Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

(Dr. Andreas Schmalfuß, FDP: Doch!)

sondern sie macht Bildung zum Markt, auf dem Studierende Kredite für den Erwerb ihres Humankapitals aufnehmen und dafür wiederum bezahlen oder bezahlt werden.

(Dr. Andreas Schmalfuß, FDP: Das ist doch gar nicht wahr!)

Diese neoliberale Philosophie, die Leistung mit ökonomischer Leistungsfähigkeit und Wert mit Verwertbarkeit verwechselt, erleidet gegenwärtig gerade Schiffbruch. Dementsprechend zum Scheitern verurteilt ist das Konzept der Bildungsfinanzierung, das diesem Antrag zugrunde liegt.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Wir brauchen heute mehr denn je eine größere öffentliche Verantwortung und einen gründlichen Umbau der individuellen Bildungsfinanzierung. Wir müssen jedem Bildungsteilnehmer einen elternunabhängigen Unterhalt sichern, und das weder als Kredit noch als Almosen sowie unabhängig vom Alter und vom gewählten Bildungsgang sowie der Fachrichtung. Einen entsprechenden Antrag dazu haben wir bereits in den Landtag eingereicht.

Unsere Fraktion wird den vorliegenden Antrag der FDP sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen als auch aufgrund seines Inhaltes ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der SPD)

Danke schön. – Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde der Fraktionen. Gibt es seitens der Fraktionen den Wunsch nach weiterer Aussprache? – Das ist nicht der Fall. Frau Staatsministerin Dr. Stange, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank, Herr Dr.. Schmalfuß, für den Antrag. Die Reden der einzelnen Fraktionen haben meine kritische Haltung zu dem Vorstoß von Innovations- und Zukunftsminister Prof. Pinkwart aus Nordrhein-Westfalen bestätigt. Insofern, kann ich nur sagen, bin ich sehr dankbar für diese Aussprache, die heute anlässlich Ihres Antrages hier zustande gekommen ist.

Dieser Antrag ist weiß Gott nicht in der sächsischen FDP geboren worden, sondern liegt seit fast einem Jahr in der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, ausgehend von meinem Kollegen Pinkwart, vor und wird dort im Rahmen einer eigens dafür eingesetzten Arbeitsgruppe – auf mehr konnte man sich nämlich bisher nicht einigen – bearbeitet. Ich wäre Ihnen sogar dankbar gewesen, wenn Sie diesen Antrag in den Ausschuss eingebracht hätten. Dann hätte ich im Wissenschaftsausschuss sicherlich etwas ausführlicher auf den erreichten Stand der Diskussion eingehen können, und vielleicht wäre es sogar möglich gewesen, kreative Anstöße für den weiteren Fortgang dieser Arbeitsgruppendiskussion zu geben, die

ja irgendwann auch einmal zum Ende geführt werden sollte.

Worum geht es dabei? Es geht Herrn Pinkwart darum, eine dritte Säule der nationalen Studienförderung einzuführen und damit jetzt offenbar auch die Länderparlamente zu befassen und Druck auszuüben, um bundesweit einen Wechsel in der Studienfinanzierung hinzubekommen – Herr Gerstenberg hat es gerade sehr deutlich gemacht –; denn das BAföG-System ist einigen in dieser Bundesrepublik schon seit ein paar Jahren ein Dorn im Auge. Ich unterstelle der sächsischen FDP nicht, dass sie das tatsächlich will; aber letztlich zielt der Antrag genau in diese Richtung.

Ein aus meiner Sicht wesentlich hilfreicherer Vorgang wäre es gewesen, eine sachliche Diskussion über die Weiterentwicklung der Studienfinanzierung in ihren drei Säulen, wie es gerade von Herrn Gerstenberg vorgetragen wurde, durchzuführen.

Ich gestatte mir noch eine Anmerkung vorab. Da das Hohe Haus gerade erst den Haushalt für die Jahre 2009/2010 beschlossen hat, will ich darauf hinweisen, dass die Umsetzung des Vorschlages von Herrn Pinkwart – hier eingebracht von der sächsischen FDP – den sächsischen Staatshaushalt 7 Millionen Euro zusätzlich kosten würde. Ich kann mich nicht erinnern, dass es im Rahmen der Haushaltsdebatte – auch hier im Parlament – einen Antrag der FDP gab, der dafür Sorge getragen hätte, dass wir das im Haushalt für die Jahre 2009 und 2010 absichern könnten.

