Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben beide in unseren Redebeiträgen das Wichtigste schon benannt und würden bitten, dass das Hohe Haus unserem Antrag zustimmt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Schlusswort möchte ich zunächst meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass sich der Vertreter der Staatsregierung zu unserem Antrag mit keinem Wort geäußert hat.
Er hatte außerdem um ein Beispiel gebeten, in welchem Fall der Landtag nicht ausreichend informiert worden ist. Ich will ihm spontan diese Bitte erfüllen. Er hat um ein Beispiel gebeten, er soll auch eins bekommen.
Seit Jahren gibt es eine interministerielle sächsischtschechische Arbeitsgruppe. Der Landtag hat bisher, obwohl diese Arbeitsgruppe schon lange arbeitet, noch nie auch nur ansatzweise einen Zwischenstand der Arbeit oder gar Protokolle der Arbeit dieser interministeriellen sächsisch-tschechischen Arbeitsgruppe erhalten. Ich weiß, dass es unsere Kollegen in Tschechien diesbezüglich besser haben.
Meine Damen und Herren! Aus der bisherigen Diskussion schließe ich, dass die Koalitionsfraktionen ausschließlich ihrem Antrag die Zustimmung geben wollen.
Dieser Antrag ist zwar besser als gar nichts, aber eben, mit Verlaub, meine Damen und Herren, nur ein Berichtsantrag. Wenn ich mir vergegenwärtige, dass die Staatsregierung zum Beispiel zum Bericht des sorbischen Schulwesens – das doch recht übersichtlich ist – seit nunmehr zweieinhalb Jahren nichts vorlegen konnte, dann will ich mir nicht vorstellen, wie lange sie bei den sehr komplexen und umfangreichen Problemen der Europapolitik zur Berichtsvorlage benötigt.
Die europapolitische Verantwortung für den Freistaat gebietet jedoch, die Forderungen der Landtagspräsidentenkonferenz ohne weiteres Zögern umzusetzen. Stimmen Sie daher bitte unserem Antrag zu.
Meine Damen und Herren! Das waren die Schlussworte. Wir kommen zur Abstimmung. Es gibt zwei Abstimmungen. Ich lasse zuerst über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucksache 4/15393, abstimmen. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen und
Ich lasse als Zweites über den Antrag der Linksfraktion, Drucksache 4/15068, abstimmen. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und einer größeren Anzahl an Zustimmung ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet.
Insbesondere der Antrag der Regierungskoalition hat mich beim ersten Überfliegen etwas verwundert. Ich ging davon aus, dass die Koalition aus CDU und SPD ausreichend über die Tätigkeit der Staatsregierung auf der europäischen Ebene unterrichtet wurde und wird.
Wenn jetzt die CDU/SPD-Koalition einen solchen Antrag vorlegt, dann ist das ein interessanter Nachweis der Informationspolitik der Staatsregierung gegenüber dem Parlament in den vergangenen Jahren. Offenbar weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut.
Da verblüfft es mich schon, wenn in der Stellungnahme zum inhaltlich vergleichbaren Antrag der Linksfraktion die Staatsregierung wie folgt ausführt: „Eines derartigen Antrages bedarf es aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung nicht. Sie steht bereits jetzt einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Landtag in Angelegenheiten der Europäischen Union offen gegenüber“.
Dass es offenbar solcher Anträge bedarf, hat aber schon die Beratung über den Antrag von CDU und SPD zum Thema „Aufgaben und Strukturen des Ausschusses der Regionen“ (Drucksache 4/13100) gezeigt.
Bezüglich des Antrages von CDU und SPD wundert mich insbesondere Ziffer 4. Dort soll über den Stand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien berichtet werden. Wissen Sie nicht, dass Sie sich in Ihrer Koalitionsvereinbarung schon seit 2004 zur Erstellung eines solchen Berichts verpflichtet haben?
Meine Fraktion ist definitiv daran interessiert zu erfahren, was die Staatsregierung eigentlich auf europäischer Ebene so macht. Schließlich werden die Aktivitäten mit Geldern von Steuerzahlern finanziert.
Das unbestreitbare Informationsdefizit der Staatsregierung gibt es nicht erst seit gestern – nein, es besteht von Anfang an. Europa ist zu wichtig, als dass wir diesen Zustand beibehalten können!
Es muss endlich dafür gesorgt werden, dass das Parlament vollumfänglich über die Aktivitäten der Staatsregierung in Europa unterrichtet wird. Der Prozess der europäischen Einigung ist nicht beendet, sondern weiter im Fluss.
Die sächsische Politik wird in den nächsten Jahren zunehmend mehr von Entscheidungen auf europäischer
Ebene beeinflusst werden. Darauf muss man sich möglichst frühzeitig einstellen. Dies ist nur durch umfassende und vollständige Information möglich. Nur so lässt sich einem Bedeutungsverlust der Landesparlamente und des Bundes vorbeugen, der schon seit Jahren beklagt wird.
