Protokoll der Sitzung vom 13.03.2009

2. Gibt es ähnliche Rückzahlungsforderungen für gleiche Projekte an andere Kommunen?

Herr Minister Buttolo, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kosel, die städtebauliche Förderung darf nur für den unrentierlichen Teil der für die Sanierungsmaßnahme anfallenden Ausgaben des Zuwendungsempfängers erfolgen. Dies ergibt sich aus den grundsätzlichen Bestimmungen des Zuwendungsrechts und der Städtebauförderrichtlinie. Die Unrentierlichkeit wird im Verfahren durch die sogenannte Kostenerstattungsbetragsberechnung festgestellt.

Der Stadt Bautzen war für die Jugendherberge als zulässige Ausnahme nach der Städtebauförderrichtlinie mitgeteilt worden, dass eine Kostenerstattungsbetragsberechnung unter der Voraussetzung entbehrlich sei, dass die Stadt Bautzen die Unrentierlichkeit anderweitig nachvollziehbar nachweist. Diesen Nachweis hat die Stadt jedoch nicht erbracht. Die Voraussetzung für den Wegfall der Kostenerstattungsbetragsberechnung war damit nicht gegeben. Diese wurde zu Recht mehrfach von der Bewilligungsstelle angefordert. Dem kam die Stadt Bautzen nicht nach. Deshalb hat die Bewilligungsstelle im Rahmen der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung die Kostenerstattungsbetragsberechnung durchgeführt. In deren Ergebnis wurde festgestellt, dass nur ein Teil der Fördermittel für rentierliche Ausgaben ausgereicht wurde und deshalb von 440 000 Euro zurückzufordern waren.

Zu Ihrer Frage 2: Es gibt keine weiteren Rückzahlungsforderungen gegen andere Zuwendungsempfänger, die Städtebaufördermittel für den Um- und/oder Ausbau von Jugendherbergen eingesetzt haben.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Sie können gleich stehen bleiben, Herr Kosel; die nächste Frage ist an der Reihe; Frage Nr. 10.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Diese Frage bezieht sich auf das Finanzierungsabkommen der Stiftung für das sorbische Volk.

Auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag Brandenburg erklärte die dortige Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Ausarbeitung des neuen Finanzierungsabkommens der Stiftung für das sorbische Volk hinsichtlich der Verhandlungen zwischen Bund und den beiden beteiligten Ländern: "Sachsen hielt sich mit konkreten Zusagen nicht minder lange zurück." Inzwischen hätten aber Brandenburg und Sachsen – nach der

Aufstockung des Förderbetrages des Bundes – "ihre Beträge entsprechend dem üblichen Verteilungsschlüssel um 200 000 Euro (Brandenburg) und 400 000 Euro (Sachsen) angehoben."

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Steht die Staatsregierung nach wie vor zu ihren im Landtag gemachten Zusagen, den bisherigen Förderanteil des Freistaates entsprechend den Vorgaben des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu gestalten?

2. Welchen aktuellen Stand haben die Verhandlungen zur Stiftungsfinanzierung erreicht?

Frau Dr. Stange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel! Wie Ihnen bekannt ist, hat der Bund seinen Förderanteil für 2009 um 600 000 Euro erhöht; allerdings verbunden mit der Erwartung, dass die Länder Sachsen und Brandenburg ihren Förderanteil ebenfalls entsprechend erhöhen.

In der Stiftungsratssitzung der Stiftung für das sorbische Volk am 14. Januar 2009 haben die Vertreter der Zuwendungsgeber den festen politischen Willen zu dieser Erhöhung bekannt gegeben, verbunden mit dem Hinweis, dass auf dieser Grundlage die Verhandlungen zum Finanzierungsabkommen zum Abschluss gebracht werden sollen.

Im Haushalt sind für 2009, wie Sie wissen, bereits zusätzlich 100 000 Euro bzw. für 2010 zusätzlich 200 000 Euro eingeplant. Eine weitere Erhöhung um 300 000 Euro für 2009 bzw. 200 000 Euro für 2010 ist vorgesehen, um das Finanzierungsabkommen erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Die Mittel werden vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.

