Traurig ist – das möchte ich im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Debatte hervorheben –, dass bei diesem Einsatz 42 Polizisten, wenn auch nur leicht, aber doch verletzt wurden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser erfolgreiche Einsatz wäre ohne die Leistungs- und Einsatzbereitschaft der eingesetzten Polizisten aus Sachsen und aus anderen Ländern nicht möglich gewesen.
Auch die Bundespolizei hat uns mit erheblichen Kräften unterstützt. Die gute Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Dresden als zuständige Versammlungsbehörde möchte ich im Gegensatz zu Ihnen, Frau Ernst, hervorheben. Hervorheben möchte ich nochmalig ausdrücklich den Dank an alle Beteiligten. Es zeichnet sich allerdings leider die Tendenz insbesondere bei den Linken ab, diesen Einsatz schlechtzureden. Man könnte meinen, dass der Polizeieinsatz an diesem Wochenende das Problem gewesen sei und nicht etwa der Aufmarsch der Rechtsextremisten, der für diese Situation gesorgt hat. Diese Art der Auseinandersetzung mit dem Geschehen ist aus meiner Sicht beschämend und führt auch außerhalb Sachsens bei den unterstützenden Ländern und beim Bund zu erheblichen Irritationen.
Ich bitte Sie, ja, ich fordere Sie auf, diese Diskreditierungen zu unterlassen und vielmehr die Polizei und die Versammlungsbehörde bei ihrer schwierigen Aufgabe zu unterstützen.
Noch zwei Sätze zu Jena. Sie wissen sehr wohl, dass ich diesen Übergriff der Rechtsextremisten als verabscheuungswürdig einstufe. Sie wissen auch, dass ich in dem bewussten Interview gefragt wurde, ob derartige Auseinandersetzungen zu verhindern gewesen wären. Wir hatten Kontakt mit unseren thüringischen Kollegen. Die thüringische Polizei war in Sachsen mit dabei. Wir können aber, wenn wir ehrlich sind, nicht sagen, dass wir an irgendeiner Stelle in Deutschland an einem derartigen Tag bei der An- oder Abreise solche Auseinandersetzungen verhindern können. Das wäre gelogen. Dazu gebe ich mich nicht her.
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Gibt es daraufhin noch einmal Aussprachebedarf im Rahmen der Redezeit? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zum Schlusswort. Frau Bonk, Sie halten es.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Buttolo, vielen Dank für Ihre ersten Ausführungen. Viele der Fragen, die in unserem Antrag gestellt wurden, sind allerdings noch nicht beantwortet. Sie haben nicht darauf geantwortet, warum den Demonstranten von „No pasarán“ und anderen Kundgebungen der Zugang zum Theaterplatz verwehrt worden ist. Sie haben nicht ausreichend zu den Aussagen, die Vorgänge an der Autobahn zur Einrichtung eines Kontrollbereiches betreffend, Stellung genommen. Wir sagen, dass die permanente Auslegung des Versammlungsgesetzes weiter thematisiert werden muss.
Wir überweisen den Antrag deswegen an den Ausschuss, um dort diese Fragen weiter klären zu können und den Fraktionen abseits der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich anders dazu zu verhalten.
Es ist eine Verleumdung, dass die Demonstration von „No pasarán“ nicht friedlich verlaufen ist. Die Demonstration ist friedlich verlaufen. Es war auch eine erfolgreiche Mobilisierung. Sie ist friedlich verlaufen bis zu dem Zeitpunkt, da sie aufgelöst werden konnte. Das ist die Zeit, für die wir die Verantwortung als Anwälte und Abgeordnete der Linken übernehmen können. Für diese Integration der antifaschistischen Kräfte stehen wir auch.
Frau Kollegin, wenn Sie darauf hinweisen, dass diese Gegendemonstration friedlich war, werden Sie mir die Frage sicherlich beantworten, ob diese Polizeiautos, die da auf der Seite lagen, einfach nur müde gewesen sind.
Ich habe das absichtlich nicht ganz verstanden. Sie meinen Müll? Das war doch ganz woanders, Herr Martens, und zwar zu einer anderen Zeit. Das provoziert vielleicht einen Lacher, ist aber kein sachdienlicher Hinweis und hat nichts mit der Demonstration zu tun, meine Damen und Herren.
