Protokoll der Sitzung vom 24.06.2009

(Kurzer Wortwechsel im Präsidium)

Ich bin soeben darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich, wenn die Änderungsanträge abgelehnt worden sind, noch einmal die Originalnummer 6 aufrufen muss. Dann machen wir das so. Zu Nr. 6 haben wir zwar die Änderungsanträge abgelehnt; dann müssen wir das auch bei der Nr. 5 schon so machen.

Zu Nr. 5 sind die Änderungsanträge abgelehnt. Damit kommen wir zum Originaltext der Nr. 5 der GRÜNEN. Wer stimmt dem zu? – Niemand. Wer stimmt dem nicht zu? Die einreichende Fraktion hat ja eigene Änderungsanträge gemacht; das ist konsequent und logisch. Wer stimmt dem Original nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer Reihe von Enthaltungen und keinen Zustimmungen ist die Originalnummer 5 abgelehnt.

Das gleiche Spiel jetzt noch einmal zu Nr. 6. Wer stimmt dem Original zu? – Niemand. Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten, keine Zustimmung und damit Ablehnung.

Nr. 7 ist erledigt. Nr. 8 habe ich schon aufgerufen. Die Änderungen wurden abgelehnt. Wer stimmt der Originalnummer 8 zu? – Gleiches Verhalten. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Keine Zustimmungen, aber Enthaltungen und eine große Zahl von Ablehnungen.

Jetzt sind wir wieder bei den Originalen, und zwar den Nrn. 9 bis 12. Über diese hatten wir bereits abgestimmt, sie wurden abgelehnt.

Wir kommen zu Nr. 13. Wir stimmen über die Änderung der Nr. 13 ab, und zwar noch einmal in der Drucksache 4/15826, die Nr. 4 des Änderungsantrages. Wer ist für den Änderungsantrag? – Wer ist nicht dafür? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Zustimmungen dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Originalantrag Nr. 13. Wer stimmt dem zu? – Vermutlich niemand, jawohl. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Zu Nr. 15 gibt es keine Änderungen. Wer stimmt Nr. 15 im Original zu? – Danke. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bekanntes Abstimmungsverhalten: Ablehnung.

In der Nr. 16 gibt es noch einmal die Nr. 5 des Änderungsantrages. Wer stimmt dem Änderungsantrag der

Fraktion der GRÜNEN zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Zustimmungen ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zum Originalantrag Nr. 16. Wer stimmt dem Original zu? – Niemand. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen und keinen Zustimmungen mit großer Mehrheit abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Da alle Einzelartikel – –

(Zuruf von den GRÜNEN)

Über Nr. 1 wird nicht noch einmal in Gänze abgestimmt, da alle Einzelartikel abgelehnt worden sind.

Ich rufe jetzt den Artikel 2 – und damit den letzten Artikel – auf. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Danke schön. Bei Zustimmungen und Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit sind beide Artikel dieses Gesetzentwurfes abgelehnt. Es gibt keine 3. Lesung; der Entwurf ist in Gänze abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist für heute und für diese Legislatur beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9

2. und 3. Lesung der Entwürfe – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht

Drucksache 4/15107, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Drucksache 4/15746, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Gesetz zur Freistellung der Kleingärten von der Erhebung kommunaler Beiträge, Verbrauchs- und Aufwandssteuern (Sächsisches Kleingartenfreistellungsgesetz – SächsKleingFreistG)

Drucksache 4/3553, Gesetzentwurf der Linksfraktion

Drucksache 4/15795, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Die Fraktionen beginnen in der Reihenfolge CDU, SPD, Linksfraktion. Der Sprecher der CDU, bitte; Herr Bandmann.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Jetzt kommt der Kleingärtner!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute findet in Reichenbach der jährliche „Tag des Ehrenamtes“ des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner statt.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Bravo!)

Dies ist die verbandspolitische Plattform zur Würdigung des Ehrenamtes im sächsischen Kleingartenwesen. Es werden herausragende persönliche Leistungen gewürdigt und entsprechende Ernennungen vorgenommen.

Ich und die CDU-Fraktion wünschen der Veranstaltung auch namens unseres Koalitionspartners einen guten Verlauf und senden von hier aus Grüße nach Reichenbach.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sie wissen, dass die Landesgartenschau in Reichenbach stattfindet, und von daher ist das durchaus ein passender Austragungsort.

