Protokoll der Sitzung vom 11.03.2009

Wir hoffen, dass die Polizei so schnell wie möglich dieses Amokläufers habhaft wird. Ich glaube, unsere Gedanken sind in diesem Moment auch bei den Familien vor Ort. Viel Glück der Polizei auch dort!

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und der Staatsregierung)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als vierte Rednerin in dieser Runde möchte ich natürlich nicht noch einmal der Versuchung unterliegen, die weltweiten Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise hier auf Sachsen darzulegen. Das haben die beiden Finanzpolitiker soeben getan.

Ich finde es durchaus richtig, dass auch der Innenminister zu diesem Paket gesprochen hat. Letztendlich war und ist es unser gemeinsames Ziel und unsere Aufgabe, die Mittel, die wir hierfür haben, gemeinsam mit dem Finanzministerium dort hinzubringen, wo sie am wirksamsten sind: zu den Landkreisen, den Kommunen und in die Hochschulen, in die wir investieren wollen.

Vielleicht kann ich dem einen oder anderen auch noch einmal empfehlen, sich den von der IHK Ende Februar vorgelegten Konjunkturbericht für Sachsen zur Jahreswende 2008/2009 genauer anzusehen. Hier wird noch einmal sehr deutlich dargelegt, wie sich die Auftrags- und Absatzprobleme der sächsischen Betriebe abbilden. Natürlich ist damit eine immer größer werdende Verunsicherung hinsichtlich der weiteren Wirtschaftsentwicklung zu spüren, die naturgemäß dazu führt, dass Investitionen

aufgeschoben oder überhaupt nicht in Angriff genommen werden. Gerade hier – das wurde bereits betont – setzt das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes an. Wir wollen auch hier Wirtschaftsförderung mit Infrastrukturentwicklung in Kommunen und Land verbinden.

Es ist trotz unseres eigenen Motors im Landeshaushalt, Herr Rößler, schon eine nicht geringe Menge an Geld, die wir nach Sachsen bekommen, nämlich 596,75 Millionen Euro. Wenn wir das betrachten plus des 20-prozentigen Eigenanteils, den die Kommunen dazugeben müssen, sind das circa 630 Millionen Euro, die sie zur Verfügung haben, um vor Ort Projekte umzusetzen und gleichzeitig die Bauindustrie wieder zu befördern.

Diese nicht unerheblichen Mittel sollten natürlich in ein Programm gegossen werden, das wir vorrangig, auch die Kommunen, mit bedienen. Wir freuen uns als SPDFraktion insbesondere, dass 80 % der Mittel den Kommunen zufließen – eine Forderung, die wir als Fraktion sehr zeitig aufgemacht und womit wir den kommunalen Spitzenverbänden den Rücken gestärkt haben. Es ist einfach richtig, 65 % dieser Mittel, also einen sehr großen Anteil, in den Bildungsschwerpunkt zu setzen und andererseits auch andere Aspekte mit zu berücksichtigen.

Sie, Herr Minister Buttolo, haben verdeutlicht, welche Projekte einer Förderung neben Krankenhäusern und Lärmschutz möglich sind. Ich denke an die Breitbandproblematik, die Sie dargelegt haben. Wir brauchen diese Mittel vor Ort und ich glaube, jede Gemeinde ist gut beraten, dies entsprechend zweckgebunden einzusetzen. Deshalb war es folgerichtig, eine solche Kommission wieder einzusetzen, die ganz unbürokratisch im kurzen Verfahren mögliche Eckpunkte miteinander besprechen konnte und doch eine Verwaltungsvorschrift vorgelegt hat, die im Wesentlichen die Eckpunkte abfasst. Schnell, effizient und einfach sollte der Förderrahmen für den Freistaat Sachsen sein, und das ist im Wesentlichen gelungen; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kommunen wissen am besten, in welche zusätzlichen Projekte sie investieren müssen, um die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern und die regionale Wirtschaft anzukurbeln.

Bei der Pauschalierung oder Regionalisierung auf kommunaler Ebene, also kreisfreie Städte und Landkreise, war es daher sicherlich der einzige und schnellste Weg, die Mittel einwohnerbezogen weiterzureichen und dann aber genau nach Projekten zu gehen, um eine entsprechende Anzahl von Geldern zur Verfügung zu stellen. Wir als Freistaat können es durchaus laut sagen: Dass die Fördersätze befristet im Konjunkturprogramm 80 % für die Projekte betragen, zeigt, dass wir in diesem Land gemeinsam an einem Strang ziehen – Spitzenverbände, Ministerien und der Landtag –, und ich kann nur dringend empfehlen, das vorgelegte Gesetz entsprechend zu verabschieden.

