Protokoll der Sitzung vom 12.03.2009

Ich kann es Ihnen so sagen: Bei der letzten Bildungsmesse, die ich in Görlitz besucht habe, auf der sich verschiedene Ausbildungsträger vorstellten, hatte ich die Gelegenheit, mit zwei Auszubildenden in der Altenpflege zu sprechen. Ich habe sie natürlich auch gefragt – sie waren beide im dritten Lehrjahr –, wie und wo sie vor allem ihre Zukunft sehen. Darauf antwortete mir der junge Mann, er würde in die Schweiz gehen. Die junge Frau hatte Österreich fest im Blick. Ich hatte sie auch nach ihren Gründen gefragt. Es war sicherlich einerseits eine finanzielle Frage, aber das war nicht ihr Hauptgrund; er lag eigentlich in den Arbeitsbedingungen. Sie sagten mir, hier in Sachsen müsse sich eine Pflegekraft um 20 ältere Menschen bemühen, in der Schweiz wäre es doch ein deutlich besserer Schlüssel. Ich meine, das ist bedenkenswert.

Die Zahlen der Großen Anfrage besagen es: In zehn Jahren brauchen wir nach dem heutigen Stand 10 000 Fachkräfte mehr. Wir bilden zwar – vorhin wurden die Zahlen genannt – um die 1 000 Auszubildende in diesem Beruf aus, doch wenn nicht einmal die Hälfte der Auszubildenden hier bleibt, sind wir doch dem Pflegenotstand schon sehr nahe. Ich habe mich in der Praxis informiert: Wir sind ihm nicht nur sehr nahe, sondern haben ihn bereits. Davor dürfen wir die Augen nicht verschließen.

Wenn es aber um die Pflege geht, müssen wir natürlich auch über die Finanzierung sprechen. Die finanziellen Mittel der Pflegeversicherung reichen selbst nach der Beitragserhöhung zum 1. Juli 2008 um circa 0,25 % wegen der absehbaren demografischen Entwicklung mittelfristig nicht aus, um die ansteigenden Pflegekosten zu decken. Selbst aus Sicht der Staatsregierung hätte bei der Reform der Pflegeversicherung die Finanzierung durch den Aufbau einer zweiten Finanzierungssäule

zukunftsfest gestaltet werden müssen. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz auf Bundesebene hat eben nicht den im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf Bundesebene vereinbarten Einstieg in eine kapitalgedeckte Risikoversicherung umgesetzt.

Noch können die Pflegeleistungen aktuell finanziert werden. Doch wie sieht es mittel- und langfristig aus? Ich meine, die Prognose ist wohl nicht zu weit gegriffen, wenn man sagt, dass sie es in 20 Jahren auf alle Fälle zum heutigen Niveau nicht mehr sein wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Thema Pflege wird gern verdrängt, oder man denkt nur ungern daran, da man selbst nicht zum Pflegefall werden möchte. Wir können es uns aber schlichtweg nicht mehr leisten, nicht daran zu denken. Es ist sozusagen bereits fünf nach zwölf, und wir müssen die Stellschrauben, die wir in Sachsen selbst drehen können, auch konsequent angehen.

Erst im Januar haben wir über Transparenz und Qualitätssicherung in der sächsischen Pflege debattiert. Ich habe damals kritisiert, dass in Sachsen 2007 gerade einmal 20 % der Heime tatsächlich kontrolliert wurden, obwohl die Landesdirektionen laut Gesetz verpflichtet sind, einmal im Jahr jede Pflegeeinrichtung hinsichtlich Betreuung und Versorgung der Bewohner, Personalstärke sowie der baulichen und hygienischen Situation zu kontrollieren.

Nun kann ich Frau Clauß an dieser Stelle nicht direkt fragen, was in den letzten zwei Monaten in dieser Richtung passiert ist. Ich hoffe, sie wird uns in naher Zukunft dazu entsprechende Antworten geben können.

Doch beenden möchte ich gern mit der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Großen Anfrage: „Pflege in all ihren Facetten und Herausforderungen muss stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit treten und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden.“

In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktion GRÜNE; Frau Abg. Herrmann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wehner, Sie sagten am Schluss Ihrer Rede, man könne Pflege nicht auf Strukturfragen reduzieren, sondern müsse vom Menschen ausgehen. Ehrlich gesagt, genau diese Fragestellung habe ich beim Lesen der Großen Anfrage etwas vermisst. Das mag nicht nur an Ihnen liegen, sondern daran, dass die Ausrichtung der Pflege in Sachsen genau anders ist und man auf dieser Folie dann natürlich geneigt ist, die Fragen nach der Struktur zuerst zu stellen. Aber hier reichen mir weder die Fragen noch die Antworten der Großen Anfrage aus.

