Offensichtlich hängt diese einseitige Wahrnehmung bei diesem Abgeordneten mit seiner Sympathie für linke Randale zusammen.
(Beifall bei der NPD – Caren Lay, Linksfraktion: Sehen Sie eigentlich, wer Ihnen applaudiert? – Weitere Zurufe)
Eines gilt für die CDU ganz klar, Frau Kollegin: Null Toleranz gegen Extremismus, ganz gleich, welcher Couleur!
Nach den Kreistagswahlen im Juni 2008 sind klare demokratische Strukturen in den neuen Landkreisen aufgebaut worden. Die NPD hat sich dort eingenistet, wo sie bereits vorher Zuspruch hatte.
Aber die Rechtsextremen haben faktisch die Hälfte der Wähler von der Landtagswahl 2004 verloren. Im Landkreis Vogtlandkreis ist die Partei zum Glück schon nicht mehr vertreten, nachdem zwei Abgeordnete ihren Austritt aus der Partei erklärten. Wer aus der rechtsextremistischen Szene austreten will, kann professionell beraten und unterstützt werden. Die staatlichen Behörden haben die entsprechenden Möglichkeiten, dies auch mit dem Schutz der Person zu versehen. Die Koalition hat mit dem landesweiten Aussteigerprogramm diese Möglichkeit geschaffen.
Es ist eine richtige Entscheidung, das Programm beim Landespräventionsrat anzusiedeln. Wir danken allen, die sich dort einbringen. Der Landespräventionsrat ist eine wirksame Koordinierungsstelle und Informations- und Präventionsplattform für präventive Arbeit im Freistaat Sachsen, an der alle, die gegen Gewalt, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit sind, mitwirken können.
Mit dem Programm „Weltoffenes Sachsen“ unterstützt der Freistaat Sachsen vielfältige Vereine, Verbände und Initiativen, die sich für Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz einsetzen. Toleranz in Sachsen soll gelebt und demokratische Kultur des Freistaates Sachsen weiter gestärkt werden. Im Kommunalforum treffen politische Verantwortungsträger und aktive Bürger aufeinander. Sie diskutieren, präsentieren ihre Ideen und Projekte, die Extremismus, Rassismus und Antisemitismus entgegentreten, und sie berichten von ihren Urlaubserlebnissen, wenn sie mit anderen Kulturen zusammenkommen und wie wohltuend es ist, auch dort als Gast freundlich empfangen zu werden.
Das Engagement der zivilen Bürgergesellschaft gegen Rechtsextremismus wird damit unterstützt. Es ist eine Grundvoraussetzung für einen aufstrebenden Freistaat
Sachsen in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist eine Infrastrukturvoraussetzung für uns, wenn wir weiter auch im Tourismus expandieren wollen.
Daneben gibt es Projekte für flexibles Jugendmanagement, Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vorbeugen antidemokratischen Verhaltens. Die finanzielle Unterstützung des Freistaates Sachsen für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vorbeugung antidemokratischen Verhaltens, insbesondere für ein flexibles Jugendmanagement, soll die Arbeit der Kreisjugendringe unterstützen und findet unsere breite Zustimmung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Bundesprogramme wie zum Beispiel „Vielfalt tut gut!“, ein Programm, das sich vor allem an die Kommunen richtet. Es muss gelingen, viele der Mittel nach Sachsen zu holen, um dieses leidige Thema offensiv anzugreifen.
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass die Große Anfrage belegt, dass es umfassende Medienpublikationen und Veranstaltungen zur Aufklärung über den Rechtsextremismus gibt, die wir hier nicht noch einmal alle wiederholen müssen. Dieser Weg wird auch weiterhin kontinuierlich beschritten. Allerdings – das möchte ich deutlich unterstreichen – schafft es die Staatsregierung nicht allein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es bedarf des engagierten bürgerschaftlichen Engagements. Es wird nur gelingen, Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus, zu bekämpfen, wenn jeder in der Gesellschaft seine Verantwortung unerschrocken und engagiert wahrnimmt.
Ich erinnere an dieser Stelle, im 20. Jahr der friedlichen Revolution, daran: Der Ruf der Demonstranten war damals „Keine Gewalt!“.
