Ich sage es mit aller Respektlosigkeit gegenüber dem Zwischenruf, Kollege Bräunig: Das lässt sich nicht mit allgemeinem Polizeivollzugsdienst klären. Dazu muss ich wirklich in die Tiefen des Verfassungsrechtes gehen.
Viertens. Der Kompromiss ändert überhaupt nichts daran, dass das Zeugnisverweigerungsrecht von Anwälten, Ärzten und Journalisten rücksichtslos beiseite geräumt wird. Es bleibt nur noch für die Verteidiger und Seelsorger, das wissen Sie doch. Man muss den Umstand bedenken, dass damit schon deshalb eine große Gruppe von Berufsgeheimnisträgern vor Ausspähung ungeschützt bleibt, weil die dem BKA eingeräumten Instrumentarien geheimer Ermittlungen eben nicht nur gegen hinreichend des Terrorismus oder der Terrorismusplanung Verdächtige eingesetzt werden können, sondern auch gegen deren vermeintliche Kontaktpersonen. Als „Kontaktperson“ kommt nach den Buchstaben des Gesetzes jeder Mensch infrage, der auch nur entfernt mit einem Verdächtigen in Kontakt steht. Dieser Mensch wird es in 90 % der Fälle überhaupt nicht wissen, dass er mit einem des Terrorismus Verdächtigen in Kontakt steht! Jeder Mensch, der mit ihm in Kontakt kommt!
Im Übrigen frage ich einfach mal drauf zu: Was soll denn ein Terrorist mit einem Arzt bereden? Warum muss ich das Berufsgeheimnis der Ärzte im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung aufheben? Jeder Terrorist, der noch halbwegs seine sieben Tassen im Schrank hat, bespricht doch nicht seine Planung mit einem Journalisten oder holt sich vorher anwaltlichen Rat ein, ob er nun lebenslänglich oder 15 Jahre bekommt.
Was ist denn das? Das ist eine hanebüchene Rechtfertigung für die Ausspähung von klassischen Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Journalisten in beträchtlicher Dimension, und jeder sagt: Wenn ihr den Begriff „Terrorismusverdacht“ verwendet, dann erklärt doch einmal an einem praktischen Beispiel, was ihr meint! Ich frage Sie schon, Herr Staatsminister Jurk: Bleiben Sie bei Ihrer Presseerklärung, dass die jetzt im Bundesrat vorliegende Kompromissfassung die bürgerlichen Freiheitsrechte wahrt,
nach all dem, was hier steht: dass von zwölf verfassungsrechtlich bedenklichen Dingen anderthalb nachgebessert sind?
Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Buttolo, danke ich sehr, zum einen für die rasche Stellungnahme auf unseren hier gegenständlichen Antrag. Es ist beachtlich, dass die Staatsregierung noch vor der heutigen Debatte im Landtag Stellung genommen hat. Sie werden es uns aber nicht verübeln, dass wir Ihre Einschätzung, mit der Kompromissfassung sei nun tutti paletti, alles in Ordnung und wahrlich geregelt, auch im Maßstab des Artikel 83 Abs. 3 unserer eigenen Verfassung absolut nicht teilen.
Es ist das Dilemma dieser Republik, dass die Innenminister der Länder eben nicht darum kämpfen, dass das Prinzip „Polizei ist Ländersache“ erhalten bleibt. Es ist das Dilemma des Freistaates Sachsen, dass die auf seine Verfassung – seine Verfassung! – vereidigten Minister, voran Ministerpräsident und Innenminister, nicht mehr darum kämpfen, dass der in Artikel 83 Abs. 3 Satz 1 dieser Landesverfassung originär verankerte Grundsatz.“ Der Freistaat unterhält keinen Nachrichtendienst mit polizeilichen Befugnissen“ gewahrt bleibt. Denn der Verfassungsgerichtshof hat diesen Grundsatz in vielfältiger Weise ausgelegt, zum Beispiel bei Gelegenheit einer Normenkontrollklage zu unserer eigenen Verfassung. Das bedeutet, dass jegliche Vermischungen und Überschneidungen der Kompetenzbereiche und -handhabungen von Polizei und Nachrichtendiensten vermieden werden müssen.
Es ist das Dilemma dieses Freistaates Sachsen, dass sich seine Repräsentanten – der eine notgedrungen, nämlich der Ministerpräsident, und der andere, sein Vize, in einer eine Woche andauernden Bürgerrechtseuphorie – in der Bundesratssitzung vom 28. November 2008 mit keinem Wort zur Sache erklärten. Der Freistaat Sachsen hat in der Bundesratssitzung am 28. November geschwiegen. Kein Ton! Nordrhein-Westfalen hat gesprochen, Berlin hat gesprochen und ausführlich zur Nicht-Zustimmung argumentiert, Ministerpräsident Prof. Böhmer hat für Sachsen-Anhalt gesprochen usw. usf. Sachsens Vertreter: null Ton!