Gehen wir vom Menschen aus, wird klar, dass es bei immer individuelleren Lebensentwürfen nicht das eine Konzept für alle Menschen bei Pflege- oder Unterstützungsbedarf im Alter geben kann. Jede und jeder wird seine/ihre Vorstellungen, wie sie oder er im Alter leben möchte, anders formulieren, und das mit zunehmendem Nachdruck. Das heißt für Sachsen, dass auch in diesem Bereich der Nachbau einer vergangenen Entwicklung in den alten Ländern endgültig vorbei ist. Ich sage „vergangenen“, weil uns diese Länder mittlerweile wieder weit voraus sind, was neue Konzepte, vor allem bei ambulanten Unterstützungsangeboten, betrifftt.

Die meisten Menschen – das zeigen Umfragen immer wieder – wünschen sich, auch im hohen Alter in den eigenen vier Wänden zu leben, und das auch, wenn sie bereits Hilfebedarf haben. Dies möglich zu machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss das Ziel unseres politischen Handelns sein. Deshalb fehlt mir in der Großen Anfrage die gezielte Nachfrage nach innovativen Entwicklungen in der Altenpflege. Sie bewegen sich sozusagen in den Bahnen des bereits Vorhandenen. Dabei hat man schon den Eindruck, dass es gut wäre, wenn es auf etwas höherem Niveau als bisher weiterginge. Ich will das einmal anhand zweier Fragenkomplexe erläutern.

Im ersten Teil fragen Sie nach einer generellen Einschätzung der Situation. Dabei geht es Ihnen um den Bedarf und das Erfordernis einer zentralen Planung für dieses Politikfeld. Sie fragen – das karikiere ich jetzt einmal; Sie haben es nicht so gemeint, aber ich sage es so, damit es deutlich wird –, was notwendig ist, damit in Sachsen auch in Zukunft „satt und sauber“ gepflegt wird. Ich denke, genau das ist die falsche Zielrichtung. Da kann ich der Staatsregierung auch nur zustimmen, wenn sie sagt, dass wir flexible regionale Konzepte unter Wahrung der kommunalen Selbstverantwortung brauchen, um dieser Herausforderung des demografischen Wandels begegnen zu können.

Trotzdem ist der Umkehrschluss, den die Staatsregierung an dieser Stelle vornimmt, genauso falsch. Sie sagt nämlich, sie müsse nichts weiter tun. Die regionalen Konzepte, auf die sie abzielt, entstehen aber nun einmal nicht im Selbstlauf, sie müssen initiiert, begleitet und qualifiziert werden, damit sich vergleichbare Strukturen in allen Landesteilen Sachsens wie ein Netz über das Land ziehen.

Genauso falsch ist eben auch der Schluss der Staatsregierung, dass wir kein Landespflegegesetz brauchen. Das Sächsische Landespflegegesetz war immer sehr eng gefasst und zielt nur auf die finanzielle Förderung und auf Instrumente der Bedarfsplanung für stationäre Einrichtungen.

Das muss aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht zwangsläufig so sein. Weil wir anders planen wollen, so meint die Staatsregierung, brauchen wir kein Landespflegegesetz. Andere Bundesländer machen das ganz anders, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. In deren Gesetzen sind regionale und landesweite Beratungsstrukturen für

Seniorinnen und Senioren sehr wohl in der Bedarfsplanung und im Landespflegegesetz enthalten. Die Folge für Sachsen, welches das nicht hat, ist klar. Ohne Gesetz keine Beratungsstrukturen, und das fällt uns genau jetzt bei den Pflegestützpunkten auf die Füße. Wir haben nämlich keine Strukturen, an die man Pflegestützpunkte anbinden kann, also bekommen wir auch in Zukunft keine Pflegestützpunkte; so einfach ist das.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist natürlich verbunden, dass wir auch die Fördermittel des Bundes für Pflegestützpunkte nicht in Anspruch nehmen können. Wir haben im Gegensatz zu den anderen Bundesländern nicht diese Strukturen, an die wir die Pflegestützpunkte anbinden könnten; weil eben genau diese Strukturen in Sachsen in der Vergangenheit nicht geschaffen wurden.

Uns muss klar sein, dass genau das aber die Strukturen sind, die immer wieder sowohl von Betroffenen gewünscht als auch von Wissenschaftlern erwogen werden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, ich gestatte eine Zwischenfrage.