„Keine Gewalt!“ war der entscheidende Schlachtruf der Demonstranten in Dresden, in Leipzig, in Plauen und in Görlitz. Ich denke, dieser Ruf sollte stärker erinnernd sein. Das ist die Geburtsstunde des neuen Freistaates Sachsen gewesen.
Genau deshalb bekennt sich der Freistaat Sachsen zu seiner Verantwortung im Kampf gegen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit. Der Entschließungsantrag der Koalition, den wir heute vorlegen, zeigt sehr deutlich, dass wir zu dieser Verantwortung stehen.
Zum Schluss noch einmal eine Bemerkung zum Vorwurf der GRÜNEN – der Kollege ist im Moment gerade nicht zu sehen, aber er wird es ja hören –, die sogenannte demokratische Rechte der CDU möge sich von der NPD abgrenzen. Wir werden auf diese haltlose Provokation nicht mit Provokation reagieren. Die CDU im Freistaat Sachsen steht geschlossen gegen Extremismus und insbesondere gegen Rechtsextremismus.
Es gibt keine Zusammenarbeit mit den rechten Extremisten. Es dürfte auch niemandem entgangen sein, dass sich die CDU-Fraktion hier im Hohen Hause mit den Anträgen der Rechten auseinandergesetzt hat. Wir sehen nicht nur zu, wie sich die NPD selbst demoliert und demontiert und händeringend nach Geldgebern sucht. Dass ihr in politischer Arbeit keinerlei Erfolg gelingt, liegt auch daran, dass wir aufzeigen können, dass die Rechten keine eigenen Ideen haben und bislang auch keinen einzigen sachgerechten Lösungsansatz vorlegen.
Ich habe aber dennoch eine Bitte an die Staatsregierung: sich bei internationalen Verhandlungen auch bei unseren europäischen Nachbarn dafür einzusetzen, dass nationalsozialistische Propaganda nicht auf offenen Märkten angeboten werden kann, die teilweise sogar neu produziert wird, um einen gewissen Bedarf zu decken. Nein, wir müssen in Europa gemeinsam die gleiche Sprache gegen Extremismus und Rechtsextremismus sprechen. Nur dann kann dieser Kampf gegen diese Leute erfolgreich sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist bekannt, dass die extreme Rechte in Sachsen ein Problem darstellt, ein erhebliches Problem, ein Problem zudem, dass, wenn ich die Antworten der Staatsregierung auf die Große Anfrage der GRÜNEN richtig interpretiere, weiterhin im Wachsen begriffen ist.
Die Art der Beantwortung dieser Großen Anfrage durch die Staatsregierung wirft aber zugleich die Frage auf, ob denn die Staatsregierung dieses Problem tatsächlich ernst genug nimmt. Um die Antwort vorwegzunehmen: Meine Zweifel diesbezüglich sind beim Lesen eher verstärkt worden.
Wenn gleich bei der ersten Frage, der nach der Definition des Rechtsextremismus, durch die Staatsregierung lapidar auf die Drucksache 3/5304 aus dem Jahr 2002 verwiesen wird, dann ist dies zunächst eine Brüskierung der Fragestellerin. Aber es ist aus unserer Sicht auch eine Brüskierung der Bürger im Lande, die auf solche Großen Anfragen zur Information angewiesen sind, da die Informationspolitik der Staatsregierung leider auch in diesem Bereich einiges zu wünschen übrig lässt.
Glauben Sie denn allen Ernstes, ein Bürger in Oederan oder eine Bürgerin in Oschatz säße zu Hause und schlüge jeweils interessiert in jenen Drucksachen nach, die Sie als Verweis angeben? Mit dieser Art der Antwort wird aber vor allem leichtfertig eine Chance vergeben. Es wäre doch ein deutliches Zeichen gewesen, wenn die Staatsregierung gleich zu Beginn mit der wünschenswerten
Klarheit ausgeführt hätte, dass die extreme Rechte die fundamentalen Prinzipien von Freiheit und Gleichheit aller Menschen grundsätzlich ablehnt. Dazu hätten Sie von mir aus auch die Textbausteine von Seite 8 aus der besagten Drucksache von 2002 nutzen können.
Aus gegebenem Anlass an dieser Stelle also nochmals der Hinweis an die Staatsregierung: Große Anfragen haben nicht den Sinn und Zweck, dass die Staatsregierung die Gelegenheit nutzt, die Fragestellerin zu foppen.