Herr Schmalfuß, auf zwei Dinge möchte ich eingehen, die nichts mit der Diskussion über den Antrag der FDP zu tun haben. Zum einen geht es um Ihre Anmerkung „Schlusslicht bei der Zahl der Studienanfänger“. Offenbar haben Zahlen eine gewisse Faszination. Wenn Sie genauer hinschauen, Herr Schmalfuß, dann werden Sie sehen, dass wir schon bei der Hochrechnung zum 31. Oktober 2008 – nur um diese ging es, das sind noch nicht alle Immatrikulierten in diesem Wintersemester – bei einem Anfangsbestand von 20 500 Studierenden waren. Wir haben uns verpflichtet, die Zahl von 19 940 Studienanfängern im Jahre 2005 stabil zu halten. Ich glaube, man braucht keine großen mathematischen Kenntnisse zu haben, um festzustellen, dass wir dieses Ziel ein zweites Mal übertroffen haben.

Wir haben in den Jahren 2007 und 2008 mittlerweile 3 000 zusätzliche Studienanfängerplätze im Rahmen des Hochschulpaktes geschaffen. Wenn die Medien berichten – diesbezüglich gebe ich Ihnen recht –, Sachsen liege mit 2 % unter den Studienanfängerzahlen, dann muss man weiterlesen: Das waren die Studienanfängerzahlen des Jahres 2007.

Schlussendlich haben wir den Hochschulpakt bestens erfüllt, wir haben ihn übererfüllt, und das trotz weniger Stellen. Ich habe das gestern schon einmal gesagt. Ich gehe fest davon aus, dass wir auf dieser Grundlage und mit dem, was wir mit der Imagekampagne eingeleitet haben, im nächsten Jahr auch bei dem einsetzenden

demografischen Rückgang unsere eigenen Abiturientenzahlen erfüllen werden.

Ich will dazu noch eine Anmerkung machen. Aus qualitativen Gründen – auch auf diese sind Sie, Herr Schmalfuß, eingegangen – ist es gar nicht verantwortbar, dass unsere Hochschulen derzeit mehr als diese Zahl an Studienanfängern aufnehmen, zumindest nicht in der Mehrzahl der Studiengänge. Schon deshalb müssen wir eine höhere Anzahl von örtlichen NC-Fächern aufrechterhalten. Ansonsten müssten wir den Hochschulen wesentlich mehr Stellen zur Verfügung stellen.

Ich fasse zusammen: Erstens. Wir haben den Hochschulpakt bestens erfüllt, und auch unsere Imagekampagne wird in den nächsten Jahren ihre Wirkung zeigen.

Zweitens. Die Studienabbrecher haben nun weiß Gott nichts mit Ihrem Antrag zu tun. Sie wollen mit Ihrem Antrag 10 % der Leistungsfähigsten fördern. Das sind mit Sicherheit nicht die Studienabbrecher.

(Beifall der Abg. Dr. Simone Raatz, SPD, und Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Das zeigt, man sollte in einen Antrag nicht alle Probleme der Hochschulen packen. Ich will gern über diese Fragen diskutieren, das ist gar keine Frage, aber bitte nicht alle Probleme der Hochschulen in einem Antrag verknüpfen.

Zurück zu Ihrem Antrag. Der Dresdner Bildungsgipfel hat in seinem abschließenden Papier unter dem Aspekt der Ausweitung der Zahl der Studierenden in Deutschland auf 40 % eines Jahrgangs einen bereits bestehenden Auftrag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz auf Druck von Nordrhein-Westfalen aufgegriffen. Dieser Antrag lautet wie folgt – ich will bewusst daraus zitieren, weil er die gesamte Tragweite der Arbeit der Arbeitsgruppe deutlich macht: „Bund und Länder werden Möglichkeiten des Ausbaues des Stipendienwesens für Studierende unter Einbeziehung der Wirtschaft und unter Prüfung der bisherigen Förderung erörtern und dazu sobald wie möglich Vorschläge erarbeiten.“

Es gibt einen zweiten Teil: „Sie werden darüber hinaus die Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung für Studierende prüfen.“

Das ist der Auftrag, den der Bildungsgipfel der GWK noch einmal erteilt hat. Es geht also nicht – auch das ist in Ihrem Antrag nicht beachtet worden – um ein sächsisches, sondern um ein bundesweites Stipendiensystem. Das ist der Hintergrund. Anders wäre eine Beteiligung des Bundes, wie in Punkt 3 Ihres Antrages gefordert, überhaupt nicht zu rechtfertigen.

Zweifelsohne ist es dringend notwendig, die Regelungen zur Ausbildungsfinanzierung für Studierende zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dazu stehen wir. Dazu bringen wir uns auch in der Arbeitgruppe ein. Gerade mit der Einführung der Studiengebühren in Ländern wie Nordrhein-Westfahlen und Baden-Württemberg – BadenWürttemberg hat bereits eine Zwischenevaluierung durchgeführt – verschärft sich das Problem der sozialen

Selektivität beim Hochschulzugang. Während von 100 Akademikerkindern 83 eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, sind es bei Familien ohne akademische Tradition bundesweit nur 23 %.