Herr Dr. Pellmann, bitte.

Frau Herrmann, sehr nett, dass Sie diese gestatten.

Sie sprachen über Pflegestützpunkte und darüber, dass wir in Sachsen keine Anbindungsstrukturen hätten. Würden Sie dann dem von mir im Januar schon vorgetragenen Vorschlag zustimmen können, dass Pflegestützpunkte sehr wohl in Sachsen bei den Kommunen angebunden werden sollten, damit sie die notwendige Neutralität haben, und nicht bei Kostenträgern oder Leistungsanbietern?

Herr Kollege, es gibt verschiedene Möglichkeiten – das machen uns andere Bundesländer vor –, wo man diese Pflegestützpunkte anbinden könnte. Kommunale Strukturen oder Einrichtungen sind eine Möglichkeit. Das Gute daran ist, dass man die Pflegestützpunkte eben auch im Stadtteil verankern könnte. Eine andere Möglichkeit wären aber unter Umständen Verbraucherschutzverbände. Man kann sich Verschiedenes vorstellen. Was man sich aber nicht vorstellen kann, ist das, was wir im Moment haben: dass es in Sachsen keine geben wird. Das ist äußerst bedauerlich.

(Beifall des Abg. Horst Wehner, Linksfraktion)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Frau Schütz, bitte

Frau Kollegin Herrmann, ist Ihnen bekannt, dass sich in der Stadt Rochlitz freie Träger und

Leistungserbringer zusammengeschlossen haben – ohne Gesetz, ohne Vorgaben – nach dem Motto: Dort, wo Bedarf ist, findet sich auch eine Zusammenkunft –, und dort ein Pflegestützpunkt eröffnet worden ist?

Frau Kollegin, das ist mir nicht bekannt; ich begrüße das natürlich. Das Problem bei der Sache ist allerdings: Sie können auf keine Förderung zurückgreifen. Das wiederum heißt: Die Vernetzung, die dazugehört, müssen sie außerhalb ihrer Arbeitszeit erbringen. Wenn wir sehen, dass zum Beispiel Mitarbeiterinnen von Pflegeeinrichtungen, im Übrigen auch von ambulanten Einrichtungen, sowieso schon sehr belastet sind, dann ist das eine zusätzliche Sache, die sie so lange, bis eine solche Struktur tatsächlich so gut funktioniert, dass sie Einsparungen an anderer Stelle hervorbringt, zusätzlich leisten müssen.

Sie möchten noch einmal nachfragen? – Bitte.

Dann ist Ihnen also auch nicht bekannt, dass diese Leistungserbringer ihre Beratungsleistungen, die sie sonst an ihren einzelnen Orten erbringen, jetzt einfach gebündelt am Pflegestützpunkt erbringen und so keine Parallelstrukturen aufgebaut werden, sondern einfach nur das Vorhandene gebündelt wird?

Das ist mir nicht bekannt. Ich habe schon gesagt, dass das eine gute Idee ist. Das Problem bleibt aber trotzdem bestehen. Es gibt dafür eine Förderung, die man in Anspruch nehmen kann – unter anderem auch dafür, dass man Weiterbildungsangebote hat, dass man in solchen Einrichtungen unter Umständen Mediation braucht –, und das geht natürlich weit über die ursprünglich an getrennten Orten angebundenen Beratungen hinaus.

Deshalb finde ich, dass Pflegestützpunkte in Sachsen eingerichtet werden sollten, die dann auch gefördert werden. Das müssen überhaupt keine Sonderstrukturen sein. Das kann durchaus an schon vorhandene kommunale Einrichtungen angebunden werden und kann sehr vielfältig sein, nämlich genauso, wie es in anderen Bundesländern auch der Fall ist.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Jetzt will ich versuchen, wieder anzuknüpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im zweiten Teil der Großen Anfrage geht es um die Struktur und die Trägerlandschaft in der Altenpflege. Bei diesen Fragen spielen die Einrichtungsgröße und die Konzeption der Häuser leider keine Rolle. Damit bleiben die von mir anfänglich beschriebenen unterschiedlichen Bedürfnisse und Wünsche von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen weitgehend unberücksichtigt. Ich sage ganz ausdrücklich: Es ist eine große Leistung, wie in Sachsen nach der Wende die Pflegeinfrastruktur erfolgreich modernisiert wurde. Umfang und geschaffene Standards liegen dabei zumeist höher als in den alten Bundesländern. Nur, jetzt

müssen wir genau an dieser Stelle darüber hinausgehen. Wenn wir nicht fragen, bekommen wir auch keine Antwort und erfahren nicht, dass bis zum Jahr 2000 meist nur Strukturen und Modelle der alten Bundesländer kopiert, aber nicht für Sachsen neu entwickelt und konzipiert wurden.