Eine zweite Vorbemerkung sei mir gestattet. Man kann natürlich, wie die Staatsregierung, die eigene Untätigkeit dadurch kaschieren, dass man immer wieder gleiche Textbausteine einbaut. Sage und schreibe 40-mal taucht in der Antwort Folgendes auf: „Es liegen weitere Erkenntnisse vor, die jedoch im Rahmen der öffentlichen Beantwortung der Anfrage aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können, da sonst Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde und somit darauf, wie sie ihre Informationen erhebt, gezogen werden könnten. Der Parlamentarischen Kontrollkommission wird auf deren Verlangen weiter gehende Auskunft erteilt. Im Übrigen wird auf die beiden letzten Absätze der ergänzenden Antwort vom 3. Juni 2002 auf Frage 1 der Drucksache 3/5973 verwiesen.“
Streichen wir diese Zeile in ihrer 40-fachen Wiederholung aus der Antwort der Staatsregierung, bleibt nicht allzu viel übrig.
Ich kann und will zwar nicht für die Fraktion der GRÜNEN sprechen; aber ich gehe nicht davon aus, dass sie mit ihrer Großen Anfrage die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes ausforschen wollte. Die Qualität dieser Arbeit ist schließlich nicht erst seit der SachsensumpfAffäre bekannt; aber vielleicht sollte sich die Parlamentarische Kontrollkommission tatsächlich mal an einigen Sitzungstagen mit den Fragen beschäftigen, die die Antwort der Staatsregierung offen lässt.
Das wäre mindestens ebenso spannend und sicherlich wesentlich notwendiger als die Beschäftigung des Verfassungsschutzes mit der Organisierten Kriminalität.
An dieser Stelle für künftige Anfragen und Antworten zum Thema noch ein gut gemeinter Tipp an die Staatsregierung: Es ist gar nicht notwendig, sich bei der Beantwortung einer solchen Großen Anfrage ausschließlich auf die Erkenntnisse eines Geheimdienstes zu stützen. Es gibt sinnvollere Möglichkeiten: Fachliteratur, wissenschaftliche Studien, polizeiliche Lageberichte, Einschätzungen der Opferberatungsstellen, der mobilen Beratungsteams – die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Diesen Sachverstand zu ignorieren ist nicht nur leichtfertig – es ist sträflich leichtfertig. Dieser Mangel durchzieht leider die Beantwortung der Großen Anfrage so sehr, dass ich
versucht bin, von einem Dokument der Ignoranz zu sprechen. Selbst wenn ich mich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen stütze, erhalte ich brauchbarere Informationen, als sie mir die Staatsregierung liefert.
Lassen Sie mich zu meiner These ein Beispiel bringen. Auf Seite 55 der hier zu behandelnden Drucksache erklärt die Staatsregierung lapidar: „Eine überregional aktive Organisationsstruktur ‚Freies Netz’ ist nicht bekannt.“ Es handle sich lediglich um eine rechtsextremistische Internetpräsenz mit Lokalseiten. Wenige Wochen zuvor hatte es noch in der Stellungnahme des Innenministers Dr. Buttolo zu einem Antrag der Linksfraktion geheißen, das „Freie Netz“ weise eine im Kern konspirative Struktur sowie einen informellen Charakter auf.
Ja, was denn nun? Vielleicht entscheiden Sie sich einmal, Herr Minister. Haben Sie schon mal eine Internetpräsenz mit einer konspirativen Struktur erlebt? Eine Aussage kann nur stimmen. Vielleicht hätte sich die Staatsregierung auch bei diesem Komplex weniger auf die Erkenntnisse ihres Geheimdienstes als auf für jeden zugängliche Informationen stützen sollen.
In einer Selbstdarstellung des „Freien Netzes“ heißt es, es handle sich dabei um einen Zusammenschluss parteiunabhängiger Aktionsgruppen aus dem Raum Mitteldeutschland. Zur gemeinsamen Ideologie und Strategie heißt es dort weiter: „Wir lassen uns in keine dieser brDgenehmen Parteiorganisationen eingliedern“ – BRD wird in diesem Fall „brD“ geschrieben –