Auf dieser Grundlage wird zu Recht festgestellt, dass das Rekrutierungspotenzial aus dem akademischen Bildungsmilieu ausgeschöpft ist. Hinzu kommt, dass Akademikerfamilien – das zeigt die von Ihnen schon zitierte Abiturientenstudie – selbst bei schlechten Abiturleistungen ein Studium der Kinder anstreben und dass sich Jugendliche aus nicht akademischen Haushalten – selbst bei Einser-Abitur – gegen ein Studium entscheiden, in der Regel aus finanziellen Gründen.

Das Bundesverfassungsgericht hat damals, als es das Hochschulrahmengesetz eingeschränkt hat, die Möglichkeit der Einführung von Studiengebühren ermöglicht, aber gleichzeitig mit einer sozial gerechten Studienfinanzierung verbunden, die es bis heute nirgends in Deutschland gibt.

Insofern versucht Nordrhein-Westfalen über den Weg eines bundesweiten – ich betone, eines bundesweiten und nicht eines nordrhein-westfälischen – neuen Stipendiensystems, an dem sich der Bund zu einem nicht unerheblichen Teil, nämlich zu 65 %, der staatlichen Mittel, beteiligt und das die Wirtschaft zu 50 % finanzieren soll, ein hausgemachtes Problem zu lösen; allerdings nicht einkommensabhängig, wie beim BAföG und wie es eigentlich notwendig wäre, um die soziale Benachteiligung auszugleichen, die auch durch die Studiengebühren zustande kommt, sondern leistungsorientiert und leistungsabhängig für lediglich 10 % der Studierenden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund 30 % aller sächsischen Studierenden an staatlichen Hochschulen haben im Jahre 2008 Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder ein Stipendium erhalten. Dies ist eine soziale und bildungspolitische Spitzenleistung. Wir liegen damit – das kann man leicht am Bundesvergleich sehen – im oberen Teil der BAföG-Leistungen. Auch das ist ein Hinweis auf die soziale Zusammensetzung der Studierenden in Sachsen.

Dieser Anteil wird aller Voraussicht nach im Wintersemester 2008/2009 mit der Novellierung des BAföG, die ab 1. Oktober greift, deutlich ansteigen. Ich weise darauf hin, dass das BAföG-System, Herr Schmalfuß, ein Sozialleistungssystem ist und damit eine Anrechnung von Einkommen, auch von Stipendium, zwingend notwendig ist, eben weil es ein Sozialleistungssystem ist.

Das von Herrn Pinkwart vorgeschlagene System einer sogenannten dritten Säule der Studienfinanzierung würde für Sachsen Folgendes bedeuten – ich will noch einmal die Zahlen, die hier kursierten, etwas untersetzen und erläutern, wie wir darauf kommen: Es geht um 10 % der leistungsfähigsten Studenten. Wir haben derzeit 105 000 Studenten, die mit 300 Euro pro Monat finanziert werden sollen. Das ist eine leichte Rechnung: 38 Millionen Euro pro Jahr. Das Modell von Herrn Pinkwart – jetzt so schön mit ZEUS bezeichnet – sieht vor, dass davon 50 % von

der Wirtschaft und 50 % vom Staat kommen sollen, und zwar ähnlich wie bei der BAföG-Finanzierung mit 65 % vom Bund und mit 35 % vom Land. Unter dem Strich soll die Wirtschaft 19 Millionen Euro zahlen, der Bund 12 Millionen Euro und Sachsen 7 Millionen Euro.

Allein dieses Rechenbeispiel macht deutlich, welches Problem damit verbunden ist. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass es den Hochschulen in Sachsen gelingen kann – auch das Modell von Herrn Pinkwart sieht vor, dass die Hochschulen die Wirtschaft dazu bringen, dass sie die Gelder akquirieren –, in dieser Größenordnung Geld aus den kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in der Regel hier agieren, zu generieren. Große Unternehmen – über zwei Unternehmen haben wir heute bereits gesprochen –, von denen es in Sachsen nur sehr wenige gibt und die meisten ihre Headquarter nicht in Sachsen haben, finanzieren bereits heute eigenständig Stipendien oder Werkspraktika. Das können wir an allen Hochschulen beobachten.

Das Geld des Bundes würde also auf diese Weise, wie es im Modell von Herrn Pinkwart vorgesehen ist, vor allen Dingen dorthin fließen, wo Großunternehmen in der Lage und bereit sind, sich für ihren Nachwuchs zu engagieren, also nach Nordrhein-Westfalen.

