Toxin zu produzieren, welches den Maiszünsler, den in unserer Region wohl gefährlichsten
Nun gibt es Bedenken, dass durch dieses Bt-Toxin eben auch andere Insekten gefährdet werden könnten. Das ist allerdings ein nur sehr schwaches Argument, da genau dieses Bt-Toxin als Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau zugelassen ist. Die Zulässigkeit einer ganzflächigen Behandlung im Vergleich zum Eintrag einzelner Pollen relativiert für mich die Gefährdung.
Auch möchte ich in diesem Zusammenhang vor der Forderung einer Nulltoleranz warnen. Diese Forderung wird sehr schnell auf andere Bereiche ausgeweitet werden, die im Gegensatz zu dem in Kritik stehenden BtToxin nachweislich toxische Wirkungen für den Menschen haben, aber bei der Produktion unter freiem Himmel auch im ökologischen Landbau nicht zu vermeiden ist. Als Beispiel möchte ich die Mykotoxine der sich auf dem Getreide ansiedelnden Fusarien nennen. Aber auch hier macht die Menge das Gift, und in den festgesetzten Grenzen sind die Risiken gering.
Die Begründung der Ablehnung des Antrages habe ich am Anfang bereits gegeben. Ich möchte abschließend jedoch noch zwei Aspekte hinzufügen: So lehne ich es grundsätzlich ab, Politik mit der Angst der Menschen zu machen, wie es die GRÜNEN bereits beim Thema BSE mit großem volkswirtschaftlichem Schaden praktiziert haben.
Weiterhin möchte ich alle Redner der Fraktionen auffordern, sich ganz klar vom Vandalismus sogenannter Feldzerstörer zu distanzieren. Nutzen Sie heute dazu die Gelegenheit, denn wir sollten endlich zu einer sachlichen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema kommen.
Wer etwas nicht will, sucht Gründe, wer etwas will, sucht Wege. Diese alte Regel beweist auch in der aktuellen Diskussion um die Grüne Gentechnik ihre Richtigkeit. Die GRÜNEN suchen zum x-ten Mal Abgründe für die Ablehnung:
Wir als Befürworter dieser Technik zeigen in Land und Bund und auf EU-Ebene Wege auf, wie die Anwendung der Grünen Gentechnik organisiert werden könnte und welche positiven Wirkungen dies hätte:
den Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Stärkung Deutschlands und gerade auch Sachsens als Wissenschaftsstandort,