trag der Linksfraktion mit der Drucksachennummer 4/14958. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist der Entschließungsantrag nicht bestätigt worden.
Meine Damen und Herren! Damit beenden wir den Tagesordnungspunkt 2. – Ich komme zurück zum Tagesordnungspunkt 1.
Uns liegt inzwischen das Ergebnis der geheimen Wahl der sächsischen Mitglieder der 13. Bundesversammlung vor. In dieser Wahl wurden 121 Stimmscheine abgegeben. Ungültig waren 8 Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 4/14860, Liste 1, erhielt 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Linksfraktion in der Drucksache 4/14861, Liste 2, erhielt 27 Stimmen. Der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion in der Drucksache 4/14862, Liste 3, erhielt 16 Stimmen. Der Wahlvorschlag der NPDFraktion in der Drucksache 4/14768, Liste 4, erhielt 9 Stimmen. Der Wahlvorschlag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/14863, Liste 5, erhielt 8 Stimmen, und der Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 4/14864, Liste 6, erhielt 7 Stimmen.
Das vorliegende Wahlergebnis ergibt nach d’Hondt folgende Verteilung der für Sachsen zu entsendenden 33 Mitglieder: Die CDU-Fraktion entsendet gemäß Wahlvorschlag in der Drucksache 4/14860, Liste 1, 14 Mitglieder. Die Linksfraktion entsendet gemäß Wahlvorschlag in der Drucksache 4/14861, Liste 2, acht Mitglieder. Die SPD-Fraktion entsendet gemäß Wahlvor
schlag in der Drucksache 4/14862, Liste 3, fünf Mitglieder. Die NPD-Fraktion entsendet gemäß Wahlvorschlag in der Drucksache 4/14768, Liste 4, zwei Mitglieder. Nach Wahlvorschlag der FDP-Fraktion, Drucksache 4/14863, Liste 5, entsendet sie zwei Mitglieder. Nach Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 4/14864, Liste 6, entsendet sie zwei Mitglieder.
Somit sind die zu entsendenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder durch den Landtag gewählt. Ich spreche den soeben gewählten sächsischen Mitgliedern der 13. Bundesversammlung zu ihrer Wahl meinen Glückwunsch aus.
Ich darf die Gewählten nunmehr auffordern, dem Landtagspräsidenten binnen zwei Tagen schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Wird keine Erklärung in der gesetzlichen Frist abgegeben, gilt die Wahl als zu diesem Zeitpunkt angenommen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.
Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder – Konjunkturpaket II – schnelles Handeln – schnelle Umsetzung
Die Aussprache fand im Wesentlichen bereits statt. Dennoch können die Fraktionen dazu Stellung nehmen. Wer möchte das Wort ergreifen? – Die Fraktion der GRÜNEN; Frau Hermenau, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Die kleinen Fraktionen haben bei den Generaldebatten immer sehr wenig Redezeit. Deshalb müssen wir noch einmal das Wort ergreifen, aber ich werde mich kurz fassen.
Natürlich werbe ich für unseren Antrag. Er sieht vor, dass wir eine monatliche, enge Abstimmung, den Fortlauf der Verausgabung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II betreffend, zwischen der Regierungs- und der Parlamentsseite gerade in diesem Wahljahr durchführen.
Wir haben zeitliche Überschneidungen. Es gibt Sonderregelungen. Immer noch gibt es verwaltungstechnische Unklarheiten, nicht nur bei mir. Sie haben selbst öffentlich, in den Zeitungen, den Vergleich mit der Fluthilfe 2002/2003 argumentativ zu Hilfe genommen. Wir wissen, dass es damals sowohl wissentlich als auch unwissentlich zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Ich möchte nicht, dass wir uns im Wahljahr darauf verlassen, dass uns der Landesrechnungshof in zwei Jahren sagt, was nicht vernünftig geklappt hat; sondern ich denke, wir müssen, wenn wir Korrekturen vornehmen wollen, immer ein sehr enges Controlling durchführen. Das ist der Hintergrund dieses Antrages.
Bei den Anträgen von CDU/SPD und Linksfraktion werden wir uns enthalten. Beim Antrag der Linken muss ich das kurz begründen: Es geht um die Frage des Nachtragshaushaltes. Frau Dr. Runge, Ihnen ist bewusst, dass ich am Leipziger Verfassungsgericht selbst noch eine Klage anhängig habe, die Nachtragshaushaltspflichten der Staatsregierung betreffend. Sie wissen, dass ich bei diesem Thema sehr stark engagiert bin und das Recht des Parlamentes dabei stärken möchte.
In dem konkreten Fall stehen wir jetzt vor dem Problem, dass der einzige Nachtragshaushalt, der im Nu fertig wäre und den wir bekommen würden, einer wäre wie der von Herrn Sarrazin in Berlin. Den habe ich mir anschauen dürfen. Die haben einen großen, globalen Einnahmentitel
und einen großen, globalen Ausgabentitel, weil sie noch nicht in der Lage sind, das titelgenau darzustellen.