Es kann nicht im Interesse Sachsens sein, dass Bundesgelder entgegen dem Verfassungsgrundsatz der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in dieser Art und Weise in der Bundesrepublik verteilt werden.

Allerdings profitieren BAföG-Empfänger in nur ganz geringem Maße von dieser zusätzlichen Förderung. Darauf muss ich nicht näher eingehen. Herr Schmalfuß, die Anrechnung von 300 Euro pro Monat auf das BAföG ist zwingend. Das heißt, BAföG-Empfänger hätten unterm Strich überhaupt nichts von diesem Anreizsystem.

Bereits heute gibt es verschiedene Begabtenförderungswerke. Auf diese möchte ich nicht näher eingehen. Ich will nur eines herausgreifen, nämlich die Studienstiftung des deutschen Volkes. Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist genau das System, das für Nordrhein-Westfalen und mit dem Antrag der sächsischen FDP angestrebt wird. Die Studienstiftung des deutschen Volkes speist sich zu überwiegenden Teilen aus Mitteln des Bundes, aus Mitteln der Länder und aus Wirtschaftsmitteln.

Leider ist der Anteil der Länder seit 1993 nicht mehr erhöht worden. Der Anteil Sachsens beträgt derzeit 155 000 Euro. Deshalb können Sie davon ausgehen, Herr Schmalfuß: Wenn wir Landesgelder zur Verfügung haben, um ein Stipendiensystem in Richtung einer Begabtenförderung auszubauen, dann ist mein erstes Ziel, die Studienstiftung des deutschen Volkes – ein funktionierendes Begabtenförderungswerk – zu stärken und dort den Anteil des Landes entsprechend zu erhöhen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir den Anteil der Studierenden erhöhen wollen – das ist das Ziel, welches wir nicht nur auf dem Bildungsgipfel unterschrieben, sondern auch hier im Landtag mehrfach disku

tiert haben –, dann müssen wir besonders bei den 30 %, die heute überwiegend aus finanziellen Gründen kein Studium aufnehmen, deren Ausbildungsförderung, deren Finanzierung verbessern.

Es sind bereits Vorschläge gemacht worden, gerade das BAföG-System zu verbessern. Ich erinnere daran, dass das BAföG eine Schülerkomponente hat, die Schüler in der 11. und 12. Klasse fördert. Diese Schülerkomponente ist in den letzten Jahren deutlich zurückgefahren worden. Aber hier liegt der erste Einstieg für einen Anreiz zu einem Studium. Menschen über 30, die ein Masterstudium nach einer beruflichen Phase anstreben wollen, mit BAföG zu fördern ist heute nicht möglich. Dass wir die Leistungskomponente im Rahmen des BAföG zum Beispiel durch höhere Teilerlasse der Darlehen ausbauen könnten – all das sind Vorschläge, die wir in die Arbeitsgruppe eingebracht haben und die es nicht notwendig machen, eine dritte Säule aufzubauen und ein bewährtes System zu zerstören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! All diese Vorschläge sind nicht zum Nulltarif zu haben. Daher muss sehr genau geprüft werden, wie viel staatliches Geld für welche Verbesserung eingesetzt werden kann. Die Priorität der sächsischen Landesregierung, in meinem Ministerium, liegt darauf, weiterhin vor allem ein sozial gerechtes Finanzierungssystem für die Studienfinanzierung zu stärken und zu etablieren.

Um besonders leistungsfähige Studierende an die sächsische Wirtschaft zu binden, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, ist das stärkere Engagement der sächsischen Wirtschaft bei der Gewinnung und Förderung von Studierenden sehr wohl wünschenswert und wird von mir bei jeder Gelegenheit, bei jedem Gespräch mit der Wirtschaft angemahnt. Praktika, Büchergeld, Starterpaket oder – besser noch – bezahlte Werkspraktika sind sicher besser dafür geeignet, junge Menschen hier in Sachsen und an die sächsische Wirtschaft zu binden.

Aus meiner Sicht muss in jedem Fall klar sein, dass es nicht darum gehen kann, die bestehenden, bewährten Modelle der Ausbildungsförderung zu schwächen – das ist auch meine dringende Bitte an die FDP – und parallel ein Modell zu installieren, dessen gesellschaftliche, rechtliche und finanzielle Konsequenzen derzeit nicht geklärt sind und eher in eine gegenteilige Richtung laufen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Gibt es nach den Ausführungen der Ministerin noch Aussprachebedarf der Fraktionen? – Nein, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Schlusswort; Herr Dr. Schmalfuß, bitte.