Wichtig ist, dass auch die andere Förderkulisse auf 75 % erhöht worden ist, weil dadurch den Kommunen mehr zur Verfügung steht. Ich freue mich auch – deshalb sage ich das noch einmal deutlich, denn wir haben ja den Bil

dungsbereich als Schwerpunkt aufgegriffen –, dass wir hier, wo vorher eine Förderung von 30 bis 70 % möglich gewesen ist, jetzt 80 % fördern können. Nur durch diese Änderungen ist es auch den Kommunen möglich, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen.

Wir sehen es auch grundsätzlich positiv, dass das Vergaberecht zur Verfahrensbeschleunigung entsprechend angepasst worden ist. Es zeigt, dass die Maßnahmen greifen und schnell die entsprechenden Projekte in Angriff genommen werden – ich möchte hier nicht auf Details eingehen, die jeder in der Verwaltungsvorschrift nachlesen kann –, mit Maßnahmen unter oder über 400 000 Euro. Wichtig ist, dass wir tatsächlich an einem Strang ziehen.

Allerdings – damit muss ich etwas Wasser in den Wein gießen – sind manche Formulierungen sehr weit gefasst und Juristen sagen, wenn sie in die Förderrichtlinie hineinschauen, es gibt zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe; deshalb möchte ich darauf eingehen. Kommunen haben zum Teil beklagt – am Beispiel 1 –, dass die momentan geplante Zeitschiene es nur ermöglicht, dass erste Projekte erst im Juli/August in die Wege geleitet werden können. Ich bitte darum, dass das noch einmal näher betrachtet wird. Wenn man das sieht: die Abstimmung auf kommunaler Ebene mit der Landesdirektion – was in Ordnung ist – oder dem Landkreis – Sie haben das erläutert – bzw. dem Antrag an die SAB, die Entscheidung der SAB, die Einbindung des zuständigen Ministeriums –, hier scheint es mir, dass wir noch einmal daraufschauen müssen.

Beim Beispiel 2 komme ich vielleicht zu dem Unwort des Landtages: „Klassenrichtwert“. Wenn wir einen Schulhausbau ermöglichen und eine ökologische Sanierung, die wir ausdrücklich begrüßen, in den Vordergrund stellen, dann ist es natürlich schwierig, dass, wie es uns sonst mit den Fördermitteln im Rahmen des Schulhausbaus passiert, zwar die Veränderung des Schulgesetzes im § 4a vorhanden ist, dies aber noch nicht bis zu einer Veränderung der Schulnetzplanverordnung durchgegriffen hat.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE)

Ich möchte eben nicht – wie wahrscheinlich alle hier im Raum –, dass über diese noch nicht geänderte Schulnetzplanverordnung wieder eine ökologische und energetische Sanierung der Schulhäuser in den Gemeinden verhindert wird. Ich bitte dringend darum, Herr Minister Wöller, dass wir dort noch einmal hinschauen.

(Beifall der Abg. Martin Dulig, SPD, Heike Werner, Linksfraktion, und Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE)

Hier komme ich wieder auf den Zeitplan. Wenn letztendlich das Ministerium im Juni sagt, nein, die Schule darf doch nicht saniert werden, dann kommen wir wieder in Zeiträume, die nicht realistisch sind. Was heißt dann: „Die Verwaltungsvorschriften werden vereinfacht“? Können

wir über unseren eigenen Schatten springen und auch das entsprechend ändern?

(Zuruf des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Danke schön, nur das wollte ich hören. Das bisherige Gesetz hat selbstverständlich den Vorrang, und dann muss diese Vorschrift dem Gesetz angepasst werden.

Beispiel 3. Der Bund gibt vor, die Mittel im Schulbereich maßgeblich zur energetischen Sanierung einzusetzen. Das ist sehr gut so; denn nur dadurch besteht die Möglichkeit der nachhaltigen Sanierung.

Es ist aus meiner Sicht – wir haben uns das noch einmal selbst angeschaut – eine Empfehlung. Es ist nicht so festgemacht, dass dies so gemacht werden muss. Schauen wir uns das gemeinsam an, und achten wir gemeinsam darauf – das ist auch ein Appell an die kommunale Ebene –, dass tatsächlich nachhaltige energetische Sanierungen durchgeführt werden!

In diesem Zusammenhang möchte ich an eine sehr interessante Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung Karlsruhe von 2007 erinnern, die gerade die energieeffiziente Schulbausanierung mit Einsparungen von bis zu 80 % belegt hat. Das ist, wenn wir es so konsequent auch vor Ort umsetzen, tatsächlich eine Investition in die Zukunft.