Wir haben großen Respekt vor der über 140-jährigen Tradition des sächsischen Kleingartenwesens. In fast

4 000 Vereinen sind circa 228 000 Kleingärtner organisiert. Dr. Schreber, der aus Leipzig bekannte Kleingärtner, wäre stolz auf dieses Ereignis und die Zahlen, die wir heute vorstellen können. Die sächsischen Kleingärtner und ihr ehrenamtliches Engagement tragen wesentlich zur sozialökologischen, aber auch zur gesellschaftlichen Gestaltung unseres Gemeinwesens bei, und manche Stadt wäre ohne die gepflegten Kleingartenanlagen um einiges ärmer. Dafür gilt ihnen allen unserer herzlicher Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall der Abg. Margit Weihnert, SPD)

Die CDU-Fraktion hat sich im Jahr 2005 bereits sehr intensiv mit den damals auftretenden bürokratischen und vor allem finanziellen Problemen der Kleingärtner im Freistaat Sachsen beschäftigt. Es fanden zahlreiche Gespräche mit Vertretern des sächsischen Landeskleingartenverbandes und verschiedener Kleingartenvereine statt. Es entstand im Ergebnis ein Antrag, der am 10. November 2005 hier im Landtag beschlossen wurde.

Wir anerkennen die Leistungen und haben uns im Interesse eines gerechten Umgangs mit den Kleingärten für eine Lösung der angesprochenen Finanzprobleme und eine Vereinfachung des Verwaltungshandelns eingesetzt. Wie in der übrigen Gesellschaft, ist das Thema Nachwuchs, insbesondere Nachwuchs bei Vorständen, natürlich auch in den Kleingärten ein Thema. Deshalb ist es unseriös, wenn Hoffnungen geweckt werden, die mit den hier und

im Ausschuss vorgeschlagenen Regelungen nicht erfüllbar sind.

Wir haben mit unseren Lösungen bei der Verwaltungspraxis angesetzt. Unser Ziel war, Grundstücke mit Kleingartenanlagen und Kleingärten, die vor allem den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes entsprechen, nicht mit Anschlussbeiträgen zu belasten. Dies wird grundsätzlich durch eine von den Aufgabenträgern gewährleistete zinslose Stundung erreicht. Diese Regelungen sind übrigens bisher nicht beanstandet worden. Der Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 6. September 2006 hat umfassend zur Situation der Kleingartenanlagen Stellung genommen und Hinweise zur geltenden Rechtslage gegeben und damit auch für etwas Ruhe in dieser Frage gesorgt.

Im Übrigen sind die Erhebungen von Zweitwohnungsteuer und Kurtaxe nicht vereinbar mit den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes; denn dieses Gesetz legt fest, dass nur kurzfristige Aufenthalte in Kleingärten und Lauben vorgesehen sind. Unsere heutige kleine Novelle knüpft an diese Überlegung aus dem Jahre 2005 an, die Verwaltungspraxis weiter zu vereinfachen und damit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht etwas zu vereinfachen. Eine bürokratische Hürde, die das sächsische Kleingartenwesen beschwert, wird damit abgeschafft.

Konkret wird die gesetzliche Berichtspflicht von Kleingartenorganisationen gegenüber den Anerkennungsbehörden der Landratsämter, die zur Aufrechterhaltung ihrer Gemeinnützigkeit notwendig sind – also diese Berichtspflicht –, von drei auf fünf Jahre verlängert. Die von uns unterbreiteten Lösungen berücksichtigen außerdem, dass die speziellen Probleme des Kleingartenwesens bei den sächsischen Kommunen liegen und die kommunale Selbstverwaltung dort eigenverantwortlich wahrgenommen werden sollte.

Der Ladenhüter-Gesetzentwurf der Linken aus dem Jahr 2005 findet durch uns keine Zustimmung. Wir sind kurz vor Ende der Legislatur und es war bisher bei den Linken immer eine gute Praxis, kurz zuvor noch einmal aus populistischen Überlegungen heraus Erwartungen zu wecken,

(Unruhe bei der Linksfraktion)

die mit den bestehenden Bundesregelungen eben nicht konform gehen. Deswegen sollten wir auch heute nicht auf diesen Missbrauchsversuch reagieren. Wir brauchen keine Vorschläge, die nicht zu Ende gedacht und inkonsequent sind.

(Lachen bei der Linksfraktion)

Dazu ein Beispiel: Grundsätzlich sollen Beiträge zinslos gestundet werden. Gleichzeitig sollen aber die Grundstücke einer Teilflächenabgrenzung unterliegen. Dadurch kann aber schon gar kein Beitrag entstehen.

Sie sehen: Es entsteht mehr Verwirrung als praktikable Lösungsansätze. Aber wir haben ja in diesem Hohen Haus schon mehrfach erlebt, dass dies offensichtlich politisches Programm ist, sich aber nicht an den wahren Bedürfnissen der Menschen im Lande orientiert. Von daher bitten wir, dem Entwurf der Koalition zuzustimmen.

Ich danke für die geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Frank Kupfer)

Ich erteile der Linksfraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bandmann, Ihre Unwissenheit ist immer wieder frappierend. Man denkt immer, sie sei nicht zu überbieten, aber dann kommt immer noch etwas hinzu. Wenn man solche Reden hört, fragt man sich, welchen Stellenwert eigentlich dieses Hohe Haus für die Bevölkerung haben soll.