Protokoll der Sitzung vom 13.03.2009

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Gern.

Dieser Begriff „in den nächsten Wochen“ ist zu unbestimmt. Könnten Sie eventuell die Zahl festmachen, zwei, drei oder vier Wochen?

Das kann ich nicht, aber ich kann Ihnen das gern nachreichen. Bedenken Sie aber bitte, dass dadurch, dass es etwas gedauert hat, der Fördersatz jetzt auf 80 % hochgegangen ist. Sie wissen ja, dass es vorher nur 50 % waren.

Sie meinen, die Freude über die Höhe des Fördersatzes sollte die Länge der Bearbeitungszeit wieder aufwiegen?

Nein, aber sie sparen 30 % zusätzlich. Ich sage Ihnen genau, wann das sein wird.

Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister.

Frau Abg. Hermann, bitte, mit der Frage Nr. 14.

Ich habe Fragen zu den erheblichen Honorar- und Gewinneinbußen im I. Quartal 2009 in sächsischen Arztpraxen bei kleineren Facharztgruppen wie zum Beispiel Nervenärzten, Neurologen oder Psychiatern, trotz der zum 01.01.2009 erfolgten Honorarsteigerung.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Ist dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales bekannt, dass und wie viele sächsische Arztpraxen es gibt – insbesondere bei den kleineren Facharztgruppen wie zum Beispiel Nervenärzten, Neurologen, Psychiatern, Kinderärzten –, die trotz der Honorarsteigerung zum 1. Januar 2009 erhebliche Honorar- und damit Gewinneinbußen haben, obwohl sich an der Qualität und Quantität ihrer Arbeit nichts geändert hat, und die damit kurzfristig insolvenzgefährdet sind?

2. Wird die am 3. bzw. 4. März 2009 in der Presse angekündigte Neuregelung der Vergütung für niedergelassene Ärzte verhindern, dass niedergelassene Fachärzte insolvent werden, die ohne sachliche Rechtfertigung Verluste gegenüber dem Vorjahr erleiden bzw. ist, falls diese Regelung nicht greifen wird, die Staatsregierung bzw. das Sächsische Staatsministerium für Soziales bereit, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um Insolvenzen dieser Ärzte zu verhindern, um eine akute Gefährdung der Patientenversorgung abzuwenden?

Herr Minister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Abg. Herrmann, ich darf Ihnen sagen, dass dem sächsischen Sozialministerium bekannt ist, dass die Honorarsteigerungen des Jahres 2009 bei vielen Fachärzten im Freistaat Sachsen anscheinend nicht ankommen. Obwohl das Vergütungsni

veau der sächsischen Ärzte gegenüber 2007 um fast 17 % steigt und damit nahezu Westniveau erreicht, gibt es eine Vielzahl von Ärzten, die derzeit Abstriche bei ihrer Vergütung hinnehmen müssen. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen sind vor allem Neurologen, HNO-Ärzte, Hautärzte und Orthopäden betroffen. Über die Ursachen hatte ich heute Vormittag schon ausführlich gesprochen.

Ich möchte noch ergänzen, dass sich Frau Kollegin Staatsministerin Clauß deshalb an die Bundesebene gewandt und darum gebeten hat, die regionalen Entscheidungsmöglichkeiten für die Honorarverteilung zu verbessern. Der erweiterte Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat ihrem Anliegen weitgehend entsprochen und am 27. Februar entschieden, den Vertragspartnern auf regionaler Ebene für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren neue Befugnisse zur Vermeidung individueller Härten einzuräumen.

Am 2. März haben die Vertragspartner in Sachsen eine Vereinbarung getroffen, wonach die gravierendsten Honorarverluste durch eine Umverteilung abgemildert werden sollen. Diese Regelung reicht aber nicht aus. Am 17. März wird der Bewertungsausschuss darüber entscheiden, ob durch eine Reduzierung der Vorwegabzüge und Zurückstellungen mehr Geld für die Basisversorgung verfügbar gemacht werden kann.

Zur zweiten Frage: Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen verhindert derzeit Schlimmeres, indem sie den Ärzten zumindest dieselben Abschlagszahlungen wie im Vorjahr zur Verfügung stellt. Deshalb sieht das Sozialministerium derzeit keine Insolvenzgefahr, die allein von der Honorarreform verursacht wird. Im Übrigen sollten wir genau darüber nachdenken, ob wir an dieser Stelle tatsächlich den Steuerzahler belasten wollen und können, denn – ich wiederhole mich – für tragfähige Lösungen sind die Selbstverwaltungen der Vertragspartner zuständig und verantwortlich. Die Krankenkassen zahlen immerhin 120 Millionen Euro mehr an die sächsischen Ärzte. Das sollte genügen. Die Staatsregierung wird diesen Prozess weiterhin begleiten und beaufsichtigen.

Ich bedanke mich, Herr Staatsminister.

Frau Abg. Simon zu Frage Nr. 8, bitte.

Ich habe eine Frage zu Anträgen im Schwerbehindertenrecht.