Es folgt ein Beispiel, das mir in den letzten zwei Tagen zu Ohren gekommen ist; damit ist wieder ein Appell an die kommunale Ebene verbunden. Es wird gemunkelt – ich formuliere das sehr deutlich so –, dass es einige Kommunen geben soll, die diese Gelder des Konjunkturpaketes zur Schuldentilgung verwenden wollen. Das wollen wir nicht. Ich gehe auch davon aus, dass die Verwaltungsvorschrift so formuliert wird, dass dies nicht möglich ist. Das ist ganz wichtig. Ich hoffe, das wird so eingehalten; das ist auch nicht Ziel des Programms. Darin sind wir uns sicherlich alle einig.

Ein letztes Beispiel: Möglicherweise wird die eine oder andere Kommune zur Bewältigung dieser Aufgaben und zur Vorbereitung der projektbezogenen Angelegenheiten Personal einstellen. Es ist zum Teil noch nicht geklärt, wie das finanziert werden kann. Aber ich glaube, auch da sind die Gemeinden kreativ genug – gemeinsam mit der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn es denn nötig ist –, das entsprechende Personal mit zur Verfügung zu stellen.

Bei diesen Beispielen will ich es belassen. Sie haben noch einmal aufgezeigt, dass sich viele Kommunen vor Ort mit diesen Dingen beschäftigen, damit sie ganz schnell – ich glaube, die Terminleiste, die gestellt worden ist, sieht Mitte März vor – ihre Projekte benennen können. Wir haben einen großen Planungsvorlauf bei den Kommunen. Sie haben immer schon nachgedacht, was ganz wichtig für ihre jeweilige Gemeinde ist. Diese Eckpunkte sollten ganz schnell auf den Weg gebracht werden.

Wichtig ist, dass über diese Verwaltungsvorschriften – letztendlich auch über das, was wir heute beschließen –

alle Gemeinden so schnell wie möglich informiert werden. Ich appelliere noch einmal an alle, dies auch den kleinen Gemeinden so schnell wie möglich nahezubringen. Offensichtlich gibt es da zum Teil noch Informationsdefizite. Diese können und wollen wir uns nicht leisten. Herr Rößler hat es vorhin gesagt: Mit diesem Programm und auch mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz sollte heute ein gemeinsames Signal nach draußen gehen, dass wir es ermöglichen wollen, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen deutlichen Schub für unsere Infrastruktur, für die Sicherung von Arbeitsplätzen und damit letztendlich zur Verbesserung der Lebensqualität in Sachsen zu geben.

Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion)

Ich erteile der Fraktion der NPD das Wort. Herr Dr. Müller, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte der heutigen Debatte zur Fachregierungserklärung des Staatsministers des Innern einige grundsätzliche Gedanken voranstellen. Dass wir vor der Gefahr der größten Wirtschaftskrise seit 80 Jahren stehen, wird zwar zunehmend über alle Parteigrenzen hinweg ausgesprochen; doch bin ich mir nicht sicher, ob auch bei allen hinreichend Klarheit über die Tragweite eines derartigen Szenarios vorherrscht.

Meine Damen und Herren, ich nehme hier, von diesem Redenerpult aus sehr ungern einen Vergleich zur Medizin in Anspruch, aber ich möchte es in diesem Fall einmal tun: Wenn ich sehe, dass die Bundesregierung die doch gigantische Summe von 50 Milliarden Euro für die Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise in die Hand nimmt, aber gleichzeitig für einen nicht funktionierenden Bankensektor 500 Milliarden Euro in die Hand genommen werden, dann komme ich nicht umhin zu sagen, dass das aus meiner Sicht fast so ist, wie wenn ein Notarzt das Polytrauma nach Frontalcrash mit Handauflegen behandeln wollte. Das ist wirklich unvorstellbar! Die Banken kommen ihren Pflichten nicht nach und kriegen Hunderte Milliarden nachgeworfen – unter anderem die Hypo Real Estate bereits hundert Milliarden – und für die Wirtschaft sind 50 Milliarden übrig. Das ist für mich unvorstellbar.

(Peter Wilhelm Patt, CDU, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Dr. Müller?

Nein, ich möchte hier eigentlich fortfahren.

(Zuruf von der CDU: Feigling!)

Das Konjunkturpaket II, über einen Teil dessen wir heute sprechen, ist nach nationaldemokratischer Auffassung keine adäquate Antwort auf die Herausforderungen, die

uns aus der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise erwachsen werden. Es ist aus NPD-Sicht auch nichts weiter als eine politische Irreführung, zu behaupten, es sei das größte Konjunkturpaket in der Geschichte dieser Republik geschnürt worden. Auch dies muss einmal unmissverständlich festgestellt werden. Schließlich sollte uns schon klar sein, innerhalb welcher Rahmenbedingungen wir die heutige Debatte führen. Denn gemessen am Bruttosozialprodukt war das Konjunkturpaket von 1967 bereits dreimal so groß wie das derzeitige. Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass aus NPD-Sicht so eine Maßnahme einer Großen Koalition unwürdig ist.