Genau in der konzeptionellen Ausrichtung liegt eine der künftigen großen Herausforderungen; zum Beispiel: Wie können sich geförderte Pflegeheime überhaupt konzeptionell weiterentwickeln? Konzeptionelle Veränderungen, gerade auch im Bereich der Demenz, bedeuten häufig auch bauliche Veränderungen für in der Vergangenheit öffentlich geförderte Einrichtungen – Frage 2, Seite 2 –, und das sind in Sachsen deutlich mehr als in den alten Bundesländern, einfach aus der Situation, dass nach der Wende eben viel neu aufgebaut werden musste. Für geförderte Einrichtungen gibt es Bindefristen. Diese Einrichtungen brauchen, wenn sie etwas verändern wollen, Rechtssicherheit, damit es dort nicht zur Rückforderung von Fördermitteln kommt. Zum Beispiel wollen Heimträger weitere Hausgemeinschaften gründen, weil sie demenziell erkrankte Personen in ihrer Region betreuen oder versorgen wollen. Die Versorgung von Demenzkranken ist eine große Herausforderung, und wir haben das auch immer wieder hier im Hohen Hause besprochen.

Wir können eben auch nicht hoffen, dass wir neue Heime bauen, die dieses Defizit aufheben wollen. Erstens ist der Bedarf an stationären Plätzen erfüllt – das wären Heime, die außerhalb des Bedarfes gegründet würden –, und außerdem brauchen wir ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen, dass alle Heime die Chance erhalten, sich konzeptionell neu auszurichten und daher auch den Bedürfnissen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner nahezukommen.

Die Träger wünschen sich außerdem, dass sie wie in der Behindertenhilfe kleinteilige, an Pflegeheime angebundene Außenwohngruppen schaffen und betreiben können. Diese Frage wurde in der Großen Anfrage nicht gestellt, und ich finde in den Antworten der Staatsregierung auch nur, dass sie den Modernisierungsbedarf nicht berechnen kann und dass die Kapazitätserweiterung, was die stationären Pflegeheimplätze anbelangt, frei finanziell erfolgt.

Künftig wird das, wenn ich mir den Entwurf des neuen Sächsischen Heimgesetzes ansehe, auch nicht besser werden; denn dort knüpfen Sie an Ausnahmegenehmigungen zur Erprobung neuer Wohnformen die Bedingung, dass der Träger diese fachlich begleiten und evaluieren lassen muss. Und wo kommt das Geld dafür her? Da kann man doch nicht nur die Träger in die Pflicht nehmen.

Jetzt möchte ich noch kurz auf den Beitrag von Herrn Jähnichen eingehen. Er hat hier ausgeführt, dass die Familie wieder stärker in die Verantwortung genommen werden muss. Nach meiner Ansicht muss man das auch einmal im Zusammenhang denken. Wir hatten heute Morgen die Debatte zum Weggang bzw. zur Nichteinstellung von Lehrerinnen und Lehrern. Wenn die Bedingungen in Sachsen so sind, dass Lehrerinnen und Lehrer

abwandern, dann sind sie nicht mehr hier und können im Alter ihre Angehörigen auch nicht unterstützen. Wenn wir uns anschauen, wer pflegt, dann sind das in 98 % der Fälle die Frauen. Wenn also Pflege wieder vermehrt in die Familie zurück soll, dann heißt das, die Frauen übernehmen die Pflege. Und wo bleibt das berufliche Engagement der Frauen? Das machen sie dann nebenbei oder hinterher, und da brauchen wir gar nicht zu sagen, sie könnten keine Karriere machen. Zu einem erfüllten Leben gehört nun einmal auch Erfüllung im Beruf.

(Zuruf des Abg. Thomas Colditz, CDU)

Die Familienmodelle, die sich Herr Jähnichen vorstellt, sehen einfach einen Verzicht der Frauen auf ihre Erfüllung im Beruf vor. Wenn wir Pflege überhaupt wieder an Familie anbinden wollen, dann brauchen wir solche Unterstützungsmodelle, die beides möglich machen: die sowohl die Möglichkeit offen lassen, dass zu Pflegende nicht stationär aufgenommen werden müssen, sondern in Familie – so sie da ist – bleiben können, oder eben auch in der alleinigen Häuslichkeit unterstützt werden können. Genau das finde ich eben nicht, auch nicht im neuen Heimgesetz.

Danke.