Zahlreiche Petitionen befassen sich mit unverständlich langen Bearbeitungszeiten von Anträgen im Schwerbehindertenrecht, die bis zur Kreisreform in Verantwortung des Freistaats entstanden sind. Mit der Kreisreform gingen die Aktenberge an die Landkreise über. So übernahm der Landkreis Görlitz im September/Oktober 2008 55 000 Akten sowie 1 300 noch nicht erfasste Anträge. Für alle Landkreise wurden seitens des Freistaates für die Aufarbeitung der Rückstände 414 000 Euro zeitlich

gebunden an das Jahr 2008 zur Verfügung gestellt. Da diese Akten spät in den Landkreisen eintrafen und für die Bearbeitung Gutachter gewonnen werden mussten, konnte bis Ende 2008 nur ein Teil des Rückstandes aufgearbeitet werden.

Daher meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Warum gewährte das Sozialministerium den Landkreisen nur eine zeitlich derartig eng befristete Unterstützung?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die den Landkreisen zugesagten 414 000 Euro auch für das Jahr 2009 zur Verfügung zu stellen?

Herr Minister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Abg. Simon, zu den beiden Fragen nehme ich zusammenfassend wie folgt Stellung:

Gemäß Sächsischer Haushaltsordnung können außerplanmäßig bewilligte Mittel nur im jeweiligen Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden. Die 414 000 Euro waren solche außerplanmäßig bewilligten Mittel, die nur im Jahr 2008 in Anspruch genommen werden konnten. Das SMS hat deshalb keine Möglichkeit, die Mittel, die 2008 nicht abgeflossen waren, in das Haushaltsjahr 2009 zu übertragen.

Haben Sie noch eine Nachfrage, Frau Simon?

Ich würde gern eine Nachfrage stellen. Sehen Sie Möglichkeiten, in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium für diese außerordentliche Härte eine Ausnahmeregelung zu erwirken?

Frau Abgeordnete, ich persönlich sehe keine Möglichkeit, gebe das aber gern an das SMS weiter; sie werden das prüfen.

Ich danke Ihnen ganz herzlich.

Herr Dr. Gerstenberg, bitte Ihre Frage Nr. 15.

Bei meiner Frage geht es um die Förderung der Agro-Gentechnik in Sachsen.

In einem am 18. Februar 2009 im „Neuen Deutschland“ erschienenen Artikel „Versuchsfeld neue Länder“ schreibt der Autor Velten Schäfer: „In den Ostländern ist die grüne Gentechnik in der vergangenen Dekade massiv gefördert worden. Sachsen ließ sich dies zwischen 2000 und 2005 rund 200 Millionen Euro kosten.“

Daraus ergeben sich folgende Fragen an die Staatsregierung:

1. Ist es richtig, dass der Freistaat Sachsen den Bereich Agro-Gentechnik zwischen 2000 und 2005 mit insgesamt 200 Millionen Euro gefördert hat, und welche Vorhaben wurden mit diesen Mitteln konkret finanziert?

2. Mit welcher Summe unterstützte der Freistaat Sachsen im gleichen Zeitraum den ökologischen Landbau, und wie erklärt die Staatsregierung den Unterschied, wo sie doch die Gleichberechtigung der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen postuliert?

Herr Staatsminister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, Frage 1 möchte ich wie folgt beantworten:

Die in dem Artikel im „Neuen Deutschland“ vom 18. Februar 2009 getroffene Aussage, Sachsen hätte den Bereich Agro-Gentechnik zwischen 2000 und 2005 mit insgesamt 200 Millionen Euro gefördert, ist falsch. Bei den 200 Millionen Euro handelt es sich vielmehr um den Betrag, der insgesamt in die im Juli 2000 von der Sächsischen Staatsregierung beschlossene BiotechnologieOffensive Sachsen floss. Dabei handelt es sich überwiegend um EFRE-Mittel des SMWA und des SMWK. Die Mittel wurden im Wesentlichen für den Bau zweier Bioinnovationszentren in Dresden und Leipzig verwendet. Außerdem erfolgte eine Förderung der Forschung im Bereich der Biomedizin sowie von Projekten an der Schnittstelle zwischen den Ingenieurwissenschaften und der Biotechnologie.

Das SMUL förderte im Rahmen der Biotechnologieoffensive Sachsen in den Jahren 2000 bis 2005 ein Projekt im Bereich der Impfstoffherstellung in Pflanzen mit 133 000 Euro sowie ein Projekt im Bereich der gentechnischen Sicherheitsforschung an Obstgehölzen mit 172 000 Euro.

Zur Frage 2: Der ökologische Landbau im Freistaat Sachsen wurde im Zeitraum von 2000 bis 2005 mit 34,5 Millionen Euro unterstützt. Dies zeigt, dass – ganz anders als in der Frage unterstellt – weit mehr Mittel in den Ökolandbau als in den Bereich der Agro-Gentechnik geflossen sind.

Ich danke Ihnen.

Herr Abg. Kosel zur Frage Nr. 9, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Rückforderung von Fördermitteln.

Der Freistaat fordert von der Stadt Bautzen 400 000 Euro an Fördermitteln zurück. Die Mittel waren unter anderem für den Ausbau der Jugendherberge gezahlt worden. Nach dem Umbau der Jugendherberge stieg die Zahl der Betten von 50 auf 102.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Weshalb erfolgte die Forderung nach Rückzahlung, obwohl nach Aussagen der Stadt seinerzeit die Förderbedingungen mit Regierungspräsidium und Staatsregierung besprochen worden seien?

2. Gibt es ähnliche Rückzahlungsforderungen für gleiche Projekte an andere Kommunen?