Was wir mit unserem Antrag bezwecken und offenkundig auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag anstrebt, den wir unterstützen, ist, dass Ihnen, meine Damen und Herren der Staatsregierung, aus Ihrem Zustand der Wortlosigkeit herausgeholfen wird und dass Sie am 19. Dezember mit Argumenten versehen sind, die Sie in die Lage versetzen, sich nicht mitschuldig zu machen an diesem Verfassungsbruch, zumindest bezogen auf unsere Landesverfassung, und, wie wir meinen, auch an dem mehrfachen Verfassungsbruch zum Grundgesetz.
Das war die eine einreichende Fraktion. Nun kommt die Fraktion der GRÜNEN, vertreten durch Herrn Lichdi.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir lehnen das geplante Bundeskriminalamtsgesetz aus drei grundsätzlichen Gründen ab:
Erstens. Es bewirkt eine fundamentale Verschiebung in der Kompetenzaufteilung des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern in den Fragen der öffentlichen Sicherheit.
Das BKA-Gesetz ist zweitens ein weiterer Meilenstein in der Entgrenzung eines rechtsstaatlichen Polizeirechtes in Bezug auf den Gefahren- und Störerbegriff, eine Debatte, die Sie in diesem Hause ja schon seit Jahren verweigern.
Das BKA-Gesetz bedeutet drittens die Schaffung eines Bundespolizeigeheimdienstes mit polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnissen jenseits staatsanwaltschaftlicher oder auch parlamentarischer Kontrolle.
Nach dem Grundgesetz sind die Länder für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zuständig und nicht der Bund. Der Bund ist für die äußere Sicherheit zuständig. Die CDU versucht aber seit Jahren, die Trennlinie zwischen sogenannter innerer und äußerer Sicherheit zu verwischen und zu verschieben. Im Innern sollen letztlich Kriegsgrundsätze gelten und grundrechtliche Sicherungen als angeblich antiquiert beiseitegeschoben werden. Dem entspricht der Versuch, ein rechtsstaatliches Strafrecht durch ein sogenanntes Feindstrafrecht abzulösen.
Folgerichtig möchte auch Verunsicherungsminister Schäuble die Bundeswehr im Innern einsetzen. Haben wir etwa vergessen, dass der Einsatz des Militärs im Innern erstens ungeeignet zur Bewältigung einer Gefahrensituation und zweitens kennzeichnend für Diktaturen ist? Eine gesamtstaatliche Polizeibehörde mit geheimdienstlichen Befugnissen hatten wir unter der Naziherrschaft mit dem sogenannten Reichskriminalamt. Auch die Stasi hatte diese Struktur. Eine gesamtstaatliche Polizei mit nachrichtendienstlichen Mitteln widerspricht zutiefst den deutschen demokratischen Traditionen, entspricht aber der zweifachen Diktaturerfahrung in Deutschland, auf die sich gerade auch die CDU immer so gern beruft.
Und jetzt soll der nächste Schritt erfolgen: die Schaffung einer Bundesgeheimpolizei unter dem vertrauten Namen „Bundeskriminalamt“. Natürlich muss dafür wieder ein hehrer Zweck herhalten: die Abwehr des internationalen Terrorismus. Denn wer würde es wagen, dieser Aufgabe widersprechen zu wollen?
Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 9a des Grundgesetzes die ausschließliche Kompetenz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, wie es heißt. Die Humanistische Union weist zu Recht darauf hin, dass diese Vorschrift eng auszulegen ist. Gefahrenabwehr im Sinne dieser Vorschrift meint die Abwehr konkreter Gefahren im Einzelfall im Sinne des klassischen Polizeirechts. § 4 Abs. 1 Satz 2 des geplanten BKA-Gesetzes fügt dem nun aber die Gefahr der Verhütung von Taten nach § 129a Abs. 1 des Strafgesetzbuches hinzu. Damit sprengt das
Gesetz den engen grundgesetzlichen Rahmen und weitet die Zuständigkeit des BKA auf Vorfeldermittlungen oder die sogenannte vorbeugende Verbrechensbekämpfung aus.
Diese vorbeugende Verbrechensbekämpfung ist aber durch Vermutungen der Polizei über möglicherweise bestehende, allenfalls abstrakte Gefahren gekennzeichnet. Diese abstrakte Gefahr terroristischer Anschläge in Deutschland wird seit dem Jahre 2001 allgemein angenommen. Die Polizei schafft sich damit aufgrund ihres echten oder vermeintlichen Erfahrungswissens ihre eigene Ermächtigungsgrundlage. Die Zubilligung präventiver Ermittlungsbefugnisse ist de facto eine Selbstentmachtung des Parlaments sowie eine Freistellung von echter gerichtlicher Kontrolle.