Was soll ich, bitte schön, mit einem solchen PlaceboNachtragshaushalt? Der ist für mich nichtssagend. Ich habe mich „breitquatschen“ lassen, dass wir uns nicht erlauben dürfen, der Staatsregierung mit einem PlaceboNachtragshaushalt einen Persilschein im Wahljahr auszustellen, und sie dann nicht mehr hier monatlich aufschlagen müssen, um uns zu sagen, was Fakt ist.
Ich frage jetzt zunächst die einreichenden Fraktionen, ob sie noch einmal das Wort ergreifen wollen. – Wenn das nicht der Fall ist, dann die Erwiderung in der Reihenfolge. Die NPDFraktion hat sich gemeldet; bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Mein Kollege Müller hat in seiner Erwiderung zur Fachregierungserklärung unsere Haltung zu den drei vorliegenden Anträgen bereits kurz angeschnitten. Ich möchte es trotzdem wiederholen.
Der Antrag der GRÜNEN betrifft eine Selbstverständlichkeit, da allein schon aufgrund eines fehlenden Nachtragshaushaltes eine besondere Qualität der Unterrichtung des Landtages das Mindeste sein sollte, was zu erwarten ist, von der Mitwirkungsmöglichkeit ganz zu schweigen. Wenn man sich hier der Transparenz verweigern wollte, bräuchte man meiner Meinung nach kein Parlament mehr zu wählen.
Die NPD-Fraktion wird dem natürlich zustimmen und geht von einem parteiübergreifenden Konsens aus, da man sich hierüber bereits in der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses verständigt hat.
Nicht weniger Selbstverständlichkeiten werden im Koalitionsantrag aufgelistet. Ein zügiges Inkrafttreten der notwendigen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften erst einfordern zu müssen, wenn es um Krisenmanagement
geht, macht meiner Meinung nach eher nachdenklich, als dass es zuversichtlich stimmt. Doch auch hier soll es an der Zustimmung seitens der NPD-Fraktion nicht scheitern.
Sorge bereitet mir auch die Forderung der Koalition, erst prüfen lassen zu wollen, ob die Kommunen durch Beratungsleistungen unterstützt werden können bzw. ob sie an Informationen zum Förderverfahren gelangen. Meine Damen und Herren, wenn Sie das jetzt erst prüfen müssen, dann frage ich Sie, was Sie bisher überhaupt getan haben.
Wirklich weiterführend unter den vorliegenden Anträgen ist einzig und allein der Antrag der Linksfraktion. Im Sinne eines umfassenden Mittelabflusses flächendeckend für alle Kommunen, insbesondere raumordnungspolitisch für steuerkraftschwächere, ländliche Gebietskörperschaften, stimmt die NPD-Fraktion dem Vorschlag einer einwohnerbezogenen Investitionspauschale ausdrücklich zu.
In dieselbe Richtung zielt auch die Überlegung der hälftigen Freigabe von Mitteln aus dem kommunalen Vorsorgefonds, weshalb die NPD-Fraktion diesem Antrag, vor allem mit Blick auf die Punkte 2 und 3, zustimmen wird.
Ich frage, ob es weiteren Aussprachebedarf gibt? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung, ob es den Wunsch zu sprechen gibt. – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zwei, drei Hinweise geben. Das Handeln der Staatsregierung war in den letzten Tagen davon bestimmt, eine möglichst rasche und gleichzeitig unbürokratische Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Sachsen zu erreichen. Unser gemeinsames Ziel ist es, möglichst effizient und zielgenau die Rahmenbedingungen für einen raschen und merklichen konjunkturellen Impuls zu schaffen.
Die Rahmenbedingungen für eine rasche Umsetzung sind geschaffen. Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen ist auf dem Weg. Ich möchte nochmals betonen: Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund ist noch nicht unterzeichnet. Das wird Ende dieser oder Anfang nächster Woche erfolgen. Erst dann sind wir
Jetzt muss es um die konkrete Umsetzung des Gesetzes gehen. Hier stehen wir alle in der Pflicht: das Land, aber auch die Kommunen. Die Vorgabe des Bundes, dass im Jahr 2009 bereits die Hälfte der Finanzhilfen des Bundes verwendet werden soll, ist natürlich ein sehr ehrgeiziges Ziel. Ich denke, wir nehmen die Herausforderung gemeinsam an.
Daher erarbeitet die Staatsregierung im Moment ein Berichts- und Controllingsystem, um regelmäßig über den Stand der Umsetzung informiert zu sein. Mithilfe dieser Datenbasis kann der Bedarf rasch und zielgenau nachgesteuert werden.
Selbstverständlich wird auch der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages bei seinen Sitzungen über den Stand der Umsetzung unterrichtet werden. In diesem Zusammenhang betone ich, dass sich die Unterrichtung selbstredend sowohl auf den Landes- als auch auf den kommunalen Teil erstrecken wird.
Zunächst stelle ich die Drucksache 4/14826, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist diese Drucksache mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe die Drucksache 4/14662, Antrag der Linksfraktion, auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Drucksache dennoch nicht beschlossen.
Aufgerufen ist die Drucksache 4/14828, Antrag der Fraktion GRÜNE. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist diese Drucksache dennoch nicht beschlossen.