In beiden Anträgen vermisse ich im Übrigen ein klares Bekenntnis zu den anstehenden Europawahlen. Ich hätte erwartet, dass sie die Bürger auffordern, wählen zu gehen. Die FDP-Fraktion hofft, dass die beiden Anträge das Interesse an und die Akzeptanz von Europa und seinen Institutionen steigern helfen.
Mit der Stärkung des Subsidiaritätsprinzips in dem Vertrag von Lissabon ist ein weiterer wichtiger Wunsch der Länder seiner Erfüllung ein großes Stück näher gekommen. Dies zum einen wegen des neuen Subsidiaritätsfrühwarnsystems, aber zum anderen auch wegen der erstmaligen Nennung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen – mithin des Landtages – in dem Vertragswerk der Gemeinschaft, nämlich in Artikel 6 des Protokolls über die Anwendung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
Fast noch wichtiger als der Ausbau des Subsidiaritätsprinzips hin zu einem Frühwarnsystem ist seine ebenfalls durch den Lissabon-Vertrag eingeführte Justiziabilität. Klageberechtigt bei Verletzungen der Subsidiarität durch Maßnahmen der Gemeinschaft sind nunmehr auch der Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente. Da zu den nationalen Parlamenten auch der deutsche Bundesrat zählt, besteht für die Staatsregierung die wichtigste Auswirkung durch den Vertrag von Lissabon darin, aktiv am Verfahren der Prüfung von EUMaßnahmen im Subsidiaritätsfrühwarnsystem mitzuwirken.
Die bereits erwähnte Einbeziehung der nationalen Parlamente bleibt natürlich auch für die Zusammenarbeit von Staatsregierung und Landtag nicht ohne Folgen. Die Sächsische Staatsregierung ist sich ihres Verfassungsauftrags sehr wohl bewusst, den Landtag mit den erforderlichen Informationen für die Erfüllung dieser Aufgabe zu
versehen. Die Sächsische Staatsregierung wird in Fortsetzung der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten in der zweiten Jahreshälfte Gespräche mit dem neu gewählten Landtag aufnehmen, um bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon die Einbindung des Landtages in das Subsidiaritätsfrühwarnsystem sicherzustellen. Dabei wird dafür zu sorgen sein, dass der Landtag so frühzeitig unterrichtet wird, dass ihm innerhalb der knappen, von der EU gesetzten Achtwochenfrist eine Stellungnahme möglich ist.
Was Ihre Bitte anbelangt, die Maßnahmen darzulegen, die ergriffen wurden, um für die Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament zu werben: Um es in aller Offenheit zu sagen: Die wirksamste Maßnahme war meiner Meinung nach die Zusammenlegung der Europawahl mit der Kommunalwahl.
Aber dabei konnten wir es natürlich nicht bewenden lassen. Jenseits parteipolitischer Bestrebungen gab und gibt es in Sachsen Maßnahmen verschiedenster Akteure – der Vertretung der Europäischen Institution, des Bundes, aber auch der Landeszentrale für politische Bildung beispielsweise –, die das Thema Europawahl aufgegriffen haben und zur Wahlbeteiligung aufriefen. Auch stand die Europawoche unter dem Leitmotiv der Europawahl. Vonseiten der Staatsregierung selbst wurde eine Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Sachsen wählt Europa“ mit drei Bürgerforen durchgeführt, an denen sich neben mir auch Staatsminister Mackenroth an Diskussionsforen mit Bürgern beteiligte. Im Rahmen der Europaministerkonferenz wird sich Sachsen auch an einem gemeinsamen Wahlaufruf anlässlich der heute stattfindenden Europaministerkonferenz beteiligen.
In Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland haben wir auch einen Informationsflyer zur Europawahl erstellt, der in einer Auflage von 65 000 Exemplaren mit freundlicher Unterstützung von Sachsenlotto in 1 300 Lotto-Annahmestellen in Sachsen ausliegt.
Ich komme zu der von Ihnen gewünschten Darstellung des aktuellen Zustandes der Zusammenarbeit mit der polnischen und der tschechischen Republik. Natürlich hat sich seit dem Beitritt der Nachbarländer zur EU die Partnerschaft noch deutlich intensiviert. Jedoch ist immer wieder zu betonen, dass in vielen Bereichen wie Kultur, Bildung, Tourismus usw. bereits seit langer Zeit eine sehr gute Zusammenarbeit besteht. Im Dezember dieses Jahres werden wir unter anderem das zehnjährige Jubiläum der sächsisch-niederschlesischen Zusammenarbeit mit einer Ausstellung über gemeinsame Projekte in den vergangenen Jahren feierlich begehen und der Freistaat Sachsen präsentiert sich in Prag im Rahmen des zwanzigjährigen Jubiläums der friedlichen Revolution.