Brandenburg seinerseits wird, wie Sie bereits ausführten, zusätzliche Mittel im Umfang von 200 000 Euro zur

Verfügung stellen. So ist es von Brandenburg vor einigen Tagen auch öffentlich bekannt gemacht worden, und sobald diese Maßnahmen umgesetzt sind, dürfte eine wesentliche Voraussetzung für die Entsperrung der Bundesmittel erfüllt sein.

Zu Ihrer zweiten Frage. Ausgehend von den in der vorhergehenden Antwort genannten für 2009 erhöhten Zuwendungen soll gemäß dem derzeitigen Verhandlungsstand auch das Finanzierungsabkommen abgeschlossen werden. Ein entsprechender Entwurf liegt dem Bund und Brandenburg zur Entscheidung vor. Diese Zuwendungen sollen ab 2009 jährlich über eine Laufzeit von fünf Jahren bereitgestellt werden. Eine Entfristung des Vertrages, wie von Sachsen angestrebt, findet derzeit keine Zustimmung des Bundes. Daher bemüht sich Sachsen noch um die Festschreibung einer automatischen Verlängerung um jeweils ein bzw. zwei Jahre.

Es ist Ziel, das Abkommen spätestens bis zum Sommer dieses Jahres zu schließen. Dabei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass nach mir vorliegenden Informationen die Bundeskanzlerin im Gespräch mit Vertretern der nationalen Minderheiten am 4. März 2009 die Erwartung geäußert hat, dass es bezüglich des Abkommens noch im März dieses Jahres zwischen den drei Vertragsparteien zu einer Einigung kommt. Dies ist auch im sächsischen Interesse und ich werde das in meinen Kräften Stehende unternehmen, um diesem Wunsch zu entsprechen. Vielleicht gelingt es uns ja dann noch bis zum 28. März, der diesjährigen Hauptversammlung der Domowina ein entsprechendes Ergebnis vorzulegen.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Meine Damen und Herren! Es sind alle Fragen beantwortet worden; daher kann ich den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4

Ausländische Studierende an sächsischen Hochschulen

Drucksache 4/11988, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Es beginnen die einreichenden Fraktionen; danach folgen Linksfraktion, NPD, FDP, GRÜNE, die Ausländerbeauftragte wünscht das Wort zu nehmen und die Staatsregierung.

Ich bitte jetzt die CDU-Fraktion; Herr Abg. Dr. Gillo, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes beginnt nicht in der Fabrik. Sie

beginnt im Klassenzimmer und in den Hörsälen.“ – So weit Henry Ford.

Meine Damen und Herren, wir in Sachsen wissen und beherzigen das. Seit 19 Jahren verwirklichen wir eine konsequente Schul- und Hochschulpolitik. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wir in Sachsen sind Nummer eins, was die Schulen in Deutschland angeht.

(Beifall des Abg. Heinz Lehmann, CDU)

Unsere außerordentlichen Investitionen in Hochschulen und ihre langfristige finanzielle Absicherung haben auch ihren Ruf gefestigt.

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes wird entscheidend gestärkt durch den Austausch von Akademikern und Studierenden mit der Welt. Ausländische Studierende hier in Sachsen lernen unser Land und unsere Art kennen. Sie profitieren von unseren Wissenschafts- und Bildungsangeboten und bereichern diese. Sie werden damit zu künftigen Partnern für unsere wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Beziehungen mit der Welt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das Gleiche gilt für Studierende aus Deutschland in anderen Ländern. Als ehemaliger Fulbright-Student in den USA habe ich selbst vom Studium im Ausland profitiert. Für mich ist dieses Thema deshalb nicht nur ein politisches, sondern auch ein persönliches.

Deutschland ist Exportweltmeister – auch weil seit Jahren 12 % der in Deutschland Studierenden aus dem Ausland kamen und noch kommen. Wir in Sachsen wissen das zu würdigen. Wir wissen um die Bedeutung des Exportes für unsere Wirtschaft und Arbeitsplätze. So betrug zum Beispiel der Exportanteil der sächsischen Maschinen- und Anlagenbauindustrie im Jahre 2006 42 %. Deshalb haben wir in den zehn Jahren von 1995 bis 2005 die Zahl der ausländischen Studierenden in Sachsen verdreifacht. Das ist ein bemerkenswertes Wachstum; aber wir haben immer noch nicht den deutschen Durchschnitt von 12 % erreicht. Im gegenwärtigen Semester liegt der Anteil der ausländischen Studierenden in Sachsen bei 9,5 %.