Die Debatte im Plenum hat gezeigt, dass wir zum Umgang mit dem bundes- und europaweit größten Naziaufmarsch in Dresden noch weiteren Diskussionsbedarf sowohl in Dresden als auch in Sachsen haben werden. Um diese Diskussion auch im Ausschuss fortsetzen zu können, überweisen wir den Antrag und danken den Rednern, die sich positiv auf die Mobilisierung und den Erfolg ihrer Mobilisierung bezogen haben. Wir sehen aber, dass wir mit dem Diskussionsstand, den wir in Dresden und in
Meine Damen und Herren! Ich habe alles richtig verstanden: Die einreichende Fraktion wünscht eine Überweisung an den Innenausschuss. Dann folgen wir dem. Es gibt jetzt keine Abstimmung. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt – –
Also doch Abstimmung, dass wir dieser Rücküberweisung zustimmen. Jetzt wird es noch einmal spannend. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –
Jetzt, meine Damen und Herren, müssen wir über den Antrag reden, denn er ist ja nicht aus der Welt. Wir stimmen über den Antrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/14746 ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Antrag dennoch abgelehnt worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Die einreichende Fraktion beginnt mit Frau Schüßler und dann weiter in der gewohnten Reihenfolge nach der Größe der Fraktionen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Kaum eine Frau kennt den Begriff GenderMainstreaming“, stellte bereits vor einigen Jahren der „FAZ“-Redakteur Volker Zastrow in einem Essay fest. Bei einer Umfrage auf der Seite der nationalen Frauen sind es immerhin noch 20 %, die damit nichts anfangen können. Das ist allerdings nicht repräsentativ.
Gender-Mainstreaming war und ist eine Angelegenheit von Experten. Dabei ist es dringend notwendig, die Bürger über die Gender-Mainstreaming-Ideologie aufzuklären. Dem soll unser Antrag dienen. Unsere Kollegen von der NPD in Mecklenburg-Vorpommern haben einen ganz ähnlichen Antrag bereits vor knapp einem Jahr dort ebenfalls ins Plenum eingebracht und damit heftige Diskussionen ausgelöst.
Anlass für unseren Antrag war die Nachricht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 8. Januar 2009 beschlossen hat, dass die Schweiz einem 72-jährigen Mann die Umoperation zur Frau zu bezahlen hat. Hinter dieser absurden Entscheidung steht nichts anderes als die Gender-Mainstreaming-Ideologie, die glaubt, dass jeder Mensch ein neues soziales Geschlecht erhalten kann, das er natürlich auch selbst bestimmen kann.
Deshalb ist es an der Zeit, nicht nur Debatten über das Wie der Umsetzung zu führen – was an dieser Stelle schon öfter geschehen ist und auch von Kleinen Anfragen mehrerer Abgeordneter flankiert wurde, einschließlich Gender-Budgeting –, sondern die Hintergründe des
Gender-Mainstreamings müssen einmal vor einer breiteren Öffentlichkeit dargestellt werden. Dazu soll unser Antrag der erste Schritt sein.
Was ist Gender-Mainstreaming eigentlich? Der eingangs zitierte Journalist Volker Zastrow bezeichnete es sehr treffend als politische Geschlechtsumwandlung. Über die Vordenkerin des Gender-Prinzips schrieb der „Spiegel“ in der ersten Ausgabe des Jahres 2007 – Zitat –: „Die wohl einflussreichste und radikalste Vertreterin der GenderTheorie ist die im kalifornischen Berkeley lehrende Professorin Judith Butler. Das Zusammenleben von Mann und Frau und das sexuelle Begehren zwischen den unterschiedlichen Geschlechtern betrachtet sie als Ausdruck eines perfiden Repressionssystems der Zwangsheterosexualität.“ Judith Butler veröffentlichte im Jahre 1991 das für das Thema maßgebliche Buch „Das Unbehagen der Geschlechter“. Diskutiert wurde die als Gleichstellungsstrategie verkaufte Ideologie jedoch bereits länger. Die Ursprünge gehen wohl auf die Dritte Weltfrauenkonferenz 1985 in Nairobi zurück; den von der breiten Öffentlichkeit nahezu unbeachteten Durchbruch gab es jedoch erst im Jahre 1995 auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking.