Nach dem Beitritt ist es uns vor allem gelungen, die verkehrsinfrastrukturellen Verbindungen zu Polen und Tschechien erheblich zu verbessern. Dies war uns vor dem Hintergrund des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs besonders wichtig. Zum Beispiel wurde
im Dezember 2006 die Autobahn A 17/D 8 Dresden–Prag für den Verkehr freigegeben. Des Weiteren konnten wir nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens zehn neue grenzüberschreitende Straßenverbindungen an der sächsisch-tschechischen Grenze eröffnen. Damit gibt es jetzt im Durchschnitt aller 17 Kilometer Grenzlänge eine Straßenverbindung. Aber auch bei den Ost-WestZugverbindungen geht es zu unserer Freude voran. Seit März 2009 gibt es wieder eine direkte Zugverbindung von Dresden nach Breslau, die uns besonders am Herzen lag.
Ein weiterer wichtiger Punkt war und ist die Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität. Nach dem Beitritt Polens und Tschechiens zum Schengener Raum gab es die Befürchtungen, dass es allgemein zu einem starken Anstieg der Kriminalität entlang der sächsischen Außengrenze kommt. Dies ist zum Glück nicht eingetreten, nicht zuletzt dank der guten Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden der Nachbarländer. Nur in einigen Gemeinden bzw. Städten gab es einen Anstieg einzelner Deliktsgruppen, wie Eigentumskriminalität und Kfz-Diebstähle. Insgesamt können wir aber hinsichtlich der Gewährleistung der inneren Sicherheit auf eine positive Entwicklung verweisen. Mit 7 010 Straftaten pro 100 000 Einwohner lag die Häufigkeitszahl im Freistaat Sachsen im Jahr 2008 deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Die grenzüberschreitenden Kontakte mit Polen und Tschechien haben sich in Bezug auf unsere Umwelt spürbar verbessert. Seit dem Beitritt der Nachbarländer gelten nun auch dort die gleichen umweltrechtlichen Regelungen wie in Sachsen. Das fördert nicht nur gegenseitiges Verständnis und erleichtert die Zusammenarbeit, sondern hilft auch, gemeinsamen umweltpolitischen Anliegen in der EU mehr Gewicht zu verleihen. In den beiden Nachbarländern wurden seit dem Beitritt umfangreiche Mittel in den Umweltschutz investiert und es sind noch zahlreiche weitere Projekte geplant. Insgesamt stehen zwischen 2007 und 2013 in Polen 21,3 Milliarden Euro und in Tschechien insgesamt 5,8 Milliarden Euro für Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich werden für die unmittelbar grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Polen weitere 13 Millionen Euro und zwischen dem Freistaat und Tschechien rund 42 Millionen Euro bereitgestellt.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurde bis 2007 natürlich auch durch das Förderprogramm INTERREG IIIA bestimmt. Seit dem Beitritt 2004 wurden 511 Anträge in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, Tourismus, Infrastruktur, ländliche und städtische Entwicklung, Umwelt, Bildung und Qualifizierung, soziokulturelle Entwicklung sowie Sicherheit bewilligt und abgerechnet. Das förderfähige Investitionsvolumen betrug dabei circa 153 Millionen Euro und wurde von der Europäischen Union und dem Freistaat Sachsen mit circa 114 Millionen Euro bezuschusst.
Im Übrigen: Die einzelnen Punkte des Antrags der Fraktion DIE LINKE waren schon Thema in diesem Haus und
Die Staatsregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Weihnert dargelegt, dass sie derzeit keinen Anlass sieht, sich an Internet-Konsultationen zu beteiligen. In Fortsetzung der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit wird die Staatsregierung den Sächsischen Landtag über Internet-Konsultationen der Europäischen Union zu landesrelevanten Themen unterrichten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Bei EUDISYS handelt es sich um ein DokumentenInformations-System des Bundesrates, der auch über den Zugang zu diesem System zu entscheiden hat. Bislang hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dieses System nicht für Landesparlamente zu öffnen. Wir sollten uns über die Details der Unterrichtung des Landtages durch die Staatsregierung erst unterhalten, wenn der neu gewählte Landtag zusammentritt. Denn dieser wird letztlich ja auch der Landtag sein, der erstmalig am Subsidiaritätsfrühwarnsystem teilnimmt. Bis dahin ist absehbar, ob der Vertrag von Lissabon die letzten Hürden für sein Inkrafttreten nehmen wird.
Die Sächsische Staatskanzlei nimmt über das Sächsische Verbindungsbüro in Brüssel am Subsidiaritätsnetzwerk des Ausschusses der Regionen teil. Bislang gab es für die Sächsische Staatsregierung noch keinen Anlass, das Netzwerk für Subsidiaritätsrügen zu nutzen. Im Unterschied zu anderen Regionen in der Europäischen Union verfügt Sachsen über den Bundesrat über eine wirkungsvolle Möglichkeit, Verstöße von Rechtsetzungsakten der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip zu rügen.
Die sächsische Landesregierung wird in Fortsetzung der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit den Sächsischen Landtag über ihre Beteiligung am Netzwerk des Ausschusses der Regionen für die Subsidiaritätskontrolle der Europäischen Union errichten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission wird von dieser bereits veröffentlicht und ist dem Landtag zugänglich. Eine Information der Sächsischen Staatsregierung darüber ist daher entbehrlich.
Weitere Einzelheiten können Sie dem schriftlichen Bericht der Sächsischen Staatsregierung entnehmen.