Von unseren 9 817 ausländischen Studierenden kommen 55 % aus Europa – die meisten aus Österreich, Polen, der Russischen Föderation, der Ukraine und der Tschechischen Republik. 35 % kommen aus Asien, die meisten davon aus China; auf Platz Nr. 2 und 3 liegen Vietnam und Korea. Aus Amerika kommen 6 % und aus Afrika 4 % unserer Studierenden. Mit anderen Worten: Viel ist erreicht, mehr bleibt zu tun.

In Bayern übrigens liegt der Anteil ausländischer Studierender bei 17 %, worauf die bayerische Wirtschaft und Kultur stolz sind.

Noch einmal: Was haben wir von ausländischen Studierenden hier in Sachsen? Für die Universitäten und Hochschulen – also für die Studierenden, die Lehrenden, die Forschenden – sind die ausländischen Studierenden eine Bereicherung. Sie bringen mehr Diversität und neue Perspektiven in den Diskurs an den Universitäten. Sie erweitern die Möglichkeit der Kooperation zwischen sächsischen und internationalen Universitäten und Hochschulen. Gemeinsame Programme in der Bildung, wie zum Beispiel Doppelstudiengänge, sind Gelegenheit der Vernetzung mit anderen Universitäten, die auch zu Kooperationen in der Forschung führen können.

Im Ausland zu studieren hat viele Vorteile. Ich bereichere mein Wissen, Können und Verstehen und lerne andere

Kulturen kennen; ich lerne sie zu respektieren und schließlich kulturelle Unterschiede miteinander zu vereinbaren. Gleichzeitig lerne ich meine eigene Kultur mit neuen Augen zu sehen.

Lassen Sie mich das mit einem Beispiel deutlich machen: Meine beiden Töchter wurden in San Francisco geboren und verbrachten die ersten Schuljahr in Kalifornien, in lokalen Schulen. Samstags ging es dann an die deutschen Schulen. Für sie war Kalifornien der Inbegriff des Coolen. Später zogen wir nach Genf, wo sie mit Kindern aus anderen Ländern und Kulturen zur Schule gingen. Nach neun Jahren in Genf war ihnen klar, dass Kalifornien nicht das Zentrum des kulturellen Universums ist. Es war ihnen auch klar, dass es kein Zentrum des kulturellen Universums gibt. Jede Kultur hat ihre eigenen Stärken, unsere natürlich auch.

(Beifall bei der CDU)

Jede hat ihre eigenen Schwächen – wenn man von unserer einmal absieht, oder?

Aber im Ernst! Die europäische Integration steht und fällt mit dem menschlichen Zusammenwachsen unserer Länder und Kulturen. Kaum eine Aufgabe ist besser geeignet, diese Integration zu befördern, als der internationale Austausch von Studierenden. Deshalb sind unsere Programme für ausländische Studierende und für sächsische Studierende im Ausland auch ein wichtiger Beitrag zur europäischen Integration.

Die Vorteile für die Wirtschaft liegen auf der Hand. Ehemalige Studenten in Führungspositionen in ihrem Land sind heute für uns Botschafter des guten Willens, weil wir sie hier gut behandelt haben. Als kreative Jungforscher und Leistungsträger leisten ausländische Studierende für unsere Firmen einen wertvollen Beitrag.

Auch dies: Kürzlich sprach mich ein indischer Student auf die Fördermöglichkeiten für eine neue unternehmerische Idee an. Ich riet ihm, mit deutschen Kommilitonen zusammen seine Ideen zu verwirklichen und so vielleicht bei uns neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Meine Damen und Herren! So gewollt Programme für ausländische Studierende auch sind – sie sind keine Selbstläufer. Sie erfordern die Zusammenarbeit von Europa, Bund, Freistaat, Universitäten und Hochschulen, der Studenten, der Wirtschaft und der vielen Freiwilligen in unserem Freistaat.

Der Freistaat Sachsen selbst leistet einen erheblichen Beitrag. Zunächst finanziert er die vielen Studienplätze für ausländische Studierende. Auch zusätzliche Fördermaßnahmen für die Vorbereitung und Betreuung der Studierenden fallen an. Dafür stellt er zusätzlich 1,2 Millionen Euro pro Jahr plus sechs Stipendien in besonderen Programmen zur Verfügung.