Auch das BKA-Gesetz folgt dieser verderblichen und verfassungswidrigen Logik. Herr Jurk und Ihre Genossinnen und Genossen von der Sozialdemokratie in Sachsen! – zu dieser Dimension sind Sie noch nicht einmal im Entferntesten vorgedrungen. Sie wagen, sich hier hinzustellen und sagen: Wir haben den Rechtsstaat gesichert. – Herr Jurk, ich sage Ihnen: Das ist lachhaft!
Der Bereich der zulässigen Vorfeldermittlungen wird zusätzlich durch die Bezugnahme auf den § 129a des Strafgesetzbuches – Bildung einer terroristischen Vereinigung – ins Uferlose gedehnt; denn es handelt sich dabei nicht um einen Straftatbestand im gewöhnlichen Sinne, der etwa terroristische Sprengstoffanschläge unter Strafe stellt – wie der Laie meinen könnte –, vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes Organisationsdelikt. Für die Strafbarkeit reicht schon die Mitgliedschaft in einer Vereinigung aus, die bestimmte Straftaten beabsichtigt. Damit wir uns hier nicht falsch verstehen: Ich möchte die Richtigkeit einer derartigen Strafbarkeit nicht in Abrede stellen, damit dehne ich aber den Bereich, in dem das Bundeskriminalamt tätig werden soll, noch weit über die konkrete Gefahr im Einzelfall aus.
Bundesverfassungsrichter Hassemer antwortet am 11. Juni 2008 in einem Interview gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ auf die Frage, was denn eigentlich so schlimm daran sei, wenn der Staat versuche, Gefahren im Vorfeld auszuschalten: „Anders als etwa bei der Vergeltung, die sich am Gewicht von Unrecht und Schuld bemisst und begrenzt, hat Prävention keine eingebaute Bremse. Sicherheit kann es in einer Gesellschaft, wie der derzeit unseren, die von Risiko, Furcht und Kontrollbedürfnissen beherrscht wird, nie genug geben. Unter diesen Bedingungen wird das eigentlich grundvernünftige Ziel der Prävention selbst zu einem gefährlichen Konzept. Es neigt zu unverhältnismäßigem Einsatz repressiver Instrumente.“
Genau darum geht es und genau dazu dient dieses BKAGesetz. Es geht in diesem BKA-Gesetz nicht um Terror
abwehr, wie es behauptet wird, sondern um die Verwirklichung des alten BKA-Traumes von der gesamtdeutschen „Superkripo“ mit Weisungskompetenz gegenüber den Länderpolizeien. Mit diesem Gesetz wird dieser Traum ein Stück mehr Wirklichkeit.
Herr Staatsminister Buttolo, Sie können es mir glauben oder auch lassen, aber zum Bundeskriminalamt gibt es im Westen eine lang anhaltende Diskussion. Es gab immer Versuche, vor allen Dingen der Beamtinnen und Beamten im Bundeskriminalamt, diese alte Stellung, die man als Reichskriminalamt einmal erlangt hatte – es gab auch eine personelle Kontinuität – wiederherzustellen. Das ist eine Debatte, die im Osten nicht sehr bekannt ist. Sie ist aber auch immer virulent. Genau jetzt sind sie am Ziel angekommen. Darum geht es.
Es geht dem BKA um eine Loslösung von Kontrolle, und zwar in zweifacher Hinsicht: Die Befugnis zur Gefahrenabwehr und zur Vorfeldermittlung entledigt das BKA der Sachleitungsbefugnis der Generalbundesanwältin. Diese ist nur bei der Strafverfolgung federführend, das heißt, wir haben ein BKA ohne Leitung der Generalbundesanwältin.
Das BKA macht sich in einer zweiten Hinsicht von Kontrolle frei: Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wird bei den Geheimdiensten kontrolliert, nicht aber bei dem neuen BKA-Gesetz. Kollege Bartl hat darauf hingewiesen. Selbst in Sachsen erhält der Landtag einen jährlichen Bericht über den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel durch die Polizei. Es geht um die optische und die akustische Wohnraumüberwachung, die Rasterfahndung, die Überwachung der Telekommunikation und auch den verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme, in der Öffentlichkeit bekannt unter dem Stichwort „OnlineDurchsuchung“.
Dass es dabei nicht um die Terrorabwehr geht, sondern um eine vermeintlich erforderliche Gleichberechtigung des BKA mit den Länderpolizeien, zeigt auch, dass das BKA die klassischen polizeilichen Standardmaßnahmen erhalten soll, wie etwa Identitätsfeststellung, ITMaßnahmen und den Platzverweis. Ich frage Sie allen Ernstes: Wofür braucht das BKA den Platzverweis? Zur Abwehr terroristischer Gefahren? Soll das BKA etwa einen Terroristen des Platzes verweisen? Nein, ich erwarte, dass die Polizei einen Terrorverdächtigen festnimmt, so die Gefahr einer Tatausführung beseitigt und nicht lediglich einen Platzverweis erteilt.