Doch aus ebendiesem Grunde, weil die Maßnahmen, gemessen an den Erforderlichkeiten, unzureichend sind, müssen sie umso präziser und zielgenauer greifen, wenn überhaupt Wirkung erzielt werden und nicht nur Geld verbrannt werden soll.

Darüber hinaus müssen die Maßnahmen aber auch noch einer weiteren Anforderung genügen, um die gewünschte Wirkung zu entfalten: Sie müssen zeitnah realisiert werden und dulden keinen unnötigen Aufschub.

Hier, meine Damen und Herren, bin ich an einem weiteren grundlegenden Punkt angelangt, den ich zwingend anschneiden möchte. Wir reden in dieser Angelegenheit unbestritten über immense Summen, die nicht nur – auch nach nationaldemokratischem Dafürhalten – das Budgetrecht des Parlaments wesentlich tangieren und eigentlich einen Nachtragshaushalt rechtfertigen würden.

Bezüglich dieses Spannungsfeldes – zügiges Handeln und Budgetrecht des Landtages – stellt sich mir eine entscheidende Frage, die an die Glaubwürdigkeit der Politik rührt: Wir hatten bereits im Januar-Plenum eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema, in der Frau Hermenau zutreffend feststellte: „Wir werden uns ja hier im März wiedersehen.“ Sachsen, Deutschland und die Welt befinden sich in einer Wirtschaftskrise historischen Ausmaßes. Allerorten wird vor den verheerenden Auswirkungen gewarnt und zügiges Handeln angemahnt. Aber die Staatsregierung klärt alle Fragen mit der ihr untergeordneten Exekutive, und der Sächsische Landtag leistet sich den Luxus eines plenarfreien Februars. Haben Sie einmal eine Sekunde darüber nachgedacht, wie diese parlamentarische Arbeitsverweigerung auf den Wähler wirken muss? Doch vielleicht wird dieser Ihnen am 30. August die Antwort auf diese Frage selbst geben.

Wir sprechen heute darüber, wie 509,2 Millionen Euro für die sächsischen Kommunen investiv eingesetzt werden sollen. Weitere 159,2 Millionen Euro sollen für Investitionsmaßnahmen des Landes zum Einsatz kommen. Dies sind insgesamt 668,4 Millionen Euro – eine unbestritten enorme Summe, eine Summe, die nach einem der vorliegenden Anträge zu diesem Thema, dem wir zustimmen wollen, sogar noch höher ausfallen kann.

Doch muss dem entgegengestellt werden, dass sich laut Herrn Woitscheck vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag der Investitionsbedarf der sächsischen Kommunen allein im Schulbereich für die nächsten Jahre schon auf

etwa 1 Milliarde Euro beziffert. Noch einmal die gleiche Summe gibt er beim Investitionsbedarf für den Städte- und Straßenbau an. Hier ist es aus meiner Sicht bedauerlich, dass die Konjunkturpaket-II-Gelder für den Straßenbau nur für Teilaspekte wie den Lärmschutz verwendet werden dürfen; denn auch der Investitionsbedarf an den Straßen selbst ist enorm.

Wenn man dann noch dem Umstand Rechnung trägt, dass aufgrund der Wirtschaftskrise die Kommunen künftig geringere Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten haben und aufgrund der Konstruktion der sächsischen kommunalen Finanzausgleichssystematik die Kommunen künftig ebenfalls weniger Zuweisungen erfahren werden, ist ersichtlich, dass diese fiskalische Kraftanstrengung keineswegs überzogen ist. Nachbesserungen im FAG im Sinne der bekannten nationaldemokratischen Kritik wären folglich ebenfalls zu empfehlen.

Man darf aber auch nicht vergessen, dass diese konjunkturpolitischen Gelder schuldenfinanziert sind und deshalb mit Blick auf kommende Generationen ein doppelt verantwortlicher Mitteleinsatz gefordert werden muss. Der Aspekt der Nachhaltigkeit und des Nutzens auch für kommende Generationen ist von besonderer Bedeutung.

Wer die politischen Debatten der letzten Jahre verfolgte, bemerkt, dass man zunehmend darin übereinstimmt, einen Schwerpunkt bei Investitionen im Bildungsbereich zu fordern. Dies spielt auch beim Konjunkturpaket II wieder eine Rolle. Insofern deckt sich dies durchaus mit der Bedarfsfeststellung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt muss aber im Sinne der Nachhaltigkeit nach Ansicht der NPD-Fraktion der Investitionsbegriff eine erweiterte Definition dahingehend erfahren, dass nicht nur in Gebäude, Laboreinrichtungen, Bibliotheken usw., sondern auch in mehr Lehrpersonal und/oder Kindergärtnerinnen investiert wird, was wiederum eine arbeitsmarkt- und nachfragepolitische Wirkung hätte.