Zwei Jahre später schließlich wurde Gender-Mainstreaming als verbindliche Aufgabe aller Mitgliedsstaaten der EU im Vertrag von Amsterdam festgelegt, und im Jahr 2000 kam es dann auf der Bundesebene an. Die damalige Bundesfamilienministerin der SPD, Christine Bergmann, jubelte am 26. Juli 2000 über die soeben beschlossene Geschäftsordnung der Bundesregierung: „Ich freue mich, dass in der neuen Geschäftsordnung das GenderMainstreaming-Prinzip verankert wurde.“ In Sachsen wurde dieses Prinzip in den obersten Landesbehörden dann übrigens per Kabinettsbeschluss am 15.03.2005 eingeführt. – So weit zur Chronologie.
Der Kern der Gender-Mainstreaming-Ideologie ist die Überzeugung, dass das Geschlecht des Menschen durch Erziehung ausgebildet wird. Im Amerikanischen gibt es bekanntlich zwei unterschiedliche Bezeichnungen für den Begriff Geschlecht. „Sex“ meint das biologische Geschlecht, „Gender“ ist die Bezeichnung für das sogenannte soziale Geschlecht. Die Verfechter der Gender-Theorie glauben nun, dass sich das soziale Geschlecht völlig vom biologischen unterscheiden kann und anerzogen ist bzw. anerzogen werden kann. Dabei wird davon ausgegangen, dass die biologisch bestimmte Rollenverteilung zwischen Mann und Frau willkürlich, zufällig und damit veränderbar ist. Dass diese Vorstellung im Gegensatz zur anthropologischen Forschung liegt, wird einfach negiert. Es handelt sich ganz klar um eine sozialwissenschaftliche Kopfgeburt.
So verstieg sich zum Beispiel schon vor Jahrzehnten die Ikone der feministischen Bewegung, die französische Philosophin Simone de Beauvoir, zu der Behauptung – Zitat –: „Zur Frau wird man nicht geboren, zur Frau wird man gemacht.“ Gleiches gelte für den Mann, sagen heute die Verfechter des Gender-Mainstreamings. Der heutige Feminismus ist nicht mehr um Differenz bemüht, sondern um die angebliche Gleichheit der Geschlechter. Diese Politik läuft also nicht auf eine erstrebenswerte Gleichberechtigung der Geschlechter, sondern auf eine Gleichmacherei hinaus, die wir als NPD, als Nationaldemokraten entschieden ablehnen. Erfreulicherweise wenden sich auch immer mehr Frauen dagegen. Es ist auch kein Zufall, dass die Kritik am Gender aus nationaler und konservativer Sicht überwiegend von Frauen kommt.
Ich möchte an dieser Stelle die FPÖ-Politikerin Barbara Rosenkranz mit ihrem außerordentlich lesenswerten Buch „MenschInnen – Auf dem Weg zum geschlechtslosen Menschen“, die katholische Soziologin Gabriele Kuby oder die „Junge-Freiheit“-Autorin Ellen Kositza erwähnen. Die zuletzt genannte Publizistin beschreibt in ihrem Essayband „Gender ohne Ende oder was vom Manne übrig blieb“ unter Verweis auf den israelischen Historiker Martin van Crefeld die Situation sehr treffend – wiederum Zitat: „Das bevorzugte Geschlecht wird als das eigentlich und dauerhaft benachteiligte behandelt. Hingegen gelte der Mann sonst als Rundumverursacher von Gewalt, nervlicher Zerrüttung, Alltagssorgen und jeglichem sonstigem Unglück.“
Die NPD-Fraktion will mit ihrem Antrag erreichen, dass alle Gender-Mainstreaming-Programme auf Landesebene eingestellt und die dadurch frei gewordenen Mittel zur Förderung unserer sächsischen Familien eingesetzt werden, dass die Staatsregierung darauf hinwirkt, dass auch auf kommunaler Ebene die Gender-MainstreamingProgramme eingestellt werden und dass sich die Staatsregierung auch für das Ende aller entsprechenden Programme auf Bundesebene einsetzt.
So weit zu meinem ersten Beitrag. Mein Kollege Jürgen Gansel wird später noch näher auf die ideologischen Wurzeln des Gender-Prinzips eingehen.