Wofür braucht das BKA die Online-Durchsuchung? Ich zitiere die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der GRÜNEN: „Im Zuge von OnlineDurchsuchungen können regelmäßig dieselben Erkenntnisse gewonnen werden wie durch offene Durchsuchungen und die Auswertung sichergestellter Computerdateien. Die Durchführung einer offenen Durchsuchung beim Beschuldigten setzt diesen jedoch notwendig von den gegen ihn geführten Ermittlungen in Kenntnis.“
Das klingt sehr banal, hat aber weitreichende Folgen, denn es zeigt: Es geht mit dem BKA-Gesetz nicht um die Abwehr einer konkreten Gefahr, sondern um die Informationsgewinnung im Vorfeld im möglichst breitflächigen Sinn. Wenn aber eine konkrete Gefahr eines Terroranschlages gegen bestimmte Personen vorliegt, dann kann und muss der direkte Zugriff erfolgen, eine vorläufige Festnahme und meinetwegen auch eine Beschlagnahme der Festplatte. Dann muss nichts mehr geheim bleiben.
Meine Damen und Herren! Der Schaden für das Vertrauen in den Rechtsstaat bei der Online-Durchsuchung ist sehr groß. Ich möchte noch einmal Herrn Hassemer zitieren: „Der Computer ist bei vielen ein ausgelagerter Teil des Körpers oder jedenfalls ein ausgelagertes Tagebuch. Die vom Staat zu schützende Innenräume werden andere, aber der Mensch braucht diese Innenräume.“
Es ist mittlerweile so, dass für viele Menschen der Computer tatsächlich eine ähnliche Funktion übernimmt, wie es früher möglicherweise das Tagebuch gewesen ist.
Unzulässig soll nach dem von der SPD gefeierten Gesetzentwurf die Online-Durchsuchung nur sein, wenn Anhaltspunkte dafür sprechen, dass – ich zitiere – „allein Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen sind.“ Das heißt im Umkehrschluss, dass durchsucht werden kann, wenn Kernbereich-Relevantes erfasst wird, aber eben auch nicht Kernbereich-Relevantes.
Meine Damen und Herren! Das ist kein Kernbereichsschutz, sondern ein offenes Scheunentor. Die SPD feiert nun den von ihr erreichten Kompromiss, wonach die Sachleitung bei der Feststellung, ob in den Kernbereich eingegriffen wurde, bei einem Richter liegen soll. Das ist besser als bisher. Das hilft aber überhaupt nicht weiter, da Sachleitung im eingeführten Sprachgebrauch nur bedeutet, dass es unter der allgemein irgendwie gearteten Kontrolle des Richters liegen muss. Aber genauso, wie wir die Sachleitung der Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei haben und die Polizei trotzdem ermittelt und der Staatsanwalt zum Schluss nur unterschreibt, genauso wird es hier sein. Diese Regel bedeutet nicht, dass der Richter selbst sichtet, ob tatsächlich Kernbereich-Relevantes erfasst wurde oder nicht. Damit geht Ihre wunderbare Sicherung total ins Leere.
Das Gesetz ist in vielerlei Hinsicht mangelhaft bis verfassungswidrig. Ich möchte zum Schluss – – Frau Dr. Raatz, mir ist bisher nicht bekannt geworden, dass Sie sich in Fragen der öffentlichen Sicherheit oder der Rechtspolitik ausgezeichnet hätten,
(Zurufe des Staatsministers Thomas Jurk und der Abg. Stefan Brangs und Dr. Simone Raatz, SPD, sowie Prof. Dr. Günther Schneider, CDU)
Frau Dr. Raatz, vielleicht wenden Sie noch einmal Ihre geschätzte Aufmerksamkeit dem letzten Punkt zu, näm
lich der Frage des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern. Es ist Ihnen, der wunderbaren SPD, entgangen, dass auch die Journalisten in großem Umfang zur Auskunftserteilung verpflichtet werden. Journalisten sollen jetzt vom Bundeskriminalamt befragt und um Auskunft gebeten werden – zum Beispiel Fragen zum Informanten, wie er recherchiert hat, diese und jenes. Journalisten werden auch vor geheimen Ermittlungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Online-Durchsuchung oder dem Großen Lauschangriff, nicht geschützt. Journalisten behindern aber nicht die Gefahrenabwehr, sondern sie decken Missstände auf, was dem Staat oft gegen den Strich geht, woran aber ein dringendes öffentliches Interesse besteht.